Title: PowerPoint-Pr
1MBA Health Care Management Betriebliches
Rechnungswesen
Rechnungslegung nach Handelsgesetzbuch (HGB)
bzw. International Financial Reporting Standards
(IFRS)
2Die Grundkonzeption im Vergleich
3Produktion von Standards
I.A.S.B.
I.A.S.B. besteht aus Angehörigen der Berufe, die sich mit Rechnungslegung beschäftigen (internat. Standardsetter, WPs etc. in Deutschland seit dem 3.9.98 das DRSC)
Standard - Entwurf
Arbeitsgruppen des I.A.S.B. erarbeiten in mehreren Schritten Standard-Entwürfe, die publiziert, diskutiert und abschließend in abgestimmter Form verabschiedet werden.
Nationale Rechtsnorm
Übernahme z.B. in die Rahmengesetzgebung der EU und von dort in die jeweiligen nationalen Rechtssysteme
4Framework und der Aufbau von Standards
Framework (Rahmenkonzept)
Das Framework enthält Aussagen zur Zielsetzung der IFRS, Annahmen, Anforderungen und Definitionen Seine Funktion ist die einer Leitlinie für die Produktion neuer Standards und eine allgemeine Hilfe bei der Behandlung ungeregelter Sachverhalte Das Framework geht dem Standard im Range nach, Standard-Regelungen würden einen Standard dominieren.
Accounting - Standards
Der Standardaufbau ist gleich Jeder Standard beschreibt zunächst seinen Anwendungsbereich und präzisiert die in ihm verwendeten Begrifflichkeiten. Anschließend folgen die Vorschriften des Standards. Standards werden laufend durchnumeriert. Innerhalb des Standards sind einzelne Absätze numeriert. Fett-kursiv gedruckte Absätze bezeichnen die wesentlichen Aussagen. Normaldruck dient der Erläuterung und Konkretisierung.
5Vergleich IFRS und Handelsrecht (GoB)
IFRS HGB
Basisannahmen Unternehmensfortführung(F23)Perio
denabgrenzung (F22) Qualitative
Anforderungen Verständlichkeit
(F25)Decision-usefulness (F26-30)Verläßlichkeit
(F31-38)Vergleichbarkeit (F39-42) Nebenbedingunge
n Zeitnähe (F43)Kosten-Nutzen (F44)Balance
aller qualitativen Anforderungen (F45)
Rahmengrundsätze Richtigkeit u.
WillkürfreiheitKlarheit und VollständigkeitWirts
chaftlichkeit und Wesentlichkeit Definitionsgrunds
ätze Realisations- u. Anschaffungs-wertprinzipZ
eitliche u. sachliche Abgrenz.Imparitätsprinzip,
Grundsatz der verlustfreien Bewertung Ergänzende
Grundsätze Stetigkeit u. VergleichbarkeitVorsic
htsprinzip
6Nicht explizit geregelte Bereiche
- Die IFRS sehen keine Regelungen vor zu
- Mengenerfassung und Inventarweder Framework noch
Standards verweisen auf Inventurarten und / oder
verfahren - AufstellungsfristenNeben dem Verweis auf
zeitnahe Berichterstattung werden keine genauen,
verpflichtenden Zeiträume genannt. - PrüfungIFRS enthalten keine explizite Vorschrift
über die Prüfung von Abschlüssen. - OffenlegungAuch wenn IFRS speziell für
veröffentlichte Abschlüsse gelten, regeln die
IFRS weder Fristen noch Art und Weise der
Offenlegung von Abschlüssen (Ausnahme IFRS 1.52
empfiehlt eine Publikation innerhalb von 6
Monaten nach dem Bilanzstichtag)
7Aktivierung nach IFRS
- Die Aktivierung nach IFRS erfordert
grundsätzlich - Das Vorliegen eines Vermögenswertes (und seiner
spezifischen Eigen-schaften - Die Erfüllung der Voraussetzungen für einen
Ansatz von Bilanzposten.
