Title: Rechtsanwalt Torsten Dirk H
1Rechtsanwalt Torsten Dirk Hübner
Schuldnerberatung als Aufgabe der sozialen
Arbeit
Vorwort
2Gliederung
Schuldnerberatung Vorwort
- Der Beruf des Schuldenberaters
- Hebel und Mittel von Gläubigern gegen
Schuldnerwie läuft die Zwangsvollstreckung - Rechte und Möglichkeiten der Schuldnerinsbes.
das Verbraucherinsolvenzverfahren - Aufgaben und Möglichkeiten der Schuldnerberatung
3Medien
Schuldnerberatung Vorwort
- LiteraturProblem die meiste Literatur richtet
sich an JuristenJauernig/BergerZwangsvollstreck
ungs- und Insolvenzrecht22. Aufl.
2007BeckerInsolvenzrecht1. Aufl. 2005
4Rechtsanwalt Torsten Dirk Hübner
Schuldnerberatung als Aufgabe der sozialen
Arbeit
Der Beruf des Schuldenberaters
5Voraussetzungen für das Ausüben des Berufs
Schuldnerberatung Der Beruf des Schuldenberaters
Schuldnerberatung ist eine Rechtsdienstleistungna
ch 1 Rechtsdienstleistungsgesetz vom
01.07.2008Folge nur bestimmten Personen
erlaubt - nebenberuflich, wenn in Zusammenhang
mit Berufsbild der Haupttätigkeit 5 RDG
- hauptberuflich, wenn öffentliche Anerkennung
nach 8 Abs. 1 Nr 4 RDG i.V.m. 305 Abs. 1 Nr.
1 InsO -gt Referat
6Voraussetzungen für die Anerkennung 3, 4
SächsInsOAG - zuverlässige Person - auf Dauer
angelegt - ausgestattet mit den notwendigen
Sachmitteln - praktische Erfahrung auf dem
Gebiet der Schuldnerberatung - Sicherstellung
der RechtsberatungEinzelheiten siehe VwV
SächsInsOAGAnerkennung muss schriftlich
beantragt werdenzuständig ist Landesdirektion
Schuldnerberatung Der Beruf des Schuldenberaters
Voraussetzungen für das Ausüben des Berufs
7Voraussetzungen für das Ausüben des Berufs
Schuldnerberatung Der Beruf des Schuldenberaters
Weitere Voraussetzungen - die Fähigkeit Mut
zuzusprechen (das haben Juristen in der Regel
verlernt) - Verhandlungsgeschick -
buchhalterische Fähigkeiten Verstehen von
Bilanzen und E-Ü-R
8Finanzierung
Schuldnerberatung Der Beruf des Schuldenberaters
eigentlich Aufgabe der Kommunen nach 10, 11
SGB XII bzw. 16a Nr. 4 SGB IIABER Freistaat
Sachsen finanziert anerkannte Stellen 5
SächsInsOAGAnerkannten geeigneten Stellen
werden für seit April 2005 begonnene Fälle
folgende Fallpauschalen gezahlt Gläubigerzahl
Vergleich Bescheinigung
1-4 428 Euro 368
Euro5-9 572 Euro
392 Euroab 10 776 Euro
576 Euro
9Rechtsanwalt Torsten Dirk Hübner
Schuldnerberatung als Aufgabe der sozialen
Arbeit
Hebel und Mittel von Gläubigern gegen Schuldner
10unechte Forderungnicht einklagbar
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
Begriff des Anspruchs
- Das Recht von einem anderen ein Tun oder
Unterlassen zu verlangen - 194 Abs. 1 BGB
Forderung- einklagbar -
- Wett- und Spielschulden
- Ehevermittlung
- Schließung der Ehe
11Begriff des Anspruchs- arten -
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
- Zahlung von Geld
- Herausgabe
- Erwirkung einer vertretbaren Handlung(könnte
auch durch jemand anders erfolgen) - Erwirkung einer unvertretbaren Handlung(kann nur
durch Schuldner persönlich erfolgen) - Erzwingung einer Unterlassung
- Erzwingung einer Duldung
12Begriff des Anspruchs- nach dem Grund -
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
- Einseitige Erklärung
- Einseitig verpflichtende Verträgeinsbes.
