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Unternehmensformen

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Unternehmensformen Wahl einer geeigneten Rechtsform Aspekte bei der Wahl der Unternehmensform: Was ist Gegenstand des Unternehmens? Wie viele Personen sind an der ... – PowerPoint PPT presentation

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Title: Unternehmensformen


1
Unternehmensformen
  • Wahl einer geeigneten Rechtsform

2
Aspekte bei der Wahl der Unternehmensform
  • Was ist Gegenstand des Unternehmens?
  • Wie viele Personen sind an der Gründung
    beteiligt?
  • Wie viel Kapital ist vorhanden?
  • Soll das Geschäfts- oder Privatvermögen haften?
  • Wer soll das Unternehmen vertreten?

3
(No Transcript)
4
Diese beiden Gesellschaftsformen unterteilen sich
abermals in
  • Kapitalgesell-
  • schaften
  • Aktiengesell-
  • schaft (AG)
  • Gesellschaft mit
  • beschränkter
  • Haftung (GmbH)
  • Personengesell-schaften
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR)
  • Offene Handelsgesell-schaft (OHG)
  • Kommandit-
  • gesellschaft (KG)

5
Ãœbersicht Rechtsformen des Privatrechts
6
Sie wollen nun folgende Liste systematisch
bearbeiten
  • Einzelunternehmung
  • GbR
  • OHG
  • KG
  • AG
  • GmbH

7
Die hier aufgelisteten Kriterien werden nun für
jede Unternehmensform sukzessiv abgehandelt.
  • Rechtsfähigkeit
  • Gründung
  • Haftung
  • Ergebnisverteilung
  • Geschäftsführung
  • Vertretung

8
  • Einzelunternehmung

9
Einzelunternehmung- Rechtsfähigkeit -
  • Der Inhaber ist als natürliche Person
    rechtsfähig.
  • Die Einzelunternehmung hat keine eigene
    Rechtspersönlichkeit.

10
Einzelunternehmung- Gründung -
  • Für Einzelunternehmungen gibt es
  • kein gesetzlich vorgeschriebenes
  • Mindestkapital.
  • Gesetzliche Meldepflicht
  • gegenüber
  • Gewerbeamt
  • Finanzamt
  • Berufsgenossenschaft
  • Zuständige Kammer

11
Einzelunternehmung- Haftung -
  • Sie müssten mit Ihrem
  • Geschäfts- und Privatvermögen
  • haften.

12
Einzelunternehmung- Ergebnisverteilung -
  • Die Verluste würden Sie alleine
  • tragen.
  • Macht Ihr Baustoffhandel Gewinne,
  • stehen diese Ihnen aber auch alleine
  • zu.

13
Einzelunternehmung- Geschäftsführung -
  • Sie sind der alleinige
  • Geschäftsführer, d.h. Sie können
  • alle Entscheidungen im Innen-
  • verhältnis, Ihrer Unternehmung betreffend,
    alleine treffen.

14
Einzelunternehmung- Vertretung -
  • Unter Vertretung versteht man alle
  • gerichtlichen und außergerichtlichen
  • Geschäfte und Rechtshandlungen.
  • Auch die Vertretung würde Ihnen
  • alleine obliegen, d.h. das Tätigwerden
  • im Außenverhältnis.

15
Würde eine Einzelunternehmung für Sie in Betracht
kommen?
  • Pro
  • Sie hätten alleinige Geschäftsführungsbefugnis
  • Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital
  • Ihnen steht der Gewinn alleine zu.

16
  • Kontra
  • Sie könnten niemanden in Ihr Unternehmen
    aufnehmen.
  • Im Falle eines Konkurses würden Sie auch sein
    Haus verlieren.
  • Verluste treffen somit nur ihn persönlich.

17
Unternehmensformen
Füllen Sie die vorliegende Tabelle anhand der
zuvor gelernten Kriterien aus.
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
Einzel-unternehmung
18
Personengesellschaften
  • Personengesellschaften
  • entstehen durch Vertrag
  • zwischen mind. 2 Personen, die
  • sich zur Erfüllung eines
  • gemeinsamen Zweckes
  • zusammenschließen.

