Title: MEKA III Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich
1MEKA IIIMarktentlastungs- und Kulturlandschaftsau
sgleich
Für Fragen und Beratung steht Ihnen die Untere
Landwirtschafts-behörde bzw. das
Landwirtschaftsamt Ihres Landkreises zur Verfügung
2MEKA - ein Agrarumweltprogramm
- MEKA
- Ausgleich für erbrachte Umweltleistungen, die
die CC- Auflagen übersteigen
3MEKA III
- Die Honorierung der Umweltleistungen der
Landwirte erfolgt nach einem Punktesystem, wobei
jeder Punkt 10 entspricht. - Die angegebenen Punkte entsprechen dem Ausgleich
je Hektar, je Baum oder je Tier - Antragstellung erfolgt im Rahmen vom Gemeinsamen
Antrag bei den unteren Landwirtschaftsbehörden
(Landratsamt)
4N-A1 Umweltfreundliche Gülleausbringung
- Ausbringtechnik mit geringen Emissionen
- jährlich mindestens eine Gülleanalyse
- nur für Gülle von im Unternehmen gehaltenen
Tieren (keine Biogasgülle)
3 Punkte je ha Standardgüllefläche Standardgüllefl
äche 2 GV/ha
5N-A2 Viergliedrige Fruchtfolge
- jährlich mindestens 4 Kulturen
- mindestens 15 Anteil
- Ölsaaten sind förderfähig
- max. 40 Maisanteil an der Ackerfläche
- Aus der Erzeugung genommenen Flächen zählen als
Kultur, sind aber nicht förderfähig.
2 Punkte je ha
6N-B1 Extensive Grünlandbewirtschaftung
- kein Grünlandumbruch (evtl. nach Genehmigung bei
11 Wiederanlage in geringem Umfang möglich) - kein flächiger Herbizideinsatz
- umbruchlose Grünlanderneuerung
- max. 2,5 RGV/ha Hauptfutterfläche
- Durchführung der erforderlichen Weidepflege
4 Punkte je ha Nicht kombinierbar mit N-B2, N-D1,
N-D2.1
7N-B2 Viehbesatz 0,3 - 1,4 RGV/ha HFF
- Einhaltung des Viehbesatzes im Verpflichtungszeitr
aum - Grundanforderungen nach N-B1 sind einzuhalten
- Neue Futterflächen und RGV-Bewertung zu MEKA II
10 Punkte je ha Grünland ab 2009 nicht
kombinierbar mit N-B1, N-D2.1 nur 4 Punkte bei
Kombination mit N-D1
8N-B3 Bewirtschaftung von steilem Grünland
- Bewirtschaftung von Grünland ab 25 Hangneigung
- Erschwernis durch die Hangneigung wird auf das
Grünland des Flurstücks umgelegt - Grundanforderungen nach N-B1 sind einzuhalten
12 Punkte je ha steilem Grünland
Beispiel Hangneigungsklasse gt und 25
- Flurstück 2 ha
- Hangneigung ? 25 1 ha
- Ausgleich gesamtes Flurstück (1 /2) x 120 /ha
60 /ha - Bsp. Hangneigung 0,50 ha (0,50/2) x 120 /ha
30 /ha
9N-B4 Artenreiches Grünland
- Vorkommen von mindestens 4 Kennarten
- Silagenutzung ist möglich
- Grundanforderungen nach N-B1 sind einzuhalten
6 Punkte je ha ab 2009
10N-C1 Erhaltung von Streuobstbeständen
- Erhaltung von typischen Streuobstbeständen
- ausgeprägter Stamm und ausgeprägte Krone ?
i.d.R. 1,4 m Stammhöhe und i.d.R. 100 Bäume je
ha (keine starre Definition) - Nutzung bzw. Pflege des Grünlands unter den
Bäumen - abgestorbene aber noch stehende Bäume zählen mit
1/4 Punkt je Baum
11N-C3 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
- Vorderwälder, Hinterwälder, Limpurger, Braunvieh
alter Zuchtrichtung, Schwarzwälder Fuchs,
Alt-Württemberger - im Zuchtbuch eingetragene Muttertiere
- Bei Rindern Abgleich über HIT und das Zuchtbuch
- Bei Pferden Kopie des Deckscheins zur
Antragstellung
12 Punkte je Muttertier (Vorderwälder 7 Punkte)
12N-D1 Völliger Verzicht auf chem.-synth.
