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Rahmenbedingungen der Sozialwirtschaft

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Title: Soziale Dienste in der Krise aus der - ArbeitnehmerInnenperspektive - Author: Nikolaus Dimmel Last modified by: Nikolaus Dimmel Created Date – PowerPoint PPT presentation

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Title: Rahmenbedingungen der Sozialwirtschaft


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Rahmenbedingungen der Sozialwirtschaft
  • Nikolaus Dimmel (Salzburg)

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Soziale Dienste - Standortbestimmung
  • Sozialwirtschaftliche Unternehmen erbringen
    Sozialdienstleistungen im Dritten Sektor
    zwischen Staat (außerhalb der öffentlichen
    Verwaltung) und Markt
  • Rechtsform ca 6.300, Vereine, ca 300 (g)GmbHs,
    ca 20 Genossenschaften
  • Marktgesetze der Preisbildung über Angebot und
    Nachfrage gelten nicht
  • Wohlfahrtsdreieck (Staat, KlientInnen,
    Leistungserbringer)
  • Unschlüssige Tauschbeziehungen
  • Inanspruchnahme mobiler Dienstleistungen
    (Hauskrankenpflege, Heimhilfe, Familienhilfe,
    Essen auf Rädern, Besuchsdienst oder
    Beratungsdienste) 2000-2008 30 von 10,6 Mio.
    auf 13,7 Mio h/ 130.000 KlientInnen
  • Zentrale Entwicklungsfaktoren
  • Demographie Herausforderungen der Altenpflege
  • Strukturwandel der Familie
  • Strukturelle Arbeitslosigkeit (Bildungsdefizite)
  • Prekarisierungsprozesse Zunahme des abgehängten
    Prekariates (Klaus Dörre/Robert Castel)
    soziale Desorganisation

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Ökonomischer Stellenwert der Sozialwirtschaft
  • Ca 6.600 Unternehmen (Verein, GmbH, Gen.) in
    Österreich
  • 8,8 aller Unselbständigen (331.000) insgesamt im
    Sozial-, Gesundheits- und Veterinärwesen davon
    ca 140.000 Beschäftigte (4) im Sozialbereich
    (stationäre, mobile, ambulante Dienste
    Kindestagesbetreuung) statistische Lücken
  • Eigenwirtschafts-Volumen Sozialwirtschaft 3,9
    Mrd (inkl. Spenden u Eigenleist.) davon 2,1 Mrd
    über Leistungsverträge Subventionen
  • Bruttoproduktionswert (Gesamtumsatz) der
    NPO-Wirtschaft 6,3 Mrd, unter Einbeziehung
    der Ehrenamtlichkeit ca 11 Mrd die
    Wertschöpfung der NPOs zum Bruttonationalprodukt,
    liegt bei 4,2 Milliarden, unter Einbeziehung
    der Ehrenamtlichkeit bei ca. 7,4 Mrd (Heitzmann
    2001)
  • Beschäftigungswirkungen von Investitionen im
    Sozialbereich doppelt so hoch wie im Bauwesen
  • Produktionsmultiplikator 1 Mio Nachfrage 1,7
    Produktionswert
  • 1 Mio Investition schafft 17 Arbeitsplätze ( Bau
    10,7 Arbeitsplätze)
  • Bruttowertschöpfung 1991-2006 beinahe doppelt so
    hoch wie das gesamte BIP)

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Sozialwirtschaft und Sozialquote 2010
  • Sozialquote 2008-2010 von 28,4 auf 30,4
    (antizyklische Wirkung)
  • Armutsquote nach SILC 2008-2010 12,4 lt 12,1
    (statistisches Artefakt)
  • Leistungen nach Funktionen 2010 (84,5 Mrd )
  • Alter 36,3 Mrd 43 d Sozialleistungen (1980
    32, 1990 37, 2000 40).
  • Krankheit 21,3 Mrd 25 d Sozialleistungen
    (1980 29, 1990 und 2000 26)
  • Familien/Kinder 10 8,8 Mrd
  • Invalidiät/Gebrechen 8 6,4 Mrd
  • Hinterbliebene 7 5,6 Mrd
  • Arbeitslosigkeit 6 4,8 Mrd
  • Wohnen und soziale Ausgrenzung 1 1,3 Mrd