19
Wie bereits erwähnt, unterteilen sich die
Personengesellschaften in
  • GbR
  • OHG
  • KG

20
  • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
  • (GbR)

21
GBR- Rechtsfähigkeit -
  • Die GbR hat keine eigene
  • Rechtsfähigkeit.
  • Die Gesellschafter sind somit
  • Träger von Rechten und
  • Pflichten.

22
GbR- Gründung -
  • Zur Gründung einer GbR bedarf es mindestens 2
    Personen, die sich zur Errichtung eines
    gemeinsamen Zweckes zusammenschließen
  • Die im Gesellschaftsvertrag festgesetzte
    Kapitaleinlage ist von jedem Gesellschafter zu
    leisten.

23
GbR- Gründung -
  • Das Vermögen ist gemeinschaftliches Vermögen der
    Gesellschafter, die somit Gesamthandeigentümer
    sind.
  • Ein Mindestkapital ist gesetzlich nicht
    vorgeschrieben.

24
GbR- Haftung -
  • Die Gesellschaft haftet sowohl
  • mit ihrem Privatvermögen, als
  • auch mit ihrem
  • Geschäftsvermögen.

25
GbR- Haftung-
  • Unbeschränkt Privat- und Geschäftsvermögen
  • Unmittelbar Jeder Gläubiger kann sich direkt an
    jeden Gesellschafter wenden und seine Forderungen
    geltend machen
  • Solidarisch Alle Gesellschafter haften für die
    gesamten Verbindlichkeiten

26
GbR- Ergebnisverteilung -
  • Ist in dem Gesellschaftsvertrag nichts
  • anderes vereinbart, ist jeder
  • Gesellschafter
  • in gleichem Maße am Gewinn oder
  • Verlust beteiligt.
  • Die Ergebnisverteilung findet am
  • Ende eines Geschäftsjahres statt.

27
GbR- Geschäftsführung -
  • Die Geschäftsführung richtet sich nach dem
    Gesellschaftsvertrag.
  • Bei fehlender Vereinbarung besteht
    Gesamtgeschäftsführungsbefugnis. Dann ist für
    jedes Geschäft die Zustimmung aller
    Gesellschafter erforderlich.

28
GbR- Vertretung
  • Liegt keine abweichende Regelung vor, so richtet
    sich die Vertretung, also das Tätigwerden im
    Außenverhältnis, nach den Regelungen der
    Geschäftsführungsbefugnis.

29
Würde an dieser Stelle eine GbR für Sie geeignet
sein?
  • Pro
  • Eine GbR benötigt mind. 2 Personen, so dass Sie
    die Möglichkeit weitere Personen aufzunehmen.
  • Kein Mindestkapital erforderlich, d.h. 30.000
    Euro reichen aus.

30
  • Kontra
  • Sie haften mit dem Privatvermögen haften
  • Auch wenn ein zusätzlicher Partner weniger
    Kapital als Sie in das Unternehmen einbringen
    würde, sind Sie beide in gleichem Maße am
    Gewinn/Verlust beteiligt.
  • Bei der Aufnahme eines Partners können Sie
    Entscheidungen nicht alleine treffen, sondern nur
    in Abstimmung mit Ihrem Partner.

31
Unternehmensformen
Füllen Sie die vorliegende Tabelle anhand der
zuvor gelernten Kriterien aus.
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
32
  • Offene Handelsgesellschaft
  • ( OHG)

33
OHG- Rechtsfähigkeit
  • Die Gesellschafter sind als natürliche Personen
    rechtsfähig.
  • Die OHG besitzt eine Teilrechtsfähigkeit.
  • Das hat zur Folge, dass die OHG unter ihrer Firma
    u.a. Verbindlichkeiten eingehen und Eigentum
    erwerben kann.

