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Rechtsanwalt Torsten Dirk H

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Schuldnerberatung als Aufgabe der sozialen Arbeit Vorwort Rechtsanwalt Torsten Dirk H bner Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters Entscheidung f r oder ... – PowerPoint PPT presentation

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Title: Rechtsanwalt Torsten Dirk H


1
Rechtsanwalt Torsten Dirk Hübner
Schuldnerberatung als Aufgabe der sozialen
Arbeit
Vorwort
2
Gliederung
Schuldnerberatung Vorwort
  • Der Beruf des Schuldenberaters
  • Hebel und Mittel von Gläubigern gegen
    Schuldnerwie läuft die Zwangsvollstreckung
  • Rechte und Möglichkeiten der Schuldnerinsbes.
    das Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Aufgaben und Möglichkeiten der Schuldnerberatung

3
Medien
Schuldnerberatung Vorwort
  • LiteraturProblem die meiste Literatur richtet
    sich an JuristenJauernig/BergerZwangsvollstreck
    ungs- und Insolvenzrecht22. Aufl.
    2007BeckerInsolvenzrecht1. Aufl. 2005

4
Rechtsanwalt Torsten Dirk Hübner
Schuldnerberatung als Aufgabe der sozialen
Arbeit
Der Beruf des Schuldenberaters
5
Voraussetzungen für das Ausüben des Berufs
Schuldnerberatung Der Beruf des Schuldenberaters
Schuldnerberatung ist eine Rechtsdienstleistungna
ch 1 Rechtsdienstleistungsgesetz vom
01.07.2008Folge nur bestimmten Personen
erlaubt - nebenberuflich, wenn in Zusammenhang
mit Berufsbild der Haupttätigkeit 5 RDG
- hauptberuflich, wenn öffentliche Anerkennung
nach 8 Abs. 1 Nr 4 RDG i.V.m. 305 Abs. 1 Nr.
1 InsO -gt Referat
6
Voraussetzungen für die Anerkennung 3, 4
SächsInsOAG - zuverlässige Person - auf Dauer
angelegt - ausgestattet mit den notwendigen
Sachmitteln - praktische Erfahrung auf dem
Gebiet der Schuldnerberatung - Sicherstellung
der RechtsberatungEinzelheiten siehe VwV
SächsInsOAGAnerkennung muss schriftlich
beantragt werdenzuständig ist Landesdirektion
Schuldnerberatung Der Beruf des Schuldenberaters
Voraussetzungen für das Ausüben des Berufs
7
Voraussetzungen für das Ausüben des Berufs
Schuldnerberatung Der Beruf des Schuldenberaters
Weitere Voraussetzungen - die Fähigkeit Mut
zuzusprechen (das haben Juristen in der Regel
verlernt) - Verhandlungsgeschick -
buchhalterische Fähigkeiten Verstehen von
Bilanzen und E-Ü-R
8
Finanzierung
Schuldnerberatung Der Beruf des Schuldenberaters
eigentlich Aufgabe der Kommunen nach 10, 11
SGB XII bzw. 16a Nr. 4 SGB IIABER Freistaat
Sachsen finanziert anerkannte Stellen 5
SächsInsOAGAnerkannten geeigneten Stellen
werden für seit April 2005 begonnene Fälle
folgende Fallpauschalen gezahlt Gläubigerzahl
Vergleich Bescheinigung
1-4 428 Euro 368
Euro5-9 572 Euro
392 Euroab 10 776 Euro
576 Euro
9
Rechtsanwalt Torsten Dirk Hübner
Schuldnerberatung als Aufgabe der sozialen
Arbeit
Hebel und Mittel von Gläubigern gegen Schuldner
10
unechte Forderungnicht einklagbar
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
Begriff des Anspruchs
  • Das Recht von einem anderen ein Tun oder
    Unterlassen zu verlangen
  • 194 Abs. 1 BGB

Forderung- einklagbar -
  • Wett- und Spielschulden
  • Ehevermittlung
  • Schließung der Ehe

