Title: Umsetzungsunterst
1Umsetzungsunterstützung Basel II (UB II)
- Folien für das fachliche Zusatzdokument
Beteiligungen/ Investmentanteile zum
Umsetzungsleitfaden Basel (Version 3)
2Im Rahmen des Projektes Umsetzungsunterstützung
Basel II des Deutschen Sparkassen- und
Giroverbandes (DSGV) stellt der DSGV den
regionalen Sparkassen- und Giroverbänden und
Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe das
fachliche Zusatzdokument Beteiligungen/
Investmentanteile zum Umsetzungsleitfaden Basel
II zur Verfügung. Alle Rechte an diesem Dokument
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32. Abgrenzung von Beteiligungen
4Abbildung 2-1 Betriebswirtschaftlicher
Beteiligungs-begriff und aufsichtsrechtliche
Behandlung
5Abbildung 2-2 Konsolidierung nach 10a KWG
6Abbildung 2-3 Abzug vom haftenden Eigenkapital
nach 10 Abs. 6 KWG
Institute Finanzunternehmen (ohne
Kapitalanlagegesellschaften)
- Großer Topf ( 10 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1-3
KWG)Beteiligungen gt10 Kapital- oder
Stimmrechtsanteil und nicht konsolidiert zzgl.
Genussrechten und nachrangigen Forderungen sowie
stillen Einlagen - Kleiner Topf ( 10 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 KWG)
Den 10 des eigenen haftenden Eigenkapitals
übersteigenden Teil der Summe aller Beteiligungen
10 der Kapitalanteile zzgl. Genussrechten,
nachrangigen Forderungen sowie stillen Einlagen
Versicherungen (Erst- und Rückversicherungen,
Versicherungs-Holdings)
- Beteiligungen im Sinne des 271 Abs. 1 Satz 1
HGB oder eine unmittelbare oder mittelbare
Beteiligung in Höhe von mindestens 20 des
Kapitals oder der Stimmrechte an einem
Versicherungsunternehmen gemäß 10 Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 KWG
Kapitalanlagegesellschaften Anbieter von
Nebendienstleistungen Unternehmen außerhalb des
Finanzsektors
- Kein Abzug vom haftenden Eigenkapital
7Abbildung 2-4 Diskussionsstand (August 2006)
zurAbgrenzung der Forderungsklasse/ Instrumente
Abgrenzung der Forderungsklasse Beteiligungen
(Anlagebuch)
- Bestandsposition in einer Beteiligung (KSA 25
Abs. 13 SolvV)oder bestandserhöhende/-verringernd
e Positionen, wie z. B. Termingeschäfte(IRBA
78 SolvV) - Durch Zahlungsanspruch gebildete
Adressrisikoposition und nachrangiger
Residualanspruch auf Vermögen oder Einkommen des
Emittenten - Position, die in ihrer ökonomischen Substanz den
oben genannten vergleichbar ist
Umfassenderes Beteiligungsverständnis nach SolvV
vs. GS I
- Gesellschaftsanteile/ Stille Einlagen (auch
Anteile an Beteiligungsgesellschaften) - Inhaber-, Namens- und Vorzugsaktien sowie
Bezugsrechte auf Beteiligungspositionen - Indirekte Beteiligungen aus Durchschau bei
Investmentfonds - Wandelanleihen, Optionsanleihen cum und
Optionsscheine - Optionen und Termingeschäfte auf
Beteiligungspositionen - Forderungen mit Debt/ Equity-Swap
- andere Instrumente abhängig von ihrer
ökonomischen Substanz
83. Aufsichtsrechtliche Anforderungen an
Risikoposition Beteiligungen
9Abbildung 3-1 Übersicht aufsichtliche Behandlung
von Beteiligungen
KSA 37 SolvV
IRB-Ansatz 78 Abs. 2 SolvV
Risikogewicht 100
Einfacher Risiko-gewichtungsansatz 190 / 290 /
370 Risikogewicht zzgl. EL
PD/LGD-Ansatz
Auf internen Modellen basierender Ansatz
Partial Use 70, 338 Abs. 4 SolvV Zeitlich
unbeschränkt (z. B. unwesentliches
Beteiligungsportfolio) Temporär
(Grandfathering-Regelung)
10Abbildung 3-2 Methoden zur Behandlung von
Beteiligungen im IRBA
Risikogewichtung
IRB-Ansatz Einfacher Risikogewichtungsansatz 190 für nicht börsengehandelte Beteiligungs- zzgl. 10 EL positionen in hinr. diversifizierten Portfolios 290 für börsengehandelte zzgl. 10 EL Beteiligungspositionen 370 für alle sonstigen zzgl. 30 EL Beteiligungspositionen
IRB-Ansatz PD/LGD-Ansatz Risikogewichtsfunktion für Unternehmen mit Vorgabenzu den Eingabeparametern PD, LGD und Laufzeit Faktor 1,5, falls das Institut keine hinreichenden Informationen zur Ausfallfeststellung hat (z. B. da keine Kreditbeziehung) z.B. ca. 90 (PD 0,09 , LGD 90 ) ca. 180 (PD 0,40 , LGD 90 ) ca. 260 (PD 1,25 , LGD 90 ) jeweils zzgl. Erwartetem Verlustbetrag (PD x LGD x EAD)
IRB-Ansatz Auf internen Modellen basierender Ansatz 100 auf dem als Bemessungsgrundlage ermittelten 12,5- fachen des VaR für das Beteiligungsportfolio Untergrenze Risikogewichteter Positionswert und Erwarteter Verlustbetrag nach PD/LGD-Ansatz
11Abbildung 3-3 Ausnahmen von der Anwendung des
IRBA
Zeitlich unbeschränkte Ausnahmen ( 70 Satz 1 Nr.
