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Law

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... Hours of work Output Utility from output Disutility from work Social welfare 0 0 0 0 0 1 1 40 2 38 2 2 45 10 35 3 3 48 20 28 Hours of ... NSGA = WTPA [WTPB ... – PowerPoint PPT presentation

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Title: Law


1
Law Economics
  • DDr. Jürgen Noll

2
Organisatorisches
  • Zeugnisanforderungen
  • 2 Tests
  • Ende April 20
  • Ende Juni 30
  • 4 Präsentationen
  • Je 2 Fachartikel mit Powerpoint-Folien je 15
  • Je 2 Referate zu Fragenblöcken aus dem Buch je
    10
  • Time Table

3
EINIGE BEGRIFFE DER RECHTSWISSENSCHAFT
  • Law Economics

4
Parallelen zwischen Recht und Ökonomie
  • Recht
  • Von Menschen erzeugte Zwangsordnung des
    Zusammenlebens
  • Zuweisung von Rechten und Pflichten
  • Mindestmaß an Gerechtigkeit (ethische
    Anforderungen)
  • Ökonomie
  • Durch menschliche Wahlhandlungen geschaffene
    Gesetzmäßigkeiten
  • Allokation von Gütern
  • Soziales Optimum
  • Pareto
  • Kaldor/Hicks

5
(No Transcript)
6
Interpretationsmethoden
  • Wortbedeutung
  • Restriktiv/extensiv
  • Beachtung der Grammatik
  • Systematische
  • Kein Widerspruch zu höherrangigen Normen
  • Objektiv-teleologisch
  • Welches Ziel verfolgt die Bestimmung?
  • Subjektiv-historisch
  • Was wollte Gesetzgeber damals?

7
(No Transcript)
8
(No Transcript)
9
(No Transcript)
10
Analogie / teleologische Reduktion
  • Analogie
  • Eine Norm wird auf einen Sachverhalt angewendet,
    der NICHT alle Tatbestandsmerkmale aufweist.
  • Zulässig bei Lücke im Gesetz planwidrige
    Unvollständigkeit
  • Man hätte aufgrund des Normzwecks eine Regelung
    erwartet es gibt jedoch keine.
  • Teleologische Reduktion
  • Eine Norm ist auf einen Sachverhalt anzuwenden,
    der noch weitere Elemente aufweist, die im
    Tatbestand nicht genannt sind.
  • Verdeckte Lücke es fehlt eine Ausnahmebestimmung
    im Gesetz

11
Wiederholung Wichtiger Ökonomischer Konzepte
  • Law Economics

12
Dead Weight Loss
  • Eingriffe in den freien Markt durch Preisober-
    und -untergrenzen führen zum Verfehlen des
    sozialen Optimums

13
Asymmetric Information
  • Adverse Selection
  • Ex ante Informationsmangel
  • Signalling durch den, der über Information
    VERFÜGT
  • Problem des cheap talk
  • Bsp Ausbildung, Garantien
  • Moral hazard
  • Ex post Informationsmangel
  • Selbstselektion durch anreizoptimale Verträge,
    Screening durch den, der NICHT über Information
    verfügt
  • Bsp Versicherungen, Shareholder

14
Einführung in die Spieltheorie
  • Law Economics

15
SpieltheorieEinführung
  • Gegenstand der Spieltheorie ist die Analyse von
    strategischen Entscheidungen Situationen, in
    denen
  • a) jeder Entscheidungsträger mehrere
    Handlungsalternativen (Strategien) hat
  • b)  das Ergebnis von den Entscheidungen mehrerer
    Entscheidungsträger abhängt
  • c)  jeder Entscheidungsträger sich dieser
    Interdependenz bewusst ist
  • d)  jeder Entscheidungsträger davon ausgeht, dass
    alle anderen sich ebenfalls der Interdependenz
    bewusst sind, d.h. a), b) und c) berücksichtigen.

