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Der Regress des Zwischenh

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Der Regress des Zwischenh ndlers gegen den Hersteller Gefahren und Gegenstrategien Rechtsanwalt Sami Negm Rechtsanw lte Dr. Pribilla Kaldenhoff Negm – PowerPoint PPT presentation

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Title: Der Regress des Zwischenh


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Der Regress des Zwischenhändlersgegen den
Hersteller
  • Gefahren und Gegenstrategien

Rechtsanwalt Sami Negm Rechtsanwälte Dr. Pribilla
Kaldenhoff Negm Goebenstr. 3 50672
Köln s.negm_at_prikalneg.de www.prikalneg.de
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GewährleistungArten von Mängeln
3
GewährleistungArten von Sachmängeln
Beschaffenheitsmängel
Sonstige Mängel
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Vorraussetzung GewährleistungMangelhaftigkeit
bei Übergabe
  • Grundsätzlich hat der Käufer nur dann
    Gewährleistungsrechte, wenn der Mangel bei
    Gefahrübergang (Übergabe) bereits vorhanden war.
    Es reicht, dass der Mangel zu diesem Zeitpunkt im
    Keim vorhanden war.
  • Beim Verbrauchsgüterkauf wird bei einem Mangel
    der innerhalb der ersten sechs Monate auftritt
    vermutet, dass dieser bei Übergang (zumindest im
    Keim) vorhanden war.
  • Eine Garantie kann zu weitergehender Haftung
    führen.

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GewährleistungRisikosenkung bei Werbung
Garantie
  • äußerste Zurückhaltung bei Zusicherungen,
    Garantie- oder Werbeaussagen
  • Vermeidung des Begriffes Garantie in
    schriftlichen und mündlichen Äußerungen

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GewährleistungRechte des Käufers
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Anspruch auf Nacherfüllung, Die zweite Chance,
439 BGB
Der Käufer kann Ersatzlieferung oder
Mängelbeseitigung nach seiner Wahl verlangen,
wenn folgende Vorausset-zungen gegeben sind
  1. Wirksamer Kaufvertrag
  2. Kaufsache hat im Zeitpunkt des Gefahrüberganges
    einen Sachmangel oder Rechtsmangel
  3. Kein Haftungsausschluss nach 442, 444 BGB
  4. Gewählte Form der Nacherfüllung kann verweigert
    werden, wenn nur mit unverhältnismäßigen Kosten
    möglich. Käufer hat dann Anspruch auf die jeweils
    andere Form der Nacherfüllung. Sind beide Formen
    nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, so
    kann Nacherfüllung nicht verlangt werden.
  5. Transport-, Wege-, Arbeitskosten u.ä. hat
    Verkäufer zu tragen.

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Minderung, Rücktritt, Schadensersatz
  • ... können grundsätzlich nur geltend gemacht
    werden, wenn
  • eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden ist
    und die Nacherfüllung gescheitert ist (was nach
    zwei vergeblichen Versuchen vermutet wird)
  • oder
  • die Setzung einer Frist zur Nacherfüllung
    ausnahmsweise entbehrlich war

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Entbehrlichkeit der Fristsetzung
Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn
  • die Nacherfüllung unmöglich ist ( 275, 326 V
    BGB)
  • der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und
    endgültig verweigert ( 323 II Nr. 1, 440 Satz 1
    BGB)
  • der Verkäufer verspätet liefert, obwohl die
    Parteien vereinbart haben, dass die Lieferung nur
    innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen kann
    und eine spätere Leistung für den Käufer kein
    Interesse hat Fixgeschäft ( 323 II Nr. 2 BGB)
  • die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist ( 440 Satz
    1 BGB)
  • die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist
    ( 323 II Nr. 3, 440 Satz 1 BGB)

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Gewährleistungsfristen
  • Zwei Jahre bei beweglichen Sachen
  • Fünf Jahre bei Baumaterialien
  • Beginn Übergabe, die Frist beginnt auch, wenn
    Käufer seine Gewährleistungsrechte nicht kennt.

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GewährleistungsfristenHöchstzulässige Verkürzung
durch AGB?
  • Verkäufer ist Unternehmer
  • Bewegliche Sachen außer Baumaterialien
  • Neue Sachen
  • Käufer ist Verbraucher 2 Jahr
  • Käufer ist Unternehmer 1 Jahr
  • Gebrauchte Sachen
  • Käufer ist Verbraucher 1 Jahr
  • Käufer ist Unternehmer keine

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Rückgriff des LetztverkäufersDie gesetzliche
Regelung
  • 478 Rückgriff des Unternehmers
  • (1) Wenn der Unternehmer die verkaufte neu
    hergestellte Sache als Folge ihrer
    Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der
    Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, bedarf
    es für die in 437 bezeichneten Rechte des
    Unternehmers gegen den Unternehmer, der ihm die
    Sache verkauft hatte (Lieferant), wegen des vom
    Verbraucher geltend gemachten Mangels einer sonst
    erforderlichen Fristsetzung nicht.
  • (2) Der Unternehmer kann beim Verkauf einer neu
    hergestellten Sache von seinem Lieferanten Ersatz
    der Aufwendungen verlangen, die der Unternehmer
    im Verhältnis zum Verbraucher nach 439 Abs. 2
    zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend
    gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr
    auf den Unternehmer vorhanden war.
  • (3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 findet
    476 mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist mit
    dem Übergang der Gefahr auf den Verbraucher
    beginnt.