34
OHG- Gründung -
  • Mindestens 2 Personen
  • OHG beginnt grundsätzl. mit Aufnahme der
    Geschäfte
  • Gesellschaftsvertrag
  • Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital
  • Gesetzliche Meldepflicht

35
OHG- Haftung -
  • Die Gesellschafter haften sowohl mit ihrem
    Privat- als auch mit ihrem Geschäftsvermögen.

36
OHG- Haftung -
  • Unbeschränkt Privat- und Geschäftsvermögen
  • Unmittelbar Jeder Gläubiger kann sich direkt an
    jeden Gesellschafter wenden und seine Forderungen
    geltend machen.
  • Solidarisch Alle Gesellschafterhaften für die
    gesamten Verbindlichkeiten

37
OHG- Ergebnisverteilung -
  • Am Ende eines Geschäftsjahres wird der
    Gewinn/Verlust ermittelt und für jeden
    Gesellschafter sein Anteil daran errechnet.
  • Der Anteil richtet sich grundsätzl. nach dem
    Gesellschaftsvertrag.
  • Enthält dieser keine Bestimmungen, wird der
    Gewinn/Verlust entsprechend der gesetzl.
    Regelungen nach 121 HGB verteilt.

38
Ergebnisverteilung nach 121 HBG
  • Jeder Gesellschafter erhält zunächst einen Anteil
    von 4 des Jahresgewinnes.
  • Der restliche Gewinn wird nach Köpfen verteilt.
  • Macht die OHG Verluste, werden auch diese nach
    Köpfen verteilt.

39
OHG- Geschäftsführung -
  • Die Geschäftsführung richtet sich nach dem
    Gesellschaftsvertrag.
  • Bei fehlender Vereinbarung gelten die Regelungen
    der 114-116 HGB, wonach jeder Gesellschafter
    alleine zu handeln berechtigt ist.

40
OHG- Vertretung -
  • Zur Vertretung der OHG, also
  • dem Tätigwerden im
  • Außenverhältnis, ist
  • grundsätzlich jeder
  • Gesellschafter alleine
  • ermächtigt.

41
Und wie steht es mit einer OHG?
  • Pro
  • Mit einem Partner wäre die Mindestvoraussetzung
    an die Personenzahl in einer OHG erfüllt.
  • Mit den 30.000 Euro können Sie also eine OHG
    gründen, da kein Mindestkapital erforderlich ist.

42
  • Ein weiterer Vorteil für einen Partner ist,
    dass der Gewinn hier nach dem Anteil der
    Geldeinlage verteilt wird,
  • d.h. wenn der Partner im Vergleich zu Ihnen
    weniger Geld in das Unternehmen einbringt, steht
    ihm auch ein geringerer Anteil am Gewinn als
    Ihnen zu.

43
  • Kontra
  • Sie und Ihr Partner würden aber auch hier mit
    ihrem Privatvermögen haften.
  • Zusätzlich ist auch Ihr Partner zur alleinigen
    Geschäftsführung befähigt.

44
Unternehmensformen
Füllen Sie die vorliegende Tabelle anhand der
zuvor gelernten Kriterien aus.
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
OHG Offene Handels-gesellschaft
45
Die dritte und letzte Möglichkeit einer
Personengesellschaft ist die
  • Kommanditgesellschaft
  • ( KG)

46
KG- Rechtsfähigkeit -
  • Die Gesellschafter sind als natürliche Personen
    rechtsfähig.
  • Die KG besitzt eine Teilrechtsfähigkeit.
  • Das hat zur Folge, dass die KG unter ihrer Firma
    u.a. Verbindlichkeiten eingehen und Eigentum
    erwerben kann.

47
KG- Gründung -
  • Die KG besteht aus

48
Der Komplementär kann zum einen eine natürliche
Person sein, wie es bei Ihnen der Fall
ist. Andernfalls kann der Komplementär auch eine
juristische Person, z.B. in Form einer GmbH sein.
49
KG- Haftung -
  • Der Komplementär
  • Der Komplementär haftet mit seinem ganzen
    Vermögen.
  • Er haftet als sowohl mit seinem Geschäfts - als
    auch mit seinem Privatvermögen.

