Title: Training f
1Training für Opferhelfer
- Von
- Professor Dr. Gerd Ferdinand Kirchhoff
- Professor für Strafrecht, Kriminologie und
Viktimologie
2Grundanliegen
- Dieses Training vermittelt Grundwissen für
diejenigen, die in ihrem Beruf mit Opfern von
Straftaten umgehen, ohne als Opferhelfer
spezialisiert zu sein. - Vorkenntnisse in Viktimologie sind nützlich, aber
nicht Voraussetzung, um dieses Training
erfolgreich zu beenden.
3Inhalt der Darstellung
- Vermittlung viktimologischer Grundlagen zu
Opferreaktionen und Krisenintervention (Folien
1-21) - Vergleichende Darstellung von Texas/USA und
Deutschland - Opfer-Rechte
- Opferentschädigung
- Schnell-Prüfung von Ansprüchen
4Erster Teil
- Vermittlung viktimologischer Grundlagen zu
Opferreaktionen und Krisenintervention (Folien
1-21)
5Viktimologische Grundlagen
- Menschen, die mit Opfern umgehen, müssen
professionell - Opfer-Reaktionen verstehen
- sekundäre Viktimisationen vermeiden
- Vertrauen und Beziehung aufbauen
- Opfern konkret helfen
6Was ist eine Krise
- Invasionen ins Selbst
- Unerwartetes Auftreten
- Keine Kontrolle
- kein Know-how für Bewältigung
- Eskalation
- Hilfe ist nötig
7Krisen in meinem Leben
- Ich denke an eine Krise in meinem Leben
- Emotionen,die ich fühlte, als das passierte
- Körperliche Reaktionen
- Kämpfen oder Fliehen?
- Frozen Fright-furchterstarrt
- Wer und was half? Was nicht?
8Trauma der Verbrechensopfer I
- Opferreaktionen auf das Verbrechen
- Schock und Gelähmtheit
- Verleugnung, Unglaube und Wut
- Furcht, Verletzung und Verletzlichkeit
- Erholung
9Trauma der Verbrechensopfer II
- Trauma und Verluste von Opfern
- Kontrolle
- Vertrauen
- Gerechtigkeit
- Unsterblichkeit
- Zukunft
- Vermögen oder Selbst
10Weitere Folgen
- Opfer müssen ihren Routinen nachgehen, ohne sich
ausruhen zu können - Rollen-Konfusion
- Beziehungen werden vernachlässigt / geraten unter
Druck - Verlust von Routine, sichere Umgebung
- Invasion in Persönliche Sphäre
- Eindringen von Medien
- Mißhandlungen werden fortgesetzt
11Weitere Folgen
- Kinder reagieren auf den Stress der Erwachsenen
und werden emotional gefährdet - Opfer entfernen sich aus dem sozialen
Unterstützungsgefüge - Formularkrieg
- Lange Warteschlangen bei Hilfesuchen
12Weitere Folgen
- Wut und Frustration steigen an
- Stellen von Ansprüchen und Klagen
- Depressionen, Launenhaftigkeit und Weinen kommt
häufiger vor - Gefühle von Isolation und Detachment entwickeln
sich - Gesundheitsschäden können eintreten
13Die Behandlung von traumatischem Stress I
- Information und Lernen
- Trauma und sein Effekt auf das tägliche
Funktionieren - Kognitive, verhaltensmäßige und körperliche
Aspekte von Stressreaktion
14Die Behandlung von traumatischem Stress II
- Ganzheitliche Gesundheitsaspekte
- Körperliche Aktivitäten
- Ernährung
- Spiritualität
- Humor
15Behandlung von traumatischem Stress III
- Man muss wenigstens wissen, daß es diese
Hilfsmöglichkeiten gibt - Unterstützung bei Sozialer Integration müssen
konkret angeboten werden - Selbsthilfegruppen
- Familientherapie
- Gruppentherapie
- zu allem Vorsicht Das Opfer ist ja nicht
krank - lediglich, wenn Verdacht auf t.Str. ist Angebot
angesagt.
16Auslösende Ereignisse
- Identifizierung des Täters, Gegenüberstellung
- Sinneseindrücke
- Jahrestage des Ereignisses
- Ferien/spezielle Lebensereignisse
- mündliche Verhandlungen,
- Medienberichte über ähnliches Ereignis
17Krisenintervention I
- ABC Model von Krisen-Management
- A Aufnahme von Kontakt
- Stell Dich vor, Name, Rolle, Zweck
- Augenkontakt
- Vorname oder Nachname
18Krisenintervention II
- ABC Model von Krisen-Management
- B Bestandsaufnahme (wo sind wir?)