Schenkung und Anerkenntnis - Mehrseitig verpflichtende Verträge
- Gesetzlich begründete Ansprücheinsbes.
- Aus dinglichen Positionen (Eigentum, Besitz)
- aus Geschäftsführung ohne Auftrag
- aus unerlaubten Handlungen
13Durchsetzung des Anspruchs
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
- Inanspruchnahme des staatlichen
GewaltmonopolsVerbot von SelbstjustizAusnahme
nur in Notsituationen - Schaffung von RechtsfriedenEntscheidung über
Berechtigung oder Nichtberechtigung eines
Anspruchsandernfalls Verjährung
14Durchsetzung des Anspruchs
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
- Notwendig ist die Schaffung eines
Vollstreckungstitelnur damit ist die
Zwangsvollstreckung möglich - Schuldner kann dies freiwillig schaffen(sehr
gefährlich !!) - bei Notar mit notarieller Urkunde
- bei Jugendamt wegen Unterhaltsansprüchen durch
Jugendamtsurkunde
15Durchsetzung des Anspruchs
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
- sonst zwangsweise Schaffung durch
GläubigerKlageerhebung beim zuständigen
GerichtErgebnis dort Urteil (Grundfall des
Vollstreckungstitel) oder Vergleich oder
bestimmte Beschlüssealternativ Mahnverfahren
nach 688ff ZPOgeht nur bei Geldforderungen -gt
ReferatErgebnis Vollstreckungsbescheid - Forderungen von Behörden Bescheide sind ohne
weiteres vollstreckbar
16Durchsetzung des Anspruchs
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
- für grenzüberschreitende Sachverhalte
- Verordnung (EG) Nr. 1896/2006Europäisches
Mahnverfahrenseit 12.12.2008 in
Kraftzuständig das Gericht im Bezirk, wo Gegner
seinen Wohnsitz hatin Deutschland ausschließlich
beimAmtsgericht Berlin-Wedding - Verordnung (EG) 861/2007Europäisches Verfahren
für geringfügigeForderungen seit 01.01.2009 in
Kraft
17Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
- Erfolgt auf Antrag des Gläubigers
- In diesem Verfahren erfolgt keine Prüfung mehr,
ob Anspruch berechtigt ist !!Aufhebung oder
Abänderung des Titels nur nach allgemeinen
Vorschriften (Berufung, Einspruch etc.) wenn da
nichts mehr möglich ist (z.B. weil Fristen
abgelaufen sind) muss Forderung akzeptiert
werden - Teilzahlungen werden nach 366, 367 BGB
angerechnet (zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen,
dann auf Hauptforderung)
18Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
- Nach Art des Anspruchs
- Bei Herausgabe Wegnahme durch Gerichtsvollzieher
- Bei unvertretbarer Handlung Zwangsgeld oder
Zwangshaft - Bei Duldung oder Unterlassung Ordnungsgeld oder
Ordnungshaft - Bei vertretbarer Handlung Urteil ersetzt
Handlung daher insoweit keine Vollstreckung
19Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
- Nach Art des Anspruchs
- Bei Vollstreckung von Geldforderungen
Vollstreckungin bewegliche Sachen 808ff
ZPO-gt Referat