16
Spieltheorie Das Gefangenen-Dilemma
  • Zwei Gefangene, die eines Verbrechens verdächtigt
    werden, stehen vor der Alternative, das
    Verbrechen zu gestehen oder zu leugnen. Beide
    müssen ihre Aussage unabhängig voneinander
    machen.
  • Wenn ein Gefangener das gemeinsame Verbrechen
    gesteht, der andere aber nicht, kommt der
    geständige als Kronzeuge frei, der andere aber
    für 10 Jahre ins Gefängnis.
  • Wenn beide gestehen, kommen beide für 5 Jahre ins
    Gefängnis.
  • Wenn keiner gesteht, werden beide aufgrund von
    Indizien zu einem Jahr Haft verurteilt.

17
Spieltheorie Normalform
Mr. X Mr. X
Gestehen Nicht gestehen
Mr. Y Gestehen 5 Jahre 5 Jahre 10 Jahre frei
Nicht gestehen frei 10 Jahre 1 Jahr 1 Jahr
18
Spieltheorie Lösung
  • Im Gefangenendilemma ist Gestehen eine
    dominante Strategie. D.h. unabhängig von der
    Handlung des anderen führt es zum bestmöglichen
    Ergebnis
  • 5 statt 10 Jahre, falls der andere gesteht bzw.
  • frei statt 1 Jahr, falls der andere leugnet.
  • Wenn beide diese Strategie verfolgen, ergibt sich
    ein Nash-Gleichgewicht Kein Spieler hat mehr
    einen Anreiz, von seiner Strategie abzuweichen.
    Für beide zusammen wäre aber die optimale
    Strategie Leugnen.

19
Spieltheorie Lösung
Mr. X Mr. X
Gestehen Nicht gestehen
Mr. Y Gestehen 5 Jahre 5 Jahre 10 Jahre frei
Nicht gestehen frei 10 Jahre 1 Jahr 1 Jahr
unterstrichen Nash-Gleichgewicht (individuell
rational) kursiv kollektiv rational
20
Spieltheorie Gleichgewichtskonzepte
  • Gleichgewicht Empfohlene Strategienkombination
    (mit Strategieempfehlung für jeden Spieler), die
    sich dadurch auszeichnet, dass keiner der Spieler
    einen Anreiz hat, eine andere als die ihm
    empfohlene Strategie zu spielen, wenn er
    erwartet, dass alle anderen Spieler sich an ihren
    Teil der Strategieempfehlung halten.

21
Spieltheorie Nash-Gleichgewicht
Im Spiel ist eine Strategiekombination ein
Nash-Gleichgewicht, wenn jeder Spieler i mit der
Strategiewahl si seine Auszahlung maximiert,
gegeben die optimalen Strategien s-i aller
anderen Spieler (d.h. si ist eine beste Antwort
auf die optimalen Strategien der anderen
Spieler). Es muss daher gelten ui (s1, ...,
si-1, si, si1, ..., sn) ? ui (s1, ...,
si-1, si, si1, ..., sn)
22
Spieltheorie Best response
Im Spiel ist eine Strategie si eine beste
Antwort für Spieler i, wenn gilt ui (s1, ...,
si-1, si, si1, ..., sn) ? ui (s1, ...,
si-1, si, si1, ..., sn) für alle si ? Si. Ein
Nash-Gleichgewicht zeichnet sich dann durch
wechselseitig beste Antworten aus! D.h. es gibt
für keinen Spieler einen Anreiz, vom
Nash-Gleichgewicht abzuweichen.
23
Spieltheorie Ein Spiel mit 2 Nash-Gleichgewichten
(in reinen Strategien)
Kampf der Geschlechter Kampf der Geschlechter Romeo Romeo
Oper Boxkampf
Julia Oper 2 , 1 0 , 0
Julia Boxkampf 0 , 0 1 , 2
Reine Strategien bedeutet, dass eine der
möglichen Handlungen mit Wahrscheinlichkeit p 1
gewählt wird.
24
Spieltheorie Ein Spiel ohne Nash-Gleichgewicht
(in reinen Strategien)
  • reine Strategie Ein Spieler trifft einmal eine
    Entscheidung und bleibt dabei.

