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Begriff des IPR

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Title: PowerPoint-Pr sentation Author: Prof. Dr. Thomas Rauscher Last modified by: Prof Dr Thomas Rauscher Created Date: 1/4/2000 9:27:55 AM Document presentation format – PowerPoint PPT presentation

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Title: Begriff des IPR


1
Begriff des IPR
  • Internationales Einheitsrecht

Materielle Normen für Auslandssachverhalt
Kollisionsrecht
2
Kollisionsrecht
Sachverhalt SPANIER verstirbt in DEUTSCHLAND
hatte Grundstück in ITALIEN
Spanisches Recht
Deutsches Recht
Italienisches Recht
3
andere Rechtskollisionen
New York
California
Interlokale Rechtsspaltung
Nevada
Hawaii
Florida
katholisch
Interpersonale Rechtsspaltung
sunni
Shii
jüdisch
Nichtehelich / Ehelich
Intertemporale Kollision
1.7.1998
Einheitliche Kindschaft
4
Geschichte des IPR (1)
Griechische Stadtstaaten
lex fori
Griech.Gemeinrecht//Personalität
Kolonien
Römisches Recht // ius gentium
Rom
professio iuris
Völkerwanderung
Territorialität
personalia
realia
Statutenlehre
mixta
5
Geschichte des IPR (2)
Welches Statut gilt extraterritorial?
Welche Rechtsordnung beherrscht den Sachverhalt?
Joseph Story
comity of nations
domicile
Friedrich Carl v.Savigny
Sitz des Rechtsverhältnisses
Domizil
Pasquale S. Mancini
Nationalität
Staatsangehörigkeit
6
Kodifikationen
Art 3 Code civile
Italien disp prel 1865
Spanien c.c. 1889
Schweiz NAG 1891
EGBGB 1900
Portugal c.c. 1966
Österreich IPRG 1982
SFRJ IPRG 1982
EGBGB 1986
Türkei IPRG 1982
Schweiz IPRG 1989
Rumänien IPRG 1992
Italien IPRG 1995
UK IPRG 1995
Liechtenstein IPRG 1996
EGBGB 1999
DDR RAG 1976
CSSR IPRG 1963
Ungarn IPRG 1979
7
IPR Abgrenzung
IZPR/IZVR
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
Anerkennung ausländischer Entscheidungen
Zustellung im Ausland/aus dem Ausland
Rechtshilfe von und für andere Staaten
Ausländer als Parteien vor deutschen Gerichten
Rechtsvergleichung
Lösung von Fällen nach fremdem Recht
Vorarbeiten für Gesetzgebungsvorhaben
Rechtsvereinheitlichung
Kollisionsrechtsvereinheitlichung
Materielle Rechtsvereinheitlichung
UN(CISG)
Haag
UNCITRAL
UNIDROIT
EU-Ri
8
Kollisionsnorm
Sachnorm
Materielle Regelung
Verweisungsnorm
auch materielle Regelung bei Auslandsbezug
Sonstige Anknüpfungsnorm
1944 Abs 3 BGB
Art 17 Abs 1 EGBGB
Scheidung durch Gericht
Einschränkung des Scheidungsstatuts
Art 17 Abs 2 EGBGB
9
Rechtsquellen des IPR
Art. 3 46 EGBGB
Nebengesetze
Art 3 Abs 2 S 1 EGBGB
Völkervertragliche Abkommen
Haager Abkommen
EU/EWG-Abkommen
Genfer Flüchtlingskonvention
10
Geltung völkervertraglichen IPRs
Zeichnung mit Vorbehalt
Zeichnung
Nur Hinweisfunktion
Ratifikation
Ratifikation
Geltung als Völkervertrag
Umsetzung in deutsches Gesetz
Art 3 Abs 2 S 1 EGBGB
Auslegung völkervertragliche Natur
11
Selbständige Kollisionsnorm Verweisungsnorm
Tatbestand
Anwendbare Rechtsordnung
25 I EGBGB
Grieche verstorben
Griechisches Recht
Unselbständige Kollisionsnorm sonstige
Anknüpfungsregel
Tatbestand
Sonstige Rechtsfolge
Erblasser war Doppelstaater
deutsche bzw effektive StA geht vor
5 I EGBGB
12
Einseitige Kollisionsnorm
Sachverhalt mit deutschem Bezug
Anwendbares Recht
24 Abs 1 aF EGBGB
Deutsches Recht
Deutscher Erblasser
Sachverhalt ohne deutschen Bezug
?
