Arbeitslosengeld II // Regelsatz - PowerPoint PPT Presentation

About This Presentation
Title:

Arbeitslosengeld II // Regelsatz

Description:

Arbeitslosengeld II // Regelsatz Seit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II m ssen Langzeitarbeitslose mit dem ... – PowerPoint PPT presentation

Number of Views:29
Avg rating:3.0/5.0
Slides: 19
Provided by: Dorsheim
Category:

less

Transcript and Presenter's Notes

Title: Arbeitslosengeld II // Regelsatz


1
Arbeitslosengeld II // Regelsatz
  • Seit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und
    Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II müssen
    Langzeitarbeitslose mit dem allgemeingültigen
    Regelsatz, in Höhe von 359,00/323,00 Euro pro
    Monat, zuzüglich der angemessenen Miet- und
    Heizkosten auskommen.

2
Regelsatz!
  • Wie kam der Gesetzgeber auf den Regelsatz in Höhe
    von 359,00/323,00 Euro pro Monat?

3
Berechnung des Regelsatzes!
  • EVS Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
  • Der Regelsatz von 2005 beruht auf der EVS von
    1998
  • Der Regelsatz von 2006 beruht auf der EVS von 2003

4
Welcher Bedarf ist mit dem Regelsatz abgedeckt?
  • Alte Bundesländer!
  • Von 359,00 Euro müssen Sie alle Ausgaben für
    Ernährung, Körperpflege, hauswirtschaftlichen
    Bedarf einschließlich Haushaltsenergie und
    persönliche Bedürfnissen des täglichen Lebens
    bestreiten.

5
Welcher Bedarf ist mit dem Regelsatz abgedeckt?
  • Dazu gehören in vertretbarem Umfang auch
    Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am
    kulturellen Leben. ( 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II
    27 Abs.2 SGB XII)
  • Ferner müssen Sie nahezu alle Ausgaben für
    Kleidung und Hausrat außer denen für die
    Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung
    bestreiten. Sie sind ab 2005 im Regelsatz
    enthalten.

6
Analyse des Regelsatzes
RVS 2004 RS 2005 RS 2006
297,00 345,00 345,00
Abteilung
01 Ernährung 159,37 142,54 135,48
darunter
Nahrungsmittel/Getränke 130,44 126,96 113,57
Tabak 5,52 6,24
Genussmittel 19,19
11 Verzehr außer Haus 9,74 10,06 8,17
03 Bekleidung und Schuhe 8,64 34,26 34,24
darunter
Bekleidung 25,82 24,55
7
Analyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006
03 Bekleidung und Schuhe
darunter
Reinigung, Waschen, Rep. 1.70 1,64
Schuhe 6,09 7,59
Schuhreparatur 0,64 0,47
04 Wohnen, Energie, Wohnungsinstand- haltung 28,30 25,93 24,49
darunter
Strom 20,74 21,75

8
Analyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006
04 Wohnung...
darunter
Reparaturen
Instandhaltung d. Wohnung 5,19 2,74
Nur Haushaltsenergie 28,30
05 Möbel, Einrichtung, Apparate, Geräte und Ausrüstungen... 18,06 27,70 24,65
darunter
Möbel/Einrichtungsgegenst. 5,95 5,19
deren Reparatur 0,30 0,17
Teppiche/Bodenbeläge 1,36 1,42
9
Analyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006
05 Möbel...
Kühl- und Gefriergeräte plus einmalige 1,58 1,38
Waschmaschinen Beihilfen für 2,10 1,53
Andere Haushaltsgroßgeräte Möbel u. Hausrat 2,83 0,77
Reparaturen, an Haushaltsgeräten von höherem Wert 0,72 0,59
Rest 12,81 13,62
Beschaffung von Hausrat 18,06
06 Gesundheitspflege 6,03 13,17 12,67
darunter
Pharmazeutische Erzeugnisse 6,98 5,26
10
Analyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006
06 Gesundheitspflege
davon mit 6,98 5,26
davon ohne 2,53
Eigenanteile/Gebühren
Andere med. Erzeugnisse 2,05 1,68
davon mit 1,17
davon ohne 0,61
Eigenanteile/Gebühren
Therapeutische Mittel 4,14 5,57
Geräte u. Ausrüstungen davon Zahnersatz 2,21
11
Analyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006
07 Verkehr
14,82 19,20 15,43
darunter
Fahrräder u.Zubehör 0,59 1,09 1,68
Fremde Verkehrsdienstleistungen 14,23 18,11 14,03
08 Nachrichtenübermittlung 23,02 22,37 30,25
Post- u. Kurierdienstleistung 3,82 3,14
Telefon/Fax Anrufbeantworter 0,70 0,87
Internet/Onlinedienste 3,11
Telefon und Fax 17,85 23,22
12
Analyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006
09 Freizeit, Unterhaltung, Kultur 24,32 plus einmalige Beihilfe 39,48 39,25
darunter
Radio,- Fernsehgeräte 2,48 3,14
Datenverarbeitung inkl. Software 1,83 2,57
Sportartikel, Spielwaren und Hobbys 1,90 2,53 2,29
Größere Gebrauchsgüter für Freizeit 1,40 3,30 2,33
Gartenpflege Blumen 3,89 3,56 3,64
Sport-, Freizeitveranstaltungen 1,43 4,63 6,27
Zeitungen/Zeitschriften 7,84 10,24 7,59
Bücher, Broschüren 5,82 5,98 5,47
13
Analyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006
09 Freizeit, Unterhaltung, Kultur
Schreibwaren 2,21 2,72
Sonstiges für Freizeit 2,05 2,71 2,54
Ausleihgebühren 0,60
10 Bildungswesen - - -
12 Andere Waren u. Dienstleistungen 16,36 20,13 26,79
darunter
Körperpflege zusammen 14,05 17,84 24,11
darunter
Friseur u. andere Dienstleistung f. Körper 9,90 9,92
14
Analyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006
12 Andere Waren und Dienstleistungen
Artikel für Körper 8,04 14,19
Finanzdienstleistungen 0,77 0,36 1,02
Andere Dienstleistungen 1,54 1,82 1,66
Summe pro Monat 297,00 344,80 343,25
Plus einmalige Beihilfen