11
Begriff des Anspruchs- arten -
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
  • Zahlung von Geld
  • Herausgabe
  • Erwirkung einer vertretbaren Handlung(könnte
    auch durch jemand anders erfolgen)
  • Erwirkung einer unvertretbaren Handlung(kann nur
    durch Schuldner persönlich erfolgen)
  • Erzwingung einer Unterlassung
  • Erzwingung einer Duldung

12
Begriff des Anspruchs- nach dem Grund -
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
  • Einseitige Erklärung
  • Einseitig verpflichtende Verträgeinsbes.
    Schenkung und Anerkenntnis
  • Mehrseitig verpflichtende Verträge
  • Gesetzlich begründete Ansprücheinsbes.
  • Aus dinglichen Positionen (Eigentum, Besitz)
  • aus Geschäftsführung ohne Auftrag
  • aus unerlaubten Handlungen

13
Durchsetzung des Anspruchs
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
  • Inanspruchnahme des staatlichen
    GewaltmonopolsVerbot von SelbstjustizAusnahme
    nur in Notsituationen
  • Schaffung von RechtsfriedenEntscheidung über
    Berechtigung oder Nichtberechtigung eines
    Anspruchsandernfalls Verjährung

14
Durchsetzung des Anspruchs
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
  • Notwendig ist die Schaffung eines
    Vollstreckungstitelnur damit ist die
    Zwangsvollstreckung möglich
  • Schuldner kann dies freiwillig schaffen(sehr
    gefährlich !!)
  • bei Notar mit notarieller Urkunde
  • bei Jugendamt wegen Unterhaltsansprüchen durch
    Jugendamtsurkunde

15
Durchsetzung des Anspruchs
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
  • sonst zwangsweise Schaffung durch
    GläubigerKlageerhebung beim zuständigen
    GerichtErgebnis dort Urteil (Grundfall des
    Vollstreckungstitel) oder Vergleich oder
    bestimmte Beschlüssealternativ Mahnverfahren
    nach 688ff ZPOgeht nur bei Geldforderungen -gt
    ReferatErgebnis Vollstreckungsbescheid
  • Forderungen von Behörden Bescheide sind ohne
    weiteres vollstreckbar

16
Durchsetzung des Anspruchs
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
  • für grenzüberschreitende Sachverhalte
  • Verordnung (EG) Nr. 1896/2006Europäisches
    Mahnverfahrenseit 12.12.2008 in
    Kraftzuständig das Gericht im Bezirk, wo Gegner
    seinen Wohnsitz hatin Deutschland ausschließlich
    beimAmtsgericht Berlin-Wedding
  • Verordnung (EG) 861/2007Europäisches Verfahren
    für geringfügigeForderungen seit 01.01.2009 in
    Kraft

17
Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
  • Erfolgt auf Antrag des Gläubigers
  • In diesem Verfahren erfolgt keine Prüfung mehr,
    ob Anspruch berechtigt ist !!Aufhebung oder
    Abänderung des Titels nur nach allgemeinen
    Vorschriften (Berufung, Einspruch etc.) wenn da
    nichts mehr möglich ist (z.B. weil Fristen
    abgelaufen sind) muss Forderung akzeptiert
    werden
  • Teilzahlungen werden nach 366, 367 BGB
    angerechnet (zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen,
    dann auf Hauptforderung)

18
Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
  • Nach Art des Anspruchs
  • Bei Herausgabe Wegnahme durch Gerichtsvollzieher
  • Bei unvertretbarer Handlung Zwangsgeld oder
    Zwangshaft
  • Bei Duldung oder Unterlassung Ordnungsgeld oder
    Ordnungshaft
  • Bei vertretbarer Handlung Urteil ersetzt
    Handlung daher insoweit keine Vollstreckung

19
Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
  • Nach Art des Anspruchs
  • Bei Vollstreckung von Geldforderungen

Vollstreckungin bewegliche Sachen 808ff
ZPO-gt Referat
Vollstreckungin Grundstückenach ZVG(hier
nicht weiter Thema)
Vollstreckungin Forderungen und sonstige
Rechte 828ff ZPO-gt Referat
20
Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
  • Vollstreckung von Geldforderungen in bewegliche
    Sachen (Sachpfändung)
  • macht Gerichtsvollzieher
  • darf Wohnung nach richterlichen Beschluss
    durchsuchen
  • beachtet Existenzminimum 811 ZPO
  • Pfändung durch Aufbringen des Pfandsiegels
  • Entfernung des Pfandsiegels ist strafbar
  • später Verwertung durch Versteigerung