Vollkommen allseitige Kollisionsnorm
Neutral beschriebener Sachverhalt
Anwendbares Recht
Deutscher Erblasser
Deutsches Recht
Italienischer Erblasser
Italienisches Recht
Chinesischer Erblasser
Chinesisches Recht
13
Verallseitigung
Einseitige Kollisionsnorm
Deutsches Tatbestands-Element
Staat X als Tatbestands-Element
Deutsches Recht
Anwendbares Recht
Recht X
14
AnknüpfungStaatsangehörigkeit
Personalstatut personale Rechtsangelegenheiten
Wohnsitz
Aufenthalt
Staatsangehörigkeit
Common Law
domicile
15
Doppel/Mehrstaater
...dem Recht des Staates, dem X angehört...(zB
Art 25 EGBGB)
Italien
Österreich
Deutschland
?
effektive StA Art 5 Abs 1 S 1
Art 5 Abs 1 S 2
16
Staatenlose/Flüchtlinge/Asylanten
...dem Recht des Staates, dem X angehört...
zB Ausgebürgert
zB Muslim aus Kosovo
zB dissidenter Tibeter
?
Serbe??
Chinese??
Art 5 Abs 2 (gewöhnlicher) Aufenthalt
Art 12 Genfer Konvention Wohnsitz
2 Abs 1 AsylVerfG Rechtsstellung wieArt 12
Genfer K.
17
Gewöhnlicher Aufenthalt
aus Haager Übereinkommen
Beschleunigung
im deutschen IPR
Hilfsanknüpfung
Alternative Anknüpfung
Integration
Bestimmung gew. Aufenthalt
domicile
Wohnsitz
willentlich
rein faktisch
willentlich
for ever
Dauerhafter Aufenthalt
Soziale Integration
auch mehrfach
18
Rechtswahl
Schuldvertragsrecht
Zwingende Normen
Ehegüter/Ehewirkungsrecht
Drittinteressen
Testamentserbrecht
Nur eingeschränkt
Öffentliche Interessen
Namensrecht
Sonstige Anknüpfungskriterien
Schlichter Aufenthalt
Handlungsort
Belegenheitsort
Engste Verbindung
19
Intertemporale Kollision (Überleitungsregeln)
Dt.IPR
Fremdes IPR
Fremdes mat. Recht
Dt. materielles Recht
Rechtslage bis TT.MM.JJ
Rechtslage seit TT.MM.JJ
Dt.IPR
Art 220, Art 236
materiell abgeschlossene Vorgänge
tatbestandlich offene Vorgänge
strittig
abgeschlossen angeknüpfte Vorgänge
zB bereits rechtshängige Scheidung
strittig
zB Rahmenverträge, Arbeitsverträge
entstandene Dauerschuldverhältnisse
20
Natürliche Personen
Art 7
Abs 1 S 1 Heimatrecht
Allgemeine Rechts- und Geschäftsfähigkeit
Beginn der Rechtsfähigkeit (nasciturus ?)Ende
der Rechtsfähigkeit (Gehirntod ?)Todesfeststellun
g bei VerschollenheitKommorientenvermutungenvoll
e und beschränkte GeschäftsfähigkeitEntmündigung
Erweiterung durch Statusakte
Art 7 Abs 1 S 2
Besondere Rechts- und Geschäftsfähigkeiten
Ehemündigkeit - TestierfähigkeitHoferbenfähigkei
t nach HöfeO
jeweiliges Sachstatut
Art 13 Abs 1
Art 25 Abs 1
Art 43 Abs 1
21
Natürliche Personen
Art 7
Wandelbarkeit
Deutscher
Österreicher
Rechts- und Geschäftsfähigkeit
BGB
ABGB
Art 7 Abs 2
Schutz erworbener Rechtsstellung
18-jähriger Deutscher
Bleibt als Österreicher voll geschäftsfähig
Verallseitigungvon Art 7 Abs 2
andere StA
?