Spieler B Spieler B
Links (s2) Rechts (1-s2)
Spieler A Oben (s1) 0 0 -1 0
Spieler A Unten (1-s1) 0 1 3 -1
Gemischte Strategie zufällige Entscheidung über
Strategien. Jeder möglichen Strategie wird eine
Wahrscheinlichkeit (si) zugeordnet.
25
Spieltheorie Nash Gleichgewicht in gemischten
Strategien
  • Def. Im 2-Personen Normalformspiel
    GS1,S2u1,u2 sind die gemischen Strategien
    (p1,p2) ein Nash Gleichgewicht, wenn die
    gemischen Strategien der beiden Spieler best
    response auf die gemischte Strategie des jeweils
    anderen Spielers sind.
  • Nash Gleichgewicht in gemischten Strategien ist
    allgemeiner als Nash Gleichgewicht in reinen
    Strategien, weil reine Strategien immer nur ein
    Grenzfall von gemischen Strategien sind (mit der
    Wahrscheinlichkeit von 1 für eine Strategie).
  • John NASH wies 1950 nach, dass in jedem Spiel
    mindestens ein Gleichgewicht in gemischten
    Strategien vorhanden ist.

26
Berechnung eines Gleichgewichts in gemischten
Strategien 
Spieler B Spieler B
Links (s2) Rechts (1-s2)
Spieler A Oben (s1) 0 0 -1 0
Spieler A Unten (1-s1) 0 1 3 -1
27
Berechnung eines Gleichgewichts in gemischten
Strategien
ausmultiplizieren, dann optimieren nach der
eigenen Strategie
s20,5 und s10,75 sind wechselseitig beste
Antworten (Nash-Gleichgewicht).
28
Property Rights Verfügungsrechte Eigentum
  • Law Economics

29
Property Rights vs. Eigentum
  • Property Rights
  • Verfügungsrechte
  • Nutzung (Usus, Abusus)
  • Weitergabe
  • Aufgabe (Dereliktion)
  • Zerstörung
  • je nach Rechtsposition unterschiedlich
  • Eigentum (am umfassendsten)
  • Pacht
  • Leihe
  • Präkarium
  • Rechtsordnung verteilt Verfügungsrechte
  • nicht nur Sachgüter und immaterielle Güter (UrhG,
    PatentG)
  • Haftungsnormen

30
Warum überhaupt Verfügungsrechte?
  • In Abwesenheit von Verfügungsrechten werden
    Leistungen nicht sozial optimal erbracht.
  • Modellannahmen
  • konvexe Anstrengungsfunktion
  • konkave Nutzenfunktion

Hours of work Output Utility from output Disutility from work Social welfare
0 0 0 0 0
1 1 10 6 4
2 2 18 13 5
3 3 24 22 2
31
Warum überhaupt Verfügungsrechte?
  • Ein rationales Individuum wird berücksichtigen,
    dass ohne Verfügungsrechte ein Teil des Outputs
    entzogen wird.
  • Bsp 50 ? keine Leistung mehr erbracht

Hours of work Output Utility from output Disutility from work Social welfare
0 0 0 0 0
1 0,5 5 6 -1
2 1 10 13 -3
3 1,5 14 22 -8
32
Warum überhaupt Verfügungsrechte?
  • allgemein
  • u(w)gt0, u(w)lt0, d(w)gt0, d(w)gt0
  • max u(w) d(w) ? u(w)d(w)
  • zu erwartender Verlust 0 lt L lt 1
  • w... Anstrengung der anderen
  • max u(Lw(1-L)w) d(w) ? (1-L)u(Lw(1-L)w)d(
    w)
  • im Gleichgewicht w w
  • ? (1-L)u(w)d(w) ? w lt w