Vollstreckungin Grundstückenach ZVG(hier
nicht weiter Thema)
Vollstreckungin Forderungen und sonstige
Rechte 828ff ZPO-gt Referat
20Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
- Vollstreckung von Geldforderungen in bewegliche
Sachen (Sachpfändung) - macht Gerichtsvollzieher
- darf Wohnung nach richterlichen Beschluss
durchsuchen - beachtet Existenzminimum 811 ZPO
- Pfändung durch Aufbringen des Pfandsiegels
- Entfernung des Pfandsiegels ist strafbar
- später Verwertung durch Versteigerung
21Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
- Vollstreckung von Geldforderungen in Forderungen
- macht Amtsgericht Vollstreckungsgericht
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen
Drittschuldner - Drittschuldner darf nicht mehr an Schuldner
zahlen, er muss erklären, ob Forderung besteht, - wenn ja zahlt er an Gläubigerwenn nein kann
Gläubiger (statt Schuldner) Klage gegen
Drittschuldner erheben - Keine Pfändung von unpfändbaren Bezügen 850a
ZPO, 54 Abs. 3 SGB I
22Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
- Vollstreckung von Geldforderungen in Forderungen
- Bei Arbeitseinkommen
- Gewährleistung des Existenzminimumsdurch
Pfändungsfreigrenze abgestuft nach Anzahl der
unterhaltspflichtigen Angehörigen, 850c ZPO - ist herabstufbar bei Pfändung wegen
Unterhaltsansprüchen, 850d ZPOwegen
vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen,
850f Abs. 2 ZPO
23Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
- Vollstreckung von Geldforderungen in Forderungen
- Bei Pfändung von Kontoguthaben
- Grundsätzlich Pfändungsschutz nur bei Bestehen
eines Pfändungsschutzkontos, 850k ZPO-gt
Referat Pfändungsschutzkonto - Auf sonstigem Konto eingegangene Sozialleistung
sind 14 Tage unpfändbar, 55 SGB I - Sonst Pfändungsschutz nur auf Antrag und nur bei
wiederkehrenden Bezügen 850l ZPO-gt Referat
Offenbarungseid
24Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
- Zwangsvollstreckung erfolglos, und dann ??
- Voraussetzung für Pfändung ist Kenntnis des
Gläubigers von Forderung und Sachwerten - Gläubiger kann Schuldner zu Offenbarung aller
Werte zwingen 807, 899ff ZPO - Richtigkeit und Vollständigkeit des
Vermögensverzeichnis ist eidesstattlich zu
versichern (die Abgabe eines falschen Eides ist
strafbar) - Bei Weigerung an Mitwirkung ergeht Haftbefehl an
Schuldner, 901 ZPO
25Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
- Schuldner hat sich künstlich verarmt
- Vermögensverschiebungen an DritteVerhalten ist
strafbar 288 StGBVermögensverschiebung ist
anfechtbar nach Anfechtungsgesetz - Arbeitseinkommen liegt plötzlich unter den
Pfändungsfreigrenzen Arbeitgeber wird so
behandelt, als wäre ein normaler Lohn
vereinbart 850h Abs. 2 ZPO - Arbeitgeber soll nicht an Schuldner zahlen,
sondern an Dritte Person unwirksam 850h Abs.