- Rede über das Hier und Jetzt
- Identifiziere das dringendste Problem
19Krisenintervention III
- ABC Model von Krisen-Management
- C Coping
- dringendstes Bedürfnis - bottom line
- Was ist das Opfer gewillt zu tun?
- Formulierung eines Aktionsplans
- Follow-up Kontakt
- gibt es sonst noch etwas, was Sie mich fragen
wollen?
20Krisenintervention IV
- Drei wichtige Botschaften
- Es tut mir leid, daß Ihnen das passiert ist...
- Es ist nicht Ihre Schuld, daß die Tat begangen
wurde... - Jetzt sind Sie in Sicherheit (wenn das so ist)...
21Zusammenfassung
- Im Training für Opferhelfer haben wir bisher
Viktimisationen, ihre Folgen, besonders Krisen,
Krisenintervention (worauf erstreckt sie sich?
Wie geht man praktisch vor?) und typische
traumatische Stressreaktionen und den Umgang mit
ihnen behandelt.
22Zweiter Teil
- Allgemeine Opferrechte in Texas/USA und in
Deutschland(Folien 22-34)
23Aus dem Presidents Task Force Report on Victims
of Crime 1982
- Wenn wir so unser Geld investieren müssten, wie
wir von Opfern verlangen, daß sie ihre Zeit
investieren, dann würden wir alle längst
bankrott sein.
24Victims Rights Opferrechte
- Opfer haben das Recht
- informiert zu werden,wie das System funktioniert
- informiert zu werden zum Stand des Verfahrens
- informiert zu werden über weitere Hilfen
- auf Berücksichtigung ihrer Sicherheitsbedürfnisse
- z.B. Minimalisierung des Kontakts mit Angeklagtem
- auf Anwesenheit im Gerichtssaal
- auf Berücksichtigung der Auswirkungen der Tat auf
Opfer (vgl.VIS) - Benachrichtigungen von wichtigen
Vollzugs-Ereignissen (auf Wunsch) z.B. vorzeitige
Entlassung
25Wer ist ein Opfer
- Jeder durch Straftaten an Leib und Leben
Geschädigte (Art.56 a (2) TCCP) - speziell Opfer von Sexualstraftaten, Kidnapping
und schwerem Raub - Personen, die finanziellen Verlust oder
persönliche Verletzung oder Schmerzen leiden
(Family Code Art.57.001.(3)
26Zuständigkeit für Opferrechte
- Texas Constitution Article 1 Section 30 (2)(C)
- Die stattlichen Prosecuting Attorneys haben das
Recht, die Opferrechte durchzusetzen. - Für Opfer von erwachsenen TäternCCP Art.56.04(a)
und (b) - State Prosecutors , seine Opfer-Hilfe -
Koordinatoren (und schließlich die Opfer-Liaison
Officers der einzelnen Behörden) - für Opfer von Jugendlichen(Section 57.003(a)
Texas Family Code) - the Juvenile Board
- Opfer-Hilfe-Koordinator des Prosecutor Offices
27Einzelne Opferrechte 1
- CCP Art.56.02 (a)(Zeuge)
- Schutz vor Schaden und Bedrohung im Zusammenhang
mit Kooperation mit der Strafverfolgung - CCP Art. 56.02 (a)(2) (Bail)
- Sicherheit des Opfers wird bei der Bestimmung der
Höhe von Bail berücksichtigt - CCP 56.02 (a) (3) (Termine)
- Informationen über Veränderungen von relevanten
Gerichtsvorgängen, Vertagungen, Verlegungen vor
dem Datum - CCP 56.02(a)(4)Information
- allgemeine Informationen über Verfahren (Bail,
Ermittlungsverfahren, Anträge, Restitution,Rechtsm
ittel, Parole Verfahren) durch District Attorney
28Einzelne Opferrechte 2
- CCP Art.56 (a) (5) Opfer - Folgen - Statement
(VIS) - Victim Impact Statement für Parole - Verfahren,
aber kann vom erkennende Gericht zugezogen werden - kein Beweismittel
- bestimmte Form entwickelt vom Crime Victim
Coordinator Office - VIS beschreibt
- wirtschaftliche Verluste
- körperliche und psychische Schäden
- Veränderungen in persönlichem Wohlbefinden oder
Familienbeziehungen - alle anderen Informationen über Folgen der Tat
29Einzelne Opferrechte 3
- VI kann Täter nicht überführen, wohl aber
entlasten (Art.56.03 (g) CCP) - Rechtliches Gehör (CCP Art.42.03 (b)Das Gericht
soll das persönliche Erscheinen des Opfers
zulassen und seine Meinung zu Tat, Täter und den
Folgen der Tat zulassen - das Recht, bei allen öffentlichen Anhörungen des
Gerichts, die mit der Tat zu tun haben, anwesend
zu sein (CCP Art.56.02 (b) - aber Richter, Ankläger oder officer of the peace
haften dem Opfer nicht für ein Versagen oder für
die Unfähigkeit, diese Rechte auch wirklich
einzuräumen, die im Art.56.02 aufgelistet sind.