33
(No Transcript)
34
Warum überhaupt Verfügungsrechte?
  • Umgekehrt kann das Fehlen von Verfügungsrechten
    auch zu einem zu hohen Arbeitseinsatz führen

Hours of work Output Utility from output Disutility from work Social welfare
0 0 0 0 0
1 1 40 2 38
2 2 45 10 35
3 3 48 20 28
Hours of work Output Utility from output Disutility from work Social welfare
0 0 0 0 0
1 0,5 20 2 18
2 1 40 10 30
3 1,5 42,5 20 22,5
35
Warum überhaupt Verfügungsrechte?
  • Das soziale Ausmaß an Leistungserbringung ist
    erreichbar
  • durch private Verfügungsrechte
  • durch Verfügungsrechte in der Hand eines
    Zentralplaners
  • Lediglich aufgrund asymmetrischer Information
    sind private Verfügungsrechte in der Regel zu
    bevorzugen.

36
Anreize durch Verfügungsrechte
  • Tragung des Instandhaltungsaufwand, insbes. bei
    langlebigen Wirtschaftsgütern
  • Förderung des wohlfahrtssteigernden
    Güteraustauschs
  • geringere (unproduktive!) Aufwendungen für
    Bewachung und Schutz

37
Coase und Verfügungsrechte
  • Theorem Die ursprüngliche Verteilung der
    Verfügungsrechte durch die Rechtsordnung ist
    irrelevant, sofern transaktionskostenfreie
    Verhandlungen möglich sind, da diesfalls immer
    das gleiche Ergebnis gefunden werden würde.
  • zulässig im Bereich von commercial goods
  • praktikabel eher nur in Nachbarschaftsfällen
  • nicht zulässig bei privaten Bewertungen (Annahme-
    vs. Zahlungsbereitschaft)

38
Coase und Verfügungsrechte
  • Viehzüchterbeispiel
  • Viehzüchter haftet, dann
  • Vergrößerung der Herde, solange Grenznutzen gt
    Grenzkosten
  • G2 G1 gt S2 S1
  • Viehzüchter haftet nicht, dann
  • Getreidefarmer bietet solange Bestechung an,
    bis
  • S2 lt S1 (G2 G1)
  • Beide Situationen führen zum selben Ergebnis!

39
Coase und Verfügungsrechte
  • WTA/WTP-Disparität
  • Annahme WTAA gt WTPA gt WTAB gt WTPB
  • Nutzen einer direkten Zuweisung an A
  • NSGA WTPA WTPB (WTPA WTAB T) WTAB
    WTPB T gt 0
  • Auch ohne Transaktionskosten ist die korrekte
    Zuweisung von Bedeutung!

40
Political Economy
  • Law Economics

41
Ökonomie der Politik
  • Markt der politischen Ideen
  • Konsumenten Wähler
  • Produzenten Politiker und Parteien

42
Parteipositionierung
  • In Anlehnung an das Hotelling-Modell findet
    Wettbewerb nur um die unentschlossenen Wähler
    zwischen den jeweiligen politischen Polen statt.
  • Es zeigt sich typischerweise die Entwicklung von
    einer Nischenpartei (um sichere Wähler zu haben)
    zu einer in der Nähe der Mitte positionierten
    Großpartei.

43
Wählerverhalten
  • Rational ignorant
  • Das Erlangen von Informationen ist mit höheren
    Kosten verbunden, als diese es wert sind.
  • Wert der Information gewichtet danach, wie
    entscheidend die eigene Stimme ist.
  • Wer selbst nicht ausschlaggebend ist für die
    Vergabe eines Parlamentsmandats, dessen Stimme
    hat keinen Nutzen.
  • Paradoxon der Wahlfaulheit
  • Je mehr wählen, desto geringer ist der Wert der
    individuellen Stimme, sodass nur wenige zur Wahl
    gehen.
  • Je weniger wählen, desto höher wird er, sodass
    wieder mehr wählen müssten.

