Title: Unternehmensformen
1Unternehmensformen
- Wahl einer geeigneten Rechtsform
2Aspekte bei der Wahl der Unternehmensform
- Was ist Gegenstand des Unternehmens?
- Wie viele Personen sind an der Gründung
beteiligt? - Wie viel Kapital ist vorhanden?
- Soll das Geschäfts- oder Privatvermögen haften?
- Wer soll das Unternehmen vertreten?
3(No Transcript)
4Diese beiden Gesellschaftsformen unterteilen sich
abermals in
- Kapitalgesell-
- schaften
- Aktiengesell-
- schaft (AG)
- Gesellschaft mit
- beschränkter
- Haftung (GmbH)
- Personengesell-schaften
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR)
- Offene Handelsgesell-schaft (OHG)
- Kommandit-
- gesellschaft (KG)
5Ãœbersicht Rechtsformen des Privatrechts
6Sie wollen nun folgende Liste systematisch
bearbeiten
- Einzelunternehmung
- GbR
- OHG
- KG
- AG
- GmbH
7Die hier aufgelisteten Kriterien werden nun für
jede Unternehmensform sukzessiv abgehandelt.
- Rechtsfähigkeit
- Gründung
- Haftung
- Ergebnisverteilung
- Geschäftsführung
- Vertretung
8 9Einzelunternehmung- Rechtsfähigkeit -
- Der Inhaber ist als natürliche Person
rechtsfähig. - Die Einzelunternehmung hat keine eigene
Rechtspersönlichkeit.
10Einzelunternehmung- Gründung -
- Für Einzelunternehmungen gibt es
- kein gesetzlich vorgeschriebenes
- Mindestkapital.
- Gesetzliche Meldepflicht
- gegenüber
- Gewerbeamt
- Finanzamt
- Berufsgenossenschaft
- Zuständige Kammer
11Einzelunternehmung- Haftung -
- Sie müssten mit Ihrem
- Geschäfts- und Privatvermögen
- haften.
12Einzelunternehmung- Ergebnisverteilung -
- Die Verluste würden Sie alleine
- tragen.
- Macht Ihr Baustoffhandel Gewinne,
- stehen diese Ihnen aber auch alleine
- zu.
13Einzelunternehmung- Geschäftsführung -
- Sie sind der alleinige
- Geschäftsführer, d.h. Sie können
- alle Entscheidungen im Innen-
- verhältnis, Ihrer Unternehmung betreffend,
alleine treffen.
14Einzelunternehmung- Vertretung -
- Unter Vertretung versteht man alle
- gerichtlichen und außergerichtlichen
- Geschäfte und Rechtshandlungen.
- Auch die Vertretung würde Ihnen
- alleine obliegen, d.h. das Tätigwerden
- im Außenverhältnis.
15Würde eine Einzelunternehmung für Sie in Betracht
kommen?
- Pro
- Sie hätten alleinige Geschäftsführungsbefugnis
- Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital
- Ihnen steht der Gewinn alleine zu.
16- Kontra
- Sie könnten niemanden in Ihr Unternehmen
aufnehmen. - Im Falle eines Konkurses würden Sie auch sein
Haus verlieren. - Verluste treffen somit nur ihn persönlich.
17Unternehmensformen
Füllen Sie die vorliegende Tabelle anhand der
zuvor gelernten Kriterien aus.
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
Einzel-unternehmung
18Personengesellschaften
- Personengesellschaften
- entstehen durch Vertrag
- zwischen mind. 2 Personen, die
- sich zur Erfüllung eines
- gemeinsamen Zweckes
- zusammenschließen.
19Wie bereits erwähnt, unterteilen sich die
Personengesellschaften in
20- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
- (GbR)
21GBR- Rechtsfähigkeit -
- Die GbR hat keine eigene
- Rechtsfähigkeit.
- Die Gesellschafter sind somit
- Träger von Rechten und
- Pflichten.
22GbR- Gründung -
- Zur Gründung einer GbR bedarf es mindestens 2
Personen, die sich zur Errichtung eines
gemeinsamen Zweckes zusammenschließen - Die im Gesellschaftsvertrag festgesetzte
Kapitaleinlage ist von jedem Gesellschafter zu
leisten.
23GbR- Gründung -
- Das Vermögen ist gemeinschaftliches Vermögen der
Gesellschafter, die somit Gesamthandeigentümer
sind. - Ein Mindestkapital ist gesetzlich nicht
vorgeschrieben.