1 ZPO
26Rechtsanwalt Torsten Dirk Hübner
Schuldnerberatung als Aufgabe der sozialen
Arbeit
Rechte und Möglichkeiten der Schuldner
27Einwendungen gegen die Hauptforderung
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Wenn die Forderung rechtskräftig tituliert ist,
ist eigentlich schon alles zu spät.Einwendungen
gegen die Berechtigung der Forderung sind nicht
mehr möglich. - Letzter Strohhalm Ist Zustellung des Titels
wirksam erfolgt? - Allerletzter StrohhalmLiegt eine vorsätzliche
sittenwidrige Schädigung vor, 826 BGB ?? - auch bei nicht rechtskräftig titulierter
Forderung gilt Verträge sind zu halten
28- Einwendungen -bei nicht rechtskräftig
titulierten Forderungen-
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Kein Vertrag
- Notwendig Angebot und Annahme sowie
GeschäftsfähigkeitBeweislast trägt der, der sich
darauf beruft - Insbes. bei telefonischen Kontakten
- Zweifel sind angebracht, wenn
- Forderung durch Anwalt nicht eingeklagt wird,
sondern wieder an Inkassobüro geht - Gegner sich ungefragt auf Urteile und Gerichte
beruft, die seine Forderung stützen würden - sich ein Inkassoaußendienst ankündigt
29- Einwendungen -bei nicht rechtskräftig
titulierten Forderungen-
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- auflösbarer Vertrag
- In besonderer Situation geschlossen, wo
gesetzliches Widerrufsrecht besteht 355 ff BGB - Haustürsituation 312 BGB
- Fernabsatz 312b BGB
- Verbraucherdarlehensverträge 491 BGB
- Teilzeitwohnrechte 481 BGB
- Fernunterricht
- Bei Anfechtungslage Irrtumslage über Erklärung,
die zu Vertrag führt oder bei Drohung oder
Täuschung 119, 120, 124 BGB
30- Einwendungen -bei nicht rechtskräftig
titulierten Forderungen-
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- auflösbarer Vertrag
- dann Widerruf oder Anfechtung erklären
möglichst per Einschreiben (damit Beweis erbracht
werden kann) - teilweise kurze Frist, sofortiges Handeln
notwendig - Folge Vertrag wird rückwirkend aufgelöst schon
erbrachte Leistungen werden rückabgewickelt
31- Einwendungen -bei nicht rechtskräftig
titulierten Forderungen-
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Abänderung oder Kündigung des Vertrages bei
Wegfall der Geschäftsgrundlage 313 BGB - Nur bei nachträglichen unerwarteten eingetretenen
Umständen, die außerhalb der Parteien liegen - Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus
wichtigem Grund, 314 BGB
32Einwendungen gegen Nebenforderungen
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Ausgangspunkt
- Wird der Anspruch nach Fälligkeit nicht durch den
Schuldner erfüllt, hat der Gläubiger weitere
Kosten - Diese muss der Schuldner als Schadenersatz
bezahlen, wenn Verzug nach 286 BGB vorliegt. - Dabei ist der Gläubiger gehalten, den Schaden so
gering wie möglich zu halten 254 Abs 2. BGB - Der Anspruch ist mit einem hohem Zinssatz zu
verzinsen.
33Einwendungen gegen Nebenforderungen
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Verzug 286 BGB
- Beweislast trägt Gläubigerauch problematisch,
wenn vorhergehende Rechnung nicht zugegangen ist - Die Kosten für eine verzugsbegründende Mahnung
sind vor dem Verzug entstanden und daher kein
Verzugsschaden !!ABER es kann eine Mahngebühr
oder ein Pauschale für Rücklastschriftkosten
vereinbart worden sein (z.B. in den AGB) max.
sind aber 5 7 zulässig, sonst Verstoß gegen
309 Nr. 5 BGB
34Einwendungen gegen Nebenforderungen
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Typische Verzugsschäden, die der Schuldner
bezahlen muss - Der Gläubiger kann einen Rechtsanwalt mit der
außergerichtlichen Vertretung beauftragen.
Dessen Gebühren richten sich nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
35Einwendungen gegen Nebenforderungen
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Typische Verzugsschäden, die der Schuldner
bezahlen muss - Der Gläubiger kann ein Inkassobüro mit der
außergerichtlichen Vertretung beauftragen, wenn
der Gläubiger zum Zeitpunkt der Beauftragung des
Inkassobüros von der Beitreibbarkeit der
Forderung ausgehen konnte und mit einer
Zahlungsweigerung und der Einschaltung eines
Rechtsanwaltes nicht gerechnet werden
brauchte.Die Gebühren des Inkassobüros dürfen
die Gebühren eines Rechtsanwalts nicht
überschreiten.