2, 8 und 9 SolvV)
- Unwesentliches Beteiligungsportfolio Der
durchschnittliche Buchwert des Beteiligungsportfol
ios ohne Positionen im Rahmen gesetzlich
geregelter Programme zur Förderung bestimmter
Wirtschaftszweige war im Durchschnitt über den
vergangenen Ein-Jahreszeitraum kleiner 10 des
modifizierten verfügbaren Eigenkapitals bzw.
kleiner 5 , sofern weniger als zehn
Beteiligungspositionen vorliegen. - Beteiligungen, die im Rahmen gesetzlich
geregelter Programme zur Förderung bestimmter
Wirtschaftszweige eingegangen werden, die in
Summe 10 des eigenen haftenden Eigenkapitals
nicht überschreiten - Beteiligungen an juristischen Personen, die ein
KSA-Risikogewicht von 0 erhalten würden
Temporäre Ausnahme ( 338 Absatz 4 SolvV)
- Beteiligungspositionen, die vor dem 01.01.2008
gehalten werden, dürfen bis zum 31.12.2017 nach
KSA behandelt werden (Grandfathering-Regelung).
Erhöht sich durch einen Anteilserwerb die
Beteiligungsquote, so darf der über die bisherige
Beteiligungsquote hinausgehende Anteil nicht auf
Grund der temporären Grandfathering-Regelung nach
dem KSA behandelt werden. Ebenso wenig gilt die
Grandfathering-Regelung für Beteiligungen, die
zwar ursprünglich unter die Regelung fielen,
zwischenzeitlich jedoch verkauft und anschließend
wieder zurückgekauft wurden.
12Abbildung 3-4 Beispiele für Risikogewichte nach
verschiedenen Ansätzen
- Mitgliedschaft im Verband
- Grundsatz I Risikogewicht (RW) 100 gem. 13
Abs. 6 GS I - KSA RW 100
- IRB-Ansatz derzeit in Abstimmung mit der
Aufsicht
Beispiel 1
- Anteil an Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
oder Stille Einlage Landesbank(jeweils kein
Abzug, kein internes Rating, kein
diversifiziertes Portfolio) - Grundsatz I RW 100 gem. 13 Abs. 6 GS I
- KSA RW 100
- IRB-Ansatz (ERA) RW 370 zzgl. EL 400
bzw. ggf. 190 (200 ) bei diversifiziertem
Portfolio unter Umständen Grandfathering 100
Beispiel 2
13Abbildung 3-5 Vergleich KSA vs. IRBA für die
Behandlung von Beteiligungen
14Abbildung 3-6 ERA vs. PD/LGD-Ansatz für nicht
börsenge-handelte und hinr. diversifizierte
Beteiligungspositionen
800
Finanzgruppe
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
600
PD / LGD-Ansatz inkl. EL x Faktor 1,5
Risikogewicht
400
PD / LGD-Ansatz inkl. EL
Mindest-PD 1,25
ERA nicht börseng. BP in hinr. div. Portfolien
inkl. EL
200
Mindest-PD 0,09
KSA Beteiligungen
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
DSGV-Masterskala
15Abbildung 3-7 ERA vs. PD/LGD-Ansatz für nicht
börsenge-handelte sonstige Beteiligungspositione
n
1200
Finanzgruppe
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
1000
PD / LGD-Ansatz inkl. EL x Faktor 1,5
800
Risikogewicht
600
ERA nicht börseng. sonstige BP inkl. EL
400
Mindest-PD 1,25
PD / LGD-Ansatz inkl. EL
200
Mindest-PD 0,09
KSA Beteiligungen
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
DSGV-Masterskala
16Abbildung 3-8 ERA vs. PD/LGD-Ansatz für
börsenge-handelte Beteiligungspositionen
1200
Finanzgruppe
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
1000
PD / LGD-Ansatz inkl. EL x Faktor 1,5
