Title: Aufgaben%20des%20Beratungslehrers
1Aufgaben des Beratungslehrers
- Einzelfallhilfe
- Beratung von Schülerinnen und Schülern, ihren
Eltern und Lehrkräften bei individuellen Lern-,
Leistungs- und Verhaltensproblemen sowie bei
sozialen Konflikten in der Schule - Beratung von Schule und Lehrkräften
- z.B. Arbeit mit Schülergruppen und
schulklassen- bezogene Beratung, - Beratung von Lehrerkollegium und Schulleitung
bei häufig auftretenden Problemen oder
besonderen Situationen, - Kontakte herstellen zu Ämtern und
Beratungsstellen etc.
2Wann wende ich mich an den Beratungslehrer?
- Konflikte mit Mitschülerinnen oder Mitschülern
- Konflikte mit Lehrerinnen oder Lehrern
- familiäre Konflikte
- persönliche Probleme
- Schwierigkeiten bei den Kindern, die bislang
nicht bewältigt werden konnten - Unsicherheit über ein angemessenes Verhalten
- Hilfe und Unterstützung für zu treffende
Entscheidungen
3Grundzüge von Beratung
- Beratung ist ein Angebot
- Beratung ist vertraulich
- Beratung ist unabhängig
- Beratung beachtet die Verantwortungsstruktur der
Schule
4Beratung ist ein Angebot
- Schüler, Eltern und Lehrer können von diesem
Angebot Gebrauch machen, müssen es aber nicht!
Das heißt Jeder Ratsuchende kommt freiwillig zur
Beratung. Niemand soll geschickt werden. Bei
Unklarheit über diesen Punkt können wir uns
zumindest darüber unterhalten, ob ein
Beratungsbedarf besteht.
5Beratung ist vertraulich
- Informationen dürfen nur mit dem
ausdrücklichen Einverständnis des Ratsuchenden
weitergegeben werden!
das heißt Niemand erfährt, was im
Beratungszimmer besprochen wurde. ( also weder
Lehrer noch Schulleiter oder Eltern oder
Mitschüler oder sonstige Stellen )
6Beratung ist unabhängig
- Der Berater kann frei von Weisungen (im Rahmen
ethischer und gesetzlicher Normen) sein Handeln
bestimmen.
Das heißt In der Einzelberatung werden die
Wünsche des Ratsuchenden bearbeitet und nur in
diesem Bezug die Wünsche Außenstehender. Im
Rahmen von Vermittlung zwischen
unterschiedlichen Personen oder Gruppen verhält
sich der Berater neutral.
7Beratung hält sich an die Verantwortungsstruktur
im Schulsystem
Die Aufgabenbereiche der Schulleitung,
Klassenleitung, Fachlehrer/innen, weiterer
Funktionsträger und der Schulaufsicht bleiben
bestehen und werden bei der Beratung beachtet.
Das heißt Der Beratungslehrer übernimmt keine
Aufgaben, die anderen Stellen zustehen. Er kann
aber helfen, den richtigen Ansprechpartner zu
finden, Alternativen zu suchen oder bei
Unsicherheit Entscheidungen zu überprüfen.
8Was kann Beratung leisten?
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Moderation von Konfliktgesprächen
- Erstellen und Durchführen von schulischen
Konzepten zur Prävention/ Intervention
9Erreichbarkeit
- Terminabsprache während der Schulzeit
- Terminabsprache per Telefon
- 05446/2245 (privat)
- feste Sprechstunde (wird jedes Halbjahr neu
bekannt gegeben) - Dienstag 13.30-14.00
- Freitag 11.30-12.30
- und nach Vereinbarung
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