36Einwendungen gegen Nebenforderungen
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Typische Verzugsschäden, die der Schuldner
bezahlen muss - Die Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVGwird erhoben
bei Mitwirkung des Anwaltes oder des Inkassobüros
an einem Vertrag, mit dem der Streit beseitigt
wird. Die Gebühr ist recht hoch und macht
Ratenzahlungs-vereinbarungen nicht
attraktiv.Diese Gebühr ist aber kein
Verzugsschaden und darf daher nicht dem Schuldner
auferlegt werden. Wird aber doch gemacht, indem
sie in einer Ratenvereinbarung mit versteckt
wird.
37Einwendungen gegen Nebenforderungen
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Typische Verzugsschäden, die der Schuldner NICHT
bezahlen muss - Der Gläubiger darf nicht erst ein Inkassobüro und
dann einen Rechtsanwalt mit der
außergerichtlichen Vertretung beauftragen. -gt
Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht
38Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Systematik
- Insolvenzverfahren ist besonderes
Zivilverfahrenergänzend gelten Regelungen der
ZPO 4 InsO - Grundfall ist das Regelinsolvenzverfahren
1-303 InsOsieht Restschuldbefreiung vor, wenn
Schuldner eine natürliche Person ist 286ff InsO
39Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Systematik
- Verbraucherinsolvenzverfahren ist Kleinverfahren
304 InsOgrundsätzlich gelten Regelungen des
Regelinsolvenzverfahrens, wenn keine besonderen
Regelungen vorhanden aber es gibt keinen
Insolvenzplan 217 269 InsO gelten nicht es
gibt keine Eigenverwaltung 270 285 InsO
gelten nicht( 312 Abs. 3 InsO)
40Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Voraussetzungen 304 InsO
- Vorliegen eines Eröffnungsgrundes 16 InsO
- Zahlungsunfähigkeit 17 InsO
- Drohende Zahlungsunfähigkeit, 18 InsO
- Schuldner ist natürliche Person und
- Verbraucher 13 BGB (egal wieviele Gläubiger)
oder - Kleinselbständigerkeine Forderung aus
Arbeitsverhältnissen (Löhne, Sozialversicherung,
Lohnsteuer)und Situation überschaubar (weniger
als 20 Gläubiger)
41Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Beginn auf schriftlichen Antrag
- eines Gläubigers
- dann soll Schuldner ebenfalls einen Antrag
stellen - Wenn Schuldner keinen Antrag stellt, dann
Durchführung eines (vereinfachten)
Insolvenzverfahrens Beendigung ohne
Restschuldbefreiung - Wenn Schuldner Antrag stellt, dann Beginn der
gerichtlichen Schuldenbereinigung (eine
außergerichtliche Schuldenbereini-gung ist dann
nicht notwendig)
42Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Beginn auf schriftlichen Antrag
- des Schuldners Auf einem Formular es besteht
Formular-zwang mit den Angaben in 305 InsO - Bescheinigung einer geeigneten Stelle über das
Scheitern der außergerichtlichen
Schuldbereinigung - Antrag auf Restschuldbefreiung
- Verzeichnis über sein Vermögen und aller gegen
ihn gerichteten Forderungen mit Angabe der
Gläubiger
43Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Beginn auf Antrag
- des Schuldners
- Vorlage eines SchuldbereinigungsplansSoll
Ratenzahlung enthalten und für eine gleichmäßige
Befriedigung sorgen mit Regelungen bei
Zahlungsverzug oder ArbeitslosigkeitMuss Regeln
enthalten für gesicherte Forderungen was mit
den Sicherheiten passiertkann aber auch eine
Null-Rate enthalten
44Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Gerichtliche Schuldenbereinigung
- Gericht fragt alle Gläubiger an, ob