Sind es deswegen Rechte?
30Einzelne Opferrechte 4
- CCP Art.56.02 (a)(6) Informationen zu bekommen
über sein Recht, Opferentschädigung zu bekommen
nach dem Crime Victims Compensation Act - CCP Art 56.02 (a)(6) Opfern von Sexualstraftaten
wird die Rechnung für eine ärztliche Untersuchung
bezahlt. - CCP Art 56.02 (a) (6) Opfer werden an social
service agencies verwiesen wegen weitergehender
Hilfen - CCP Art.56.02 (a) (7) Recht auf Informationen
über vorzeitige Entlassung auf Bewährung
(Parole), Benachrichtigung auf Wunsch von
Entscheidungen und von der Entlassung des Täters - CCP Art.56.02 (a) (8) Getrennte und sichere
Warteräume im Gericht
31Einzelne Opferrechte 5
- CCP Art.56.02 (a) (9) Schnelle Rückgabe von
beschlagnahmten Vermögensgegenständen - CCP Art.56.02 (a) (10) Ankläger entschuldigt
fehlendes Arbeitsnehmer-Opfer beim Arbeitgeber - CCP Art.56.02 (11) Recht auf Tests und Beratung
bei HLV/ AIDS - CCP.Art 56.02 (b) Recht auf Anwesenheit bei
allen öffentlichen Gerichtsverfahren - CCP Art.56.09 Anschrift des Opfers ist nicht
Teil der Akte (es sei denn, das ist nötig zur
Tatortdefinition) Telefonnummer nie Teil der
Akte.
32Einzelne Opferrechte 6
- CCP Art.47.037 Gericht kann jedem Opfer
Restitution zusprechen - wenn es das nicht tut, muß es die Gründe, warum
das nicht geschah, im Protokoll vermerken. - CCP Art. Recht, Täter-Opfer-Ausgleich
zu verlangen
33Einzelne Opferrechte 7
- Im Verfahren gegen Jugendliche
- Family Code Sec.57.002 (5) Das Opfer kann in
einer laufenden Sache Informationen über die
Wirkungen auf Opfer und seine Familie geben (VIS) - als Zeuge
- als schriftliche Äußerung oder sonstwie (Tel.),
bevor der Richter über die Disposition entscheidet
34Was kannst Du selber tun?
- Unterrichte Opfer über diese Rechte
- Erkläre den Opfern, was sie tun müssen, damit sie
diese Rechte für sich selbst nutzen können - Ganz allgemein Tritt in Deiner
Dienststelle/Arbeitsplatz für Opfer ein
(Advocacy) - Sorge für allgemeine Unterstützung dieser Rechte
in Deiner eigenen und anderen Dienststellen/Arbeit
splätzen.
35Dritter Teil
- Opferentschädigung in Texas/USA und in
Deutschland(Folien 36-68)
36Ziel der Opferenschädigung
- Texas
- Dem unschuldigen Opfer von Straftaten bestimmte
Barauslagen zu erstatten - Subsidiaritätsprinzip Payer of Last Resort
- Deutschland
- dem Opfer von Gewalttaten das Absinken unter ein
bestimmtes soziales unter ein bestimmtes soziales
Niveau zu ersparen - Subsidiaritätsprinzip beabsichtigt
- Krankenkassen-Entschädigungsgesetz
37Wo kommt das Geld her?