- Es handelt sich um eine Res-source in der
Verfügungsmachtdes Unternehmens. - deren Existenz auf einem Ereig-nis in der
Vergangenheit beruht, - Die einen Zufluß zukünftigen wirtschaftlichen
Nutzens erwar-ten läßt.
- Der erwartete Zufluß wirtschaft-
- Lichen Nutzen ist wahrschein-
- lich
- Die Anschaffungs- oder Herstel-
- lungkosten sind verläßlich er-
- mittelbar.
8Grundsätze der Aktivierung und Passivierung nach
IFRS und HGB
Aktivierung nach IFRS Aktivierung nach HGB
Vermögenswert Eigenschaften liegen vor Wahrscheinlicher Nutzenzufluß Verlässlich ermittelbare Anschaf-fungs- oder Herstellungskosten. Vermögensgegenstand Es liegt ein Wirtschaftsgut vor, Einzeln bewertbar und einzeln verwertbar Kein Aktivierungsverbot
Rechnungsabgrenzungen Nach dem Konzept der Periodenabgrenzung anzusetzen, sofern Vermögenswert vorliegt. Rechnungsabgrenzungen Grundsätzlich, wenn Ausgabe vor dem Bilanzstichtag und Aufwand nach dem Stichtag.
Bilanzierungshilfen Existieren nicht, anzusetzen sind aber aktive latente Steuern (IFRS 12) Bilanzierungshilfen Ingangsetzungsaufwendungen Aktive latente Steuern Geschäfts- oder Firmenwert
9Grundsätze der Aktivierung und Passivierung nach
IFRS und HGB
Beispiele .......nach IFRS ......nach HGB
Selbsterstellte Patente (Entwicklungsaufwand) Grundsätzlich Aktivierungspflicht (IAS 38,45) Aktivierungsverbot (248,2 255,4)
Forschungsaufwand Aktivierungsverbot (IAS 38,42) Aktivierungsverbot (248,2)
Zölle und Steuern Einbeziehung bei Bewertung (16.15, 2.8) Wahlrecht als RAP oder bei Bewertung
Aktive latente Steuern Aktivierungspflicht (IAS 12) Aktivierungswahl-recht (274,2)
Aufwendungen für die Ingangsetzung Aktivierungsverbot (IAS 38.57) Aktivierungswahl- recht (269)
10Grundsätze der Aktivierung und Passivierung nach
IFRS und HGB
- Die Passivierung nach IFRS erfordert
grundsätzlich - Das Vorliegen einer Schuld (und ihrer
spezifischen Eigenschaften - Die Erfüllung der Voraussetzungen für einen
Ansatz von Bilanzposten.
- Es handelt sich um eine gegen-wärtige
Verpflichtung des Unternehmens. - die auf einem Ereignis in der Vergangenheit
beruht, - Die bei ihrer Erfüllung einen Abfluß zukünftigen
wirtschaft-lichen Nutzens erwarten läßt.
- Der erwartete Abfluß wirtschaft-
- lichen Nutzen ist wahrschein-
- lich
- Der Wert der Verpflichtung istverläßlich
ermittelbar.