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Sozialausgaben 2010
  • 70 Geldleistungen
  • Vor allem Alters-, Invaliditäts- und
    Hinterbliebenenleistungen, Pflegegeld, aber auch
    als Familien- und Arbeitslosentransfers
  • Relevant vor allem 1,86 Mrd Pflegegeld 2010
  • 30 Sachleistungen
  • Vor allem ambulante und stationäre
    Gesundheitsversorgungsleistungen
  • Maßnahmen d AMS 1990-2010 304 Mio -gt 1,9 Mrd
  • Bedeutsamste Sach-/Dienstleistungen
    Länder/Gemeinden 1990-2010
  • Kindergärten 297 Mio -gt 1,6 Mrd
  • Soziale Dienste f Senioren 123 Mio -gt 1,4 Mrd
  • Behindertenhilfe 200 Mio -gt 1,2 Mrd
  • Soziale Dienste SH / Ausgrenzung 274 Mio -gt 737
    Mio
  • Behindertenmilliarde 27 Mio -gt 192 Mio
  • Bewährungshilfe, Besachwaltung etc 15 Mio -gt 63
    Mio

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Europäischer Kontext
  • Dienstleistungsrichtlinie 2006
    Crossboarder-Services Transnationaler
    Wettbewerb zwischen Trägern/Anbietern Sozialer
    Dienste
  • Für jede wirtschaftliche Dienstleistung, die auf
    einem Markt angeboten und gegen Entgelt erbracht
    wird, gilt Dienstleistungsfreiheit und
    Wettbewerb auch Sozialdienstleistungen sind
    wirtschaftlich.
  • Ausgenommen vom Prinzip des Freien
    Dienstleistungsverkehrs sind nicht-wirtschaftliche
    Dienstleistungen von allgemeinem
    Interesse(Charity, Obdachlosen-Ausspeisungen,
    kirchliche Zuwendungen)
  • Explizite Ausnahme vom Anwendungsbereich Artikel
    2 Abs. 2 lit j soziale Dienstleistungen im
    Zusammenhang mit Sozialwohnungen, Kinderbetreuung
    und der Unterstützung von Familien und dauerhaft
    oder vorübergehend hilfsbedürftigen Personen,
    wenn (!) selbige vom Staat, staatlich
    beauftragten Dienstleistungserbringern oder durch
    gemeinnützig anerkannte Einrichtungen erbracht
    werden.
  • Vergaberegime (erweiterte Umsetzung im
    ö.VergabeG)
  • Wettbewerbs- und Beihilfenregime gelangt zur
    Anwendung

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Das Europäische Gewicht der Sozialwirtschaft
  • Sozialwirtschaft in den Mitgliedstaaten d EU
    unterschiedlich ausgestaltet
  • zB Schweden Sozialdienstleistungen als
    öffentlicher Dienst
  • zB Italien Economia Sociale -gt
    Genossenschaften
  • Sozialwirtschaft 10 aller Unternehmen id EU
    ca 2 Mio (vor allem KMU)
  • 11 Mio Beschäftigte (6,3)
  • 5 Mio Ehrenamtliche/Freiwillige
  • 64 der Beschäftigten bei Vereinen, 33 bei
    Genossenschaften, 3 bei Gesellschaften auf
    Gegenseitigkeit
  • 4 des BIP id EU werden alleine in Vereinen
    erwirtschaftet ( zB Recycling)