50
KG- Haftung -
  • Der Kommanditist
  • Der Kommanditist haftet nur bis zur Höhe seiner
    Einlage.
  • Somit können Gläubiger nicht aus dem
    Privatvermögen befriedigt werden.

51
Da die Zahl der Kommanditisten nicht begrenzt
ist, hat man bei einer KG im Gegensatz zu einer
OHG sehr gute Möglichkeiten der
Kapitalausstattung.
52
KG- Ergebnisverteilung -
  • Gewinn
  • Wie bei der OHG
  • 4 vom Kapitalanteil
  • Rest im angemessenen Verhältnis
  • Verlust
  • Die Kommanditisten sind an einem
  • Verlust nur bis zur Höhe ihrer Einlage
  • beteiligt.

53
KG- Geschäftsführung -
  • Sowohl die Geschäftsführung als auch die
    Vertretung liegt alleine bei dem Komplementär,
    also bei dem Vollhafter.
  • Der Kommanditist hat lediglich ein Recht auf
    Gewinn, ein Kontrollrecht sowie ein
    Widerspruchsrecht.

54
Was spricht also für bzw. gegen eine KG?
  • Pro
  • Sie und ein Partner können gemeinsam eine KG
    gründen.
  • Dabei würde Ihr Partner als Kommanditist
    Teilhafter sein, so dass sein Privatvermögen
    geschützt wird.
  • Sie sind Komplementär, so dass Ihnen die
    alleinige Geschäftsführung zusteht.

55
  • Kontra
  • Der Komplementär haftet auch bei dieser
    Rechtsform mit seinem Vermögen.
  • Ihr Gewinnanteil könnte dem Ihres Partners
    entsprechen, obwohl sich die Haftung des Partners
    im Gegensatz zu Ihnen auf die Höhe seiner Einlage
    beschränkt.

56
Unternehmensformen
Füllen Sie die vorliegende Tabelle anhand der
zuvor gelernten Kriterien aus.
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
KG Kommandit- gesellschaft
57
Die Kapitalgesellschaften unterteilen sich wie
folgt
58
Im Gegensatz zu den drei Personengesellschaften
würden Sie bei Gründung einer Kapitalgesellschaft
nur mit dem Geschäftsvermögen haften. Die
Gläubiger könnten sich unter keinen Unständen aus
dem Privatvermögen von Ihnen befriedigen.
59
Zuerst informieren Sie sich über die
  • Aktiengesellschaft
  • ( AG)

60
Aufbau der AG
61
AG- Organe -
  • Hauptversammlung
  • beschlussfassendes Organ
  • Aufsichtsrat
  • Ãœberwachungsorgan
  • Vorstand
  • leitendes bzw. ausführendes Organ

62
AG- Rechtsfähigkeit -
  • Durch die Eintragung in das Handelsregister wird
    die AG zur juristischen Person.
  • Sie hat also somit eine eigene Rechtspersönlichkei
    t.
  • Vor der Eintragung in das Handelsregister haben
    die Gesellschafter den Rechtsstatus einer GbR.

63
AG- Gründung -
  • Mindestens eine Person erforderlich
  • Das Grundkapital einer AG beträgt mind. 50.000
    Euro
  • Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt.

64
AG- Haftung -
  • Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet
    den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen.
  • Die Aktionäre tragen einerseits das Risiko, 100
    ihres Kapitaleinsatzes zu verlieren, andererseits
    haben sie die Chance, mehrere 100 Gewinne zu
    erhalten.

65
AG- Ergebnisverteilung -
  • Die Hauptversammlung beschließt die Verwendung
    des Bilanzgewinnes.
  • Vorstand und Aufsichtsrat können bis zur Hälfte
    des Jahres Überschusses in freiwillige Rücklagen
    einstellen.
  • Die Aktionäre haben Anspruch auf Dividende
    (Gewinnanteil)
  • Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen
    sich nach ihren Anteilen am Grundkapital.

66
AG- Geschäftsführung -
  • Die Geschäftsführung einer AG obliegt dem
    Vorstand.
  • Besteht dieser aus mehreren Personen, so sind
    sämtliche Vorstandsmitglieder nur
    gemeinschaftlich zu Geschäftsführung befugt.