21
Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
  • Vollstreckung von Geldforderungen in Forderungen
  • macht Amtsgericht Vollstreckungsgericht
    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen
    Drittschuldner
  • Drittschuldner darf nicht mehr an Schuldner
    zahlen, er muss erklären, ob Forderung besteht,
  • wenn ja zahlt er an Gläubigerwenn nein kann
    Gläubiger (statt Schuldner) Klage gegen
    Drittschuldner erheben
  • Keine Pfändung von unpfändbaren Bezügen 850a
    ZPO, 54 Abs. 3 SGB I

22
Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
  • Vollstreckung von Geldforderungen in Forderungen
  • Bei Arbeitseinkommen
  • Gewährleistung des Existenzminimumsdurch
    Pfändungsfreigrenze abgestuft nach Anzahl der
    unterhaltspflichtigen Angehörigen, 850c ZPO
  • ist herabstufbar bei Pfändung wegen
    Unterhaltsansprüchen, 850d ZPOwegen
    vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen,
    850f Abs. 2 ZPO

23
Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
  • Vollstreckung von Geldforderungen in Forderungen
  • Bei Pfändung von Kontoguthaben
  • Grundsätzlich Pfändungsschutz nur bei Bestehen
    eines Pfändungsschutzkontos, 850k ZPO-gt
    Referat Pfändungsschutzkonto
  • Auf sonstigem Konto eingegangene Sozialleistung
    sind 14 Tage unpfändbar, 55 SGB I
  • Sonst Pfändungsschutz nur auf Antrag und nur bei
    wiederkehrenden Bezügen 850l ZPO-gt Referat
    Offenbarungseid

24
Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
  • Zwangsvollstreckung erfolglos, und dann ??
  • Voraussetzung für Pfändung ist Kenntnis des
    Gläubigers von Forderung und Sachwerten
  • Gläubiger kann Schuldner zu Offenbarung aller
    Werte zwingen 807, 899ff ZPO
  • Richtigkeit und Vollständigkeit des
    Vermögensverzeichnis ist eidesstattlich zu
    versichern (die Abgabe eines falschen Eides ist
    strafbar)
  • Bei Weigerung an Mitwirkung ergeht Haftbefehl an
    Schuldner, 901 ZPO

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Folge Zwangsvollstreckung
Schuldnerberatung Durchsetzung von Forderungen
  • Schuldner hat sich künstlich verarmt
  • Vermögensverschiebungen an DritteVerhalten ist
    strafbar 288 StGBVermögensverschiebung ist
    anfechtbar nach Anfechtungsgesetz
  • Arbeitseinkommen liegt plötzlich unter den
    Pfändungsfreigrenzen Arbeitgeber wird so
    behandelt, als wäre ein normaler Lohn
    vereinbart 850h Abs. 2 ZPO
  • Arbeitgeber soll nicht an Schuldner zahlen,
    sondern an Dritte Person unwirksam 850h Abs.
    1 ZPO

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Rechtsanwalt Torsten Dirk Hübner
Schuldnerberatung als Aufgabe der sozialen
Arbeit
Rechte und Möglichkeiten der Schuldner
27
Einwendungen gegen die Hauptforderung
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Wenn die Forderung rechtskräftig tituliert ist,
    ist eigentlich schon alles zu spät.Einwendungen
    gegen die Berechtigung der Forderung sind nicht
    mehr möglich.
  • Letzter Strohhalm Ist Zustellung des Titels
    wirksam erfolgt?
  • Allerletzter StrohhalmLiegt eine vorsätzliche
    sittenwidrige Schädigung vor, 826 BGB ??
  • auch bei nicht rechtskräftig titulierter
    Forderung gilt Verträge sind zu halten