11Grundsätze der Aktivierung und Passivierung nach
IFRS und HGB
Passivierung nach IFRS Passivierung nach HGB
Schuld Eigenschaften liegen vor Wahrscheinlicher Nutzenabfluß Verlässlich ermittelbarer Wert. Verbindlichkeit Der Höhe wie dem Grunde nach sichere Verpflichtung
Rückstellung Nach Fälligkeit oder Höhe ungewiß oder auf Verträgen beruhende Verpflichtung, die Schuldeigenschaft hat. (IAS 37) Rückstellung Der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Schuld, drohende Verluste oder vor dem Bilanz-stichtag verursachter Aufwand
Rechnungsabgrenzung Nach dem Konzept der Periodenabgrenzung, wenn Schuld vorliegt (F 22) Rechnungsabgrenzung Einnahme vor dem Bilanzstichtag und Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
12Passivierung nach IFRS und HGB (laufendes
Gerichtsverfahren)
Beispiele .......nach IFRS ......nach HGB
Verpflichtung aus laufen-dem Gerichtsverfahren, Inanspruchnahme ist eher unwahrscheinlich Passivierungsverbot (IAS 37.14) Aktivierungsverbot
Verpflichtung aus laufen-dem Gerichtsverfahren, Inanspruchnahme wahr-scheinlicher als Nicht-Inanspruchnahme Pflicht zur Passivier-ung einer Schuld (hier Rückstellung) (IAS 37.14) Pflicht zur Passivierung einer Rückstellung (249,1)
Verpflichtung aus laufen-dem Gerichtsverfahren, Inanspruchnahme sicher Pflicht zur Passi-vierung einer Schuld (IAS 37.14) Pflicht zur Passi-vierung einer Ver-bindlichkeit
13Passivierung nach IFRS und HGB (unterlassene
Instandhaltung etc. , Drohverluste)
Beispiele .......nach IFRS ......nach HGB
Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Passivierungspflicht (Rückstellung nach IAS 37.14 37.63) Passivierungspflicht (Bildung einer Rückstellung)
Im GJ unterlassene Instandhaltung, Nachholung in den ersten drei Monaten geplant. Passivierungsverbot (IAS 37.14 IAS 37.10) Pflicht zur Passi-vierung einer Rück-stellung (249,1)
Im GJ unterlassene Instandhaltung, Nachholung nach Ablauf von drei Monaten geplant. Passivierungsverbot (IAS 37.14 IAS 37.10) Wahlrecht zur Pas-sivierung einer Rückstellung
Im GJ unterlassene Abraum-beseitigung. Nachholung im neuen GJ geplant. Passivierungsverbot (IAS 37.14 IAS 37.10) Pflicht zur Passi-vierung einer Rückstellung
14Bewertung nach IFRSAnschaffungskosten Erst- und
Folgebewertung
Erstbewertung nach IFRS Folgebewertung nach IFRS
Grundsätzlich zu An-schaffungs- oder Her-stellungskosten Zahlreiche Wahlrechte und Asset-Klassen Spezialregelungen Teilweise Bewertung über AHK hinaus möglich
- Anschaffungskosten nach IFRS entsprechen i.w. den
Anschaf-fungskosen der HGB-Definition, d.h. sie
umfassen - Anschaffungspreise (abzüglich Rabatte, Boni etc.)
- Anschaffungsnebenkosten (IAS 16.15)
- Nachträgliche Anschaffungskosten (IAS 16.23)
15Bewertung nach IFRSHerstellungskosten Bewertung
nach IFRS bzw. HGB
Herstellungs-kosten .......nach IFRSIAS 2.7 16.14 ff. ......nach HGB 255,2,3
MaterialeinzelkostenFertiungseinzelkostenSondereinzelkosten Pflicht Pflicht
MaterialgemeinkostenFertigungsgemeinkostenPlanmäss.Abschreibungen Pflicht (soweit auf die Herstellung bezogen) Wahlrecht soweit notwendig für die Herstellung
Allg.Verwaltungs-, Sozial-kosten / Altersversorgung Pflicht (soweit auf die Herstellung bezogen) Wahlrecht Herstellungszeitraum
Fremdkapitalzinsen i.d.R. Verbot z.T. Wahlrecht (IAS 23.11) i.d.R. Verbot, Wahl-recht für Einzelkosten
Vertriebseinzel- und Gemeinkosten Verbot Verbot
16Bewertung nach IFRSBeispiel zu
Herstellungskosten (nach IFRS bzw. HGB)
Herstellungskosten (in T) Herstellungskosten (in T) ........ nach IFRS ........ nach IFRS ........nach HGB ........nach HGB
Herstellungskosten (in T) Herstellungskosten (in T) minimal maximal minimal maximal
Material EK 100 100 100 100 100
Fertig. EK 50 50 50 50 50
Sonder FEK 10 10 10 10 10
Mater. GK 30 30 30 - 30
Fertig. GK 25 25 25 - 25
plan. Abschr. 40 40 40 - 40
Allgem. VWK1. 15 5 5 - 15
FK-Zinsen2. 10 - 10 - 10
Vertriebsk. 30 - - - -
HSTK 260 270 160 280
115 T entfallen auf den Herstellungszeitraum, 5
T auf die Herstellung2 Einzelkosten des
Herstellungszeitraums
17Bewertung nach IFRSFolgebewertung am Beispiel
Sachanlagevermögen
Folgebewertung am Beispiel des Sachanlagevermögens (IAS 16.28 ff.) Folgebewertung am Beispiel des Sachanlagevermögens (IAS 16.28 ff.)