44
Ökonomie des Strafrechts
  • Law Economics

45
Einstehen für schädigendes Verhalten
  • Strafrecht
  • Haftungsrecht
  • Staatliche Sanktion für bestimmtes Verhalten oder
    bestimmten Erfolg
  • Für fremdes Verhalten im Rahmen der
    Verbands-verantwortlichkeit
  • Keine Bestrafung schlechter Gesinnung
  • Tragen der Folgen von eigenem oder fremden
    schädigenden Verhalten
  • Ausgleich zwischen Privaten

In beiden Fällen Nutzen durch Prävention
(Abschreckung bzw. Anreiz zur Unterlassung
schädigenden Verhaltens), allerdings Kosten durch
Verfahren und Schutzvorkehrungen seitens der
potentiell Haftpflichtigen Ziel ist daher nicht
die Verhinderung aller Schadensereignisse,
sondern ein soziales Optimum.
46
Grundmodell
  • Nutzen U(.), Ugt0, Ult0 (risikoavers)
  • Sonstiges Einkommen y
  • Gewinn aus Straftat g
  • Ergreifungswahrscheinlichkeit p
  • Sanktion s

47
Grundmodell
  • Der erwartete Nutzen de potentiellen Straftäters
    ist sowohl in p, als auch in s fallend, d.h.
    Sanktionshöhe und Ergreifungswahrscheinlichkeit
    senken den Nutzen aus Straftat.

48
Anmerkungen
  • Es ist einfacher, die Sanktionshöhe zu ändern als
    die Ergreifungswahrscheinlichkeit.
  • Es ist kostenintensiver, die Ergreifungswahrschein
    lichkeit zu erhöhen als die Sanktionshöhe.
  • Es könnte daher durch eine entsprechende
    Sanktionshöhe bereits eine volle Abschreckung
    erzielt werden. (Becker, Gary S. 1968)
  • Allerdings verschwimmen dadurch die Anreize,
    bspw. statt eines schwereren Delikts nur ein
    weniger schwerwiegendes zu begehen.
  • Überhöhte Strafen für banale Delikte
    widersprechen dem Gerechtigkeitsgefühl.

49
Erweiterungen
  • Wie reagiert der Erwartungswert auf eine
    Veränderung von p und s, sofern der
    Erwartungswert der Strafe ps gleich bleibt, d.h.
    was schreckt bei gleichem Straferwartungswert
    besser ab höheres p oder höheres s?

50
Aus der Konkavität folgtTangente liegt über der
Kurve, daher U(yg-s/k) U(yg-s/k)(s/k) gt
U(yg)
U(yg-s/k) U(yg-s/k)(s/k)
U(yg)
U(yg-s/k)
yg-s/k
yg
51
Erweiterungen
  • Man sieht
  • wenn k sinkt (also mehr Gewicht auf s liegt),
    sinkt der Erwartungsnutzen, d.h. die Abschreckung
    nimmt ZU.
  • höheres s führt somit bei gleichem
    Straferwartungswert zur besseren Abschreckung
    risikoaverser Täter.

52
Probleme
  • Beobachtbarkeit von p und s in der Bevölkerung?
  • Anreizoptimalität vs. Gerechtigkeit und sozialer
    Unwert (siehe oben)
  • Wiederholungstäter strenger bestraft, da
  • Abschreckung nicht ausreichend war
  • Gefahr des Fehlurteils geringer
  • Verschwörungen, Beihilfe und Anstiftung als
    Beitragstäter und wegen Erleichterung (also
    Beeinflussung des p !) ebenfalls strafbar
  • tätige Reue und Rücktritt vom Versuch machen
    straffrei
  • keine Notwendigkeit, die Rechtsordnung zu
    verteidigen
  • ökonomisch Anreiz zur Beendigung eines Delikts

