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Nachsorge in NRW

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Title: Nachsorge in NRW


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Nachsorge in NRW
  • Tilmann Hollweg
  • Diplom-Psychologe Psych. Psychotherapeut
  • Dezernatsleiter Therapie und Sicherheit
  • c/o Der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug
    NRW

Tagung Ambulante Nachsorge für
forensisch-psychiatrische Patienten in
Westfalen-Lippe am 14.04.2005
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bis 1998
  • endete mit der (bedingten) Entlassung die
    Zuständigkeit der Maßregelvollzugskliniken
  • war in vielen Fällen die Betreuung von
    entlassenen Maßregelvollzugspatienten suboptimal
  • waren Nachsorgeinstitutionen in der Betreuung
    z.T. überfordert und verfügten über wenig
    forensische Kenntnisse
  • wurden sich abzeichnete Rückfallgefährdungen in
    manchen Fällen übersehen oder es wurde nicht
    schnell genug darauf reagiert
  • war die Kooperation mit Stellen der Justiz
    suboptimal
  • ? Eine qualifizierte Nachbetreuung von
    Maßregelvollzugspatienten fehlte

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Fazit
  • Grundlegende Reform der Nachsorge von
    Maßregelvollzugspatienten in Nordrhein-Westfalen
    war erforderlich

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Reformmaßnahmen
  • Schaffung rechtlicher Grundlagen
  • Initiierung von Modellprojekten
  • Konzeptentwicklung
  • Sicherstellung der Finanzierung
  • Ausbau einer flächendeckenden Nachsorge

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Modellprojekte
  • Bundesmodellprojekte (1990-1996)
  • u.a. ZffP Haina, RK Düren, WZFP Lippstadt,
    Moringen
  • Modellprojekte des Landes NRW (1999-2005)
  • Fortbildung und Supervision der Nachbehandler
    (WZFP Lippstadt-Eickelborn)
  • Patientenbezogene Nachsorge durch Aufbau einer
    Fachambulanz (RK Langenfeld)
  • Professionalisierung eines ortsansässigen Trägers
    (AWO Duisburg)
  • Stützpunkt Nachsorge. Aus der Forensik in die
    Kommune (Parität NRW)

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KonzeptentwicklungGrundthese zur Nachsorge von
forensischen Patienten in NRW
  • Die Betreuung von (bedingt) entlassenen Patienten
    ist grundsätzlich Aufgabe der gemeindepsychia-tris
    chen Versorgung bzw. komplementären Nachsorge.
  • aber
  • Zur Vermeidung von Deliktrückfällen nach
    Entlassung sollen Forensische Fachambulanzen der
    Maßregelvollzugseinrichtungen den Prozess der
    Wiedereingliederung begleiten, unterstützen und
    ggf. koordinieren.

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Forensische Nachsorge in NRW
Betreuung durch Gemeinde- psychiatrie/ komplementä
re Nachsorge
Maßregel- Vollzugs Behandlung
Forensische Fachambulanz
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Forensische Nachsorge in NRW
Aufnahme
Gesicherte Regelbehandlung
Rehabilitationsbehandlung
Sicherungs-nachsorge durch Forensische Fachambula
nzen
Langzeiturlaub
(bedingte) Entlassung
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Aufgabenspektrum der forensischen Fachambulanzen
  • sucht und erschließt Entlassungsräume in der
    Region
  • informiert frühzeitig und umfassend die an der
    Nachsorge beteiligten Institutionen
  • stellt eine gut vorbereitete, schrittweise
    Wiedereingliederung sicher
  • stellt Koordinierung der Nachsorgemaßnahmen
    sicher oder koordiniert diese selbst
  • bietet den an der Nachsorge Beteiligten Beratung,
    Fortbildungen und ggf. Supervision an
  • in Einzelfällen medizinische und
    psycho-therapeutische Weiterbehandlung

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Aufgabenspektrum der forensischen Fachambulanzen
(Sicherungsnachsorge)
  • stellt sicher, dass deliktfördernde Veränderungen
    erkannt werden (durch Kontrollen, aufsuchenden
    Kontakt, Risikoeinschätzungen)
  • regt bei drohendem Deliktrückfall in Kooperation
    mit der Bewährungshilfe die Aufhebung der
    Aussetzung der Maßregel bzw. Sicherungs-haftbefeh
    l an
  • Verhinderung von Deliktrückfällen

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Finanzierung der Fachambulanzen
  • Zielgruppe Langzeitbeurlaubte und auf Bewährung
    entlassene Patienten
  • LZU Finanzierung im Rahmen des Klinikbudgets
  • Nach Entlassung pro Quartal erhalten die MRV
    Kliniken pauschal pro Patientin/Patient ca. 900
    Euro erstattet (im Vergleich psychiatrische
    Ambulanzen ca. 200 Euro)
  • max. Dauer der Kostenerstattung nach Entlassung
    5 Jahre für (bedingt) entlassene psychisch-kranke
    Patienten ( 63 StGB) und 1 Jahr bei suchtkranken
    Straftätern ( 64 StGB)

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Kostenentwicklung der Nachsorge in NRW
  • Modellprojekte (1999-2005) ca. 1,6 Millionen
    Euro
  • Kostenentwicklung für Nachsorgemaßnahmen gem.
    1 Abs. 3 MRVG
  • 2003 330.000 Euro (Spitzabrechnung)
  • 2004 500.000 Euro (Abschlagzahlung)
  • 2005 737.000 Euro (Budgetanmeldungen)

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Nutzen einer spezifischen forensisch-psychiatrisc
hen Nachsorge
  • Senkung der Rückfalldelinquenz (z.B. Freese
    (2003), Müller-Isberner et al. (1997), Seifert
    (2003))
  • Größere Aufnahmebereitschaft der
    Nachsorgeeinrichtungen/gemeinde-psychiatrischen
    Versorgung

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Zusammenfassung
  • Das Land NRW hat die konzeptionellen, rechtlichen
    und finanziellen Rahmenbedingungen für eine
    flächendeckende Nachsorge geschaffen.
  • Aufgabe der Träger und der Maßregel-vollzugseinric
    htungen ist, dies zu nutzen und entsprechend den
    Vorgaben flächendeckende Nachsorgestrukturen
    aufzubauen.
  • Ziel ist eine effiziente und systematische
    Rückfallprävention.

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Tilmann Hollweg Pf. 30 08 65 40408
Düsseldorf Tel. 0211 - 475 3240 tilmann.hollweg_at_lb
mrv.nrw.de
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