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- Einwendungen -bei nicht rechtskräftig
titulierten Forderungen-
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Kein Vertrag
  • Notwendig Angebot und Annahme sowie
    GeschäftsfähigkeitBeweislast trägt der, der sich
    darauf beruft
  • Insbes. bei telefonischen Kontakten
  • Zweifel sind angebracht, wenn
  • Forderung durch Anwalt nicht eingeklagt wird,
    sondern wieder an Inkassobüro geht
  • Gegner sich ungefragt auf Urteile und Gerichte
    beruft, die seine Forderung stützen würden
  • sich ein Inkassoaußendienst ankündigt

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- Einwendungen -bei nicht rechtskräftig
titulierten Forderungen-
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • auflösbarer Vertrag
  • In besonderer Situation geschlossen, wo
    gesetzliches Widerrufsrecht besteht 355 ff BGB
  • Haustürsituation 312 BGB
  • Fernabsatz 312b BGB
  • Verbraucherdarlehensverträge 491 BGB
  • Teilzeitwohnrechte 481 BGB
  • Fernunterricht
  • Bei Anfechtungslage Irrtumslage über Erklärung,
    die zu Vertrag führt oder bei Drohung oder
    Täuschung 119, 120, 124 BGB

30
- Einwendungen -bei nicht rechtskräftig
titulierten Forderungen-
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • auflösbarer Vertrag
  • dann Widerruf oder Anfechtung erklären
    möglichst per Einschreiben (damit Beweis erbracht
    werden kann)
  • teilweise kurze Frist, sofortiges Handeln
    notwendig
  • Folge Vertrag wird rückwirkend aufgelöst schon
    erbrachte Leistungen werden rückabgewickelt

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- Einwendungen -bei nicht rechtskräftig
titulierten Forderungen-
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Abänderung oder Kündigung des Vertrages bei
    Wegfall der Geschäftsgrundlage 313 BGB
  • Nur bei nachträglichen unerwarteten eingetretenen
    Umständen, die außerhalb der Parteien liegen
  • Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus
    wichtigem Grund, 314 BGB

32
Einwendungen gegen Nebenforderungen
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Ausgangspunkt
  • Wird der Anspruch nach Fälligkeit nicht durch den
    Schuldner erfüllt, hat der Gläubiger weitere
    Kosten
  • Diese muss der Schuldner als Schadenersatz
    bezahlen, wenn Verzug nach 286 BGB vorliegt.
  • Dabei ist der Gläubiger gehalten, den Schaden so
    gering wie möglich zu halten 254 Abs 2. BGB
  • Der Anspruch ist mit einem hohem Zinssatz zu
    verzinsen.

33
Einwendungen gegen Nebenforderungen
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Verzug 286 BGB
  • Beweislast trägt Gläubigerauch problematisch,
    wenn vorhergehende Rechnung nicht zugegangen ist
  • Die Kosten für eine verzugsbegründende Mahnung
    sind vor dem Verzug entstanden und daher kein
    Verzugsschaden !!ABER es kann eine Mahngebühr
    oder ein Pauschale für Rücklastschriftkosten
    vereinbart worden sein (z.B. in den AGB) max.
    sind aber 5 7 zulässig, sonst Verstoß gegen
    309 Nr. 5 BGB

34
Einwendungen gegen Nebenforderungen
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Typische Verzugsschäden, die der Schuldner
    bezahlen muss
  • Der Gläubiger kann einen Rechtsanwalt mit der
    außergerichtlichen Vertretung beauftragen.
    Dessen Gebühren richten sich nach dem
    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

35
Einwendungen gegen Nebenforderungen
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Typische Verzugsschäden, die der Schuldner
    bezahlen muss
  • Der Gläubiger kann ein Inkassobüro mit der
    außergerichtlichen Vertretung beauftragen, wenn
    der Gläubiger zum Zeitpunkt der Beauftragung des
    Inkassobüros von der Beitreibbarkeit der
    Forderung ausgehen konnte und mit einer
    Zahlungsweigerung und der Einschaltung eines
    Rechtsanwaltes nicht gerechnet werden
    brauchte.Die Gebühren des Inkassobüros dürfen
    die Gebühren eines Rechtsanwalts nicht
    überschreiten.

