Title: Angemessenheit%20von%20Gesch
1Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen
im Wohlfahrtswesen
Dipl. Kaufmann
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Wolfgang Illies
Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Gepr.
Bankfachwirtin (IHK) Sandra Roling
2 Gliederung 1. Bestandsaufnahme /
Problemaufriss 2. Grundsätze der
Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen
3. Transparenz und Kontrolle
3- 1. Bestandsaufnahme / Problemaufriss
41. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Ãœbersicht
- Volkswirtschaftliche Bedeutung NPO-Sektor
- Spannungsfeld der Interessen
- Typische steuerliche Brennpunkte
- Beispiel zur Führungskräftevergütung im
Profit-Bereich - Gemeinnützigkeit gesetzliche Grundlagen
- Mittelverwendungsgebot - Begünstigungsverbot
- Mögliche Folgen bei Verstoß gegen steuerliche
Vorgaben - Non Profit / Gemeinnützigkeit
- Social Profit
- Wesentliche Probleme und Fragestellungen
51. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Volkswirtschaftliche Bedeutung NPO-Sektor
- Dritter Sektor hat stark an Bedeutung
zugenommen - Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt ca. 4 ( rd.
80 Mrd.) - Typische Einrichtungen
- Wohlfahrts-/Gesundheitswesen, z. B.
Krankenhäuser, Pflegeheime, Fürsorgeeinrichtungen - Kultur, z. B. Theater, Opernhäuser, Museen
- Wissenschaft und Forschung, z. B. Hochschulen,
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen - Bildung und Erziehung, z. B. Kindergärten,
Schulen - Freizeitbereich, z. B. Sportverein, Heimat- und
Brauchtumspflege
61. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
- Bundesweit rd. 600.000 Vereine und sonstige
Organisationen, überwiegend gemeinnützig - rd. 1 Mio. Beschäftigte (inkl. Ehrenamtliche)
- davon ca. 1/3 Gesundheitswesen
- 1/3 Wohlfahrtswesen
- 1/3 übrige Bereiche
71. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Spannungsfeld der Interessen
Träger / Gesellschafter / Mitglieder
Mittelgeber (öffentliche Mittel, private Spenden)
Vorstand / Geschäftsführung
Dachverbände
Non Profit- Organisation
Mitarbeiter, Hilfspersonen
Öffentlichkeit, Politik
Kunden / Leistungsabnehmer
Handelsregister (Offenlegung)
Wettbewerb / Konkurrenz (gemeinnützig, nicht
gemeinnützig
Finanzamt (Gemeinnützigkeit)
81. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Typische steuerliche Brennpunkte
- Gehalt, Aufwendungsersatz
- (externe) Dienstleistungsverträge, z. B.
Beratungsverträge - Überlassung von Wirtschaftsgütern, z. B.
Grundstücksvermietung, Fahrzeuge, Rechte
(Lizenzen) in beide Richtungen - Leistungsverrechnung im (gemeinnützigen) Konzern,
Problem Querfinanzierung
91. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Beispiele zur Führungskräftevergütung im
Profit-Bereich
- OFD Karlsruhe vom 03.04.2009 (Az. S-2742 / 84
St 221)
OFD Karlsruhe, Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge - Gehaltstabelle ab 2009 OFD Karlsruhe, Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge - Gehaltstabelle ab 2009 OFD Karlsruhe, Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge - Gehaltstabelle ab 2009 OFD Karlsruhe, Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge - Gehaltstabelle ab 2009
Branchengruppe Umsatz lt 2.500.000 Umsatz 2.500.000 bis 5.000.000 Umsatz 5.000.000 bis 25.000.000 Umsatz 25.000.000 bis 50.000.000
 Mitarbeiter lt 20 Mitarbeiter 20 bis 50 Mitarbeiter 51 bis 100 Mitarbeiter 101 bis 500
Industrie / Produktion 141.000 - 182.000 177.000 - 235.000 224.000 - 260.000 279.000 - 441.000
Großhandel 161.000 - 198.000 173.000 - 237.000 198.000 - 257.000 260.000 - 450.000
Einzelhandel 123.000 - 152.000 131.000 - 176.000 176.000 - 213.000 212.000 - 439.000
Freiberufler 159.000 - 228.000 231.000 - 272.000 270.000 - 325.000 279.000 - 478.000
Sonstige Dienstleistung 136.000 - 182.000 188.000 - 230.000 213.000 - 265.000 242.000 - 459.000
Handwerk 102.000 - 145.000 136.000 -191.000 184.000 - 237.000 205.000 - 364.000
101. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
- Gesundheitsbranche
- Jahresgesamtbezüge
- Jahresgesamtbezüge nach Umsatzgröße
- Jahresgesamtbezüge nach Mitarbeiterzahl
-
- Bundesweite Umfrage von BBE media in
Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt und dem
Deutschen Steuerberaterverband e. V. zum Thema
GmbH- Geschäftsführer-Vergütung von März bis
August 2009. Hier 41 Geschäftsführer aus der
Gesundheitsbranche (31 Gesellschafter-GF, 10
Fremd-GF).