- Texas
- es werden keine Steuermittel ausgegeben,sondern
- Gebühren und Geldstrafen, die gegen Täter
festgesetzt werden - Restitution
- Subrogation
- Deutschland
- es werden Steuermittel ausgegeben
38Mittelaufkommen in Texas
- Restitution
- CVC Fund zahlt an Opfer und
- später wird der Täter gefasst und verurteilt
- Richter kann anordnen,daß Täter den CVC Fund für
das schadlos halten muß, was an das Opfer bereits
ausgezahlt wurde - Subrogation
- CVC Fund zahlt an Opfer
- später verklagt das Opfer den Täter erfolgreich
auf Schadensersatz - dann muß Opfer den CVC Fund schadlos dafür
halten, was der an das Opfer gezahlt hat - Strafbare Handlung, falls Opfer dieses nicht dem
CVC Fund anzeigt
39Mittelaufkommen in Deutschland
- Mischfinanzierung aus Steuern, die dem Land
zustehen, und Steuern, die dem Bund zustehen
40Wie wird Opfer aufmerksam gemacht?
- Texas
- Dem Opfer steht zu, Informationen über CVC zu
verlangen und zu bekommen CCP Art.56.02(a)(6) - Aushänge in Notfallambulanzen (CCP Art.56.60)
- Polizei
- informiert und hält Anträge vor
- beim Erstkontakt muß das Opfer schriftlich
informiert werden - Ankläger (Distrikt-Kreis)
- innerhalb 10 Tagen nach Anklageerhebung muß Hilfe
bei Antragstellung - angeboten werden (CPC Art.56.06(a)TFCArt.
57.003(4)) - Victim Assistance Coordinator
41Wie wird Opfer aufmerksam gemacht?
- Deutschland
- Vorschriften, die konkret vorschreiben, wer
informieren muß, fehlen. - Deswegen fühlen sich unzuständig
- Polizei
- Staatsanwaltschaft
- erkennendes Gericht
- Krankenkassen machen Opfer auf OEG aufmerksam und
bitten um Antragstellung.
42Anspruchsvoraussetzungen
- Texas
- kriminelles schädliches Verhalten
- Straftaten, versucht oder vollendet
- Straftaten, die eine erhebliche Bedrohung mit
persönlichen Verletzungen oder Tod bedeuten - Straftaten, die mit Geld-, Freiheits-oder
Todesstrafe bedroht sind - Fahrzeug-bezogene Straftaten
- die vorsätzlich ein Auto,Boot oder Flugzeug
einsetzen - Unterlassenes Halten und Helfen (Hit and Run)
- Fahrzeug-Taten im Zusammenhang mit Drogen oder
Alkohol
43Anspruchsvoraussetzungen
- Deutschland
- vorsätzliche rechtswidrige Straftaten,
- also keine fahrlässigen Straftaten
- die Körperschaden oder Tod verursachen
- Fahrzeug-bezogene Straftaten
- Fahrzeug als Tatwaffe
- ansonsten KFZ-Versicherungen
- Opferfond der Versicherungswirtschaft
44Anspruchsberechtigter I
- Texas
- ein Individuum, das körperliche oder psychische
Schäden oder den Tod erleidet durch CIC - ein Anspruchssteller
- Bevollmächtigter
- der rechtlich verpflichtet oder freiwillig Kosten
übernimmt - Abhängige Abkömmlinge von Getöteten
- ein direktes Familienmitglied, das
psychiatrische Versorgung oder Beratung benötigt
45Anspruchsberechtigter I
- Deutschland
- in direktes Opfer, das durch die Tat körperliche
oder wirtschaftliche Schäden erleidet - Hinterbliebene, die Unterhaltsansprüche gegen das
Opfer hätten - Ehefrauen
- Kinder
- Eltern
46Anspruchsberechtigte II
- Texas
- ein Intervenierender
- jemand, der einem Opfer oder einem Polizeibeamten
hilft und - in einem good faith Versuch, einen cic zu
verhindern, verletzt oder getötet wird - Deutschland
- Hilfeleistende
- sind durch Reichsversicherungs-Ordnung gesetzlich
versichert (Samariter) - bei Unfall (unter diese Definition fallen auch
Straftaten)
47Anspruchsvoraussetzungen Texas I
- Texas oder US Resident, der in Texas Opfer wird
- Texas Resident, der Opfer in einem Staat oder
Land ohne Opferentschädigungsregeln wird - Texas Resident, der Opfer eines terrorostischen
Verbrechens außerhalb der USA wird (ab 1.
