Title: Folie 1
1ARGE Leipzig
Finanzierung von Produktions-schulen mittels SGB
II Fachtagung des Bundesverbandes
Produktionsschulen
2Sonstige Weitere Leistungen (SWL) nach 16
Absatz 2 Satz 1 SGB II
- Über die in Absatz 1 genannten Leistungen hinaus
können weitere Leistungen erbracht werden, die
für die Eingliederung des erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich
sind die weiteren Leistungen dürfen die
Leistungen nach Absatz 1 nicht aufstocken.
3Auszug aus der Arbeitshilfe SWL Übersicht über
typische Fördermöglichkeiten
http//www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01
-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publik
ation/pdf/Arbeitshilfe-Sonst-Weit-Leist.pdf
4Link zur Geschäftsanweisung Aktivierungshilfen
- http//www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEG
A-Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Publikation/H
EGA-12-2007-VA-GA-Ausbildungsfoerderung-Anlage-3.p
df
Link zur E-Mail-INFO SGB III/Verfahrens-INFO
SGB II zu Berufsvorbereitenden
Bildungs-maßnahmen vom 07.04.08
http//www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A0
3-Berufsberatung/A031-Berufseinsteiger/Publikation
/pdf/Verfahrensinfo-080409-BvB.pdf
5Aktivierungshilfen nach 241 Abs. 3a SGB III
- Ziel ist die Heranführung und Eingliederung in
das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem - Niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld von
Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung - Abgrenzung zur BVB
- Aktivierungshilfen -gt Motivierung
- BVB -gt Qualifizierung
6Auszug aus der Geschäftsanweisung zu
Aktivierungshilfen
7Maßnahmekosten von Aktivierungshilfen
- Übernommen werden
- Kosten für Ausbildungs- und Betreuungspersonal,
- Leitungs- und Verwaltungspersonal,
- Sach- und Verwaltungskosten
Nicht übernommen werden nach derzeitigem Stand
die täglichen Fahrkosten der Jugendlichen zum
Träger.
8Auszug aus dem Referentenentwurf Gesetz zur
Neuausrichtung der arbeitsmarkt-politischen
Instrumente Stand 26.05.08
9Auszug aus dem Referentenentwurf Gesetz zur
Neuausrichtung der arbeitsmarkt-politischen
Instrumente Stand 26.05.08
10Zusammenfassung der Finanzierungsmöglichkeiten im
SGB II
- Vergangenheit Projektfinanzierung über Sonstige
Weitere - Leistungen einschließlich Hauptschulabschluss
- möglich
- Gegenwart Aktivierungshilfen, bei Finanzierung
ab - 50 Vergaberecht anzuwenden, auch als
- Kofinanzierung möglich bei Vollfinanzierung
- durch SGB II kein Hauptschulabschluss möglich
- Zukunft Maßnahmen zur Aktivierung und beruf-
- lichen Eingliederung kein Haupt-
- schulabschluss Vergaberecht
11Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für
Detailfragen stehe ich in der Arbeitsgruppe gern
zur Verfügung!