Title: Unfallversicherung
1Unfallversicherung
- Präsentiert von
- Nina Holz
- Malte Alberts
- Sabina Kreiterling
- Maresa Breuer
- Anna Heinen
2Die Gesetzliche Unfallversicherung
- Eingeführt im Jahr 1884
- Grundlage ist das 7. Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzlich versichert ist jeder
Pflichtversicherte - Soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und
arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten. - Der Versicherungsschutz ist nicht universell,
sondern an bestimmte Vorraussetzungen geknüpft.
3Die Gesetzliche Unfallversicherung
- Medizinische und Berufsfördernde Leistungen
werden durch die Gesetzliche Unfallversicherung
zur Rehabilitation geleistet. - Lohnersatz und Entschädigungsleistungen gehören
eventuell zum Leistungsumfang dazu. - Zusätzlich befasst sie sich mit der Beratung, der
Aufsicht der Versicherten hinsichtlich des
Arbeitsrechts, der Unfallprävention und auch mit
dem Gesundheitsschutz.
4Die Gesetzliche Unfallversicherung
- Wenn Versicherter durch Unfall oder
Berufskrankheit geschädigt ist, zahlt der
Versicherer Rente oder andere Geldleistungen über
die 26. Woche nach Versicherungsunfall.
(Erwerbsunfähigkeit von ca. 20 ) - Feststellung und Beurteilung der
Erwerbsunfähigkeiten unterliegt dem
Versicherungsträger. - Weitere rechtliche Grundlagen bei
Berufskrankheiten ist die Berufskrankheitenverordn
ung (BKV). - Der Beitragssatz lag 2006 bei 1,33 .
5Die Private Unfallversicherung
- Gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die
eine Privatperson haben kann. - Ist es möglich, sich in der Freizeit gegen
finanzielle Folgen abzusichern. - Der Todesfall, Eine Unfallrente sowie ein
Krankenhaus-Tagesgeld kann hier gesondert
abgesichert werden.
6Die Private Unfallversicherung
- Besonderheit der Unfallrente ist, dass man nach
einem Unfall o. einer evtl. folgenden
Erwerbsunfähigkeit, ein festes monatliches
Einkommen zusätzlich zur staatlichen Absicherung
bekommt. - Es gibt keinen festen Beitragssatz, die
Versicherungen orientieren sich an den
Leistungskompetenzen, die der Versicherte in
seinem Vertrag absichern möchte
(Individualitätsgrundlagensumme).
7(No Transcript)
8Wer sind die Träger der UV?
- 35 gewerbliche und 10 landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaften. - Ferner noch Unfallkassen des Bundes, die
Eisenbahn-Unfallkassen, die Unfallkasse der Post
und Telekom, die Unfallkassen der Länder uvm. - Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem
Sitz des Unternehmens.
9Wie ist die Vorgehensweise nach einem Unfall?
- Wenn man während, vor oder nach der Arbeit in
einen Unfall verwickelt ist, sollte man dies
sofort dem Arbeitgeber melden. - Wenn Schüler, Studenten o. Kinder betroffen sind,
ist sofort die entsprechende Stelle zu
benachrichtigen.
10Wie ist die Vorgehensweise nach einem Unfall?
- Die Unternehmen sind zur Unfallmeldung
verpflichtet. (Tod oder mehr als 3 Tage
arbeitsunfähig). - Nach Eintritt haben die Versicherten Anspruch auf
Heilbehandlung. - Man erhält wenn nötig, Übergangsgelder,
Verletztenrente, Berufshilfe, Sterbegeld, Rente
an Hinterbliebene und Abfindung.
11Wem steht die Unfallversicherung zu?
- Allen Arbeitnehmer, Behinderte,
Landwirtschaftliche Unternehmen,
Hausgewerbetreibende, selbständigen
Küstenschiffer und Küstenfischer - Kindern in Tageseinrichtungen, Schüler während
des Besuchs der Schule, Studierende währende der
Aus- und Fortbildung - Personen, die ehrenamtlich im Gesundheitswesen
tätig sind, sowie Personen, die bei
Unglücksfällen Hilfe leisten - Personen, die sich bei der Verfolgung oder
Festnahme einer Person einsetzten
12Wem steht die Unfallversicherung zu?
- Personen die sich auf Kosten einer Krankenkasse,
Rehabilitationsmaßnahmen unterziehen - Personen die im Rahmen der Selbsthilfe im Hausbau
tätig sind - Pflegepersonen bei der Pflege eines
Pflegebedürftigen - Beschäftigte Strafgefangene, Deutsche die im
Ausland bei einer amtlichen Vertretung
beschäftigt sind, sowie Entwicklungshelfer.
13Wem steht die Unfallversicherung zu?