Sept.1997) - wer außerhalb Texas Opferentschädigung erhalten
hat und weniger bekommen hat, als ihm nach Texas
Recht zusteht, kann wegen der Differenz an Texas
CVC Ansprüche stellen.
48Anspruchsvoraussetzungen Texas II
- Anspruchsvernichtung
- bei bewußter Täterschaft oder Teilnahme an
Straftat - bei Lieferung falscher Informationen
- bei Gefängnisinsasse, als Tat geschieht
- bei Beteiligung an illegaler Aktivität
- bei Mitverantwortung für die Tat
49Anspruchsvoraussetzungen Texas III
- nicht nötig für eine Antragstellung ist, daß der
Täter identifiziert, festgenommen,angeklagt oder
verurteilt ist - wohl nötig rechtzeitige Anzeige
- Anzeigepflicht innerhalb 72 Stunden (bis 1.
Sept.1997) - Anzeigepflicht innerhalb angemessener Zeit ohne
Behinderung der Aufklärung - CVC kann verzichten bei Kindern als Opfer
- wenn außergewöhnliche Umstände Anzeige verhindern
- Antragstellung innerhalb dreier Jahre
- Ausnahme gute Gründe, Opfer unter 18 Jahren,
körperliche Unfähigkeit
50Höchstgrenzen der Entschädigung
- Texas
- 50 000 (vorm 1.9.1997 25.000)
- nicht eingeschlossen Vermögensschäden
- Deutschland
- keine Höchstgrenze
- ausgeschlossen Vermögensschäden
- es sei denn, Brille wird beschädigt z.B.
- bei Berufsunfähigkeit Art von wirtschaftlicher
Folgeentschädigung durch Berufsunfähigkeitsrente
51Arten der Opferentschädigung Texas 2000
- Kosten für Heilbehandlung 60
- Verdienstausfall 16
- Unterhaltsausfall 10
- Beerdigungskosten 8
- Behandlung psychische 6
52Heilbehandlung Positionen Art.56.32(9)(A) CCP
- Krankenhauskosten
- Kosten für Ärzte
- Verschreibungen
- Notfallbehandlung
- Ambulanz
- Röntgen-Aufnahmen
- Rehabilitation
- Pflegeheim-Kosten
- Einzelheiten bei Official Texas Administrative
Code Section 61.10.,61.9.und folgende Nummern, im
folgenden abgekürzt OTAC
53Heilbehandlung Umfang
- Höhe nach Richtlinien für medical fees
- Opfer trägt nicht die Differenz, es sei denn,
Vorableistungen sind an Opfer gezahlt worden - Psychiatrische Behandlung
- wenn Counseling nötig, erst Erlaubnis einholen
- inpatient 600 pro Tag bei maximal 30 Tagen
- outpatient 40 Sitzungen oder 3000.-
- Behandlung durch
- Psychiater
- Psychologe
- Klinische Krankenschwester
- Lizensierter professioneller Counselor
- Ehe/Familientherapeut
- Lizensierter MA Sozialarbeiter
54Verdienstausfall
- Bei Beschäftigten wöchentliches Nettoverdienst
mal Anzahl der Fehlwochen - Höchstgrenze 500 pro Woche
- bei Arbeitslosen werden Situationen
berücksichtigt, die zeigen, daß Opfer
beschäftigungsfähig gewesen wäre Entschädigung
für vermutlichen Verdienstausfall - wegen medizinischer Behandlung wegen körperlicher
und/oder emotionaler Folgen - wegen Inanspruchnahme durch Strafverfahren
55Entgangener Unterhalt
- Für angehörige Unterhaltsberechtigte nach Mord
- Für angehörige Unterhaltsberechtigte nach
häuslicher Gewalt - Obergrenze 500.-pro Woche
- Arbeitsplatz-Nachweis nötig
56Beerdigungskosten
- Maximal 4,500.-
- Leichentransport kann zusätzlich bezahlt werden
- CCP Art.56.32 (9)(d)
57Umzugskosten
- Für Opfer von Gewalt in der Familie
- Umzug
- Reise-Kosten
- Miet-Kautionen
- Nebenkosten-Anzahlungen
- Möbelwagen
- Obergrenze 3,800.- total
- einmalige Zahlung
- bis 2,000.- für Umzugskosten
- bis 1,800.- für Miete
58Pflegekosten
- 100.- pro Woche und Person
- für Kinder oder unterhaltsberechtigte Erwachsene
- durch lizensierten Provider
59Tatort - Aufräumung
- Obergrenze 750.- DM
- bei Erledigung durch Reinigungsunternehmen