67
AG- Vertretung -
  • Der Vorstand vertritt die AG gerichtlich und
    außergerichtlich.
  • Besteht dieser aus mehreren Personen, so sind
    sämtliche Vorstandsmitglieder nur zur
    gemeinschaftl. Vertretung befugt.

68
Wie wäre eine AG zu beurteilen?
  • Pro
  • Sie könnten sowohl alleine, als auch mit einem
    Partner eine AG gründen.
  • Bei der AG haften Sie nur mit Ihrem
    Geschäftsvermögen, d.h. Ihr Haus bleibt Ihnen auf
    jeden Fall erhalten.

69
  • Kontra
  • Würde Ihr Partner mit in den Vorstand aufgenommen
    werden wollen, wären Sie beide nur
    gemeinschaftlich befugt Entscheidungen zu
    treffen.
  • Außerdem würden die 30.000 Euro von Ihnen nicht
    ausreichen, um eine AG zu gründen. Eine
    Kreditaufnahme wäre unter Umständen notwendig.

70
Unternehmensformen
Füllen Sie die vorliegende Tabelle anhand der
zuvor gelernten Kriterien aus.
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
AG Aktien- gesellschaft
71
  • Gesellschaft mit beschränkter
  • Haftung
  • (GmbH)

72
Aufbau einer GmbH
73
GmbH- Organe -
  • Geschäftsführer
  • Leitendes bzw. ausführendes Organ
  • (steht aber unter großem Einfluss der
  • Gesellschafter ist weisungs-
  • gebunden)
  • Aufsichtsrat
  • Ãœberwachungsorgan
  • Gesellschafterversammlung
  • Beschlussorgan ( oberstes Willensorgan der GmbH)

74
GmbH- Rechtsfähigkeit -
  • Die GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit.
  • Die juristische Person entsteht durch Eintragung
    in das Handelsregister.

75
GmbH- Gründung -
  • Mind. eine Person erforderlich
  • Stammkapital muss mind. 25.000 Euro betragen.
  • Eine Einlage muss durch 50 teilbar sein.
  • Die Eintragung ins Handelsregister darf erst
    erfolgen, wenn ¼ der Stammeinlage eingezahlt sind.

76
GmbH- Haftung -
  • Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet den
    Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen.
  • Die Haftung der Gesellschafter ist nur auf ihre
    Stammeinlage beschränkt.

77
GmbH- Ergebnisverteilung -
  • Die Gewinnverteilung erfolgt nach dem Anteil der
    Geschäftsanteile, sofern im Gesellschaftsvertrag
    nichts anderes bestimmt ist.

78
Bei der Gründung einer GmbH stimmen die Beträge
der Geschäftsanteile und der Stammeinlagen des
einzelnen Gesellschafters überein. Danach kann
jeder Gesellschafter mehrere Geschäftsanteile
erwerben, denn Geschäftsanteile sind veräußerlich
und vererblich.
79
GmbH- Geschäftsführung -
  • Der/die Geschäftsführer sind die gesetzlichen
    Vertreter der GmbH.
  • Geschäftsführer können sowohl Gesellschafter als
    auch andere Personen sein.
  • Die Gesellschafterversammlung entscheidet über
    die Bestellung oder Abberufung der
    Geschäftsführer.

80
Geschäftsführung- Fortsetzung -
  • Hat die GmbH mehrere Geschäftsführer, so gilt
    Gesamtgeschäftsführungsbefugnis.
  • Im Gegensatz zu der AG sind die Geschäftsführer
    einer GmbH
  • weisungsgebunden.

81
GmbH- Vertretung -
  • Die Vertretung der GmbH erfolgt durch den
    Geschäftsführer.
  • Grundsätzlich gilt nach dem Gesetz die
    Gesamtvertretung.

82
Wie sieht es nun mit der letzten Unternehmensform
der GmbH aus?
  • Pro
  • Mit 30.000 Euro liegen Sie über dem geforderten
    Mindestkapital von 25.000 Euro.
  • Sie könnten die GmbH sowohl alleine, als auch mit
    einem Partner gründen.