53
Strategische Aspekte
  • Wenn Strafbehörde auch teilweise von Strafen
    finanziert wird

54
Haftungsrecht
  • Law Economics

55
(No Transcript)
56
(No Transcript)
57
Zurechnungsgründe und Umfang des Schadenersatzes
58
(No Transcript)
59
(No Transcript)
60
(No Transcript)
61
Ökonomie des Haftungsrechts
  • Unilaterale Schäden (Grundmodell)
  • Nur das Verhalten des Schädigers entscheidet
  • Wähle Sorgfalt x, sodass Summe aus
    Sorgfaltskosten c(x), wobei c(x) konvex mit cgt0,
    cgt0, und Erwartungswert des Schadens p(x).h,
    wobei Wahrscheinlichkeit p(x) konkav mit plt0,
    plt0, also
  • min c(x)p(x).h

62
Ökonomie des Haftungsrechts
  • Mögliche Haftungssysteme (unilateral)
  • No liability
  • Schädiger wird minimale Sorgfalt wählen
  • Strict liability (Erfolgs-/Gefährdungshaftung)
  • Schädiger internalisiert gesamten Schaden ? wählt
    sozial optimale Sorgfalt
  • Negligence (Verschuldenshaftung)
  • Schädiger internalisiert nur Schäden, sofern die
    Sorgfalt unter der haftungsauslösenden Schranke S
    liegt, also x lt S.
  • Bei richtiger Wahl von S wird ebenfalls das
    soziale Optimum erreicht, aber die Anwendung ist
    schwieriger und die Gefahr der falschen
    Schranke besteht.

63
Ökonomie des Haftungsrechts
  • Bilaterale Schäden (Erweiterung)
  • Das Verhalten beider Beteiligter entscheidet
  • Wähle Sorgfalten x und y, sodass Summe aus
    Sorgfaltskosten c(x) und c(y) und Erwartungswert
    des Schadens p(x,y).h, wobei Wahrscheinlichkeit
    p(x,y) in beiden Argumenten konkav ist, also
  • min c(x)c(y)p(x,y).h

64
Ökonomie des Haftungsrechts
  • Mögliche Haftungssysteme (bilateral)
  • No liability
  • Schädiger wählt zu geringe Sorgfalt x, daher
    übertreibt Geschädigter Vorsichtsmaßnahmen y.
  • Strict liability
  • Schädiger internalisiert alle Schäden, übertreibt
    daher die Sorgfalt, weil Schädiger keine
    Vorsichtsmaßnahmen trifft.
  • Strict liability contributory negligence
    (Kulpakompensation, vgl. 878 ABGB)
  • Schädiger haftet nicht mehr, sobald Geschädigter
    auch fahrlässig.
  • Schädiger wählt optimale Sorgfalt, daher auch
    Anreiz für Geschädigten, optimale
    Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

65
Ökonomie des Haftungsrechts
  • Mögliche Haftungssysteme (bilateral)
  • Negligence
  • Soziales Optimum ist erreichbar, wenn die
    Schranke richtig gesetzt ist. Sonst führt eine zu
    niedrige Haftungsschranke zu übertriebener
    Sorgfalt und zu geringen Sicherheitsvorkehrungen.
  • Comparative negligence (Mitverschulden)
  • Wenn sich kein Beteiligter optimal sorgfältig
    verhält, haften beide anteilig nach ihrer
    Sorgfalt.

66
Ökonomie des Haftungsrechts
  • Probleme/Erweiterungen
  • Judgement proof
  • Level of activity beeinflussbar mit Auswirkung
    auf Nutzen und Schadenshäufigkeit
  • Kein sozial optimales Haftungssystem mehr
    möglich, wenn level of care activity bilateral
    Schäden beeinflusst!!
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