Höchstwert Oberes Quartil Median
862.300 139.416 89.760
Umsatz in Mio Höchstwert Oberes Quartil Median
lt 1 143.231 87.246 66.000
1 - 2,5 180.000 148.600 121.440
2,5 5 158.307 k.A. 135.600
5 10 366.962 366.962 366.962
Mitarbeiterzahl Höchstwert Oberes Quartil Median
lt 10 180.000 143.970 73.000
10 - 20 148.600 76.593 60.626
21 - 50 158.307 127.420 93.684
111. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Gemeinnützigkeit gesetzliche Grundlagen
- nur Körperschaften ( 51 AO)
- steuerbegünstigter Zweck gemeinnützig,
mildtätig, kirchlich( 52 54 AO) - Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit,
Unmittelbarkeit sowie Ausnahmen ( 55 58 AO) - weitere formale und inhaltliche Vorgaben ( 59
ff. AO), insbesondere Satzung - tatsächliche Geschäftsführung in Übereinstimmung
mit 51 ff. AO und Satzung - insbesondere ordnungsmäßige Aufzeichnungen über
Einnahmen und Ausgaben ( 63 Abs. 3 AO)
121. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Mittelverwendungsgebot - Begünstigungsverbot
- 55 Abs. 1 AO
- Nr. 1 - nur satzungsgemäße Zwecke
- - an Gesellschafter / Mitglieder
- - keine Gewinnanteile (Ausschüttungsverbot)
- - in ihrer Eigenschaft als Mitglied
(Gesellschafter) keine sonstigen
Zuwendungen - Nr. 3 - keine zweckfremden Ausgaben oder
unverhältnismäßig - hohen Vergütungen
- Nr. 5 - zeitnahe Mittelverwendung
- Nr. 4 - endgültige Mittelverwendung bei Auflösung
/ Aufhebung - (Liquidation) bzw. Zweckwegfall
-
i. V. m. Nr. 2
131. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Mögliche Folgen bei Verstoß gegen steuerliche
Vorgaben
- mild
- Aberkennung Betriebsausgaben im wiG oder
Versagung Vorsteuerabzug - temporäre Mittel(fehl)verwendung durch
Verlustausgleich in Vermögensverwaltung oder wiG - bloßer Hinweis des FA, ggf. in der Anlage zum
Steuerbescheid - Verwendungsauflage nach 63 Abs. 4 AO
- härter
- Aberkennung Gemeinnützigkeit für ein oder mehrere
Jahre (partiell) - hart
- dauerhafte (ggf. rückwirkende) Aberkennung
Gemeinnützigkeit - (ggf.) betroffen KSt/SolZ, GewSt, USt,
ErbSt/SchSt, GrdSt, ESt (Spendenhaftung)
141. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Non Profit / Gemeinnützigkeit
- begriffliche Ableitung aus vorrangig verfolgtem
Ziel Gemeinwohl (statt Gewinn) - Non Profit ? Gewinnlosigkeit!
- i. R. der Gewinnerzielung dürfen Ausgaben
(Mittel) nur für satzungsgemäße Zwecke
eingesetzt werden ( 55 Abs. 1 Nr. 1 AO) und
müssen angemessen sein ( 55 Abs. 1 Nr. 3 AO) - gemeinnützigkeitsrechtlich nicht entscheidend ist
Gewinnerzielung, sondern Mittelverwendung, d. h.
diese muss Gemeinnützigkeits-vorgaben entsprechen
151. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
- Zwischenfazit
- 51 ff. AO reglementiert in erster Linie die
Ausgabenseite wohl u.a. historisch bedingt
durch Fehlbedarfsfinanzierung - Mittelbegriff i. S. v. 55 AO umfasst sämtliche
Vermögenswerte (BFH v. 23.10.1991, Az. I R
19/91), soweit sie konkretisierbar sind - bestraft werden nur überhöhte Ausgaben, nicht
jedoch unterlassene Einnahmen - verpasste Chancen stellen grds. keine
Mittelfehlverwendung dar
161. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Social Profit
- (bislang) nicht Gegenstand staatlicher
Überprüfung, etwa durch
Finanzamt - Zielsysteme für Unternehmen (duale
Zielsetzung) - Sachziele
Formalziele - - betriebswirtschaftlich -
Rentabilität - - volkswirtschaftlich
- Liquidität - - gesellschaftlich- ökologisch -
Vermögenssicherung - Non Profit
Profit
171. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Wesentliche Probleme und Fragestellungen
- Angemessenheit als weiter Begriff
- Finanzamt prüft nur bestimmte Teilbereiche ab,
insbesondere keine Bewertung des Erfolgs und der
Qualität, so z. B. nur Überprüfung des
Mitteleinsatzes auf Angemessenheit - Frage Angemessenheitskriterien im Einzelnen?
