Title: Repetitorium Umsatzsteuerrecht
1- Repetitorium Umsatzsteuerrecht
- Sommersemester 2005
- MMag. Dr. Peter Pichler
2Grundsätze der USt
- Rechtsgrundlage
- Österreichisches Umsatzsteuergesetz
- 6.Mehrwertsteuer-Richtlinie
- Charakterisierung
- Objektsteuer
- Objektbezogene Merkmale (Entgelt)
- Verbrauchsteuer
- Belastung Letztverbraucher Steuer auf
Einkommensverwendung
3Grundsätze der USt
- Verkehrssteuer
- Gesetzestechnik Anknüpfung an Umsatz des
Unternehmers - Indirekte Steuer
- Steuerschuldner ungleich Steuerträger
- Netto-Allphasen-Steuer mit Vorsteuerabzug
- Erhebung auf jeder Unternehmerstufe
- Berechnung immer von Netto-Preis
- Vorsteuerabzug ( 12 UStG)
- Kostenneutralität innerhalb Unternehmerkette
4Unternehmerkette
EUR 200
EUR 400
EUR 200
EUR 400
EUR 600
EUR 2000 EUR 400
EUR 1000 EUR 200
EUR 3000 EUR 600
5Überblick UStG
- Steuerbarkeit des Umsatzes 1-3a UStG
- Bemessungsgrundlage 4-5 UStG
- Steuerbefreiung 6-9 UStG
- Steuersatz 10 UStG
- Rechnung 11 UStG
- Vorsteuerabzug 12 UStG
- Steuerschuld und Steuererhebung 19-21 UStG
- Binnenmarkt Anhang Art 1-28 UStG
6Umsatzbesteuerung
7Steuerbare Umsätze ( 1 Abs 1 UStG)
- Lieferung oder sonstige Leistung
- Eigenverbrauch
- Einfuhrumsatzsteuer
- Innergemeinschaftlicher Erwerb
8Lieferung / Sonstige Leistung
- Lieferung oder sonstige Leistung ( 3, 3a)
- die Unternehmer ( 2)
- im Inland ( 3 Abs 7 bis 9, 3a Abs 5 ff)
- gegen Entgelt ( 4 16)
- im Rahmen des Unternehmens ( 12 Abs 2)
9Unternehmer ( 2 UStG)
- Selbstständig ( 2 Abs 2 UStG)
- Keine Weisungsgebundenheit Unternehmerrisiko
- Keine Organschaft (nicht steuerbarer Innenumsatz)
- Nachhaltige Tätigkeit
- Wiederholte Tätigkeit unter Ausnützung derselben
Gelegenheit - Auch einmalige Tätigkeit wenn Wiederholungsabsicht
- Verkauf aus Privatvermögen, Hobbytätigkeiten idR
nicht - Zum Zweck der Einnahmenerzielung
- Gewinnerzielung grdsl nicht erforderlich
- 2 Abs 5 Z 2 Liebhaberei ( 6 LiebhabereiVO)
begründet keine Unternehmereigenschaft
10Unternehmen
- Unternehmensformen
- Keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform
- Beginn des Unternehmens
- Vorbereitungshandlungen (auf die
Einnahmenerzielung gerichtete Tätigkeit, zB
Erwerb Inventar, Wareneinkäufe) - Rahmen des Unternehmens
- Hilfs-, Nebengeschäfte
- Unternehmenseinheit ( 2 Abs 1 2.Satz UStG)
- Nicht steuerbare Umsätze zwischen mehreren
Betrieben
11Leistung gegen Entgelt
- Leistungsaustausch erforderlich
- Maßgeblichkeit des Erfüllungsgeschäfts
(tatsächlich erbrachte Leistung wird besteuert) ?