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Rückgriff des Unternehmers, 478 BGB
Vorraussetzungen im Überblick
  • Es muss sich um einen Verbrauchsgüterkauf
    handeln.
  • Es muss eine neue bewegliche Sache verkauft
    worden sein.
  • Der Letztverkäufer muss vom Verbraucher wegen des
    Mangels in Anspruch genommen worden sein.

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VerbrauchsgüterkaufBegriffsbestimmung, 474
Kauft
Nicht Werkvertrag
ein
Natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
einem Zwecke abschließt, der weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Verbraucher
von einem
Natürliche oder juristische Person oder eine
rechts-fähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.
Unternehmer
eine
bewegliche Sache
Nicht Grundstücke oder Immobilien
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VerbrauchsgüterkaufRückgriff des Unternehmers,
478 BGB
  • Der Rückgriffsschuldner kann sich auf die
    Beweisregel in der Weise berufen, dass die
    Sechmonatsfrist ebenfalls erst mit Übergabe auf
    den Verbraucher beginnt
  • Fristsetzung ist entbehrlich
  • 377 HGB gilt
  • Verjährung zwei Monate nach Erfüllung der
    Ansprüche des Verbrauchers, spätestens aber 5
    Jahre nach Übergabe an den Verkäufer, Verkürzung
    für diesen Fall unzulässig

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Rückgriff des Unternehmers, 478 BGB Überblick
  • Ansprüche innerhalb der Lieferkette
  • Ebenso kann der Großhändler wiederum Rückgriff
    bei seinem Lieferanten nehmen, so dass die
    Anspruchslast bei dem endet, der den Fehler
    verursacht hat.
  • Der Rückgriffsanspruch beinhaltet auch diejenigen
    Aufwendungen, die aus Anlass der Reparatur
    entstehen (z.B. Fahrt- und Materialkosten).

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Rückgriff des Unternehmers, 478 BGB
Gegenstrategie Ausgleichsregelung
  • 478 IV Auf eine vor Mitteilung eines Mangels
    an den Lieferanten getroffene Vereinbarung, die
    zum Nachteil des Unternehmers von den 433 bis
    435, 437, 439 bis 443 sowie von den Absätzen 1
    bis 3 und von 479 abweicht, kann sich der
    Lieferant nicht berufen, wenn dem
    Rückgriffsgläubiger kein gleichwertiger Ausgleich
    eingeräumt wird. Satz 1 gilt unbeschadet des
    307 nicht für den Ausschluss oder die
    Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz.
    Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden
    auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige
    Gestaltungen umgangen werden.
  • Von diesen Rechten kann in AGB also nur dann
    abgewichen werden, wenn der Verkäufer einen
    angemessenen Ausgleich bekommt z.B. durch
  • Schadenspauschale
  • Stundung
  • Rabatte

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Verbrauchsgüterkauf Gefahrübergang und
Beweislast
  • bisher
  • Gefahrübergang beim Ver-sendungskauf bei Übergabe
    an Transportunternehmen (so auch jetzt außerhalb
    des Verbrauchsgüter-kaufes)
  • Jetzt
  • Beim Versendungskauf trägt der Unternehmer die
    Gefahr des Untergangs bis zur Ablieferung der
    Sache beim Verbraucher.
  • Käufer musste beweisen, dass Mangel von Anfang an
    vorlag, Ausnahme Garantie
  • Beweislastumkehr beim Ver-brauchsgüterkauf zu
    Lasten des Unternehmers Verkäufer muss in den
    ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist
    beweisen, dass kein anfänglicher Mangel vorlag,
    Ausnahme Vermutung mit Art der Sache unvereinbar
    (z.B. bei verderblichen oder gebrauchten Sachen).

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VerbrauchsgüterkaufAusschluss des Rückgriffes
durch 377 HGB?
  • Ist Kauf zwischen Lieferant und Letztverkäufer
    für beide Seiten ein Handelsgeschäft, so verliert
    der Letztverkäufer Gewährleistungsansprüche, wenn
    er die Ware nicht unverzüglich untersucht und bei
    Mängel rügt.
  • Dies gilt nicht für verborgene Mängel. Diese sind
    aber unverzüglich zu rügen, wenn Sie sich zeigen.

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UntersuchungslastMaßstab
  • Maßstab ist der ordnungsgemäße Geschäftsgang,
    also das, was nach der Verkehrsauffassung im
    ordnungsgemäße Geschäftsgang eines
    branchentypischen Käufers geboten ist hierbei
    sind Parteibabreden und Handelsbrauch von
    Bedeutung.
  • Die Untersuchungslast hängt von Art und Menge der
    gelieferten Ware, dem technischen, zeitlichen
    organisatorischen und finanziellen Aufwand, der
    Frage der hierdurch möglichen oder sicheren
    Beschädigung der Ware und des damit entstehenden
    Wertverlustes ab.

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UnersuchungslastEinzelfälle
  • Bei größeren Mengen genügen repräsentative
    Stichproben. Wird Ware dadurch beschädigt oder
    verbraucht genügt geringe Anzahl von Stichproben
    (5 von 2400 Pilzkonserven)
  • Bei orginalverpackter Markenware kann unter
    Umständen ohne äußere Anhaltspunkte für
    Schlechtlieferung keine Untersuchung nötig sein.
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