- Frage Wie erfolgt die Nachprüfung?
182. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
192. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
Ãœbersicht
- Angemessenheit
- Drittüblichkeit
- Prüfung der Angemessenheit
- Nachweispflichten und Dokumentation
- Fazit
202. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
Angemessenheit
- es gibt keine eindeutigen rechtlichen Regelungen
zur Höhe der Vergütung von Geschäftsführern in
Wohlfahrtsorganisationen - zentral ist der unbestimmte Rechtsbegriff
Angemessenheit - Bewertung des Einzelfalls
212. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
- Leitplanken
- herrschende Meinung
- Als angemessen gilt, was für eine vergleichbare
Tätigkeit oder Leistung üblicherweise auch von
einer nicht steuerbegünstigten Einrichtung
gezahlt wird. - Anwendung der Grundsätze der vGA-Rechtsprechung
222. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
- Grenzüberschreitung
- Zahlung ohne rechtliche Verpflichtung
- Zahlung aus mitgliedschaftlicher/
gesellschaftsrechtlicher Veranlassung - Verstoß gegen gesetzliches Verbot,
Satzungsvorgaben oder gute Sitten
232. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
Drittüblichkeit
- Grundsätze
- Aushandeln einer Vereinbarung zwischen 2 Parteien
mit gegensätzlichen Interessen - keine Zahlung ohne vorherige Vereinbarung
- rückwirkende Vereinbarungen sind nicht
anzuerkennen - klare und eindeutige Vereinbarung
- Ernsthaftigkeit und Finanzierbarkeit
- zivilrechtliche Wirksamkeit der Vereinbarung
- tatsächliche Durchführung der Vereinbarung
- marktübliche Entgelte
242. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
Prüfung der Angemessenheit
- Beurteilung der einzelnen Vergütungsbestandteile
dem Grunde nach - Überprüfung der Gehaltsabreden auf ihre
Ernsthaftigkeit und Üblichkeit - Überstundenvergütung
- Verstoß gegen Wartezeitvorschriften für
Pensionsvereinbarungen - Nur-Tantieme-Zusagen
252. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
- 2. Beurteilung der einzelnen Vergütungsbestandte
ile der Höhe nach - Berücksichtigung der Art und des Umfangs
der Tätigkeit - Grundgehalt und Vergütungsbestandteile
- 75/25 Regelung feste/variable Bestandteile
(Aktuelle Rechtsprechung!) -
26-
- 3. Beurteilung der Gesamtausstattung
- Größe des Unternehmens
- Berücksichtigung der Art und des Umfangs
der Tätigkeit und ggf. weiterer
Aufgaben - Ertragssituation des Unternehmens
- Jahresüberschuss gt GF Gehalt
- interner/ externer Fremdvergleich
- Ãœberschreitungen in geringem Umfang lt. BFH
unschädlich
27Festgehalt von 70.000, Tantieme
30.000, angemessene Gesamtausstattung 100.000
 Gehaltsbestandteil unüblich unangemessen vGA (in EUR)
1. Prüfschritt Gehalt nein  Â
 Tantieme nein  Â
2. Prüfschritt Festgehalt -- nein Â
 Tantieme -- ja 5.000
3. Prüfschritt Gesamtvergütung -- nein Â
Gesamt-vGA Â Â Â 5.000
282. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
Nachweispflichten und Dokumentation
- Es gilt Nachweispflicht der Angemessenheit
liegt bei dem
gemeinnützigen Träger - tatsächliche Tätigkeit / Tätigkeitsbericht
- zeitnaher Nachweis.
292. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
Fazit
- heiß gekocht
- i. d. R. unkritisch
- nur Extremfälle führen zur Aberkennung der
Gemeinnützigkeit - Dokumentationserfordernisse
Frage Wie erfolgt die Nachprüfung?
303. Transparenz und Kontrolle
313. Transparenz und Kontrolle
Ãœbersicht
- Internes Kontrollsystem? Was ist das?
- Transparenz und Kontrolle
- Komponenten der IKS-Prüfung (IDW PS 261)
323. Transparenz und Kontrolle
Internes Kontrollsystem? Was ist das?
- Ich bin morgens der Erste und abends der Letzte.
- Ohne mich geht hier gar nichts.
- Alle Post geht über meinen Tisch.
- Ich kenne meine Pappenheimer.
- Ich weiß genau, wo und bei wem ich hingucken
muss. - Ich kann mich 150 auf meine Mitarbeiter
verlassen. - Das IKS bin ich!!