83
  • Der Anteil, der Ihnen beiden am Gewinn zusteht
    richtet sich nach dem Verhältnis der
    Geschäftsanteile.
  • Sie beide würden nur mit ihrem Geschäftsvermögen
    und nicht mit ihrem Privatvermögen haften.
  • Sie können alleiniger Geschäftsführer sein und
    somit alle Entscheidungen alleine treffen.

84
Unternehmensformen
Füllen Sie die vorliegende Tabelle anhand der
zuvor gelernten Kriterien aus.
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
85
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86
Unternehmensformen
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
Einzel-unternehmung -Inhaber als natürliche Person ist rechtsfähig -Für Einzel-unternehmung gibt es kein gesetzlich vor-geschriebenes Mindestkapital -Mit Geschäfts- vermögen -Inhaber trägt Gewinne und Verluste alleine -Inhaber ist alleiniger Geschäfts- führer und kann alle Ent- scheidungen im Innenverhältnis selbst treffen -Vertretung obliegt alleine Geschäfts-führer d.h. das Tätigwerden im Außen-verhältnis
GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts -keine eigene Rechtsfähigkeit -Gesellschafter sind Träger von Rechten und Pflichten -mindestens 2 Personen sind zur Gründung notwendig -kein gesetzlich vor-geschriebenesMindestkapital -Gesellschafter haften mit Privat- und Geschäfts-vermögen -Gesellschafter sind im gleichen Maße an Gewinn und Verlust beteiligt wenn, nichts anderes im Gesellschafter-vertrag vereinbart ist -Geschäfts- führung richtet sich nach Vereinbarung -bei fehlender Vereinbarung besteht Gesamt- geschäfts-befugnis -Vertretung richtet sich nach den Regelungen Geschäfts- führungs-befugnis
OHG Offene Handels-gesellschaft -Gesellschafter als natürliche Personen sind rechtsfähig -OHG besitzt Teil-rechtsfähigkeit -mindestens 2 Personen -Gesellschafts- vertrag -kein vor-geschriebenes Mindestkapital -Gesellschafter haften mit Privat- und Geschäfts- vermögen -unmittelbar. unbeschränkt, solidarisch -Gewinn und Verlust wird nach Gesellschafter- vertrag verteilt -Ohne Bestimmungen nach 121 HGB -richtet sich nach Gesellschafter- vertrag -ohne Vertrag nach Regelungen des 114-116 HGB -Jeder Gesellschafter ist nach außen alleine ermächtigt
87
Unternehmensformen
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
KG Kommandit-gesellschaft -Gesellschafter als natürliche Personen rechtsfähig -KG besitzt Teilrechts-fähigkeit -KG besteht aus einem Komman- ditisten und einem Komplementär (natürlich oder juristische Person) -Kommanditist haftet mit Privat- und Geschäfts-vermögen -Komplementär haftet nur mit seiner Einlage -4 von der Kapitalanteil und Rest im angemessenen Verhältnis -Geschäfts -führung liegt alleine beim Vollhafter also Komplementär -Vertretung liegt ebenfalls alleine beim Komplementär
AG Aktien-gesellschaft -Durch Eintragung ins Handels- register wird AG zur juristischen Person -Keine eigene Rechts-persönlichkeit -Mindestens eine Person erforderlich -Grundkapital 25.000 -Haftung über Gesellschafts- vermögen -Aktionäre tragen 100 des Verlust- Risikos -Haupt-versammlung beschließt Verwendung des Gewinns -Aktionäre haben Anspruch auf Dividende -Geschäfts- führung obliegt Vorstand -Vorstand vertritt AG gerichtlich und außer- gerichtlich
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung -GmbH hat eine eigene Rechts-persönlichkeit -Durch Eintragung ins Handels- register -Mindestens eine Person erforderlich -Einlage muss mind. 50.000 betragen -Haftung ist nur auf Gesellschafter- einlage beschränkt -Gewinn- verteilung nach Anteil der Geschäfts-einlage -Geschäfts-führer können Gesellschafter oder andere Personen sein -Vertretung durch Geschäfts-führer
88
  • Bemerkung der Medienentwickler
  • Dieses Programm ist so konzipiert, dass nach
    einer
  • dreimaligen Falscheingabe eine Musterlösung
    erscheint.
  • Zusätzlich wird ein Verweis zu der
    entsprechenden Folie des
  • Lernprogramms angezeigt.
  • Die Musterlösung ist der nächsten beiden Folien
    zu
  • entnehmen.

