Title: Integrationsprojekte
1Integrationsprojekte
- Modul 022681 Ausgewählte Aspekte beruflicher
Integration - Stundengestaltung von Melanie Vahlert, Karin
Rogner und Kathleen Hofmann
2Begriffsannäherung
- Integrationsprojekte als junge und
zukunftsträchtige Form der Eingliederung
Arbeitloser mit Beeinträchtigungen - Brücke zwischen der WfbM, Rehabilitation und
allgemeinen Arbeitsmarkt -
- rechtlich und wirtschaftlich selbstständige
Unternehmen - dauerhafte Arbeitsplätze mit tariflichen oder
ortsüblichen Konditionen - Angebot von Fördermaßnahmen
3Abgrenzung zur WfbM
- Autonomiegewinn
- Verlust von individuellen Sicherheiten
- Beschäftigungsverpflichtung der WfbM verbunden
mit zahlreichen sozialen Hilfen - zielt auf soziale und berufliche Rehabilitation
ab - höherer finanzieller Aufwand für einen
Werkstattplatz
4Geschichtliche Entwicklung
- Ursprung in Psychiatrie-Reform
- ohne berufliche Integration war Integration in
die Gemeinde schwer möglich - Fehlen an passenden Arbeitsangeboten für
psychisch Kranke - Ende 1970er Gründung von Selbsthilfe-Firmen
5Geschichtliche Entwicklung
- Anfangsschwierigkeiten und Skepsis gegenüber
Selbsthilfe-Firmen - keine gesetzlichen Grundlagen
- fachliche und politische Unterstützung durch
Freudenberg-Stiftung - Kompetenzsteigerung und Image-Aufwertung
- Gründung FAF
- Professionalisierung
- BAG der Integrationsfirmen e.V.
- Lobbyarbeit
6Sozialethische Leitlinien
- weiche Ziele für eine möglichst human
gestaltete Arbeitswelt, Qualitätsmerkmale - Transparenz
- Integrität
- Einheit von Förderung und Beschäftigung
- Akzeptanz und Respekt
- Stufung der Anforderungen
7Sozialethische Leitlinien
- Strikte Orientierung am Arbeits-/Tarifrecht
- Solidarisches Betriebsklima
- Offenheit in wirtschaftlichen Fragen
- Normalität/Gleichstellung/Partizipation
- Normalität
- Gemeinnützigkeit
8Geschäftsfelder
- keine typisch behinderungsspezifischen
Tätigkeitsfelder - Industriedienstleistungen
- Hotel- und Gaststättengewerbe, Gastronomie,
Kantinen - Handwerk
- Handel
- Hausdienstleistungen
- Büro- und EDV/Internet-Dienstleistungen
- Garten- und Landschaftsbau
- Personenbezogene Dienstleistungen
9(No Transcript)
10Rechtliche Grundlagen
11BegriffsbestimmungIntegrationsprojekt
- Marktorientierte
- soziale Unternehmen
- Teil des allgemeinen Arbeitsmarkts
- Beschäftigung für einen hohen Anteil von Menschen
mit Behinderungen
12Fortsetzung Begriffsbestimmung
- Anstellung unter normalen Bedingungen
- dauerhaft
- sozialversichert
- mit tariflicher ortsüblicher Entlohnung
- mit vollen Arbeitnehmerrechten
13Das Gesetz unterscheidetIntegrationsunternehmen,
- betriebe und abteilungen
- Integrationsunternehmen
- auf Dauer angelegt
- rechtlich und wirtschaftlich selbständig
- erwerbswirtschaftliche Zwecksetzung
- Rechtsform der jeweiligen Betriebsform
- Buchführungspflichtig
- Gewinne und Verluste sind auszuweisen
14- Integrationsbetriebe und abteilungen
- rechtlich unselbständige Betriebe oder
Betriebsabteilungen von Unternehmen oder
öffentlichen Arbeitgebern
15Zielgruppe
- schwerbehinderte Menschen
- die besondere Schwierigkeiten haben Arbeit auf
- dem 1. Arbeitsmarkt zu bekommen, aufgrund
- Art und Schwere der Behinderung
- wegen sonstiger Umstände
- und trotz
- Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten
- Einsatzes des Integrationsfachdienstes
16Zielgruppe 1 schwerbehinderte Menschen mit
- geistiger oder seelischer Behinderung
- schwerer Körper-, Sinnes-, oder
Mehrfachbehinderung, - die sich nachteilig aufs Berufsleben auswirkt
- weitere vermittlungshemmende Faktoren, die
Eingliederung auf den 1. Arbeitsmarkt erschweren
17Zielgruppe 2
- schwerbehinderte Menschen,
- die nach Vorbereitung in
- Werkstatt oder
- psychiatrischer Einrichtung
- auf den Übergang in den 1. Arbeitsmarkt
- vorbereitet werden sollen
18Zielgruppe 3
- schwerbehinderte Menschen
- nach Ende der Schulbildung
- Beschäftigung und Weiterqualifizierung durch
- berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
19- Laut Gesetz beschäftigen Integrationsunternehmen
mindestens 25 schwerbehinderter Menschen, - ihr Anteil soll in der Regel 50 nicht
übersteigen.