22
Natürliche Personen
Art 7
Art 12
Verkehrsschutz
- Vertrag (einseitige RechtsGesch analog)- im
selben Staat (kein Distanzgeschäft)- nach Recht
am Vertragsort handlungsfähig- nach Heimatrecht
nicht handlungsfähig- Unkenntnis des
Vertragspartners
Keine Berufung auf Beschränkungen der
Handlungsfähigkeit nach dem Heimatrecht
V e r w e i s u n g
gilt nicht für familien- und erbrechtliche
Geschäfte !
Art 12 S 2
Partei- und Prozessfähigkeit
nicht Art 7
Bestimmt sich nach den verfahrensrechtlichen
Bestimmungen des Heimatrechts
50 Abs 1 52 ZPO
23
Juristische Personen
Gesellschaft oder Juristische Person hat ein
HEIMATRECHT
Gesellschaftsstatut
Gründungstheorie
Sitztheorie
Recht nach dem gegründetmeist auch Satzungs-Sitz
Effektiver (nicht bloß formaler) Verwaltungssitz
Schutz Gründerinteressen
Schutz Verkehrsinteressen
in D bisher hM Sitztheorie
in Anglo-US und Skandinavien
Rückverweisung möglich
EU-Niederlassungsfreiheit?Art 43, 48 EGV
-EuGH (Daily Mail) Wegzugschranke-EuGH
(Centros) Zweigniederlassung-EuGH
(Überseering) Klagebefugnis-EuGH (Inspire
Art) formal ausld Ges. - möglich Übereinkommen
(Art 293) oder EG-VO
24
Juristische Personen
Innere Verhältnisse der Gesellschaft- Gründung,
Rechtsfähigkeit, Name, Register-
körperschaftliche Verfassung, Mitbestimmung-
innere Willensbildung, Geschäftsführung- Organe,
organschaftliche Vertretung- Beziehung zu
Mitgliedern/Gesellschaftern
Gesellschaftsstatut Qualifikation
- Verträge mit Dritten- insbes
rechtsgeschäftliche Vertretung-
außervertragliche Beziehungen zu Dritten
RechtsgeschäftlicheAußenbeziehungen
25
Internationale Konzerne
Englisches Gesellschaftsstatut
englische Inc
Normen zum Schutz des herrschenden Unternehmens
293 AktG
Beherrschungkeine Fusion
Beherrschungsbeziehung nach Betroffenheit
Normen zum Schutz des Beherrschten (zB 21 AktG)
Deutsche AG
Deutsches Gesellschaftsstatut
Verwaltungssitz es entscheidet nicht die
faktische Beherrschung, sondern der Ort des
Organsitzes der beherrschten AG
26
Rechtsgeschäfte
Wirksamkeit von WE, Folgen von Willensmängeln
Jeweiliges Geschäftsstatut(Erbstatut,
Vertragsstatut, Ehegüterstatut)
Stellvertretung
gesetzlicheStatut des zugrundeliegenden
Rechtsverhältnisses
rechtsgeschäftliche
Vertretung zulässigjeweiliges Geschäftsstatut
VertretungsmachtWirkungsland(auch Anscheins-/
Duldungsvollmacht)
zB Art 21,Gesellschaftsstatut
Vertreter ohne Vertretungsmacht
Mangels Vertretungsmacht gibt es kein
Vertretungsstatut
27
Formstatut
Art 11
Geschäftsform
Ortsform
alternativ
1. Alt
2.Alt
Distanzverträgealternativ beide Ortsformen
- auch zulässig gewählteGeschäftsform -
Formwahl erleichtert aber nicht die Form der
Re.Wahl
Nicht genügend bei- Verfügungen/dinglichen RG
Abs 5
Abs 4
- Immobiliarschuldverträgen
zB Art 15 Abs 3
- Gesellschaftsverträgen ?
Abs 5 analog ?