89
Unternehmensformen
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
Einzel-unternehmung -Inhaber als natürliche Person ist rechtsfähig -Für Einzel-unternehmung gibt es kein gesetzlich vor-geschriebenes Mindestkapital -Mit Privat- und Geschäftsver- mögen -Inhaber trägt Gewinne und Verluste alleine -Inhaber ist alleiniger Geschäfts- führer und kann alle Ent- scheidungen im Innenverhältnis selbst treffen -Vertretung obliegt alleine Geschäfts-führer d.h. das Tätigwerden im Außen-verhältnis
GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts -keine eigene Rechtsfähigkeit -Gesellschafter sind Träger von Rechten und Pflichten -mindestens 2 Personen sind zur Gründung notwendig -kein gesetzlich vor-geschriebenesMindestkapital -Gesellschafter haften mit Privat- und Geschäfts-vermögen -Gesellschafter sind im gleichen Maße an Gewinn und Verlust beteiligt wenn, nichts anderes im Gesellschafter-vertrag vereinbart ist -Geschäfts- führung richtet sich nach Vereinbarung -bei fehlender Vereinbarung besteht Gesamt- geschäfts-befugnis -Vertretung richtet sich nach den Regelungen Geschäfts- führungs-befugnis
OHG Offene Handels-gesellschaft -Gesellschafter als natürliche Personen sind rechtsfähig -OHG besitzt Teil-rechtsfähigkeit -mindestens 2 Personen -Gesellschafts- vertrag -kein vor-geschriebenes Mindestkapital -Gesellschafter haften mit Privat- und Geschäfts- vermögen -unmittelbar. unbeschränkt, solidarisch -Gewinn und Verlust wird nach Gesellschafter- vertrag verteilt -Ohne Bestimmungen nach 121 HGB -richtet sich nach Gesellschafter- vertrag -ohne Vertrag nach Regelungen des 114-116 HGB -Jeder Gesellschafter ist nach außen alleine ermächtigt
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Unternehmensformen
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
KG Kommandit-gesellschaft -Gesellschafter als natürliche Personen rechtsfähig -KG besitzt Teilrechts-fähigkeit -KG besteht aus einem Komman- ditisten und einem Komplementär (natürlich oder juristische Person) -Komplementär haftet mit Privat- und Geschäfts-vermögen -Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage -4 von der Kapitalanteil und Rest im angemessenen Verhältnis -Geschäfts -führung liegt alleine beim Vollhafter also Komplementär -Vertretung liegt ebenfalls alleine beim Komplementär
AG Aktien-gesellschaft -Durch Eintragung ins Handels- register wird AG zur juristischen Person -Keine eigene Rechts-persönlichkeit -Mindestens eine Person erforderlich -Grundkapital 50.00 -Haftung über Gesellschafts- vermögen -Aktionäre tragen 100 des Verlust- risikos -Haupt-versammlung beschließt Verwendung des Gewinns -Aktionäre haben Anspruch auf Dividende -Geschäfts- führung obliegt Vorstand -Vorstand vertritt AG gerichtlich und außer- gerichtlich
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung -GmbH hat eine eigene Rechts-persönlichkeit -Durch Eintragung ins Handels- register -Mindestens eine Person erforderlich -Einlage muss mind. 25.000 betragen -Haftung ist nur auf Gesellschafter- einlage beschränkt -Gewinn- verteilung nach Anteil der Geschäfts-einlage -Geschäfts-führer können Gesellschafter oder andere Personen sein -Vertretung durch Geschäfts-führer
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