Benchmark-Methode Alternativ zulässig
Bewertung mit AHK abzgl. plan-mässiger u. ausserplanmässiger Abschreibungen Abschreibungsmethoden sind nicht festgelegt (linear, degres-siv und leistungsabhängig) Neubewertung (in Folgepe-rioden abzgl. planm. Ab-schreibungen) Neubewertung regelmässig (alle 1 bis 5 Jahre) Bei Neubewertung eines Assets Neubewertung der ganzen Gruppe
Für die Folgebewertung anderer Vermögensgegenständ
e bestehen spezifische IFRS die ebenfalls
Benchmarks und Alternativen vorsehen.
18Bewertung nach IFRSFolgebewertung am Beispiel
Eine Maschine wurde Anfang des Jahres 20X0 für
2.100 T gekauft. Die voraussichtliche
Nutzungsdauer liegt bei 10 Jahren, der Restwert
100 T. Die Anlage soll linear abgeschrieben
werden. Im Jahre 20X3 beträgt der beizulegende
Wert 1.600 T, im Jahre 20X7 400 T.
Beträge In T Benchmark-Methode Benchmark-Methode Alternativmethode Alternativmethode
Beträge In T AfA Ansatz Ab/Zuschr Ansatz
20X0 -200 1.900 -200 1.900
20X1 -200 1.700 -200 1.700
20X2 -200 1.500 -200 1.500
20X3 -200 1.300 100 1.600
20X4 -200 1.100 -250 1.350
20X5 -200 900 -250 1.100
20X6 -200 700 -250 850
20X7 -(200100) 400 -450 400
20X8 -150 250 -150 250
20X9 -150 100 -150 100
19Bewertung nach IFRS und HGBBewertung
langfristiger Fertigungsaufträge
Bewertung langfristiger Fertigungsaufträge Bewertung langfristiger Fertigungsaufträge
........nach IAS 11 ............nach HGB
Sofern verläßlich abschätzbar, wird der Erfolg entsprechend dem Leistungsfortschritt erfaßt. Ein Erfolgsausweis erfolgt erst nach Abgabe der Leistung an Auftraggeber (Realisationsprinzip)
Fertigungsauftrag über drei Jahre, gleichmässiger
Leistungsfortschritt, jährlicher Aufwand 50 T,
Verkaufserlös nach drei Jahren 210 T.
in T IFRS (Percentage-of-Completion) IFRS (Percentage-of-Completion) HGB(Completed-Contract) HGB(Completed-Contract)
Jahr Aktiva Erfolg Aktiva Erfolg
20X1 70 20 50 -
20X2 140 20 100 -
20X3 210 20 150 60
20Mindestgliederung der Bilanz nach IFRS (1.66)
Mindestgliederung der Bilanz nach IFRS Mindestgliederung der Bilanz nach IFRS
AKTIVA PASSIVA
Sachanlagen Immaterielle Vermögens-werte Finanzielle Vermögenswerte Nach Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen Ford. aus Liefer. Leistungen Sonstige Forderungen Zahlungsmittel Verbindlichkeiten aus L L Sonstige Verbindlichkeiten Steuerschulden Rückstellungen Langfristig verzinsliche Schulden Minderheitsanteile (nur im Konzern) Gezeichnetes Kapital und Rücklagen
Faktisch gehen Bilanzgliederungen deutlich über
Mindestgliederungen hinaus, da zahlreiche IFRS
zusätzliche Angaben und Untergliederungen
erfordern.