Einverständnis mit Schuldbereinigungsplan besteht - Notwendig ist grds. Zustimmung aller Gläubiger
ABER Schweigen gilt als Zustimmung - Bei nur mehrheitlicher Zustimmung nach Köpfen und
Summen Gericht ersetzt auf Antrag eines
Gläubigers oder des Schuldners die Ablehnung des
Gläubigers(Ausnahme wenn der ablehnende
Gläubiger besonders benachteiligt wird)
45Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Gerichtliche Schuldenbereinigung
- Feststellung der Einigung durch Beschluss,gilt
als Prozessvergleich (ist Titel)betrifft nur
die benannten Gläubiger NICHT die vergessenen - Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt
als zurückgenommen
46Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Eröffnung des vereinfachten Insolvenz-verfahrens
- nur wenn gerichtliche Schuldenbereinigung
scheitert - mit Eröffnungsbeschluss mit Datum und Uhrzeit
entscheidend für Abgrenzung der
Insolvenzgläubiger von Neugläubigern - Bestellung eines Treuhändersnimmt viele Aufgaben
des Insolvenzverwalters im Regelinsolvenzverfahren
wahr -gt Referat - Verbot der Einzelzwangsvollstreckung
47Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Aufgabe des Treuhänders
- ist im Gläubigerinteresse bestellt und tätig
- Inbesitznahme der Masse (aller verwertbaren
Gegenstände und Forderung des Schuldners) z.B.
KFZ, Mobiltelefone, Genossenschafts-anteiledazu
gehören auch Lastschriften, die schon abgebucht
wurden und noch rückgängig gemacht werden können
(dies macht Treuhänder) - Einziehung des pfändbaren Einkommens direkt beim
ArbeitgeberSicherung des Existenzminimums 36
InsO
48Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Aufgabe des Treuhänders
- Kündigung aller Dauerschuldverhältnisse (Strom,
Gas, Wasser, Telefon, Zeitungen,
Finanzkaufverträge, Versicherungsverträge, Miet-
und Pachtverträge)ausgenommen die Wohnung des
Schuldners - Schuldner kann erklären, dass er Verträge aus
unpfändbaren Einkommen bezahlt und weiterführt - Grundsätzlich Verwertung der GegenständeABER
Schuldner kann Gegenstände aus seinem pfandfreien
Einkommen erwerben 314 InsO
49Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Aufgabe des Treuhänders
- Erfassung der ForderungenAufforderung an alle
Gläubiger, Forderungen darzulegen Anmeldung zur
Tabelle - Treuhänder trägt unbestrittene Forderungen in
Tabelle einInsolvenztabelle ist
Vollstreckungstitel gegen Schuldner
50Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Das Restschuldbefreiungsverfahren
- nur wenn mit Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens ein Antrag auf Gewährung von
Restschuldbefreiung gestellt wurde - Notwendig Erklärung, dass pfändbares Einkommen
an Treuhänder abgetreten wird
51Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Das Restschuldbefreiungsverfahren
- Prüfung vom Gericht, ob Versagungsgründe
vorliegen 290 InsO, insbesondereNr 5
Verletzung von MitwirkungspflichtenNr. 6
unrichtige oder unvollständige Angaben - Entscheidung durch Gerichtsbeschluss
- Versagung der Restschuldbefreiung oder
- Ankündigung der Restschuldbefreiung
- Folge Aufhebung des InsolvenzvefahrensBeginn
der Wohlverhaltensperiode bei Ankündigung der
Restschuldbefreiung -gt Referat
52Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Das Restschuldbefreiungsverfahren
- Die WohlverhaltensperiodeDauer 6
JahreTreuhänder zieht pfändbare Bezüge ein und
verteilt diese gleichmäßig an Gläubiger - Schuldner hat Obliegenheiten zu erfüllen 295
InsO - Ausüben einer angemessenen Arbeit