36
Einwendungen gegen Nebenforderungen
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Typische Verzugsschäden, die der Schuldner
    bezahlen muss
  • Die Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVGwird erhoben
    bei Mitwirkung des Anwaltes oder des Inkassobüros
    an einem Vertrag, mit dem der Streit beseitigt
    wird. Die Gebühr ist recht hoch und macht
    Ratenzahlungs-vereinbarungen nicht
    attraktiv.Diese Gebühr ist aber kein
    Verzugsschaden und darf daher nicht dem Schuldner
    auferlegt werden. Wird aber doch gemacht, indem
    sie in einer Ratenvereinbarung mit versteckt
    wird.

37
Einwendungen gegen Nebenforderungen
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Typische Verzugsschäden, die der Schuldner NICHT
    bezahlen muss
  • Der Gläubiger darf nicht erst ein Inkassobüro und
    dann einen Rechtsanwalt mit der
    außergerichtlichen Vertretung beauftragen. -gt
    Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht

38
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Systematik
  • Insolvenzverfahren ist besonderes
    Zivilverfahrenergänzend gelten Regelungen der
    ZPO 4 InsO
  • Grundfall ist das Regelinsolvenzverfahren
    1-303 InsOsieht Restschuldbefreiung vor, wenn
    Schuldner eine natürliche Person ist 286ff InsO

39
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Systematik
  • Verbraucherinsolvenzverfahren ist Kleinverfahren
    304 InsOgrundsätzlich gelten Regelungen des
    Regelinsolvenzverfahrens, wenn keine besonderen
    Regelungen vorhanden aber es gibt keinen
    Insolvenzplan 217 269 InsO gelten nicht es
    gibt keine Eigenverwaltung 270 285 InsO
    gelten nicht( 312 Abs. 3 InsO)

40
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Voraussetzungen 304 InsO
  • Vorliegen eines Eröffnungsgrundes 16 InsO
  • Zahlungsunfähigkeit 17 InsO
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit, 18 InsO
  • Schuldner ist natürliche Person und
  • Verbraucher 13 BGB (egal wieviele Gläubiger)
    oder
  • Kleinselbständigerkeine Forderung aus
    Arbeitsverhältnissen (Löhne, Sozialversicherung,
    Lohnsteuer)und Situation überschaubar (weniger
    als 20 Gläubiger)

41
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Beginn auf schriftlichen Antrag
  • eines Gläubigers
  • dann soll Schuldner ebenfalls einen Antrag
    stellen
  • Wenn Schuldner keinen Antrag stellt, dann
    Durchführung eines (vereinfachten)
    Insolvenzverfahrens Beendigung ohne
    Restschuldbefreiung
  • Wenn Schuldner Antrag stellt, dann Beginn der
    gerichtlichen Schuldenbereinigung (eine
    außergerichtliche Schuldenbereini-gung ist dann
    nicht notwendig)

42
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Beginn auf schriftlichen Antrag
  • des Schuldners Auf einem Formular es besteht
    Formular-zwang mit den Angaben in 305 InsO
  • Bescheinigung einer geeigneten Stelle über das
    Scheitern der außergerichtlichen
    Schuldbereinigung
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
  • Verzeichnis über sein Vermögen und aller gegen
    ihn gerichteten Forderungen mit Angabe der
    Gläubiger

43
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Beginn auf Antrag
  • des Schuldners
  • Vorlage eines SchuldbereinigungsplansSoll
    Ratenzahlung enthalten und für eine gleichmäßige
    Befriedigung sorgen mit Regelungen bei
    Zahlungsverzug oder ArbeitslosigkeitMuss Regeln
    enthalten für gesicherte Forderungen was mit
    den Sicherheiten passiertkann aber auch eine
    Null-Rate enthalten

44
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Gerichtliche Schuldenbereinigung
  • Gericht fragt alle Gläubiger an, ob
    Einverständnis mit Schuldbereinigungsplan besteht
  • Notwendig ist grds. Zustimmung aller Gläubiger
    ABER Schweigen gilt als Zustimmung
  • Bei nur mehrheitlicher Zustimmung nach Köpfen und
    Summen Gericht ersetzt auf Antrag eines
    Gläubigers oder des Schuldners die Ablehnung des
    Gläubigers(Ausnahme wenn der ablehnende
    Gläubiger besonders benachteiligt wird)