Qualifikation
Prozessrecht
Geschäftsstatut
Regelung des Beweisverfahrens
Über Formzwecke hinaus beschränkend
28
Substitution
lex causae
Adoption
Ehe
Notar
Tatbestand
?
?
?
Muta
notary public
adopción
Tatsächlich angewendetes Recht
1 Erlaubt die lex causae die Substitution eines
Tb-Merkmals ?
2 Wenn ja, ist das fremde Tb-Merkmal in concreto
gleichwertig ?
29
Schuldvertragsstatut
Röm. EuSchVÜ
Art 27 ff
Inkorporierungsvorbehalt Art 22 EuSchVÜ
Grundsatz Rechtswahl (Parteiautonomie)
Art 27 Abs 1
- ausdrücklich - oder konkludent, hinreichend
sicher aus Vertrag erkennbar
- auch für Teile des Vertrags (zB Form) möglich
Art 27 Abs 1 S 3
- keine Rück- und Weiterverweisung
Art 35 Abs 1
- Mehrrechtsstaat Wahl, räumlich nicht Art 4 Abs
3
Art 35 Abs 2
Hauptvertrag
Rechtswahlvertrag
Vertragsstatut
Vertragsstatut?
Art 27Abs 4 iVm 31 Abs 1
Art 11, wenn nicht Art 29
Formstatut
Aufenthaltsrecht des Vertragspartners
Art 31 Abs 2
bei AGB und Schweigen
30
Schuldvertragsstatut
Art 28
engste Verbindung
Abs 1
Vermutungen
Gew Aufenthalt/Sitz des vertragscharakteristisch
Leistenden
Abs 2
Verkäufer, Dienstleistender, Werkunternehmer,
Arbeitnehmer, Vermieter
bei Fehlen Gesamtschau - ausnahmsweise
gespaltenes Statut
Schuldvertrag über Grundstücksrecht
Belegenheitsrecht
Abs 3
was ein dingliches Recht/Grundstück ist, sagt lex
rei sitae
Abs 3
Schuldvertrag über Nutzung eines Grundstücks
Belegenheitsrecht
auch Miete, Pacht
Güterbeförderung Hauptniederlassung des
Beförderers, wenn dort zusätzlich Verladeort oder
Entladeort
Abs 4
Ausweichklausel engere Verbidnung
Abs 5
Widerlegt im Einzelfall Vermutungen nach Abs 2,
3, 4
31
Verbraucherverträge
Art 29
Abs 1
bestimmte Vertragstypen
Vertragsabschluss-situationen

Verbraucher

Vertragszweck nicht beruflicher/gewerblicher
Tätigkeit zuzurechnen
  • Lieferung bewgl Sachen-Dienstleistungen - deren
    Finanzierung- mit Ausnahme von Abs 4

Nr 1 Werbung, Angebot im Nr 2 Bestellungsannahme
imNr 3 veranlasste Kauf-Reise aus
demAufenthaltsstaat des Verbr.