21Gliederung und Ausweis Erfolgsrechung IFRS (1.75)
Gesamtkostenverfahren Umsatzkostenverfahren
Erlöse /- Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- Betriebsstoffe Personalaufwand Planmässige AfA Sonst. Aufwand - (Gesamtaufwand) Umsatzerlöse Umsatzkosten Bruttogewinn Sonstige betriebl. Erträge Vertriebskosten Verwaltungsaufwand Sonstige betriebl. Aufwend.
Ergebnis betriebl. Tätigkeit Ergebnis betriebl. Tätigkeit
Finanzergebnis Ergebnis aus Beteiligungen (nach Equity) Finanzergebnis Ergebnis aus Beteiligungen (nach Equity)
Ergebnis der gewöhnl. Tätigkeit Ergebnis der gewöhnl. Tätigkeit
/ - Außerordentliche Posten - Minderheitenanteile (nur in Konzernen) / - Außerordentliche Posten - Minderheitenanteile (nur in Konzernen)
Periodenergebnis Periodenergebnis
22Bestandteile des IFRS Abschlusses (1.7)
Bestandteile des IFRS Abschlusses (1.7)
Bilanz Erfolgsrechnung Darstellung der Veränderung des Eigenkapitals Kapitalflußrechnung Anhang (erläuternde Angaben zu Bilanz, GuV, KFR)
23Mögliche Aktionsfelder der Bilanzpolitik nach IFRS
IFRS Bilanzpolitik
Die Investororientierung erzwingt einen Verzicht auf Wahlrechte wie im HGB. Gleichwohl bestehen auch nach IFRS-Abschlüssen nennenswerte Ermessens-spielräume
Zeitliche bilanzpolitische Instrumente (analog HGB) Materielle bilanzpolitische Instrumente Sachverhaltsgestaltende Bilanzpolitik Nutzung von Bewertungs- und Bilanzierungsalternativen Formelle bilanzpolitische Instrumente Gliederung, Ausweis
24Mögliche Aktionsfelder der Bilanzpolitik nach
IFRSBilanzierungs-, Bewertungs- und
Ermessenspielräume
Bilanzierungsspielräume Bewertungsspielräume
Explizite Ansatzwahlrechte existieren nicht Gleichwohl kann z.B. der Ansatz von Entwicklungsaufwendungen umgangen werden (IFRS 38.45) Grundsätzlich besteht die Wahl zwischen Benchmark- und alter-nativen Verfahren bei der Be-wertung diverser Vermögens-gegenstände Fremdkapitalkosten in der AHK
Ermessens- und Schätzspielräume Ermessens- und Schätzspielräume
Abgrenzung von herstellungsbezogenen und nicht-herstellungsbezogenen Gemeinkosten bei der Ermittlung der HSTK Nutzungsdauerschätzung im Rahmen der Abschreibung Einschätzung der Wahrscheinlichkeiten z.B. bei der Passivierung von Rückstellungen. Regelung des Neubewertungsprocederes. Abgrenzung von herstellungsbezogenen und nicht-herstellungsbezogenen Gemeinkosten bei der Ermittlung der HSTK Nutzungsdauerschätzung im Rahmen der Abschreibung Einschätzung der Wahrscheinlichkeiten z.B. bei der Passivierung von Rückstellungen. Regelung des Neubewertungsprocederes.
25Mögliche Aktionsfelder der Bilanzpolitik nach
IFRSFormelle bilanzpolitische Instrumente
Gliederungs- und Ausweiswahlrechte
Festlegung der Gliederungstiefe der Bilanz Gliederung der Bilanz nach Fristigkeit oder Geldnähe Gliederung der Erfolgsrechnung nach Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren. Wahl des Ortes der Angabe von erforderlichen Informationen (Bilanz, Erfolgsrechnung oder Anhang)
Ermessensspielräume
Abgrenzung von kurz- und langfristigen Positionen bei Gliederung der Bilanz nach Fristigkeit Auswahl der Publikationswege (Bundesanzeiger, Versand, Download etc.)
26Unternehmenswertkonzeptionen und Rechnungslegung
nach HGB bzw. IFRS