15
Wie wird der Regelsatz festgesetzt?
  • Grundlage sind die tatsächlich, statistisch
    ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in
    unteren Einkommensgruppen. Datengrundlage ist die
    Einkommens- und Verbrauchsstichprobe.
  • ( 28 Abs. 3 SGB XII)
  • Genauer
  • zu Grunde zu legen sind die Verbrauchsausgaben
    der untersten vom Hundert der nach ihrem
    Nettoeinkommen geschichteten Haushalte der
    Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nach
    Herausnahme der Empfänger von Leistungen der
    Sozialhilfe.
  • ( 2 Abs. 3 Regelsatzverordnung RSVO)
  • Mit Haushalten sind Ein-Personen-Haushalte
    gemeint, da der Eckregelsatz der Regelsatz von
    Alleinstehenden ist. (so auch die Begründung der
    Bundesregierung zu 2 RSVO, info also 4/2004,188)

16
Wie wird der Regelsatz festgesetzt?
  • Die letzte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
    (EVS) stammt aus dem Jahre 2003. Sie ist
    Grundlage des Regelsatzes ab 2006.
  • Die EVS besteht aus 53.000 Personen, die auf
    freiwilliger Basis ihre gesamten Einnahmen und
    Ausgaben dokumentieren, jeweils ein Viertel der
    Haushalte für jeweils drei Monate.
  • Die untersten 20 der Ein-Personen-Haushalte
    bestehen aus 2.791 Haushalten. Ihre
    Verbrauchsausgaben beliefen sich auf

2005 (EVS 1998) 2006 (EVS 2003)
809,57 Minus 309,01 794,46 297,72 Miete /Heizung
500,56 496,64
17
(Quelle DPWV 2004, 13, hochgerechnet mit der
Steigerung des Rentenwerts in Höhe von 7,23 auf
2005DPWV 2006, 15)
18
Perversität eines Zahlenwerkes!
  • Die Perversität dieses Zahlenwerkes wird erst
    richtig deutlich, wenn man die Auswirkungen der
    Sozialreformen (Gesundheit, Rente etc.)
    berücksichtigt.
  • Wie eine 45 jährige langzeitarbeitssuchende
    Person mit dem vollen Regelsatz Rücklagen für
    ihre, von der Regierung geforderte und notwendige
    private Altersvorsorge leisten soll, bleibt kein
    Geheimnis.
  • Über die zusätzlichen Ausgaben, die auch
    Langzeitarbeitssuchende zu 100 haben und als
    nicht regelsatzrelevant angesehen werden, wird
    in der Öffentlichkeit kaum diskutiert.
  • Diese Ausgaben sind z. B. für Zuzahlungen bei
    einem Krankenhausaufenthalt (10 Euro p. Tg. Für
    max. 28 Tage), für Zahnersatzleistungen, für
    Brillen, die Praxisgebühren... zu leisten.
Write a Comment
User Comments (0)
About PowerShow.com