Vertragsabschluss unerheblich - innere Verknüpfung Leistung und Gegenleistung
- Kein Leistungsaustausch zB Erbschaft, Schenkung
- echter/unechter Schadenersatz
12Leistungen ( 3f UStG)
- Lieferung ( 3 UStG)
- Verschaffung der Verfügungsmacht über einen
Gegenstand - sonstige Leistung ( 3a UStG)
- Alle Leistungen die nicht in einer Lieferung
bestehen (Dienstleistungen) - Aktives Tun, Dulden, Unterlassen
- Einheitlichkeit der Leistung
- Werklieferung/Werkleistung ( 3 Abs 4 3a Abs
3) - Keine Aufspaltung in Lieferung/sonstige Leistung
- Unselbständige Nebenleistung teilt Schicksal der
Hauptleistung (zB Verpackung)
13Lieferung ( 3 UStG)
- Inlandsbezug
- Leistungsort
- Abgrenzung des inländischen Besteuerungsanspruchs
- 3 Abs 7 Ort, wo sich Gegenstand zur Zeit der
Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. - 3 Abs 8Ort, wo Beförderung oder Versendung
beginnt
14Sonstige Leistungen ( 3a UStG)
- Leistungsort
- Grundstücksort ( 3a Abs 6)
- zB Leistungen in Zusammenhang mit Nutzung des
Grundstückes (Vermietung, Verpachtung) - Erhaltung (zB Pflege Grünflächen,
Gebäudereinigung) - Beförderungsort ( 3a Abs 7)
- Aufteilungsgrundsatz, anteiliges
Besteuerungsrecht - Beförderung von Gegenständen steuerbefreit ( 6
Abs 1 Z 3) - Sonderregelungen für ig Güterbeförderungen (Art
3a Abs 2) - Tätigkeitsort ( 3a Abs 8)
- Künstlerische, wissenschaftliche, etc, Leistungen
- Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen
(Reparaturen)
15Leistungsort Katalogleistung I
- 3a Abs 10
- Werbung, Öffentlichkeitsarbeit (Z 2)
- Leistungen bestimmter freier Berufe,
Beratungsleistungen (Z 3,4) - Überlassung von Informationen (Z 6)
- Überlassung von Know-How, Datenbanken
- Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen (Z 14)
- Rundfunk- und Fernsehprogramme, die über Kabel,
Antenne oder Satellit verbreitet werden - Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen
(Z 15) - Bereitstellung von Websites, Software über
Internet - Bereitstellung von Texten, Informationen, Musik,
Filmen - Nicht Lieferungen von Gegenstände, wenn
lediglich Auftragsabwicklung auf elektronischem
Weg erfolgt Beratungsleistung per e-mail
16Leistungsort Katalogleistung II
- Leistungsort 3a Abs 9
- Lit a Empfänger ist Unternehmer ? Leistungsort,
wo Empfänger Unternehmen betreibt - Lit b Empfänger ist kein Unternehmer und hat
keinen Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet ?Wohnsitz
des Empfängers im Drittland - Empfänger ist kein Unternehmer, hat jedoch
Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet ? Sitzort des
Dienstleistenden ( 3a Abs 12) - Sonderregelung lit c Wohnsitz des
Leistungsempfängers bei auf elektronischem Weg
erbrachten Dienstleistungen - Ort der Nutzung/Auswertung ( 3a Abs 11)
- Generalklausel 3a Abs 12 Sitz des
Dienstleistenden
17Eigenverbrauch
- Gleichstellung Unternehmer Letztverbraucher
- Vorsteuerabzug des Unternehmers wird
neutralisiert - Entnahmeeigenverbrauch ( 3 Abs 2 UStG)
- Gleichstellung mit Lieferung
- Entnahme eines Gegenstandes durch Unternehmer
- für unternehmensfremde Zwecke
- Für Bedarf des Personals (ausgenommen
Aufmerksamkeiten) - Jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen
Geschenke von geringem Wert und Warenmuster - Zumindest teilweises Vorsteuerabzugsrecht für den
Gegenstand oder seine Bestandteile
18Eigenverbrauch
- Verwendungs- /Leistungseigenverbrauch ( 3a Abs
1a) - Gleichstellung mit sonstiger Leistung
- Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten
Gegenstandes oder unentgeltliche Erbringung von
sonstigen Leistungen für - unternehmensfremde Zwecke
- Bedarf des Personals (ausgenommen
Aufmerksamkeiten) - Zumindest teilweises Vorsteuerabzugsrecht
(Verwendungseigenverbrauch)
19Bemessungsgrundlage
- Lieferung/sonstige Leistung ( 4 Abs 1ff)
- Vom Empfänger geschuldetes Entgelt
- Freiwillige Leistungen, Entgelt von dritter Seite
- Tausch ( 4 Abs 6)
- Wert jedes Umsatzes als Entgelt
- Eigenverbrauch ( 4 Abs 8)
- Entnahmeeigenverbrauch Einkaufspreis-/Wiederbesch
affungskosten - Verwendungs-/Leistungseigenverbrauch Kosten
20Bemessungsgrundlage
- Einfuhrumsatzsteuer ( 5)
- Zollwert
- Änderung der Bemessungsgrundlage ( 16)
- zB Rückgängigmachung des Umsatzes (Leistung wird
nicht ausgeführt) - Entgeltsminderungen (Skonto, Rabatt)
- Leistender Unternehmer Korrektur USt
- Leistungsempfänger Korrektur VStabzug
21Steuerbefreiungen ( 6 UStG)
- Echte Steuerbefreiungen ( 6 Abs 1 Z 1- 6)
- kein Verlust des Vorsteuerabzugs
- Gänzliche Entlastung des Umsatzes
- Unechte Steuerbefreiung ( 6 Abs 1 Z 7- 28)
- Verlust des Vorsteuerabzugs
- Umsatzsteuer wird zu Kostenfaktor
- Steuerfreistellung nur der Wertschöpfung
22Echte Steuerbefreiungen
- Ausfuhrlieferung ( 7 UStG)
- Unternehmer versendet oder befördert Gegenstand
ins Drittlandsgebiet - Ausländischer Abnehmer versendet oder befördert
Drittlandsgebiet (Abholung) - Touristenexport ( 7 Abs 1 Z 3)
- Erwerb für nicht-unternehmerische Zwecke und
Ausfuhr der Waren im persönlichen Reisegepäck - Gemeinschaftsfremder Abnehmer
- Ausfuhr innerhalb 3 Monaten
- Gesamtbetrag der Rechnung ? 75 Euro
23Unechte Steuerbefreiungen
- Grundstücksumsätze ( 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG)
- Vermietung von Grundstücken für Geschäftszwecke
( 6 Abs 1 Z 16) - Vermietung zu Wohnzwecken steuerpflichtig (10 )
- Kleinunternehmer ( 6 Abs 1 Z 27)
- Wenn jährlicher Umsatz lt 22.000 Euro
- Wirkung unechte Befreiung
- Begünstigung wenn Leistung an Letztverbraucher
- Wettbewerbsverzerrungen innerhalb
Unternehmerkette durch Kummulationseffekte
Optionsmöglichkeiten für bestimmte Leistungen (
6 Abs 2 und 3)
24Wirkung unechter Befreiungen
- A B C
- A veräußert an B um 100 20 USt
- B an C Gewinnaufschlag 100
- Var 1 B ist Kleinunternehmer C
Letztverbraucher B erwirbt von A um 120 (100
20 USt, kein Vorsteuerabzug für B)
Weiterveräußerung an C um 220 (120 100
Gewinnaufschlag) B muss keine USt abführen für
C idR billiger (regelbesteuerter Unternehmer
würde um 240 (100 100 USt iHv 40) verkaufen) - Var 2 B ist Kleinunternehmer, C Unternehmer C
erwirbt um 220 von B (von regelbesteuertem
Unternehmer könnte er aber effektiv um 200
(Vorsteuerabzug iHv 40 !) erwerben daher
Möglichkeit zur Option zur Vermeidung von
Wettbewerbsverzerrungen
25Steuersätze ( 10 UStG)
- Normalsteuersatz 20
- Ermäßigter Steuersatz 10
- Lieferung von Nahrungsmitteln, Druckerzeugnissen
- Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke (Z 4)
- Umsätze von Künstlern (Z 5)
- Personenbeförderung (Z 12)
- (Jungholz/Mittelberg 16 )
26Rechnung ( 11 UStG)
- Leistender Unternehmer hat Rechnung auszustellen
- Voraussetzung für Vorsteuerabzug durch
Leistungsempfänger - Formvorschriften
- Name und Anschrift Leistender Abnehmer
- Menge, Bezeichnung
- Lieferdatum
- Entgelt
- Steuerbetrag
- Ausstellungsdatum, fortlaufende Nummer, UID
27Rechnung ( 11 UStG)
- Unrichtiger Steuerausweis (11 Abs 12)
- zB irrtümlich zu hohe USt ausgewiesen