24GbR- Haftung -
- Die Gesellschaft haftet sowohl
- mit ihrem Privatvermögen, als
- auch mit ihrem
- Geschäftsvermögen.
25GbR- Haftung-
- Unbeschränkt Privat- und Geschäftsvermögen
- Unmittelbar Jeder Gläubiger kann sich direkt an
jeden Gesellschafter wenden und seine Forderungen
geltend machen - Solidarisch Alle Gesellschafter haften für die
gesamten Verbindlichkeiten
26GbR- Ergebnisverteilung -
- Ist in dem Gesellschaftsvertrag nichts
- anderes vereinbart, ist jeder
- Gesellschafter
- in gleichem Maße am Gewinn oder
- Verlust beteiligt.
- Die Ergebnisverteilung findet am
- Ende eines Geschäftsjahres statt.
27GbR- Geschäftsführung -
- Die Geschäftsführung richtet sich nach dem
Gesellschaftsvertrag. - Bei fehlender Vereinbarung besteht
Gesamtgeschäftsführungsbefugnis. Dann ist für
jedes Geschäft die Zustimmung aller
Gesellschafter erforderlich.
28GbR- Vertretung
- Liegt keine abweichende Regelung vor, so richtet
sich die Vertretung, also das Tätigwerden im
Außenverhältnis, nach den Regelungen der
Geschäftsführungsbefugnis.
29Würde an dieser Stelle eine GbR für Sie geeignet
sein?
- Pro
- Eine GbR benötigt mind. 2 Personen, so dass Sie
die Möglichkeit weitere Personen aufzunehmen. - Kein Mindestkapital erforderlich, d.h. 30.000
Euro reichen aus.
30- Kontra
- Sie haften mit dem Privatvermögen haften
- Auch wenn ein zusätzlicher Partner weniger
Kapital als Sie in das Unternehmen einbringen
würde, sind Sie beide in gleichem Maße am
Gewinn/Verlust beteiligt. - Bei der Aufnahme eines Partners können Sie
Entscheidungen nicht alleine treffen, sondern nur
in Abstimmung mit Ihrem Partner.
31Unternehmensformen
Füllen Sie die vorliegende Tabelle anhand der
zuvor gelernten Kriterien aus.
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
32- Offene Handelsgesellschaft
- ( OHG)
33OHG- Rechtsfähigkeit
- Die Gesellschafter sind als natürliche Personen
rechtsfähig. - Die OHG besitzt eine Teilrechtsfähigkeit.
- Das hat zur Folge, dass die OHG unter ihrer Firma
u.a. Verbindlichkeiten eingehen und Eigentum
erwerben kann.
34OHG- Gründung -
- Mindestens 2 Personen
- OHG beginnt grundsätzl. mit Aufnahme der
Geschäfte - Gesellschaftsvertrag
- Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital
- Gesetzliche Meldepflicht
35OHG- Haftung -
- Die Gesellschafter haften sowohl mit ihrem
Privat- als auch mit ihrem Geschäftsvermögen.
36OHG- Haftung -
- Unbeschränkt Privat- und Geschäftsvermögen
- Unmittelbar Jeder Gläubiger kann sich direkt an
jeden Gesellschafter wenden und seine Forderungen
geltend machen. - Solidarisch Alle Gesellschafterhaften für die
gesamten Verbindlichkeiten
37OHG- Ergebnisverteilung -
- Am Ende eines Geschäftsjahres wird der
Gewinn/Verlust ermittelt und für jeden
Gesellschafter sein Anteil daran errechnet. - Der Anteil richtet sich grundsätzl. nach dem
Gesellschaftsvertrag. - Enthält dieser keine Bestimmungen, wird der
Gewinn/Verlust entsprechend der gesetzl.
Regelungen nach 121 HGB verteilt.
38Ergebnisverteilung nach 121 HBG
- Jeder Gesellschafter erhält zunächst einen Anteil
von 4 des Jahresgewinnes. - Der restliche Gewinn wird nach Köpfen verteilt.
- Macht die OHG Verluste, werden auch diese nach
Köpfen verteilt.
39OHG- Geschäftsführung -
- Die Geschäftsführung richtet sich nach dem
Gesellschaftsvertrag. - Bei fehlender Vereinbarung gelten die Regelungen
der 114-116 HGB, wonach jeder Gesellschafter
alleine zu handeln berechtigt ist.
40OHG- Vertretung -
- Zur Vertretung der OHG, also
- dem Tätigwerden im
- Außenverhältnis, ist
- grundsätzlich jeder
- Gesellschafter alleine
- ermächtigt.
41Und wie steht es mit einer OHG?