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Sozialmärkte Vermarktlichung d Sozialen
  • Vermarktlichung Sozialmarkt mit Kunden
    (statt KlientInnen) als Ausdruck neoliberalen
    Sozialstaatsumbaues soll sozialwirtschaftliche
    Unternehmen zwingen, sich der Nachfrage
    anzupassen
  • Ökonomisierung erbracht wird, was verrechnet
    werden (Creaming-Effekte)
  • Ausscheidung kooperationsunwilliger KlientInnen
  • Doppelmandat Aufgabe des sozialarbeiterischen
    Doppelmandates stattdessen Sozialwirtschaft in
    der Rolle des Erfüllungsgehilfen der
    Sozialverwaltung
  • MONOPSON-Struktur (viele Anbieter, ein Nachfrager
    zB FSW)
  • Kontrapunkt IFS - Vorarlberg
  • Kundenideologie Take-Off Pflegegeld 1993 als
    Konzept persönlicher Budgets (Ideologem
    Sozialmarkt ist besser als Sozialstaat) Klienten
    als souvräne Kunden
  • Folgen der Vermarktlichung und
    Verbetriebswirtschaftlichung von SPO
  • seit Beginn 1990er Jahre sukzessiver Übergang zu
    Leistungsverträgen ohne Kostendeckung zwingt zu
    steigender Eigenleistung und Erhöhung des
    Rentabilitätsdrucks im Unternehmen
  • Differenzierung zwischen guter und schlechter
    Sozialarbeit
  • 2006-2010 strategischer Übergang von der Objekt-
    zur Subjektförderung
  • Erosion der Planungssicherheit in
    sozialwirtschaftlichen Unternehmen
  • Anhebung von Eigenleistungen mit
    unbeabsichtigen Nebenfolgen
  • Verdrängungseffekte
  • Rückgang der Nachfrage mangels nachfragefähiger
    Einkommen

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Trägerstruktur in Österreich
  • Oligopolistische Struktur in Österreich Big
    Player (Caritas, Diakonie, Volkshilfe,
    Hilfswerk, Rotes Kreuz enge Verflechtung dem
    politischen Personal) stehen einigen mittleren
    Unternehmen (Neustart, Pro Mente) und einer Fülle
    von KMU gegenüber
  • Regulierungsformen nehmen in erster Linie auf
    Big Player Rücksicht (zB Begutachtungsverfahren
    im Gesetzgebungsprozess
  • Keine durchgängigen Vertragsstandards
  • Für eine Dienstleistung in einem Bundesland 12
    Vertragslösungen
  • BAGS-KV als Ausdruck einer Kartellierungspolitik
    großer Sozialunternehmen, um Marktanteile zu
    sichern
  • Pointiert KV zw AG und öffentlich Financiers
    verhandelt
  • Too small to play Bevorzugung großer Träger
    auf Basis des Vergaberechts sowie ausgeweiteter
    Leistungs-, Berichts- und Dokumentationspflichten

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Regulierungsstruktur
  • Sozialwirtschaft kennt keine eigenständige
    Rechtsform (keine gGmbH keine genossenschaftliche
    Tradition)
  • Vergaberecht DL-RL 2006 Vergebende Stellen
    nutzen die weiten Spielräume hinsichtl. Wahl d
    Verfahrenstyps NICHT
  • Wachsender Aufwand, am Wettbewerb/Ausschreibungen
    teilzunehmen
  • Keine oder unzureichende Ausschöpfung der
    qualitätssichernden Spielräume im Vergaberecht
  • SD im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung
    geregelt, daher kein Rechtsschutz falls
    Tagsatzverhandlungen scheitern
  • Kaum Rahmenverträge, regelhaft kurzfristige
    Leistungsverträge
  • Geringe Beschäftigungssicherheit
  • Uneinheitliche Regulierungsstruktur mit
    unterschiedlichen Qualifikationsanforderungen,
    Professionalitätsmaßstäben und Auslastungsvorgaben
    (im förderalen Vergleich)
  • Sozial- und Behindertenhilfe
  • Jugendwohlfahrt und Kindertagesbetreuungsrecht
  • Alten- und Pflegeheimrecht, Heimaufenthaltsrecht

