Title: Rechtskunde verlinkt
1Rechtskundeverlinkt
- Eine Zusammenfassung
- mit Hyperlinks
- (im Aufbau)
2Inhaltsverzeichnis
- Einführung Wesen Aufbau des Rechts
- Allgemeine Vertragslehre
- Einzelne Vertragsverhältnisse
- Gesellschaftsrecht
- Schuldbetreibung und Konkurs
- Zivilgesetzbuch
3Wesen des Rechts
Wesen und Aufbau des Rechts
- Was bestimmt unser Verhalten?
Moral
Sitte
Recht
- Eigene Wert-vorstellungen, Gesinnung
- Inneres Verhalten
- Nicht erzwingbar
- Nicht geschrieben
- Regeln des Brauches und des Anstandes
- Äusseres Verhalten
- Nicht erzwingbar
- Teilweise geschrieben
- Ordnungsregeln, Verhaltensvor-schriften des
Staates - Äusseres Verhalten
- Erzwingbar
- Geschrieben
4Aufbau der Rechtsordnung
Wesen und Aufbau des Rechts
- Die Rechtsordnung teilt sich auf in
Öffentliches Recht (ÖR)
Privates Recht (PR)
- Regelt Rechtsbeziehungen zwischen
(übergeordnetem) Staat und (unter-geordnetem)
Bürger - Unterordnungsverhältnis
- Alle Vorschriften mit zwingendem Recht
- Regelt Rechtsbeziehungen zwischen gleichwertigen
Privatpersonen - Gleichordnungsverhältnis
- Vorschriften mit teils zwingenden, teils
ergänzendem Charakter
5Aufbau des öffentlichen Rechts
Wesen und Aufbau des Rechts
- Rechtsgebiete und Gesetze des ÖR
Rechtsgebiet Beispiele von Gesetzen
Staatsrecht Bundesverfassung (BV)
Verwaltungsrecht Strassenverkehrsgesetz (SVG), Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Krankenversicherungsgesetz (KVG), Berufsbildungsgesetz (BBG)
Strafrecht Strafgesetzbuch (StGB)
Prozessrecht Strafprozessordnung (xxx)
Schuldbetreibung und Konkurs Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
Völkerrecht Europäische Menschenrechtskonventionen (EMRK)
6Aufbau des privaten Rechts
Wesen und Aufbau des Rechts
Zivilgesetzbuch (ZGB)
Obligationen-recht (OR)
- Teile des ZGB
- Einleitungsartikel
- Personenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Sachenrecht
- Obligationenrecht
- Abteilungen des OR
- Allgemeine Bestimmungen
- Die einzelnen Vertragsverhältnisse
- Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft
- Handelsregister, Geschäftsfirmen und
kaufmännische Buchführung - Die Wertpapier
Das OR ist ein eigenständiges Gesetz
7Begriff Obligation
Allgemeine Vertragslehre
- Obligation (im rechtlichen Sinn)
- Verpflichtung
- Schuldverhältnis
- Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehreren
Personen
8Allgemeine Vertragslehre
Allgemeine Vertragslehre
- Aufbau allgemeine Bestimmungen(1. Abteilung des
OR)
- Entstehung der Obligationen
- Wirkung der Obligationen
- Erlöschen der Obligationen
- Besondere Verhältnisse bei Obligationen
- Abtretung von Forderungen und Schuldübernahme
9Entstehung einer Obligation
Allgemeine Vertragslehre
Vertrag
Unerlaubte Handlung
Ungerechtfertigte Bereicherung
- Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung
zweier oder mehreren Personen - Antrag und Annahme (zweiseitiges Rechtsgeschäft)
- Widerrechtliches Zufügen eines Schadens ?
Schadenersatz-pflicht - ArtenVerschuldens-haftungKausalhaftung
- Vermögens-zuwendung ohne rechtlichen Grund (?
Rückerstattung)
10Vertrag
Wesen und Aufbau des Rechts
- Beim Vertrag ist zu unterscheiden zwischen
Vertrags-Entstehung
Vertrags-Erfüllung
2
1
11Vertragsentstehung
Allgemeine Vertragslehre
- Zur Entstehung eines Vertrags müssen die
folgenden Punkte erfüllt sein
- Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung
(Antrag Annahme Konsens, OR 1 ff.) - Vertragsfähigkeit der Parteien (ZGB 12 ff., 54
ff.) - Formvorschriften (OR 11 ff.)
- Zulässiger Vertragsinhalt (OR 20 ff.)
12Vertragsinhalt
Allgemeine Vertragslehre
Grundsätzlich ist der Inhalt eines Vertrags frei
wählbar (OR 21). In den folgenden Fällen führt
jedoch der Vertragsinhalt gemäss OR 20 zu einem
nichtigen Vertrag (d.h. es besteht kein Vertrag)
- Unmöglicher Vertragsinhalt
- Widerrechtlicher Vertragsinhalt
- Unsittlicher Vertragsinhalt
13Anfechtung eines Vertrags
Allgemeine Vertragslehre
- Liegt beim Vertragsabschluss ein Willensmangel
vor, kann der Vertrag einseitig als unverbindlich
werden.
- Die vier Anfechtungsgründe
- Übervorteilung OR 21
- Wesentlicher Irrtum OR 23 ff.
- Absichtliche Täuschung OR 28
- Furchterregung (Drohung) OR 29 f.
14Wesentlicher Irrtum
Allgemeine Vertragslehre
- Der Irrtum ist ein Wesentlicher
- Erklärungsirrtum
- im Vertrag OR 24 I Ziff. 1
- in der Sache / Person OR 24 I Ziff. 2
- in der Menge OR 24 I Ziff. 3
- Grundlagenirrtum OR 24 I Ziff. 4
- Der Irrtum ist nicht wesentlich
- Motivirrtum (Irrtum im Beweggrund) OR 24 II
- Blosse Rechnungsfehler
- Sind zu korrigieren Vertrag bleibt bestehen OR
24 III
15Vertragserfüllung
Allgemeine Vertragslehre
- Bei der Vertragserfüllung sind vier Punkte zu
beachten
- WER? (Erfüllende Person) OR 68
- WAS? (Gegenstand) OR 69 ff.
- WO? (Erfüllungsort) OR 74
- WANN? (Zeitpunkt) OR 75 ff.
16Erfüllungsort
Allgemeine Vertragslehre
- Beim Erfüllungsort sind drei Sachverhalte zu
unterscheiden
- Geldschulden Bringschulden
- Sitz des Gläubigers OR 74 II Ziff. 1
- Warenschulden Holschulden
- SpezieswareOrt der Sache bei Vertragsabschluss O
R 74 II Ziff. 2 - GattungswareSitz des Schuldners OR 74 II Ziff. 3