- Pro
- Mit einem Partner wäre die Mindestvoraussetzung
an die Personenzahl in einer OHG erfüllt. - Mit den 30.000 Euro können Sie also eine OHG
gründen, da kein Mindestkapital erforderlich ist.
42- Ein weiterer Vorteil für einen Partner ist,
dass der Gewinn hier nach dem Anteil der
Geldeinlage verteilt wird, - d.h. wenn der Partner im Vergleich zu Ihnen
weniger Geld in das Unternehmen einbringt, steht
ihm auch ein geringerer Anteil am Gewinn als
Ihnen zu.
43- Kontra
- Sie und Ihr Partner würden aber auch hier mit
ihrem Privatvermögen haften. - Zusätzlich ist auch Ihr Partner zur alleinigen
Geschäftsführung befähigt.
44Unternehmensformen
Füllen Sie die vorliegende Tabelle anhand der
zuvor gelernten Kriterien aus.
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
OHG Offene Handels-gesellschaft
45Die dritte und letzte Möglichkeit einer
Personengesellschaft ist die
- Kommanditgesellschaft
- ( KG)
46KG- Rechtsfähigkeit -
- Die Gesellschafter sind als natürliche Personen
rechtsfähig. - Die KG besitzt eine Teilrechtsfähigkeit.
- Das hat zur Folge, dass die KG unter ihrer Firma
u.a. Verbindlichkeiten eingehen und Eigentum
erwerben kann.
47KG- Gründung -
48Der Komplementär kann zum einen eine natürliche
Person sein, wie es bei Ihnen der Fall
ist. Andernfalls kann der Komplementär auch eine
juristische Person, z.B. in Form einer GmbH sein.
49KG- Haftung -
- Der Komplementär
- Der Komplementär haftet mit seinem ganzen
Vermögen. - Er haftet als sowohl mit seinem Geschäfts - als
auch mit seinem Privatvermögen.
50KG- Haftung -
- Der Kommanditist
- Der Kommanditist haftet nur bis zur Höhe seiner
Einlage. - Somit können Gläubiger nicht aus dem
Privatvermögen befriedigt werden.
51Da die Zahl der Kommanditisten nicht begrenzt
ist, hat man bei einer KG im Gegensatz zu einer
OHG sehr gute Möglichkeiten der
Kapitalausstattung.
52KG- Ergebnisverteilung -
- Gewinn
- Wie bei der OHG
- 4 vom Kapitalanteil
- Rest im angemessenen Verhältnis
- Verlust
- Die Kommanditisten sind an einem
- Verlust nur bis zur Höhe ihrer Einlage
- beteiligt.
53KG- Geschäftsführung -
- Sowohl die Geschäftsführung als auch die
Vertretung liegt alleine bei dem Komplementär,
also bei dem Vollhafter. - Der Kommanditist hat lediglich ein Recht auf
Gewinn, ein Kontrollrecht sowie ein
Widerspruchsrecht.
54Was spricht also für bzw. gegen eine KG?
- Pro
- Sie und ein Partner können gemeinsam eine KG
gründen. - Dabei würde Ihr Partner als Kommanditist
Teilhafter sein, so dass sein Privatvermögen
geschützt wird. - Sie sind Komplementär, so dass Ihnen die
alleinige Geschäftsführung zusteht.
55- Kontra
- Der Komplementär haftet auch bei dieser
Rechtsform mit seinem Vermögen. - Ihr Gewinnanteil könnte dem Ihres Partners
entsprechen, obwohl sich die Haftung des Partners
im Gegensatz zu Ihnen auf die Höhe seiner Einlage
beschränkt.
56Unternehmensformen
Füllen Sie die vorliegende Tabelle anhand der
zuvor gelernten Kriterien aus.
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
KG Kommandit- gesellschaft
57Die Kapitalgesellschaften unterteilen sich wie
folgt
58Im Gegensatz zu den drei Personengesellschaften
würden Sie bei Gründung einer Kapitalgesellschaft
nur mit dem Geschäftsvermögen haften. Die
Gläubiger könnten sich unter keinen Unständen aus
dem Privatvermögen von Ihnen befriedigen.
59Zuerst informieren Sie sich über die
60Aufbau der AG
61AG- Organe -
- Hauptversammlung
- beschlussfassendes Organ
- Aufsichtsrat
- Ãœberwachungsorgan
- Vorstand
- leitendes bzw. ausführendes Organ
62AG- Rechtsfähigkeit -
- Durch die Eintragung in das Handelsregister wird
die AG zur juristischen Person. - Sie hat also somit eine eigene Rechtspersönlichkei
t. - Vor der Eintragung in das Handelsregister haben
die Gesellschafter den Rechtsstatus einer GbR.