- Berichtigung ex lege möglich
- Unberechtigter Steuerausweis ( 11 Abs 14)
- Verhinderung Missbrauch
- Nichtausführung einer Leistung
- Rechnung durch Nicht-Unternehmer
- EuGH Berichtigung möglich, soweit Gefährdung
des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig
beseitigt
28Vorsteuerabzug I
- Leistungsempfänger Unternehmer
- Leistung eines anderen Unternehmers, die der
Umsatzsteuer unterliegt - Leistung für Unternehmen des Leistungsempfängers
- Rechnung, die den Formvorschriften entspricht
- Zeitlich Ausführung der Leistung Rechnung
29Vorsteuerabzug II
- Leistung für Unternehmen (12 Abs 2)
- Zu mindestens 10 für Unternehmen ausgeführt (
12 Abs 2 Z 2) - Verhältnisse im Zeitpunkt des Leistungsbezug
relevant - Voller Vorsteuerabzug Privatnutzung stellt
Eigenverbrauch dar - Ausnahme Gemischt genutzte Gebäude immer nur
anteiliger Vorsteuerabzug ( 12 Abs 3 Z 4 iVm
3a Abs 1a Z 2) - Keine überwiegend nicht abzugsfähigen Ausgaben
(zB Repräsentationsaufwendungen) - Kein Zusammenhang mit PKW ( 12 Abs 2 Z 2 lit b)
30Vorsteuerabzug III
- Ausschluß vom Vorsteuerabzug (12 Abs 3)
- unechte Steuerbefreiung kein Vorsteuerabzug
- echte Steuerbefreiung Vorsteuerabzug
- Vorsteuerberichtigung ( 12 Abs 10 ff)
- Änderung der für VStAbzug relevanten Verhältnisse
- zB zunächst Verwendung zur Ausführung
steuerpflichtiger Umsätze (zB Vermietung von
Gebäude) VStAbzug ? in der Folge Ausführung
steuerfreier Umsatz (Verkauf) - Korrekturzeitraum
- bewegliches Anlagevermögen 5 Jahre
- Grundstücke 10 Jahre
- Umlaufvermögen sonstige Leistungen unbeschränkt
31Steuerschuldner
- Grundsätzlich Leistender Unternehmer
- Ausnahme Leistungsempfänger bei Reverse
Charge-System ( 19 Abs 1) - sonstige Leistungen, Werklieferungen durch
ausländischen Unternehmer - Leistungsempfänger Unternehmer
- Übergang der Steuerschuld auf Leistungsempfänger
- Leistungsempfänger berechnet Steuerschuld
Leistender stellt Rechnung ohne USt aus - Vorsteuerabzug ( 12 Abs 1 Z 3) für
Leistungsempfänger
32Steuerschuld/Fälligkeit
- Sollbesteuerung ( 19 Abs 2 Z 1 lit a)
- Vereinbartes Entgelt
- Zeitpunkt der Leistung
- Entstehung Steuerschuld mit Ablauf Kalendermonat
Ausnahme spätere Rechnungsausstellung - Mindestistbesteuerung ( 19 Abs 2 Z 1 lit a)
- Anzahlungen? Vereinnahmung relevant
- Istbesteuerung (19 Abs 2 Z 1 lit b, 17)
- Vereinnahmtes Entgelt Zeitpunkt der Bezahlung
maßgeblich - zB Freie Berufe nicht buchführungspflichtige
Land und Forstwirte bzw Gewerbebetrieb - Option zur Sollbesteuerung ( 17 Abs 2 UStG)
- Fälligkeit ( 21 Abs 1)
- 15. des zweitfolgenden Monats
33Grenzüberschreitender Warenverkehr
- Ursprungsland- versus Bestimmungslandprinzip
- Drittlandwarenverkehr
- Bestimmungslandprinzip
- Grenzausgleich
- Exportierte Waren Ausfuhrlieferung ( 7)
- Echte Steuerbefreiung
- Importierte Waren EUSt ( 1 Abs 1 Z 3)
- Vorsteuerabzug ( 12 Abs 1 Z 2 lit a UStG)
34Grenzüberschreitender Warenverkehr
- Innergemeinschaftlicher Warenverkehr
- Grenzausgleich widerspricht Idee des
Binnenmarktes - Ziel Ursprungslandprinzip mit grenzüberschreitend
em Vorsteuerabzug - Besteuerung am Unternehmensort
- fiskalisch weiterhin Bestimmungslandprinzip
- erfordert Clearing - Mechanismus
- Angleichung Steuersätze und Steuerregeln
- Übergangsregelung (Binnenmarktregelung)
35Grenzüberschreitender Warenverkehr
- Grundsätze der Binnenmarktregelung
- Bestimmungslandprinzip
- Innerhalb Gemeinschaft keine Grenzkontrollen für
