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ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europ

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Troika = EK, EZB, IWF Betroffene L nder u.a. Griechenland, Spanien, Portugal, Irland ... Rechte von entsandten ArbeitnehmerInnen Troika oder Destroyka ? – PowerPoint PPT presentation

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Title: ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europ


1
ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen
UnionEingezwängt zwischen neuen Gesetzenund
alten Binnenmarktfreiheiten
  • Mag.a Evelyn RegnerMitglied des Europäischen
    ParlamentsFraktion der SozialdemokratInnen
    (SD)Rechtsausschuss (stv. Vorsitzende)Beschäfti
    gungs- und Sozialausschuss

2
Fragestellung
  • Verhältnis soziale Grundrechte zu
    wirtschaftlichen Rechten
  • Sind Grundrechte von ArbeitnehmerInnen in Europa
    in Gefahr?
  • Wie diese Grundrechte sichern?

3
Grundrechte administrative Bürde?
  • Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat
    das Recht auf gesunde, sichere und würdige
    Arbeitsbedingungen. (Charta der Grundrechte,
    Art. 31, Abs. 1) - ABER
  • Stoiber-Gruppe (High Level Group on
    Administrative Burden der Europäischen
    Kommission)
  • REFIT (Regulatory Fitness Programme,
    Kommunikation der EK vom 2. Oktober 2013)
  • TOP 10 Konsultation von KMUs zu EU Regulierungen
    (auch Datenschutz!, Kommunikation der EK vom
    18.6.2013)

4
Rechte von entsandten ArbeitnehmerInnen
  • Entsende-Richtlinie RL 96/71/EG
  • EuGH-Urteile (Viking, Laval, Rüffert, Luxemburg)
  • Wirtschaftliche Rechte über soziale Rechte
    gestellt
  • Tarifautonomie, Streikrecht, etc.)
  • Durchsetzungs-RL (derzeit vor Trilog) leichte
    Verbesserungen

Bild jeinny / sxc.hu
5
Troika oder Destroyka?
  • Troika EK, EZB, IWF
  • Betroffene Länder u.a. Griechenland, Spanien,
    Portugal, Irland (Programmländer)
  • Eingriff in Grundrechte durch Sparmaßnahmen und
    Strukturreformen (Austerität)
  • Rechte auf u.a. Tariffreiheit, Mindestlöhne,
    Wohnung, soziale Sicherheit, Bildung, Gesundheit,
    gute Verwaltung
  • Finanzielle Stabilität über soziale Grundrechte
    gestellt
  • Alternativlos? Notstandsmentalität?
  • Siehe Fischer-Lescano Austeritätspolitik und
    Menschenrechte. Rechtspflichten der Unionsorgane
    beim Abschluss von Memoranda of Understanding.
    Rechtsgutachten im Auftrag der AK. Bremen, 2013.

6
Datenschutz vs. Sicherheit?
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres
    Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie
    ihrer Kommunikation. (art.7)
  • Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie
    betreffenden personenbezogenen Daten. (Art. 8,
    Abs.1)
  • versusJeder Mensch hat das Recht auf Freiheit
    und Sicherheit. (Art. 6)
  • Beachte Keine Bestimmung dieser Charta ist so
    auszulegen, als begründe sie das Recht, eine
    Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung
    vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der
    Charta anerkannten Rechte und Freiheiten
    abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als
    dies in der Charta vorgesehen ist. (Art. 54)

7
Beschäftigtendatenschutz in der neuen EU-VO
  • Vorschlag der EK
  • Text vom EP angenommen
  • Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
  • Die Mitgliedstaaten können in den Grenzen dieser
    Verordnung per Gesetz die Verarbeitung
    personenbezogener Arbeitnehmerdaten im
    Beschäftigungskontext regeln (Art. 82, 1)
  • Mindestnormen für die Datenverarbeitung im
    Beschäftigungskontext
  • U.a. keine Profilerstellung
  • Keine Verarbeitung ohne Kenntnis der AN
  • Keine heimliche Überwachung
  • Keine schwarzen Listen

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Überwachung
  • Art. 82, 1c, lit b
  • Die offene optisch-elektronische und/oder offene
    akustisch-elektronische Überwachung der nicht
    öffentlich zugänglichen Teile des Betriebs, die
    überwiegend der privaten Lebensgestaltung des
    Arbeitnehmers dienen, insbesondere in Sanitär-,
    Umkleide-, Pausen- und Schlafräumen, ist
    unzulässig. Die heimliche Überwachung ist in
    jedem Fall unzulässig.

Bild Jens Büttner, dpa
9
Blacklisting
  • Art. 82, 1c, lit e
  • Die personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern,
    vor allem sensible Daten wie politische
    Orientierung sowie Zugehörigkeit zu und
    Aktivitäten in Gewerkschaften, dürfen unter
    keinen Umständen dazu verwendet werden,
    Arbeitnehmer auf sogenannte schwarze Listen zu
    setzen und sie einer Überprüfung zu unterziehen
    oder sie von einer künftigen Beschäftigung
    auszuschließen.

Bild GMB
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Das EP auf Seite der BürgerInnen?
  • Positiv
  • Negativ
  • Aktualisierte EU-weit gültige Regeln für
    Unternehmen
  • Explizite Mindestnormen für Beschäftigten-datensch
    utz
  • Recht auf Löschung, Einsehbarkeit etc.
  • Zu wenig Mitbestimmung für betr.
    Interessenvertretung
  • Zu viel Verantwortung auf Unternehmensebene
  • Tlw. Starker Einfluss der Daten-Lobby
    (legitimes Interesse)

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Wer schützt unsere Rechte?
  • Beispiel Datenschutz Grundrechte heute unter
    starkem Druck
  • Unternehmen Persönliche Daten als ökonomisches
    Potenzial bzw. Datenschutz als administrative
    Bürde
  • Politik persönliche Daten nur unter
    Sicherheitsaspekt? ? massive Überwachung (siehe
    NSA, VDS)
  • Stärkung der Grundrechte nur möglich, wenn jene
    Parteien in der Mehrheit sind, die nicht
    ausschließlich Wirtschaft oder falsch verstandene
    Sicherheit vertreten, sondern die Rechte der
    BürgerInnen bzw. der AN-Innen in den Vordergrund
    stellen.
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