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Beschäftigungs- und Tätigkeitsstruktur
  • Hohe Fluktuation/Turnover (vor allem im
    Altenpflegebereich)
  • Systematische Benachteiligung von Frauen
    insbesondere in konfessionellen Einrichtungen
    Männer sitzen in der Geschäftsführung, Frauen im
    operativen Bereich
  • Sozialbereich weist überdurchschnittliche Quoten
    atypischer Beschäftigung (Teilzeit) aus
    Teilzeitquote ist im Gesundheits-und
    Sozialbereich mit 43 am höchsten, davon 50,2
    Frauen (80,8 aller TZ-Beschäftigten sind
    weiblich) (AK-Daten 2011)
  • Ausmaß der unbezahlten Arbeit (v.a. Ehrenamt
    unbezahlte Überstunden) im Sozialbereich im
    Genderbias ungleich verteilt insb. in sog.
    Frauenunternehmen
  • Arbeitzeit- und Fallzahlpensum heterogen, hohe
    Arbeitsdichte und hohe Flexibilitätsanforderungen
    (stationärer Bereich, aber auch mobile Dienste)
  • steady state careers von Frauen im
    Sozialbereich lange Verweildauer am Grundgehalt
    (problematisch Anrechnung von Vordienstzeiten im
    BAGS-KV
  • GP-Studie 2007 Rekordanteil bei
    Burnoutgefährdung im Sozialbereich 27
    (emotional erschöpft)

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Beschränkte Rationalisier-barkeit sozialer Dienste
  • Immaterialität (Ergebnis/Nutzen nicht messbar
    KEINE objektive Beurteilung der Qualität möglich)
  • Mitwirkung (Compliance Klient/Nutzer/Kunde
    stellt Physis und Psyche zur Verfügung)
  • Unschlüssigkeit der Tauschbeziehung (Zahler ist
    nicht Leistungsempfänger, Entgeltmodus und
    Qualität vom Zahler bestimmt)
  • Multidimensionalität der Qualität (Ergebnis,
    Struktur, Prozess, Personal)
  • Co-Produktion der DL proaktive Mitwirkung
  • Uno-Actu-Prinzip / keine Lagerungsfähigkeit
    Produktion und Konsumtion fallen zusammen
    Standortgebundenheit der Leistung
  • Performative Bedarfsdeckung Trennung zwischen
    Bedürfnis und Bedarf Bedarfskonkretisierung
    während der Dienstleistung
  • Keine Massenproduktion hohe Bedeutung des
    sozialen Kontextes

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Beschäftigungsausblick
  • AMS/Synthesis Mikrovorschau Ausblick bis
    2010-2014
  • Wachstum mittlere Schätzung 5,3 ( auf 172.600
    Arbeitsplätze maximale Annahme alleine im
    Sozial- und Gesundheitswesen 62.900
    Arbeitsplätze (überwiegend in den westl.
    Bundesländern)
  • Starke Binnendifferenzierung arbeitsmarktnahe DL
    im Boom (40 Arbeitsmarktförderung 2009 18
    seniorenbezogene DL Pflegeaufwand 1998-2008
    70 relative Rückgänge in den Bereichen Drogen,
    Migration, Jugend)

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Einkommensstruktur
  • Umstellung auf BAGS brachte vielfach Verluste im
    Vgl zu Lds Vertragsbediensteten-Schemata mit sich
  • 9 Verwendungsgruppen ohne Abstimmung mit den
    Materiengesetzen der Wohlfahrt (wenig/keine
    Autonomie der Träger bei der Bestimmung von
    Qualifikationsprofilen in Teams)
  • BAGS führte zu Umverteilung innerhalb des
    Sozialbereiches, aber NICHT zu einer insgesamt
    verbesserten Entlohnung im Vgl zu anderen
    Branchen
  • Einkommensmedian Statistik Austria 2009 19.672
    brutto 25 unter 9.263 unteres Drittel im
    Branchenvergleich Sozialbereich liegt um 20
    unter dem Durchschnitt sämtlicher Bruttobezüge
  • Working Poor im Wachstumsbereich Pflege
  • legalisierte freiberufliche Hausbetreuung für
    2,40 /h vor Steuern/Abgaben
  • Ambulante Pflege Krankschwester bei 39,5
    Arbeitszeit/Wo samt Sa/So/Nä-Zulage
    Bereitschaftspauschale 1080 brutto
  • Krankenpflegehelferin Altenheim 50 AZ/Wo mit
    Grundgehalt 710 Sa/So/Nä-Zulage
    Überstunden 1180 brutto
  • Mobiler Hilfsdienst, 40h/Wo, flexible Arbeitszeit
    Arbeit auf Abruf - 1200 brutto Zulagen
  • Heimhilfe 8,39 brutto Zulagen
    (Erschwernisszulage für Inkontinente 10-15) pro
    Stunde netto ca 6,50 wechselnde
    Stundenkontingente pro Monat

