Title: Die Einkommenspolitik - Politik der Arbeitgeber - und Arbeitnehmerverb
1Die Einkommenspolitik - Politik der Arbeitgeber
- und Arbeitnehmerverbände, Tarifwesen und
Wirkungen auf Haushalte und Unternehmen
- Seminar Wirtschaftliches Grundwissen für
den Arbeitslehreunterricht - Dozent Peter Pfriem
- Referenten Lisa-Sophie Kurzawa
- Myriam Klatt
- Datum 18.01.2010
2Gliederung
- Einkommenspolitik
- Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände
- Tarifpolitik
- Anmerkungen
- Literatur
31. Einkommenspolitik
- Einflussnahme des Staates auf die Entwicklung
von Preisniveau, Löhnen und Gehältern in
Kooperation mit Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerverbänden - Möglichkeiten der Einflussnahme des Staates
- - imperativ, indikativ und kooperativ
4 - Indikatives Eingreifen Einführung von
zwangfreien Richtlinien des Staates durch
Herausgabe von Informationen und
Orientierungsdaten (moral persuasion) - Imperatives Eingreifen direkte Einflussnahme des
Staates auf Lohn- und Preisniveau (Einschränkung
der Handlungsfreiheit der Tarifparteien) - Kooperatives Eingreifen Einführung von
zwangfreien Richtlinien, die durch Zusammenarbeit
zwischen Staat und den Tarifparteien entstehen
5 - Ziel der Einkommenspolitik
- Stabilität des Geldwertes,
- Balance zwischen Geldwertstabilität (Inflation,
Deflation) und Vollbeschäftigung
(Arbeitslosenquote) - Problem Lohn-Preis-Spirale
- 1) Steigendes Preisniveau steigende Löhne
steigende Produktionskosten gesteigertes
Preiseniveau,... - 2) Steigendes Preisniveau steigende Löhne
Entlassungen - bei gleichbleibenden Produktionskosten
6 72. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände
- Interessen der Arbeitgeber
- Maximaler Gewinn
- Möglichst geringe Kosten
- Ausgebildete Fachkräfte
- Boden, Arbeit und Kapital sollen optimale
Produktionsvoraussetzungen bieten (ausgebaute
Infrastruktur)
- Interessen der Arbeitnehmer
- Gerechte Entlohnung
- Verkürzung der Arbeitszeit bei gleichbleibendem
Lohnniveau - Soziale Sicherung (Existenzsicherung,
Kündigungsschutz, Mutterschutz,...) - Verbesserung der Lebensbedingungen
Unterschiedliche Interessen - KONFLIKT
8 - Einigung und Lösung durch Interessensvertreter -
- Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände
gemeinsam
9Arbeitnehmerverbände
10Arbeitgeberverbände
- regionale Interessensverbände schließen sich zu
sogenannten Dachverbänden zusammen - Bundesvereinigung der deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) vereinigt alle
Dachverbände innerhalb Deutschlands
11 - Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände
verhandeln (Tarifvertragsparteien) -
Tarifpolitik
12Tarifpolitik
- Def. Alle Maßnahmen der Tarifvertragsparteien
zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen in
Tarifverträgen, z.B. Arbeitsentgelte (Lohn,
Gehalt), Arbeitszeiten und sonstige
Arbeitsbedingungen (Lexikon der Wirtschaft) - Tarifautonomie Abschluss von Tarifverträgen in
eigener Verantwortung der Tarifparteien ohne
Beeinflussung durch den Staat
13Tarifpolitik
- Gesetzliche Regelung Tarifvertragsgesetz (TVG)
von 1969 (zuletzt geändert 2006), mit 13
Paragraphen, gibt Rahmenbedingungen der
Tarifverhandlungen vor - Tarifregister gesetzl. vorgeschriebene Sammlung
von Tarifbeschlüssen
14Tarifpolitik
Arten Inhalt Laufzeit
Manteltarifvertrag allgemeine Arbeitsbedingungen, längerfristig, meist mehrere Jahre
z.B. Arbeitszeit, Überstunden-
regelung, Urlaub, Beginn /
Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
Probezeit
Entgeltrahmentarifvertrag Entgeltgruppeneinteilung (Lohn-, Mittel- oder längerfristig
Gehaltsgruppen), Einteilungskriterien
(Gesichtspunkte für die Einstufung in
bestimmte Entgeltgruppen)
Entgelttarifvertrag Höhe des Entgelts (Lohn, Gehalt), Kurzfristig, meist ein Jahr
Höhe der Ausbildungsvergütung
15 - Wie kommt ein Vertrag zustande?
-
16Tarifvertrag
- Tarifverhandlungen zwischen Tarifparteien
- 1) Einigung neuer Tarifvertrag
- 2) Scheitern der Verhandlung
- Arbeitskampf Schlichtung
- neue Verhandlung
- und Einigung Einigung
Scheitern
17 - Der Streik
- Wird als Maßnahme des Arbeitskampfes von
Gewerkschaften ausgerufen, wenn
Tarifverhandlungen nicht zum gewünschten Ziel
führen. (pocket wirtschaft)
18 Der Streik
Kriterium Art Erläuterungen
Organisationsform Organisierter Streik Von der Gewerkschaft beschlossen und durchgeführt
Organisationsform Wilder Streik Nicht von der Gewerkschaft organisiert, stellt eine Arbeitsverweigerung dar, fristlose Kündigung möglich
Dauer und Zahl der Betroffenen Warnstreik kurzfristig, um den Kampfwillen der Gewerkschaft zu demonstrieren
Dauer und Zahl der Betroffenen Schwerpunkt- Streik nur einige (wichtige) Betriebe eines Wirtschaftszweiges werden bestreikt
Dauer und Zahl der Betroffenen Flächenstreik Das ganze Tarifgebiet wird bestreikt
Dauer und Zahl der Betroffenen Generalstreik Lähmung des gesamten Wirtschaftslebens in Dtl nur in in Deutschland nur in Ausübung des Wiederstandrechts im Sinne des Grundgesetzes erlaubt
19(No Transcript)
20 - Tarifverträge / Umsetzung
- in Unternehmen achten Betriebsräte /
Aufsichtsräte auf Einhaltung von Tarifverträgen - Direkte Auswirkung auf private Haushalte, durch
Inhalte der Tarifverträge (z.B. Lohnkürzung,
Schichtarbeit, Feiertagszuschlag,...)
21Anmerkungen
- Insider-Outsider Theorie nur die Interessen der
Insider ( Arbeiter) werden bei Tarifverhandlungen
bedacht, nicht aber die der Outsider
(Arbeitslosen) - tritt auf, wenn die Tarifverhandlungen bei der
Begrenzung der Arbeitslosigkeit versagen - kaum Verträge zur Schaffung von neuen
Arbeitsplätzen
22Quellen
- Bpb Bundeszentrale für politische Bildung
Wirtschaft Heute, 2009 Bonn - Bpb Bundeszentrale für politische Bildung Das
Lexikon der Wirtschaft Grundlegendes Wissen von
A-Z, 2008 Bonn - Bpb Bundeszentrale für politische Bildung
Pocket Wirschaft ökonomische Grundbegriffe,
2006 Braunschweig - Albers, Eifer, Tschaffon Wirtschaft, Recht,
Beruf Wirtschaftskunde für berufliche Schulen,
2008 Haan-Gruiten - http//www.dgb.de/dgb/mitgliederzahlen/mitglieder.
htm - http//www.gesetze-im-internet.de/tvg/BJNR70055094
9.html - http//de.wikipedia.org/wiki/Einkommenspolitik