20Mitarbeiterstruktur nach Art der Behinderung
21Wieviele solcher Projekte gibt es?
- 2004 gab es 500 Integrationsprojekte in
Deutschland - 15.900 Arbeitsplätze
- 7.800 davon mit schwerbehinderten Menschen
besetzt - 3.100 Teilzeitarbeitsplätze (unter 15 Stunden pro
Woche), diese wurden von 1.200 schwerbehinderten
Menschen und 1.900 nichtbehinderten besetz
22Aufgaben der Integrationsprojekte nach 133
- Beschäftigung
- arbeitsbegleitende Betreuung
- Weiterbildung oder Gelegenheit zu
außerbetrieblichen Maßnahmen - Unterstützung zur Beschäftigung auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt - Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit im
Integrationsprojekt
23Typisierung der Firmen
- Die marktorientierte Firma
- Ausrichtung an den Erfordernissen des Marktes,
delegiert Betreuungsaufgaben, sinnvoll, wenn
stabile Regelversorgung gegeben ist
24- 2. Die Zuverdienst-Firma
- stundenweise Beschäftigung gegen geringe
Bezahlung, sinnvoll als Einstieg zum Beispiel
nach langer Krankheit oder für Frührentner
25- 3. Die Maßnahmenfirma
- soziale, pädagogische und rehabilitative Ziele
stehen im Vordergrund, subventionierte, zeitlich
befristete Beschäftigungsangebote, umstrittener
Typus, da die wirtschaftliche Basis zur Schaffung
dauerhafter Arbeitsplätze fehlt, soll der
Vorbereitung auf unbefristete Beschäftigung
dienen
26Finanzielle Leistungen nach 134
- Zuständig für die Förderung sind die
Integrationsämter - Fördergelder stammen aus Mitteln der
Ausgleichsabgabe nach 77
27Integrationsprojekte können Leistungen erhalten
für
- Aufbau, Erweiterung, Modernisierung
- (z.B. barrierefreier Umbau, bei investiver
Förderung wird ein Eigenanteil von 20
vorausgesetzt) - Ausstattung
28- betriebswirtschaftliche Beratung
- In der Gründungsphase Übernahme von 80 der
entstehenden Kosten, höchstens 5100, für
laufende Beratung höchstens 2500 pro
Kalenderjahr
29- besonderen Aufwand
- überdurchschnittlich aufwändige
arbeitsbegleitende Unterstützung, psychosoziale
Betreuung am Arbeitsplatz, flexible, an die
Mitarbeiter, - angepasste Betriebsstrukturen, kann mit einer
monatlichen Pauschale von 200 pro beschäftigten
schwerbehinderten Menschen ausgeglichen werden.
30Weitere Förderungen sind möglich, beispielsweise
durch
- Starthilfen der Aktion Mensch (nur bei
Gemeinnützigkeit) - Lohnkostenzuschüsse und Maßnahmekosten der
Arbeitsverwaltung - Mittel der Beschäftigungsförderung von Kommunen,
Ländern und der EU
31Einstellungsverfahren
- Stellenausschreibung (lokale Medien/behördlich)
- Vermittlung durch Agentur für Arbeit,
Integrationsfachdienst, eigenständige Bewerbung - Praktikum vor Einstellung
- Leistungsbeantragung vor Vertragsabschluss
32Praxisbeispiel Hotel Mit-Mensch
- Integrationsunternehmen gGmbH
- 2001 durch den Träger gegründet
- 7 festangestellte Mitarbeiter,
- 2 Praktikanten
- Behinderungsquoten 100
- trägt sich finanziell größtenteils selber, sonst
Zuschuss vom Integrationsamt
33(No Transcript)
34(No Transcript)
35Praxisbeispiel Mosaik-Services
36Praxisbeispiel Wäscherei der ajb GmbH
37- 1. Integration?
- Mindestens 25 Prozent schwerbehinderte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dort
- beschäftigt sein, wobei ihr Anteil aus Gründen
der - Wettbewerbsfähigkeit 50 Prozent nicht
überschreiten soll. - Diese Forderung wird allerdings vielen Firmen
nicht - gerecht. Daher hat der Gesetzgeber in
Ausnahmefällen - vorgesehen, dass auch ein höherer Anteil an
- schwerbehinderten Menschen beschäftigt werden
kann, - wenn das wirtschaftliche Ergebnis stimmt.
- 2. Brücke?
- Integrationsfirmen sind rechtlich dem
1.Arbeitsmarkt - zuzurechen, faktisch aber eine Brücke zwischen
WfbM und - allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Was ist realistisch?
- 3. Ausblick
- Wohin könnten sich die Integrationsfirmen in
Zukunft