333. Transparenz und Kontrolle
- Vertrauen ist gut! Kontrolle ist besser!
- russisches Sprichwort Vertraue,
- aber prüfe nach.
- Kontrolle braucht Regeln!
- Regeln brauchen Kontrolle!
- Ohne Regeln kann es keine Kontrolle geben!
- das Prinzip Super-Nanny
343. Transparenz und Kontrolle
- Drei einfache Beispiele
- Dienstwagenregelung
- Reisekostenregelung
- Verbot von In-sich-Geschäften
- Jede Organisation, die diese drei Dinge
- nicht schriftlich (!) regelt, handelt
fahrlässig...
353. Transparenz und Kontrolle
- und handelt sich Schlagzeilen ein
- Treberhilfe mit
Maserati in Radarfalle - (Die Welt,
18.02.2010) - Untreue-Vorwürfe -
Staatsanwälte - prüfen Middelhoffs
horrende Spesen - (Die Welt,
10.04.2010)
363. Transparenz und Kontrolle
- Kopfschütteln über Schmidts Urlaubsfahrten
- (Fokus 27.07.2009)
373. Transparenz und Kontrolle
Transparenz und Kontrolle
- Die Komponenten eines internen Kontrollsystems
- Kontrollumfeld
- Risikobeurteilungen
- Kontrollaktivitäten
- Information und Kommunikation
- Ãœberwachung des internen Kontrollsystems
383. Transparenz und Kontrolle
- Kontrollumfeld
- Integrität und ethische Werte im Unternehmen
- Unternehmenskultur und -philosophie
- Werteverständnis der Mitarbeiter
- Führungsstil des Managements
- Zuordnung von Weisungsrechten und Verantwortung
- Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats bzw. der
Gesellschafterversammlung
393. Transparenz und Kontrolle
- Risikobeurteilungen
- Wir reden von Risiken, die die Erreichung der
Unternehmensziele, abgeleitet aus der
Geschäftsstrategie, gefährden können. - Bei den Unternehmensrisiken kann es sich um
finanzielle, rechtliche, leistungswirtschaftliche
oder strategische Risiken handeln. - Die Risiken müssen erkannt und analysiert werden.
403. Transparenz und Kontrolle
- Beurteilung des Risikos bewusster Verstöße gegen
Gesetz und Kodex - Bild Fraud Triangle nach Donald Cressey
Motivation es muss einen Anreiz für die Tat
geben, sie muss sich lohnen
Rechtfertigung der Täter muss die Tat
nachträglich vor sich selbst rechtfertigen können
Gelegenheit fehlende oder ineffektive Kontrolle,
die Kenntnis des Täters von Sicherheitslücken
413. Transparenz und Kontrolle
- Kontrollaktivitäten
- Grundsätze und Verfahren, die sicherstellen
sollen, dass die Risiken beherrscht werden und
die Entscheidungen des Managements beachtet
werden. - Vier Prinzipien
- Transparenzprinzip Sollkonzepte für Prozesse,
Organigramm, Organisationsanweisungen - Mindestinformationsprinzip Jeder Mitarbeiter hat
Zugang zu der Information, die er für seine
Tätigkeit benötigt, aber auch nicht mehr(z. B.
durch bauliche und IT-Zugangskontrollen) - Funktionstrennung
- Vier-Augen-Prinzip
423. Transparenz und Kontrolle
- Information und Kommunikation
- Organisationshandbücher
- Berichtswesen
- Intranet
- Internet
- E-mail ??
- Flurfunk??
433. Transparenz und Kontrolle
- Ãœberwachung des internen Kontrollsystems
- Beurteilung der Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems durch das Unternehmen selbst. - Dabei ist zu beurteilen, ob das interne
Kontrollsystem sowohl angemessen ist als auch
kontinuierlich funktioniert. - Nachschau (Kontrolle der Kontrolle)
-
-
443. Transparenz und Kontrolle
Komponenten der IKS-Prüfung (IDW PS 261)
- Aufbauprüfung Funktionsprüfung
- was
- wie
-
- Ergebnis
Beurteilung Angemessenheit
Beurteilung Wirksamkeit
Befragung, Durchsicht von Unterlagen, Beobachtung
Befragung, Durchsicht von Nachweisen und
Berichten, Wiederholung von Kontrollen,
Auswertung von Ablaufdiagrammen
Vorläufige Beurteilung der Kontrollrisiken
Endgültige Beurteilung der Kontrollrisiken
45Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weser
straße 88b, 32547 Bad Oeynhausen Tel. 0 57 31 -
25 08 - 39, Fax 0 57 31 - 25 08 15 E-Mail
w.illies_at_intecon.de
s.roling_at_intecon.de Internet www.intecon.de
Dipl. Kaufmann
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Wolfgang Illies
Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Gepr.
Bankfachwirtin (IHK) Sandra Roling