45
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Gerichtliche Schuldenbereinigung
  • Feststellung der Einigung durch Beschluss,gilt
    als Prozessvergleich (ist Titel)betrifft nur
    die benannten Gläubiger NICHT die vergessenen
  • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt
    als zurückgenommen

46
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Eröffnung des vereinfachten Insolvenz-verfahrens
  • nur wenn gerichtliche Schuldenbereinigung
    scheitert
  • mit Eröffnungsbeschluss mit Datum und Uhrzeit
    entscheidend für Abgrenzung der
    Insolvenzgläubiger von Neugläubigern
  • Bestellung eines Treuhändersnimmt viele Aufgaben
    des Insolvenzverwalters im Regelinsolvenzverfahren
    wahr -gt Referat
  • Verbot der Einzelzwangsvollstreckung

47
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Aufgabe des Treuhänders
  • ist im Gläubigerinteresse bestellt und tätig
  • Inbesitznahme der Masse (aller verwertbaren
    Gegenstände und Forderung des Schuldners) z.B.
    KFZ, Mobiltelefone, Genossenschafts-anteiledazu
    gehören auch Lastschriften, die schon abgebucht
    wurden und noch rückgängig gemacht werden können
    (dies macht Treuhänder)
  • Einziehung des pfändbaren Einkommens direkt beim
    ArbeitgeberSicherung des Existenzminimums 36
    InsO

48
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Aufgabe des Treuhänders
  • Kündigung aller Dauerschuldverhältnisse (Strom,
    Gas, Wasser, Telefon, Zeitungen,
    Finanzkaufverträge, Versicherungsverträge, Miet-
    und Pachtverträge)ausgenommen die Wohnung des
    Schuldners
  • Schuldner kann erklären, dass er Verträge aus
    unpfändbaren Einkommen bezahlt und weiterführt
  • Grundsätzlich Verwertung der GegenständeABER
    Schuldner kann Gegenstände aus seinem pfandfreien
    Einkommen erwerben 314 InsO

49
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Aufgabe des Treuhänders
  • Erfassung der ForderungenAufforderung an alle
    Gläubiger, Forderungen darzulegen Anmeldung zur
    Tabelle
  • Treuhänder trägt unbestrittene Forderungen in
    Tabelle einInsolvenztabelle ist
    Vollstreckungstitel gegen Schuldner

50
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Das Restschuldbefreiungsverfahren
  • nur wenn mit Antrag auf Eröffnung des
    Insolvenzverfahrens ein Antrag auf Gewährung von
    Restschuldbefreiung gestellt wurde
  • Notwendig Erklärung, dass pfändbares Einkommen
    an Treuhänder abgetreten wird

51
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Das Restschuldbefreiungsverfahren
  • Prüfung vom Gericht, ob Versagungsgründe
    vorliegen 290 InsO, insbesondereNr 5
    Verletzung von MitwirkungspflichtenNr. 6
    unrichtige oder unvollständige Angaben
  • Entscheidung durch Gerichtsbeschluss
  • Versagung der Restschuldbefreiung oder
  • Ankündigung der Restschuldbefreiung
  • Folge Aufhebung des InsolvenzvefahrensBeginn
    der Wohlverhaltensperiode bei Ankündigung der
    Restschuldbefreiung -gt Referat

52
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Das Restschuldbefreiungsverfahren
  • Die WohlverhaltensperiodeDauer 6
    JahreTreuhänder zieht pfändbare Bezüge ein und
    verteilt diese gleichmäßig an Gläubiger
  • Schuldner hat Obliegenheiten zu erfüllen 295
    InsO
  • Ausüben einer angemessenen Arbeit
  • Herausgabe einer Erbschaft zur Hälfte
  • Schaffung von Transparenz in den
    Einkommensverhältnissen