63AG- Gründung -
- Mindestens eine Person erforderlich
- Das Grundkapital einer AG beträgt mind. 50.000
Euro - Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt.
64AG- Haftung -
- Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet
den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. - Die Aktionäre tragen einerseits das Risiko, 100
ihres Kapitaleinsatzes zu verlieren, andererseits
haben sie die Chance, mehrere 100 Gewinne zu
erhalten.
65AG- Ergebnisverteilung -
- Die Hauptversammlung beschließt die Verwendung
des Bilanzgewinnes. - Vorstand und Aufsichtsrat können bis zur Hälfte
des Jahres Überschusses in freiwillige Rücklagen
einstellen. - Die Aktionäre haben Anspruch auf Dividende
(Gewinnanteil) - Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen
sich nach ihren Anteilen am Grundkapital.
66AG- Geschäftsführung -
- Die Geschäftsführung einer AG obliegt dem
Vorstand. - Besteht dieser aus mehreren Personen, so sind
sämtliche Vorstandsmitglieder nur
gemeinschaftlich zu Geschäftsführung befugt.
67AG- Vertretung -
- Der Vorstand vertritt die AG gerichtlich und
außergerichtlich. - Besteht dieser aus mehreren Personen, so sind
sämtliche Vorstandsmitglieder nur zur
gemeinschaftl. Vertretung befugt.
68Wie wäre eine AG zu beurteilen?
- Pro
- Sie könnten sowohl alleine, als auch mit einem
Partner eine AG gründen. - Bei der AG haften Sie nur mit Ihrem
Geschäftsvermögen, d.h. Ihr Haus bleibt Ihnen auf
jeden Fall erhalten.
69- Kontra
- Würde Ihr Partner mit in den Vorstand aufgenommen
werden wollen, wären Sie beide nur
gemeinschaftlich befugt Entscheidungen zu
treffen. - Außerdem würden die 30.000 Euro von Ihnen nicht
ausreichen, um eine AG zu gründen. Eine
Kreditaufnahme wäre unter Umständen notwendig.
70Unternehmensformen
Füllen Sie die vorliegende Tabelle anhand der
zuvor gelernten Kriterien aus.
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
AG Aktien- gesellschaft
71- Gesellschaft mit beschränkter
- Haftung
- (GmbH)
72Aufbau einer GmbH
73GmbH- Organe -
- Geschäftsführer
- Leitendes bzw. ausführendes Organ
- (steht aber unter großem Einfluss der
- Gesellschafter ist weisungs-
- gebunden)
- Aufsichtsrat
- Ãœberwachungsorgan
- Gesellschafterversammlung
- Beschlussorgan ( oberstes Willensorgan der GmbH)
74GmbH- Rechtsfähigkeit -
- Die GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit.
- Die juristische Person entsteht durch Eintragung
in das Handelsregister.
75GmbH- Gründung -
- Mind. eine Person erforderlich
- Stammkapital muss mind. 25.000 Euro betragen.
- Eine Einlage muss durch 50 teilbar sein.
- Die Eintragung ins Handelsregister darf erst
erfolgen, wenn ¼ der Stammeinlage eingezahlt sind.
76GmbH- Haftung -
- Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet den
Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. - Die Haftung der Gesellschafter ist nur auf ihre
Stammeinlage beschränkt.
77GmbH- Ergebnisverteilung -
- Die Gewinnverteilung erfolgt nach dem Anteil der
Geschäftsanteile, sofern im Gesellschaftsvertrag
nichts anderes bestimmt ist.
78Bei der Gründung einer GmbH stimmen die Beträge
der Geschäftsanteile und der Stammeinlagen des
einzelnen Gesellschafters überein. Danach kann
jeder Gesellschafter mehrere Geschäftsanteile
erwerben, denn Geschäftsanteile sind veräußerlich
und vererblich.
79GmbH- Geschäftsführung -
- Der/die Geschäftsführer sind die gesetzlichen
Vertreter der GmbH. - Geschäftsführer können sowohl Gesellschafter als
auch andere Personen sein. - Die Gesellschafterversammlung entscheidet über
die Bestellung oder Abberufung der
Geschäftsführer.
80Geschäftsführung- Fortsetzung -
- Hat die GmbH mehrere Geschäftsführer, so gilt
Gesamtgeschäftsführungsbefugnis. - Im Gegensatz zu der AG sind die Geschäftsführer
einer GmbH - weisungsgebunden.