Produktionsmittel
- Kein Einsatz von chemisch-synthetischen
Pflanzenschutz- und Düngemittel - Keine Kombination mit N-B1
- Auflagen zur Grünlandbewirtschaftung entsprechend
N-B1 - Auflage zu Mindesttierbesatz 0,3 RGV/ha HFF ist
entfallen
9 Punkte je ha ab 2009
13N-D2.1 Ökologischer Landbau
- Bewirtschaftung des gesamten Unternehmens
entsprechend der EU-Ökorichtlinie - keine Kombination mit N-B1 und N-B2
- Auflagen zur Grünlandbewirtschaftung entsprechend
N-B1 - Auflage zu Mindesttierbesatz 0,3 RGV/ha HFF ist
entfallen
19 Punkte je ha Acker/ Grünland 55 Punkte je ha
Gartenbau 70 Punkte je ha Dauerkulturen ab 2009
14N-D2.2 Nachweis der Kontrolle ökol. Landbau
- Vertrag mit einer anerkannten Kontrollstelle
- Jährliche Vorlage der Kontrollbescheinigung
4 Punkte je ha(max. 40 Punkte je Unternehmen)
15N-E1 Verzicht auf Wachstumsregulatoren
- Verzicht auf Wachstumsregulatoren in Weizen,
Dinkel und Roggen - Einhaltung des Verpflichtungsumfangs für die
genannten Kulturen
5 Punkte je ha
16N-E2 Herbstbegrünung
N-E2.1 Herbstbegrünung im Acker- und
GartenbauN-E2.2 Begrünungsmaßnahmen in
Dauerkulturen
- Aussaat bis Mitte September
- Einarbeiten/ Mulchen nicht vor Ende November
(gilt auch für Stilllegungsflächen) - keine Nutzung des Aufwuchses
- zwischen zwei Begrünungen muss eine Hauptkultur
stehen - keine Begrünung nach Ackerfutter
9 Punkte je ha
17N-E3 Brachebegrünung mit Blühmischungen
- einjährige Begrünung von aus der Erzeugung
genommenen Flächen - Aussaat vorgegebener Blühmischungen bis 15. Mai
- Einarbeitung des Aufwuchses nicht vor Ende
November bzw. ab September zur Aussaat einer
Winterkultur Mulchen ab September ist möglich - Nachweis der Blühmischung über Sackanhänger und
Kaufbelege - Max. 5 ha je Unternehmen
- Jährliche Einsaat erforderlich, es muss keine
Hauptfrucht zwischen den Brachebegrünungen
angebaut werden
50 Punkte je ha
18N-E3 Mischungen für die Ansaat
früh blühende Arten
spät blühende Arten
19N-E4 Mulchsaat / Direktsaat
- Einsaat von Hauptfrüchten ohne wendende
Bodenbearbeitung in entsprechende organische
Substanz von Ernterückständen bzw.
Zwischenfrüchte - Silomais und Getreidestoppeln ohne Stroh,
Zuckerrüben sowie vergleichbare Kulturen sind als
Vorkultur bei der Mulchsaat ausgeschlossen.
Direktsaat ist möglich.
6 Punkte je ha
20N-E5 Herbizidverzicht
N-E2.1 Herbizidverzicht im Ackerbau
- nicht in Kulturen wie Klee, Kleegras und
dergleichen
7 Punkte je ha Ackerfläche
21N-F1-4 Anwendung biologischer und
biotechnischer Verfahren zur Schädlingsbekämpfung
- N-F1 zweimaliger Einsatz von Trichogramma
- 6 Punkte je ha
- N-F2 Verzicht auf Insektizide im Gartenbau
unter Glas - 250 Punkte je ha
- N-F3 Pheromoneinsatz im Obstbau
- 10 Punkte je ha
- N-F4 Pheromoneinsatz im Weinbau
- (Einzelantrag und Pheromongemeinschaften)
- 10 Punkte je ha
22N-G1.1 Extensive Nutzung von 32-Biotopen
- zielorientierter AnsatzErhaltung der Biotope in
derzeitigem Zustand - Naturschutzverwaltung bestätigt nurnoch die
Fläche des Biotops (auf Luftbild grün umrandete
Flächen)
15 Punkte je ha ab 2009
N-G1.2 Mahd mit Messerbalken
- Mahd der Flächen ausschließlich mit dem
Messerbalken
5 Punkte je ha
23N-G2.1 Extensive Nutzung von FFH-Flächen
- gemeinte Flächen (Flachland- und Bergmähwiesen)
- zielorientierter Ansatz Erhaltung der Flächen in
derzeitigem Zustand keine konkreten Auflagen,
aber Empfehlungen - Auffüllen der Fläche innerhalb des Flurstücks
bei der Antragstellung in Grenzen möglich(bis zu
50 , aber maximal 2 ha)
15 Punkte je ha ab 2009
N-G2.2 Mahd mit Messerbalken
- Mahd der Flächen ausschließlich mit dem
Messerbalken
5 Punkte je ha
24N-G2.1 Extensive Nutzung von FFH-Grünland
- Beispiel
- Flurstück 1,0 ha,davon sind 0,8 ha als
Flachlandmähwiese kartiert - Rest 0,2 ha ? 20
- förderfähig 1,0 ha
Flachlandmähwiese 7,60 ha
25Antragstellung - allgemein
- antragsberechtigt sind Betriebe im Sinne
derDirektzahlungsverordnung (VO (EG) Nr.
1782/2003) - Viehbesatz maximal 2,5 GV/ha LF
- ab 2,0 GV/ha LF Nachweis einer ausgeglichenen
Wirtschaftsdüngerbilanz - Mindestauszahlungsbetrag 250 je Unternehmen
- maximal 40.000 je Unternehmen (außer bei
Kooperationen)
26Änderungen ab 2009 bzw. 2010
- Ab 2009 Erhöhung des Ausgleichs um 10 /ha bei
folgenden Maßnahmen - N-B2 Ext. Grünlandbewirtschaftung 0,3 1,4
RGV - N-B4 Artenreiches Grünland
- N-C4 Gebietstypische Weiden (Schwarzwald)
- N-D1 völliger Verzicht auf
chemisch-synthetische Produktionsmittel - N-G1.1 Erhalt von Biotopen
- N-G2.1 Erhalt von FFH-Wiesen
- MEKA III Änderungen ab 2009 bzw. ab 2010
- Aktuell liegt noch keine Genehmigung vor-
ersteRückfragen von der EU sind eingetroffen.
Bis 31.12.2009 muss eine Entscheidung getroffen
sein !!!
27Änderungen ab 2010
- Ab 2010 Neue Maßnahme Körnerleguminosenanbau
- 150 / ha
- Ackerbohnen, Erbsen, Lupinen, Sojabohnen, Linsen
- Ernte als Drusch zur Körnergewinnung
- Reinsaat ohne Stützfrucht, Mischungen aus den
Leguminosen sind möglich