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Vertragsbeziehungen der Sozialwirtschaft
  • Ungeregelter Finanzierungsmix aus
    Leistungsverträgen, Subventionen und
    Pauschalabgeltungen Entgelte nicht transparent
    (auch in nicht innerhalb eines Bundeslandes)
  • Keine Rahmenverträge
  • Keine kostendeckenden Normkostenansätze
  • Unterschiedliche (willkürliche?) Vertragsdauer
  • Ergebnis nach wie vor kurzfristige Verträge
    (permanent negative Bestandsprognose für GF im
    konkursrechtlichen Sinne)
  • Personalkostenkalkulation keine
    Bindungswirkung des BAGS nicht nur FSW
    (beinahe alle Bundesländer davon betroffen) -gt
    Sozialwirtschaft zahlt untertarifär

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Krisenbewältigungsstrategien des
Wohlfahrtsstaates
  • Krisenbewältigung auf dem Rücken der
    Beschäftigten -gt
  • Sukzessiver Abbau von Qualifikationsreserven in
    der Sozialwirtschaft (Bsp OöChG) - gt you employ
    what you need
  • Selektive Verdichtung der Arbeitsbelastung
    durch Fallzahlsteigerung und Flexibilisierung
  • Steigerung der Eigenleistungen von KlientInnen
  • Risiken des Ausstiegs bedürftiger KlientInnen
  • Erhöhung Eigenwirtschaftsquote der Träger
  • Creaming-Anreize
  • Erhöhung der Fallzahlen pro MitarbeiterIn
  • Burnout-Risiken
  • Reduktion von Supervisions- und
    Fortbildungsbudgets

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Worüber man diskutieren sollte
  • Entwicklung einer eigenen Rechtsform für
    sozialwirtschaftliche Betriebe (Haftungsproblemati
    k)
  • Verbindliche Vorgabe von mittelfristigen Rahmen-
    und Leistungsverträgen zur Erhöhung der Planungs-
    und Bestandssicherheit von sozialwirtschaftlichen
    Unternehmen (mittelfristige Finanzierungsvereinbar
    ungen)
  • Angleichung der Standards durch Art 15 a B-VG
    Vereinbarung (Verbindliche Wirkung auch für das
    AMS)
  • Gleichartige Sozialplanungsstandards in den
    Bundesländern, Gemeinden und AMS
  • Existenzsichernder Mindestlohn aus 1500 /40h u.
    Indexierung an der EU-SILC-Armutsschwelle
  • Verpflichtende Mindestpersonalschlüssel,
    Betreuungsschlüssel u. maximale Fallzahlen
    abgestimmt auf einfachgesetzlich
    Qualitätsvorgaben
  • Herausnahme der Sozialwirtschaft aus dem
    Vergaberecht
  • Weiterbildungsverpflichtung für MitarbeiterInnen
    (keine Option)
  • Standardisierte Anforderungen an
    Management-Funktionen im Bereich der
    Sozialwirtschaft (Sozialmanagement)
  • Kammer-förmige Vertretung für zugehörige Berufe
    der Sozialwirtschaft (Kammer für
    Sozialbetreuungsberufe ?) sowie zur Vertretung
    der wirtschaftlichen Interessen
    sozialwirtschaftlicher Unternehmen
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