USt- Zwecke - Statt Ausfuhrlieferung ? ig Lieferung
- Statt EuSt ? ig Erwerb
36Handel zwischen Unternehmer
- Innergemeinschaftlicher Handel zwischen
Unternehmer gtgt Bestimmungslandprinzip - Ig Erwerb (Art 1)
- Erwerber Unternehmer/Juristische Person
- Lieferer steuerpflichtiger Unternehmer
- Gegenstand gelangt von einem MS in anderen MS
- Leistungsort Art 3 Abs 8 (Ende der
Beförderung/Versendung) - Erwerber schuldet USt, Selbstberechnung
- Vorsteuerabzug gem Art 12 BMR
37Handel zwischen Unternehmer
- Ig Lieferung (Art 7)
- Lieferer steuerpflichtiger Unternehmer
- Abnehmer Unternehmer/Juristische Person
- Erwerb beim Abnehmer steuerbar (ig Erwerb ? vgl
UID-Nr des Abnehmers) - Gegenstand gelangt von einem MS in anderen MS
- Befreiung der ig Lieferung (Art 6)
38Erwerb durch Schwellenerwerber
- Schwellenerwerber (Art 1 Abs 4 Z 1)
- Unternehmer mit unecht steuerbefreiten Umsätzen
(zB Bank, Arzt) - pauschalierte Landwirte
- nicht steuerpflichtige juristische Person
- Erwerbschwelle (Art 1 Abs 4 Z 2)
- Erwerbe gt EUR 11.000,- wie normale Unterneh
mer - Erwerbe lt EUR 11.000,- wie Private
- Gesamtbetrag der ig Erwerbe aus EU-Mitgliedstaaten
39Erwerb durch Schwellenerwerber
- Verzicht auf Erwerbsschwelle durch Erwerber
möglich (Art 1 Abs 5) ? Behandlung wie
Unternehmer (ig Erwerb) - Bindet Unternehmer für zwei Jahre
- Nichtüberschreitung und kein Verzicht auf
Erwerbsschwelle - Keine steuerfreie ig Lieferung für ausländischen
Unternehmer kein ig Erwerb - Ort der Lieferung abhängig von Umfang der
Lieferungen in jeweiligem Mitgliedstaat (vgl
Versandhandelsregelung - Lieferschwelle)
40Erwerb durch Private
- Privater innergemeinschaftlicher Reiseverkehr
Ursprungslandprinzip - zB Abholung durch Privaten
- Ausnahme Versandhandel
- Versandhandelsregelung (Art 3 Abs 3 ff)
- Beförderung/Versendung durch Lieferer (nicht
Abholung !) - Verlagerung des Leistungsortes in das
Bestimmungsland, zur Vermeidung von
Wettbewerbsverzerrungen
41Versandhandel
- Abnehmer
- Private Letztverbraucher
- Schwellenerwerber (unter Erwerbsschwelle bzw kein
Verzicht) - Lieferschwelle (Art 3 Abs 5)
- Gesamtbetrag der Lieferungen in den jeweiligen
Mitgliedstaat gt 100.000 Euro - Verzicht auf Lieferschwelle durch Lieferer
möglich (Art 3 Abs 6 UStG) - Verlagerung des Leistungsortes in Bestimmungsland
unabhängig von der Höhe der ausgeführten Umsätze - Liefernder Unternehmer muss USt im
Bestimmungsland abführen
42Binnenmarktregelung
- Verbrauchsteuerpflichtige Waren (Art 1 Abs 6 Art
3 Abs 7) - idR Bestimmungsland
- Ausnahme Abholung durch Private
- Erwerb neuer Fahrzeuge (Art 1 Abs 7 Art 3 Abs 7
Art 2) - Bestimmungsland immer ig Erwerb und ig Lieferung
- Definition Neues Fahrzeug Art 1 Abs 8 und 9
- Auch Private werden wie Unternehmer behandelt
(Art 2) - Private Fahrzeugeinzelbesteuerung (Art 20 f)
43Innergemeinschaftliche Verbringungen
- Nicht lieferungsbedingte Warenbewegungen
- Verbringen von Gegenständen innerhalb des
Unternehmens - Behandelt wie ig Erwerb/Lieferung
- Exportseite Art 3 Abs 1 Art 7 Abs 2
- Importseite Art 1 Abs 3 Art 12
- Ausnahme vorübergehende Verwendung
- zB Verbringung zur Ausfuhr einer sonstigen
Leistung - Bei Wegfall der Voraussetzungen Behandlung als
ig Erwerb/Lieferung - Bemessungsgrundlage Art 4 Abs 2 UStG
44Binnenmarktregelung
- Ig Güterbeförderung (Art 3a Abs 2)
- Abgangsort
- Verlagerung durch UID
- Leistungen an beweglichen Gegenständen (Art 3a
Abs 6) - zB Reparatur von Gegenständen
- Verlagerung durch UID