800
Risikogewicht
600
PD / LGD-Ansatz inkl. EL
400
Mindest-PD 0,40
ERA börseng. BP inkl. EL
200
Mindest-PD 0,09
KSA Beteiligungen
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
DSGV-Masterskala
174. Umsetzungshandlungen
18Abbildung 4-1 Ansatzwahl Herangehensweise und
Einflussmöglichkeiten
196. Investmentanteile
20Abbildung 6-1 Behandlung von Investmentanteileni
m Anlagebuch nach KSA
Wahlrecht
Externes Rating des Investment-vermögens
nein
Kriterien nach 36 Abs. 2 erfüllt
nein
Anlagehöchst- grenzen bekannt
Durchschau möglich
nein
nein
Nach 36 Abs. 3 auch durch Dritte (z.B. KAG)
anwendbar
36 Abs. 1 Nr. 2b Risikogewicht
nach Anlagehöchstgrenzen im Verkaufsprospekt
36 Abs. 1 Nr. 1 KSA-Risikogewicht nach
aufsichtlicher Vorgabe
36 Abs. 1 Nr. 2a KSA-Risikogewicht der
Einzelpositionen
36 Abs. 1 Nr. 3 Risikogewicht 100 bzw. 150
( 36 Abs. 4)
21Abbildung 6-2 KSA-Risikogewichte bei Vorliegen
eines externen Ratings des Investmentvermögens
Bonitätsstufe 1 2 3 4 5 6
Fitch Ratings AAA bis AA- Abis A- BBB bis BBB- BBbis BB- Unter BB- Unter BB-
Moodys Aaa bis Aa3 A1 bis A3 Baa1 bis Baa3 Ba1 bis Ba3 Unter Ba3 Unter Ba3
Risikogewicht 20 50 100 100 150 150
22Abbildung 6-3 Behandlung von Investmentanteilen
im Anlagebuch nach IRBA
23Abbildung 6-4 Vorgegebene Risikogewichte gemäß
83 Abs. 4 Satz 4 SolvV
VorgegebenesKSA-Risikogewicht 0 10 20 35 50 75 100 150
Ersetzendes KSA-Risikogewicht 0 10 20 35 50 75 100 200
24Abbildung 6-5 Alternative Systematisierung der
Behand-lung von Investmentanteilen im Anlagebuch
nach IRBA
Durchschau möglich
Durchschau nicht möglich
1
83 Abs. 4 Satz 1Interne Ratingverfahren je
Einzelposition
- 83 Abs. 4 Satz 2 ffkeine internen
Ratingverfahren anwendbar - BeteiligungenEinfacher Risikogewichtungsansatz
- Nicht-BeteiligungenRisikogewicht der um eine
Stufe erhöhten KSA-Bonitätsstufe
83 Abs. 5Lieferung der Risikogewichtegemäß
83 Abs. 4 Satz 2 ff durch Dritte
Steigende EK-Belastung
Abnehmende Komplexität
2
83 Abs. 3Fingierung entlang des Mandatesdes
Investmentvermögens gemäß 83 Abs. 4 Satz 2
ff auch durch Dritte ( 83 Abs. 5)
3
83 Abs. 2Einfacher Risikogewichtungsansatz für
den gesamten Investmentanteil
25Abbildung 6-6 Vergleich KSA vs. IRBA für die
Behandlung von Investmentanteilen
26Abbildung 6-7 Anerkennungskriterien für
Investmentanteile
Anerkennungskriterien gemäß 36 Absatz 2 SolvV
- Ausgabe erfolgt durch eine inländische
Kapitalanlagegesellschaft. Erfolgt die Ausgabe
durch eine ausländische Investmentgesellschaft,
muss der Investmentfonds nach dem
Investmentgesetz zum öffentlichen Vertrieb im
Inland zugelassen sein. - Ein Verkaufsprospekt oder gleichwertiges Dokument
beinhaltet - alle Kategorien von Vermögensgegenständen, in die
investiert werden darf - sofern Obergrenzen für bestimmte
Vermögensgegenstände bestehenRelative
Obergrenzen sowie die Methoden zu deren
Bestimmung - Mindestens jährlich wird ein Geschäftsbericht
erstellt, der - die Vermögensgegenstände,
- die Verbindlichkeiten,
- den Nettoertrag und
- die Geschäftstätigkeit während der
Berichtsperiode darstellt.