Title: Herzlich Willkommen
1Herzlich Willkommen
- Überlegungen zur steueroptimalen
Gehaltsvereinbarung mit dem Gesellschafter-Geschäf
tsführer der GmbH
2Was hat sich geändert?
- Abschaffung des Vollanrechnungsverfahrens
- Jetzt Halbeinkünfteverfahren
- Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 40 auf
25 - pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die
Einkommensteuer - Eine pauschale Aussage, welche Rechtsform am
günstigsten ist, kann nicht getroffen werden. - Auch die Höhe des Gesellschafter-Geschäftsführer
Gehaltes mit daraus resultierenden steuerlichen
Belastungen muss neu berechnet werden.
3Rechtsformvergleich
4Gehaltsplanung
- Unter Berücksichtigung der Angemessenheit war und
ist die Höhe von Gesellschafter-Geschäftsführergeh
ältern ein bewährtes Gestaltungsmittel zur
Steueroptimierung einer Kapitalgesellschaft.
5Einfluss des Gehalts auf die Steuern
- Da Leistungen zwischen einer GmbH und dem
Gesellschafter steuerlich anerkannt werden, hat
die Höhe des Gesellschafter-Geschäftsführergehalts
als Betriebsausgabe unmittelbar Auswirkung auf
die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. - Der Gesellschafter muss andererseits sein
Geschäftsführergehalt als Arbeitslohn der
Einkommensteuer unterwerfen.
6Thesaurierung bzw. Ausschüttung vs. Gehalt
Thesaurierung GmbH
Körperschaftsteuer 25
Soli 1
Gewerbesteuer 14
Gesamt 40
Ausschüttung Gesellschafter
½ Ein-kommen-steuer z. B. 50 25
Gesamt 65
Gehalt 50
7Was gibt es noch zu beachten?
- Evtl. noch andere Vergütungen, wie z. B. Miete.
- Ausschüttungen
- Welche Betrachtungsweise wählt man
- Gesamtsteuerbelastung
- Steuerbelastung beim Gesellschafter
- Das steueroptimale Gehalt ist unter
Berücksichtigung aller Umstände zu ermitteln.
8Beispiel
- Eine GmbH erwirtschaftet einen Gewinn vor Steuern
und vor Zahlungen an den Gesellschafter in Höhe
von 200.000 . - Variante 1 Vollausschüttung des verbleibenden
Gewinns - Variante 2 Auszahlung als Geschäftsführergehalt
in voller Höhe - Optimum Berechnung des 'optimalen' Gehalts
9Steuern bei der GmbH
Variante 1 Variante 2 Optimum
Gewinn GmbH 200.000 200.000 200.000
Geschäftsführer-Gehalt -0 -200.000 -38.000
Gewerbesteuer 40.000 0 32.400
Zu versteuerndes Einkommen 160.000 0 129.600
Körperschaft-steuer 25 40.000 0 32.400
Soli 5,5 2.200 0 1.782
Gewinn nach Steuern 117.800 0 95.418
10Steuern beim Geschäftsführer
Variante 1 Variante 2 Optimum
Kapitaleink. 58.900 0 0
Gehalt 0 200.000 38.000
zu versteuern-des Einkommen 58.900 200.000 38.000
Einkommensteuer 18.701 87.127 9.360
Soli 1.028 4.792 515
Einkommen nach Steuern 39.171 108.081 28.125
11Steuervergleich
Variante 1 Variante 2 Optimum
Steuern GmbH 82.200 0 66.582
Steuern GF 19.792 91.919 47.875
Steuern total 101.992 91.919 76.457
- Beim steuerlich optimal errechneten Gehalt ergibt
sich eine jährliche Steuerersparnis von
mindestens 15.462 .
12Konsequenz
- Das steueroptimale Gehalt muss berechnet werden.
- Prüfen Sie, ob es sich lohnt, die GmbH als
"Sparbüchse" zu verwenden (Haftung,
Rating-Verfahren). - Das Gehalt sollte den privaten Konsum abdecken.
13Tätigkeitsvergütungen ab 2001
- Steuerbelastung bei GmbH ca. 40
- Steuerbelastung beim GF kann über 50 (ESt, Soli
und KiSt) liegen! - evtl. Reduzierung der Vergütungen!
- und höhere Ausschüttungen (Halbeinkünfteverfahren)
14So viel Gehalt wie möglich?
- Durch die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens
in 2001 hat die pauschale Aussage, je höher das
Geschäftsführergehalt desto günstiger die
Gesamtsteuerbelastung, ihre Gültigkeit verloren! - Die Aussage behält aber ihre Gültigkeit, wenn man
von der Annahme der Vollausschüttung ausgeht.
15VGA bei der GmbH
- 8 Abs. 3 KStG Für die Ermittlung des
Einkommens ist es ohne Bedeutung, ob das
Einkommen verteilt wird. - VGA unterliegen daher der Gewerbe- und
Körperschaftsteuer - Es macht keinen Unterschied, ob offen oder
verdeckt ausgeschüttet wird (kein
Anrechnungsverfahren)
16VGA beim Gesellschafter
- 20 Abs. 1 EStG Einnahmen aus Kapitalvemögen.
- VGA fällt bei natürlichen Personen als
Gesellschafter - ebenso wie bei offenen
Gewinnausschüttungen - unter das
Halbeinkünfteverfahren des 3 Nr. 40 EStG.
17Vorsicht Falle
- VGA in 2001 abgeflossen
- Nur EK 02 (steuerfreie Gewinne)
- Verrechnung mit EK zum Schluss des Vorjahres kann
ungewollte Steuerbelastungen hervorrufen - Das gleiche gilt für Vorabausschüttungen
18VGA rückgängig machen?
- BMF-Schreiben vom 06.08.1981
- Rückzahlungen wirken sich nicht auf die VGA aus!
- Rückzahlung sind Anschaffungskosten der
Beteiligung, die sich erst beim Verkauf auf das
Einkommen des Gesellschafters auswirken. - Ausnahme vor Aufstellung der Bilanz
19Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
- Für weitere Informationen
- www.SteuerSchroeder.de
-