- Herausgabe einer Erbschaft zur Hälfte
- Schaffung von Transparenz in den
Einkommensverhältnissen
53Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Das Restschuldbefreiungsverfahren
- Versagung der Restschuldbefreiung 296ff
InsOinsbes. wenn Verletzung der Obliegenheit
und dadurch Beeinträchtigung der Befriedigung der
Gläubiger Ausnahme Schuldner ist
schuldlosnur auf Antrag durch Gläubiger, der
Sachverhalt glaubhaft machen muss
54Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Das Restschuldbefreiungsverfahren
- sonst Gewährung von Restschuldbefreiung nach 6
Jahrenumfasst grundsätzlich alle
Forderungenauch nicht angemeldete und vergessene - ausgenommen sind Forderungen aus vorsätzlichen
unerlaubten Handlungen, Geldstrafen, neue
Gläubiger ab Eröffnung - Sicherheiten bleiben bestehen
- Unter engen Voraussetzungen ist Widerruf möglich,
303 InsO-gt Referat Kosten
55Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
- Kosten des Verfahrens
- Grundsatz Ohne Kostenvorschuss arbeitet Gericht
nichtAblehnung der Eröffnung mangels Masse - Ausnahme Stundung der Kosten 4a ZPOnur, wenn
Schuldner eine natürliche Person ist und
Restschuldbefreiung beantragt hatauf
AntragStundung endet grundsätzlich mit Ende des
Verfahrensdanach so zurück zu zahlen, wie
wirtschaftliche Verhältnisse es zulassenu.U. gar
nicht
56Rechtsanwalt Torsten Dirk Hübner
Schuldnerberatung als Aufgabe der sozialen
Arbeit
Aufgaben des Schuldenberaters
57Erste Schritte
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
- Erklären der Rolle des Schuldenberaters
- kann keine Wunderdinge
- ist nur Lotse und dirigiert
- aber Eigenengagement des Klienten notwendig und
ein über den Schatten springen - Androhen der Einstellung der Bemühungen bei
mangelnder Mitwirkung
58Erste Schritte
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
- Sich einen Überblick verschaffen
- alle Schulden sammeln
- aber auch alle Vermögenswerte
- bestehen Ansprüche gegen Dritte
- Wird vollstreckt (Bestehen Kontopfändungen oder
Lohnpfändungen) - bestehen existenzbedrohende Schulden??droht die
Räumung der Wohnung oder die Sperre von
Energielieferungen (Strom, Gas) - werden Sozialleistungen nicht gewährt?
59Erste Schritte
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
- Besteht Ursache der Schuldensituation fort??
- Suchtproblematik
- Ausnutzen durch Partner
- Verschwenderischer Lebensstil - Haushaltsbuch
führen lassen - ist selbständige Tätigkeit ein Fass ohne Boden ??
- ist Sanierung möglich ?? -gt Referat
existenzbedrohende Schulden
60Erste Schritte
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
- Erste Handlungen
- Sozialleistungen beantragen oder Widerspruch
einlegenfür Übernahme der existenzbedrohenden
Schulden sorgen - Kündigung von Verträgen, die nicht unbedingt
notwendig sind z.B. Kabelfernsehen, Fitnessclub,
Solarium - Anforderung von Forderungskonten der Gläubiger
(sollte Klient selbst machen auf eigene Kosten
Prüfung der Zuverlässigkeit und des
Eigenengagements)
61Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
- Risikoabwägung
- Gefahr der Versagung der Restschuldbefreiung
- Werden schlafende Hunde geweckt
Insolvenzgerichte schicken Akten standardmäßig an
Staatsanwaltschaft - Höhe der schon titulierten Forderungen
- Kostenabwägung
- Kosten des Insolvenzverfahrens abwägen gegen Höhe
der erlassenen Schulden - verfügbares Geld zu Höhe der Schulden
- Sind Schulden in 4-6 Jahren abzahlbar ?
62Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
- Entscheidung pro Verbraucherinsolvenzverfahren
- Außergerichtlicher SchuldenbereinigungsversuchBi
ldung einer Übersicht aller GläubigerAngebot
einer Quote der Befriedigung an alle
GläubigerAngebot gescheitert, sobald einer nicht
mitmacht - Ausfüllen des Antragsforumlars auf Durchführung
des Verbraucherinsolvenz-verfahrens - Festhalten des Scheitern
63Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
- Entscheidung pro Verbraucherinsolvenzverfahren
- Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens enden
Zwangsvollstreckungsmaßnahmeninsbes. Pfändungen
sind aufgehoben - ABER Bank kündigt Vertrag-gt Referat Recht auf
ein Girokonto
64Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
- Entscheidung gegen Verbraucherinsolvenz-verfahrens
- das Finden der richtigen Taktik
- Wieviel Geld ist monatlich verfügbar ??
- Kann jemand im Freundes- oder Bekanntenkreis eine
größere Einmalzahlung leisten ? - Kategorien von Forderungen bildennach Prioritäten
65Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
- Entscheidung gegen Verbraucherinsolvenz-verfahrens
- Forderungskategorien
- 1. Kategorie beweisfeste und einredefreie
Forderungen, die vom Gläubiger mit Sicherheit
eingeklagt werden, wo das aber noch nicht erfolgt
ist und auch noch keine großen Nebenkosten
(Inkassokosten) entstanden sind - 2. Kategorietitulierte Forderungen, aus denen
vollstreckt wird und Steuerschulden - 3. Kategoriesonstige titulierte Forderungen
- 4. Kategorieöffentlich rechtliche Forderungen
(außer Steuerschulden) - 5. KategorieZweifelhafte Forderungen, die
nicht tituliert wurden
66Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
- Entscheidung gegen Verbraucherinsolvenz-verfahrens
- 1. Tilgungsschritt
- Gläubiger der Forderungen der Kategorie 1 und 3
anschreiben und hinweisen, dass
Verbraucherinsolvenzverfahren wahrscheinlich
kommen wird und dass eine Titulierung oder
Zwangsvollstreckung nur herausgeschmissenes Geld
ist, da Offenbarungseid geleistet wurde (wenn das
der Fall ist)
67Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
- Entscheidung gegen Verbraucherinsolvenz-verfahrens
- 1. Tilgungsschritt
- bei Forderungen der Kategorie 2 versuchen eine
Einigung beim Abzahlen zu erzielenohne
Einigungsgebühr und mit Rabatt ABER nichts
vereinbaren, was nicht gehalten werden kann
(Eingehungsbetrug !)keine Vereinbarung mit Rate
schließen, wo Raten nur Zinsen tilgen
68Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
- Entscheidung gegen Verbraucherinsolvenz-verfahrens
- 1. Tilgungsschritt
- bei Forderungen der Kategorie 4 Erlass der
Forderung beantragen - bei Forderungen der Kategorie 5 Berechtigung der
Forderung bestreiten Unterlagen anfordern
Forderungen ggf. mit Anwalt prüfen - wenn mgl.
Vertrag etc. lösen
69Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
- Entscheidung gegen Verbraucherinsolvenz-verfahrens
- Weitere Prüfung
- Zugehörigkeit der Forderungen zu Kategorien
prüfen - drängelt wer ?? - versuchen weitere Titulierung
zu verhindern - ist zweifelhafte Forderung doch berechtigt??
- Überwachung der Zahlung des Klienten
- braucht Klient eine Pause keine Zahlung im
Dezember wegen Weihnachten
70Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
- Entscheidung gegen Verbraucherinsolvenz-verfahrens
- 2. Tilgungsschritt
- nach Erledigung der Kategorie 2 Ausspielen der
Gläubiger der Kategorie 1 und 3 versuchen
Rabatte zu erwirken - Forderungserlasse der öffentlich-rechtlichen
Schulden weiter verfolgen - Sonst Forderung nach und nach tilgen