53
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Das Restschuldbefreiungsverfahren
  • Versagung der Restschuldbefreiung 296ff
    InsOinsbes. wenn Verletzung der Obliegenheit
    und dadurch Beeinträchtigung der Befriedigung der
    Gläubiger Ausnahme Schuldner ist
    schuldlosnur auf Antrag durch Gläubiger, der
    Sachverhalt glaubhaft machen muss

54
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Das Restschuldbefreiungsverfahren
  • sonst Gewährung von Restschuldbefreiung nach 6
    Jahrenumfasst grundsätzlich alle
    Forderungenauch nicht angemeldete und vergessene
  • ausgenommen sind Forderungen aus vorsätzlichen
    unerlaubten Handlungen, Geldstrafen, neue
    Gläubiger ab Eröffnung
  • Sicherheiten bleiben bestehen
  • Unter engen Voraussetzungen ist Widerruf möglich,
    303 InsO-gt Referat Kosten

55
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatung Rechte und Möglichkeiten des
Schuldners
  • Kosten des Verfahrens
  • Grundsatz Ohne Kostenvorschuss arbeitet Gericht
    nichtAblehnung der Eröffnung mangels Masse
  • Ausnahme Stundung der Kosten 4a ZPOnur, wenn
    Schuldner eine natürliche Person ist und
    Restschuldbefreiung beantragt hatauf
    AntragStundung endet grundsätzlich mit Ende des
    Verfahrensdanach so zurück zu zahlen, wie
    wirtschaftliche Verhältnisse es zulassenu.U. gar
    nicht

56
Rechtsanwalt Torsten Dirk Hübner
Schuldnerberatung als Aufgabe der sozialen
Arbeit
Aufgaben des Schuldenberaters
57
Erste Schritte
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
  • Erklären der Rolle des Schuldenberaters
  • kann keine Wunderdinge
  • ist nur Lotse und dirigiert
  • aber Eigenengagement des Klienten notwendig und
    ein über den Schatten springen
  • Androhen der Einstellung der Bemühungen bei
    mangelnder Mitwirkung

58
Erste Schritte
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
  • Sich einen Überblick verschaffen
  • alle Schulden sammeln
  • aber auch alle Vermögenswerte
  • bestehen Ansprüche gegen Dritte
  • Wird vollstreckt (Bestehen Kontopfändungen oder
    Lohnpfändungen)
  • bestehen existenzbedrohende Schulden??droht die
    Räumung der Wohnung oder die Sperre von
    Energielieferungen (Strom, Gas)
  • werden Sozialleistungen nicht gewährt?

59
Erste Schritte
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
  • Besteht Ursache der Schuldensituation fort??
  • Suchtproblematik
  • Ausnutzen durch Partner
  • Verschwenderischer Lebensstil - Haushaltsbuch
    führen lassen
  • ist selbständige Tätigkeit ein Fass ohne Boden ??
    - ist Sanierung möglich ?? -gt Referat
    existenzbedrohende Schulden

60
Erste Schritte
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
  • Erste Handlungen
  • Sozialleistungen beantragen oder Widerspruch
    einlegenfür Übernahme der existenzbedrohenden
    Schulden sorgen
  • Kündigung von Verträgen, die nicht unbedingt
    notwendig sind z.B. Kabelfernsehen, Fitnessclub,
    Solarium
  • Anforderung von Forderungskonten der Gläubiger
    (sollte Klient selbst machen auf eigene Kosten
    Prüfung der Zuverlässigkeit und des
    Eigenengagements)

61
Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
  • Risikoabwägung
  • Gefahr der Versagung der Restschuldbefreiung
  • Werden schlafende Hunde geweckt
    Insolvenzgerichte schicken Akten standardmäßig an
    Staatsanwaltschaft
  • Höhe der schon titulierten Forderungen
  • Kostenabwägung
  • Kosten des Insolvenzverfahrens abwägen gegen Höhe
    der erlassenen Schulden
  • verfügbares Geld zu Höhe der Schulden
  • Sind Schulden in 4-6 Jahren abzahlbar ?