Zwingende Verbraucherschutzbestimmungendes gew
Aufenthaltsstates greifen alternativ zum
gewählten Recht ein
bei Rechtswahl
Abs 1
ohne Rechtswahl
Vertragsstatut gew. Aufenthaltsrecht des
Verbrauchers
Abs 2
Nicht Art 11, sondern gew. Aufenthaltsrecht
Formstatut
Abs 3
32
Individualarbeitsverträge
Art 30
Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis(abhängig,
weisungsgebunden, Vergütung)
mit Rechtswahl
Schutz zwingender Bestimmungen im Recht nach Abs
2 darf nicht entzogen werden
Abs 1
nicht derogierbar
alternative Anwendung einzelner Bestimmungen des
Rechts nach Abs 2, soweit dem A.nehmer günstiger
Vertragsstatut Recht des Staates - des
gewöhnlichen Arbeitsortes (Arbeit in 1
Staat)- der einstellenden Niederlassung
(Arbeit in mehreren Staaten)
ohne Rechtswahl
Abs 2
Ausweichklausel engere Verbindung
Abs 2 Hs 2, 3
33
Zwingende Vorschriften/Eingriffsnormen
Durchsetzung nicht abdingbarer Normen gegen
Rechtswahl
Arbeitnehmer Art 30
Art 29 a EGBGB (1.6.2000) ersetzt frühere
verbraucherschützende Kollisionsnormen ( 12
AGBG, 8 TzWrG
Art 29 a
Verbraucher iSd Art 29
Enger Zusammenhang zu EU oder EWR
- öffentliches Angebot in EU/EWR- gewöhnlicher
Aufenthalt in EU/EWR- TzWRG Belegenheit in
EU/EWR
des Staates, zu dem Zusammenhang besteht
Anwendung der Normen zur Umsetzung von
Verbraucherschutzrichtlinien
AGB/TzWR/Fernabsatz
Art 34
Art 27 Abs 3
- Verbindung SV nur zu 1 Recht- keine
Typenbegrenzung- Durchsetzung zwingender (nicht
abdingbarer) Normen
Immer Durchsetzung deutscher zwingender
Bestimmungen
zwingend Eingriffsnorm mit internationalem
Geltungsanspruch
34
Schuldvertragsstatut
Reichweite
nach dem Vertragsstatut (Wirksamkeit unterstellt)
Vertragsschluss
Art 31 Abs 1
Kein Infragestellen des Vertragsstatuts, wenn
Vertrag unwirksam
für Wirkungen des (rechtsgesch) Verhaltens
Berufung auf Aufenthaltsrecht
Art 31 Abs 2
Erfüllungsgeschäfte nach eigenem Statut (zB
Sachenrechtsstatut)
Art 32 Abs 1
AuslegungErfüllung
Art 32 Abs 2
NichterfüllungErlöschenNichtigkeitsfolgen
auch pVV
Bei Erfüllungsmodalitäten Erfüllungsortrecht zu
berücksichtigen
c.i.c. ?
Deliktsstatut, soweit ggü Jedermann bestehende
Verkehrspflichten
Soweit spezifische Vertragspartnerpflichten
35
Forderungsübergang
Art 33
Schuldner
Abtretung
Forderungsstatut
Kausalverhältnis
Gläubiger
Zessionar
Zedent
Verfügung
Abs 1
Kausalverhältnis hat unabhängiges Statut
(Vertragsstatut)
Abs 2
Forderungsstatut Übertragbarkeit Verhältnis
S-Zessionar
Abtretung, abstrakt? Konstitutive Mitteilung an
Schuldner?
??
hM Forderungsstatut abgetr Forderung
Legalzession
Übergang auf leistenden Dritten nach dem Statut,
dem seine Leistungspflicht unterliegt
Abs 3
Leistung ohne Verpflichtung Legalzession
Forderungsstatut
??
36
Deliktsstatut
Art 40
Abs 1 S 1
Grundanknüpfung Tatortprinzip
Auflockerung
Nachträgliche Rechtswahl Art 42
Distanz/Streudelikte
früher Kasuistik Verk.unfälle
früher Günstigkeitsprinzip
Abs 1 S 2, 3
gemeinsamer gew. Aufenthalt von Verletztem und
Verletzer
Abs 2
HandlungsortErfolgsort nur auf Verlangen
wesentlich engere Verbindunggreift nur ggü
Aufenthaltsrecht!