- Versicherungsfrei sind
- Beamte, Satzungsmitglieder geistlicher
Genossenschaften - Nicht gewerbsmäßige tätige Binnenfischer und
Imker - Selbstständige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte,
Psychotherapeuten - Heilpraktiker und Apotheker
-
14Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung
- Pflichtversicherung
- Zwangsversicherung
- Versicherte kann selbst keine Versicherung
abschließen, daher weder mündlich noch
schriftlich kündbar - Versicherungsschutz
- Besteht am Arbeitsplatz und auf allen direkten
Fahrten dahin oder zurück - Bei Tätigkeiten wie Arztbesuche, Behördengänge
(auf direktem Weg), Berufskrankheiten -
15Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung
- UV bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen
von Unfällen wie Invalidität, vorübergehende
Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und
Krankenhausaufenthalt - Aufgaben
- Prävention bewahren von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten - Rehabilitation übernehmen die Kosten für die
Wiedergenesung - Entschädigung Entschädigung der Versicherten
bzw. Hinterbliebenen mittels einer Geldleistung -
16Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung
- Definition Unfall
- Zeitlich begrenzte von außen auf dem Körper
einwirkende Ereignisse, die zum Körperschaden
oder Tod führen. -
17Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung
- Ansprüche
- Heilbehandlung
- Verletzungsgeld
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft
- Rente
- Pflegegeld
- Sterbegeld
- Hinterbliebenenrente
- Waisenrente
18Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Erlass von Unfallverhütungs- bzw.
Arbeitsschutzvorschriften - Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften
- Ahndung von Verstößen gegen die UV-Vorschriften
- Durchführung von Ausbildungslehrgängen
19Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung
- Leistungen
- Wenn nach einem Unfall bleibende Schäden
zurückbehalten werden. - Bemessung erfolgt mit verschiedenen
Invaliditätsgraden, die in Gliedertaxe
festgehalten werden (min. 20 ) - Anders als bei privaten Unfallversicherungen die
schon ab 1 Invaliditätsgrad Leistungen
erbringen. - Fälligkeit der Leistung
- Generelle Ansprüche 1 Monat
- Invaliditätsansprüche 3 Monate
20(No Transcript)
21Unterschied Berufs- Erwerbsunfähigkeit
- Eine BU liegt vor wenn der Versicherte seinen
Beruf nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben
kann. - Eine teilweise EU liegt vor, wenn der versicherte
nur 36 Stunden pro Tag arbeiten kann (egal
welche Arbeit). - Ein volle EU liegt vor, wenn der Versicherte
unter 3 Stunden pro Tag arbeiten kann (egal
welche Arbeit). - Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
werden daher von der Versicherung diverse
Untersuchungen bzw. Gesundheitsfragen
angefordert.
22Unterschied zwischen UV und BU
- Die UV zahlt nach einem Unfall, die BU hingegen
zahlt immer dann, wenn man seinen Beruf nicht
mehr ausüben kann. (z.B. auch bei Allergien,
Skelettverschleiß oder Burn out) - Die BU sollte Priorität haben, später wird
zusätzliche die UV empfohlen. - Eine Einmalzahlung soll helfen, die Folgekosten
der Invalidität (z.B. Umbaukosten der Wohnung
oder auch Rentenzahlung nach Unfall möglich) zu
decken.
23Unterschied zwischen UV und BU
- Die BU dagegen leistet eine vereinbarte
regelmäßige Rentenzahlung bei Unfall und
Krankheit, wenn der Versicherte seinen Beruf
nicht mehr ausüben kann. ( Nettoeinkommen) - Die Unfallversicherung leistet eine vereinbarte
hohe Invaliditätssummer bei Vorkommen eine
Unfalles, unabhängig von einer Berufsunfähigkeit.
24Unterschied UV und Erwerbs-unfähigkeitsversicherun
g
- Anders als bei der BU ist die Erwerbsunfähigkeits-
versicherung nicht berufsabhängig. - Somit stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
eine kostengünstige Alternative dar, die nur den
schlimmsten aller Fälle absichert! - Eine ausreichende Absicherung des gewohnten
Lebensstandards ist dringend durch eine
Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig.
25Finanzielle Grundlagen
- Finanziert durch die Beiträge der
Mitgliedunternehmen in einem nachträglichen
Umlageverfahren (Jahresbeitrag). - Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der
Arbeitsendgeld-summe sowie nach der
Gefahrenklasse des Berufes. - Die Gefahrenklasse wird von der
Vertreterversammlung in deren Gefahrentarif
festgesetzt. - Die Beiträge werden allein von den Arbeitgebern
erbracht.
26Finanzielle Grundlagen
- Die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird
durch Beiträge finanziert die sich nach der Größe
der bewirtschafteten Fläche und der gehaltenen
Tiere richtet. - Die UV der öffentlichen Hand wird im Bereich der
Kindergartenkinder, Schüler und Studenten
finanziert. - Rechtsgrundlage
- Das 7. Sozialgesetzbuch und das BKV