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Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
  • Entscheidung pro Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Außergerichtlicher SchuldenbereinigungsversuchBi
    ldung einer Übersicht aller GläubigerAngebot
    einer Quote der Befriedigung an alle
    GläubigerAngebot gescheitert, sobald einer nicht
    mitmacht
  • Ausfüllen des Antragsforumlars auf Durchführung
    des Verbraucherinsolvenz-verfahrens
  • Festhalten des Scheitern

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Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
  • Entscheidung pro Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens enden
    Zwangsvollstreckungsmaßnahmeninsbes. Pfändungen
    sind aufgehoben
  • ABER Bank kündigt Vertrag-gt Referat Recht auf
    ein Girokonto

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Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
  • Entscheidung gegen Verbraucherinsolvenz-verfahrens
  • das Finden der richtigen Taktik
  • Wieviel Geld ist monatlich verfügbar ??
  • Kann jemand im Freundes- oder Bekanntenkreis eine
    größere Einmalzahlung leisten ?
  • Kategorien von Forderungen bildennach Prioritäten

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Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
  • Entscheidung gegen Verbraucherinsolvenz-verfahrens
  • Forderungskategorien
  • 1. Kategorie beweisfeste und einredefreie
    Forderungen, die vom Gläubiger mit Sicherheit
    eingeklagt werden, wo das aber noch nicht erfolgt
    ist und auch noch keine großen Nebenkosten
    (Inkassokosten) entstanden sind
  • 2. Kategorietitulierte Forderungen, aus denen
    vollstreckt wird und Steuerschulden
  • 3. Kategoriesonstige titulierte Forderungen
  • 4. Kategorieöffentlich rechtliche Forderungen
    (außer Steuerschulden)
  • 5. KategorieZweifelhafte Forderungen, die
    nicht tituliert wurden

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Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
  • Entscheidung gegen Verbraucherinsolvenz-verfahrens
  • 1. Tilgungsschritt
  • Gläubiger der Forderungen der Kategorie 1 und 3
    anschreiben und hinweisen, dass
    Verbraucherinsolvenzverfahren wahrscheinlich
    kommen wird und dass eine Titulierung oder
    Zwangsvollstreckung nur herausgeschmissenes Geld
    ist, da Offenbarungseid geleistet wurde (wenn das
    der Fall ist)

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Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
  • Entscheidung gegen Verbraucherinsolvenz-verfahrens
  • 1. Tilgungsschritt
  • bei Forderungen der Kategorie 2 versuchen eine
    Einigung beim Abzahlen zu erzielenohne
    Einigungsgebühr und mit Rabatt ABER nichts
    vereinbaren, was nicht gehalten werden kann
    (Eingehungsbetrug !)keine Vereinbarung mit Rate
    schließen, wo Raten nur Zinsen tilgen

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Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
  • Entscheidung gegen Verbraucherinsolvenz-verfahrens
  • 1. Tilgungsschritt
  • bei Forderungen der Kategorie 4 Erlass der
    Forderung beantragen
  • bei Forderungen der Kategorie 5 Berechtigung der
    Forderung bestreiten Unterlagen anfordern
    Forderungen ggf. mit Anwalt prüfen - wenn mgl.
    Vertrag etc. lösen

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Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
  • Entscheidung gegen Verbraucherinsolvenz-verfahrens
  • Weitere Prüfung
  • Zugehörigkeit der Forderungen zu Kategorien
    prüfen
  • drängelt wer ?? - versuchen weitere Titulierung
    zu verhindern
  • ist zweifelhafte Forderung doch berechtigt??
  • Überwachung der Zahlung des Klienten
  • braucht Klient eine Pause keine Zahlung im
    Dezember wegen Weihnachten

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Entscheidung für oder gegen Verbraucherinsolvenz
Schuldnerberatung Aufgaben des Schuldenberaters
  • Entscheidung gegen Verbraucherinsolvenz-verfahrens
  • 2. Tilgungsschritt
  • nach Erledigung der Kategorie 2 Ausspielen der
    Gläubiger der Kategorie 1 und 3 versuchen
    Rabatte zu erwirken
  • Forderungserlasse der öffentlich-rechtlichen
    Schulden weiter verfolgen
  • Sonst Forderung nach und nach tilgen
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