Verletzter trägt Einschätzungsrisiko
Art 41
Alternativ Delikts- oder Versicherungsvertragsstat
ut
Abs 4
Direktanspruch
früher Schutz Deutscher Schädiger- Art 38 aF
Abwehr ausländischer Ansprüche
Abs 3
Schutz gegen unangemessene RegelungenNr.1 höher
als zur Entschädigung angemessenNr. 2 andere
Zwecke als Entschädigung
Triple Punitive Damages
Nr 3 Verstoß gegen für D geltende Übereinkommen
37
Bereicherungsstatut
Art 38
Leistungskondiktion
Akzessorisch an Statut der Leistung
Abs 1
Art 42 (Rechtswahl)
Drei-Personen-Verhältnisse
Grundsatz Kondiktionsansprüche nach Statut, mit
dem Beteiligter rechnen muß
G
Zahlung durch Sicherungsgeber
B muss sich nur auf das SicherungsVstatut
einstellen, Kondiktion bei G also nach dem
Sicherungsvertragsstatut
S
B
Sicherungsvertragsstatut
Zahlung auf Anweisung
ZE
Angewiesener muss sich nur auf das
Deckungsverhältnis einstellen, also
Direktkondiktion bei ZE, wenn Deckungsstatut
diese vorsieht
Valuta
Ang
Anw
aber Fehlen einer Anweisung Art 38 Abs 3
Deckung
38
Bereicherungsstatut
Art 38 Abs 2, 3
Nichtleistungskondiktion
Abs 2
Bereicherung durch Eingriff
Eingriffsort
Bei sachenrechtlichen Vorgängen ggf Art 41 Abs 1
Dadurch Harmonisierung zum Deliktsstatut
Bei gemeinsamem gew. Aufenthalt
Art 41 Abs 1, Abs 2 Nr 2
Bereicherung in sonstiger Weise
Abs 3
Art 42 NachträglicheRechtswahl
Ort des Bereicherungseintritts
zB abgeirrte LeistungSitz des Empfängers
39
Geschäftsführung ohne Auftrag
Art 39
Grundsatz Ort der Geschäftsvornahme
Abs 1
Ausnahmen (häufigere Fälle)
Leistung auf eine fremde Verbindlichkeit dere
n Statut
Abs 2
Geschäftsführung o.A. im Rahmen einer rechtlichen
oder tatsächlichen Beziehung
Art 41 Abs 1, 2 Nr 1
Gewöhnlicher Aufenthalt im selben Staat
Art 41 Abs 1, 2 Nr 2
Nachträgliche Rechtswahl möglich
Art 42
GoA in staatfreiem Gebiet (hohe See)
strittig
Heimatrecht (Flagge) des helfenden Fahrzeugs
Heimatrecht des geholfenen Fahrzeugs
40
Sachenrechtsstatut
Art 43
Grundsatz lex rei sitae
Abs 1
Mobilien und Immobilien
Auflockerung bei wesentlich engerer Verbindung
Art 46
Qualifikation
zB Ersitzung nach Belegenheitsrecht, auch wenn
dieses die Ersitzung als (Prozess-)Verjährung
ansieht
alle dinglichen Rechte
bei Qualifikationsunterschieden entscheidet
deutsche lex fori
Wertpapiere lex rei sitae nur für das Recht am
Papier
Forderungsstatut für Recht aus dem Papier
von Grundstück ausgehende Immissionen
Deliktisch Art 44
41
Sachenrechtsstatut
Art 43
Statutenwechsel (Mobilien)
Grundsatz Fortbestand von Sachenrechten unter
neuem Statut
Abs 2
Ausnahme für unbekannte/inkompatible
Rechtsinstitutekeine Ausübung im Widerspruch zum
neuen Statut
Eingangskontrolle und Fortbestand, nicht
Transformation
??
Dauervoraussetzungen (insb Publizitätserfordern
isse)
Je nach Zweck Nichtanerkennung, Übergangsfrist,
Transformation in Funktionsäquivalent
in beiden Fällen jedenfalls Wiedererstarken bei
Rückkehr
unter altem Statut nicht vollendeter
Entstehungstatbestand
Abs 3
kann sich unter neuem Statut vollenden
keine Heilung alter Tatbestände, die dem
neuen, nicht dem alten, Statut entsprechen
Gutglaubenserwerb unter neuem Statut
aber altes Statut bestimmt über die Zulässigkeit
des Gutglaubenserwerbs
42
Sachenrechtsstatut
Res in transitu
Land B
DurchLand C
Land A
Bestimmt nur über sachen-rechtliche Tb mit Bezug
zu Land C
zB Pfändung in C
Für andere Sachenrechts-Tb
A unmittelbarer Statutenwechsel B
Luft/Wasser/Schienen- Transport/Verkehrsmittel
Art 45
Immer nach ihrem Heimatrecht
Luft RegistrierungsstaatWasser ebenso
sonst HeimathafenSchiene Zulassungsstaat
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