- wenn durch freiwillige Helfer erledigt, dann
werden Auslagen für Reinigungsmittel ersetzt
60Unbrauchbare Gegenstände
- 750.- Obergrenze
- für Gegenstände, die als Beweismittel
beschlagnahmt wurden - und die unbrauchbar geworden sind
- können gewöhnlich durch polizeiliche Tatort-
Protokoll nachgewiesen werden
61Reisekosten
- Reisekosten, die entstehen durch Teilnahme in
oder Anwesenheit bei - Ermittlungs- und Hauptverfahren
- Nach-Verurteilungs-Verfahren (z.B.Parole Hearing)
- erforderlichen Behandlungs- und
Beratungsdienstleistungen - über 20 Meilen
- nötige und angemessene Reisemittel
- kommerzielles Unternehmen oder eigenes Auto
- über 60 Meilen
- Verpflegung und (kommerzielle) Unterkunft
- Umfang nach staatlicher Reisekostenentschädigung
62Anwaltskosten
- Ausschließlich für Vertretung im CVC
Angelegenheiten - 25 , bis zu maximal 300,-
- lediglich bei erfolgreichen Anträgen
63Vorab-Gewährungen
- Vorableistungen zur Vermeidung von Härtefällen
- 1,500.- maximal
- diese Vorschüsse werden auf später zu
entscheidende, bestehende oder zu erwartende
Versorgungsleistungen angerechnet - Alle Anträge werden beurteilt nach Notwendigkeit
einer vorläufigen Vorab-Entscheidung - Entscheidung durch CVC Mitarbeiter im
Wohlverstandenen Interesse des Opfers
64Totale und Permanente Erwerbsunfähigkeit
- 50,000.- zusätzlich bei totaler und permanenter
Erwerbsunfähigkeit (verdoppelt, halb für
September 1995-1997) - Rollstuhl für Haus und Fahrzeug
- Berufliche Umschulung
- Häusliche Pflege
- Training im Gebrauch spezieller Hilfsmittel
- Rehabilitation
- Verdienstausfall
65Rechtsmittel
- Reconsideration
- Final Ruling Hearing
- District Court
66Rechtsmittel
- Widerspruch - Abhilfemöglichkeit
- Widerspruchsbescheid
- Klage zum Sozialgericht
67Wie können Sie helfen? Training für
Opferhelfer,die diese Hilfen für das CVC
freiwillig leisten....
- Informieren Sie das Opfer über Ansprüche
- Ermutigen Sie das Opfer, schnell Antrag zu
stellen - Helfen Sie beim Ausfüllen des Formulars
- Machen Sie keine Zusagen, die Sie nicht halten
können! - Ist das Formular komplett ausgefüllt? keine
Lehrstellen- Lehrstellen führen nur zu
Rückfragen! - Ist der Antrag unterschrieben?
- Beilegen von Anzeigekopie (wenn möglich)
- Legen Sie Rechnungen und sonstige Dokumente bei!
- Setzen Sie sich generell für Opfer ein!
- In Zweifelsfragen, an CVC wenden!
68Zum Verfahren bei der Presumptive Eligibility
Prüfung
- Dokumentation
- von Anzeige bei Polizei Durchschrift des
Vorgangs, Kopie - Mitarbeiter des Department of Protective and
Regulatory Services bei Gewalt in der Familie
(inclusive sexueller), wenn Umzugskosten verlangt
werden Protective Order des Richters - schriftliche Schilderung durch Opfer und/oder
Anwalt oder anderen, die zusätzliche
Informationen haben (Rechnungen von Ärzten,
Beerdigungskosten, Psychiatern). - Schnelle Entscheidung Presumptive Eligibility
Procedure - trainierte Mitarbeiter anderer Agencies, die mit
Opfer zu tun haben - füllen mit Opfer den Antragsformularsatz aus
- faxen ihn zu einen speziellen Ansprechpartner im
CVC Coordinator Office - sind mit Polizeibehörden vernetzt
69Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
- Prof. Dr. jur. Gerd Ferdinand Kirchhoff
- Professor für Strafrecht, Kriminologie und
Viktimologie - President, World Society of Victimology
- Hochschule Niederrhein Fachbereich Sozialwesen
- Richard Wagner Strasse 101
- 41065 Mönchengladbach
- kirchhoff_at_bigfoot.com
- http//www.world-society-victimology.de