81GmbH- Vertretung -
- Die Vertretung der GmbH erfolgt durch den
Geschäftsführer. - Grundsätzlich gilt nach dem Gesetz die
Gesamtvertretung.
82Wie sieht es nun mit der letzten Unternehmensform
der GmbH aus?
- Pro
- Mit 30.000 Euro liegen Sie über dem geforderten
Mindestkapital von 25.000 Euro. - Sie könnten die GmbH sowohl alleine, als auch mit
einem Partner gründen.
83- Der Anteil, der Ihnen beiden am Gewinn zusteht
richtet sich nach dem Verhältnis der
Geschäftsanteile. - Sie beide würden nur mit ihrem Geschäftsvermögen
und nicht mit ihrem Privatvermögen haften. - Sie können alleiniger Geschäftsführer sein und
somit alle Entscheidungen alleine treffen.
84Unternehmensformen
Füllen Sie die vorliegende Tabelle anhand der
zuvor gelernten Kriterien aus.
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
85Legende für die Auswertung Ihrer Ergebnisse
Prima!! Sie haben dieses Feld richtig ausgefüllt.
Schade!!! Hier sollten Sie die entsprechenden
Inhalte noch einmal nachlesen.
Sollten sich in Ihrer Ergebnistabelle rot
unterlegte Felder befinden, haben Sie die
Möglichkeit diese zu korrigieren.
86Unternehmensformen
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
Einzel-unternehmung -Inhaber als natürliche Person ist rechtsfähig -Für Einzel-unternehmung gibt es kein gesetzlich vor-geschriebenes Mindestkapital -Mit Geschäfts- vermögen -Inhaber trägt Gewinne und Verluste alleine -Inhaber ist alleiniger Geschäfts- führer und kann alle Ent- scheidungen im Innenverhältnis selbst treffen -Vertretung obliegt alleine Geschäfts-führer d.h. das Tätigwerden im Außen-verhältnis
GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts -keine eigene Rechtsfähigkeit -Gesellschafter sind Träger von Rechten und Pflichten -mindestens 2 Personen sind zur Gründung notwendig -kein gesetzlich vor-geschriebenesMindestkapital -Gesellschafter haften mit Privat- und Geschäfts-vermögen -Gesellschafter sind im gleichen Maße an Gewinn und Verlust beteiligt wenn, nichts anderes im Gesellschafter-vertrag vereinbart ist -Geschäfts- führung richtet sich nach Vereinbarung -bei fehlender Vereinbarung besteht Gesamt- geschäfts-befugnis -Vertretung richtet sich nach den Regelungen Geschäfts- führungs-befugnis
OHG Offene Handels-gesellschaft -Gesellschafter als natürliche Personen sind rechtsfähig -OHG besitzt Teil-rechtsfähigkeit -mindestens 2 Personen -Gesellschafts- vertrag -kein vor-geschriebenes Mindestkapital -Gesellschafter haften mit Privat- und Geschäfts- vermögen -unmittelbar. unbeschränkt, solidarisch -Gewinn und Verlust wird nach Gesellschafter- vertrag verteilt -Ohne Bestimmungen nach 121 HGB -richtet sich nach Gesellschafter- vertrag -ohne Vertrag nach Regelungen des 114-116 HGB -Jeder Gesellschafter ist nach außen alleine ermächtigt
87Unternehmensformen
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
KG Kommandit-gesellschaft -Gesellschafter als natürliche Personen rechtsfähig -KG besitzt Teilrechts-fähigkeit -KG besteht aus einem Komman- ditisten und einem Komplementär (natürlich oder juristische Person) -Kommanditist haftet mit Privat- und Geschäfts-vermögen -Komplementär haftet nur mit seiner Einlage -4 von der Kapitalanteil und Rest im angemessenen Verhältnis -Geschäfts -führung liegt alleine beim Vollhafter also Komplementär -Vertretung liegt ebenfalls alleine beim Komplementär
AG Aktien-gesellschaft -Durch Eintragung ins Handels- register wird AG zur juristischen Person -Keine eigene Rechts-persönlichkeit -Mindestens eine Person erforderlich -Grundkapital 25.000 -Haftung über Gesellschafts- vermögen -Aktionäre tragen 100 des Verlust- Risikos -Haupt-versammlung beschließt Verwendung des Gewinns -Aktionäre haben Anspruch auf Dividende -Geschäfts- führung obliegt Vorstand -Vorstand vertritt AG gerichtlich und außer- gerichtlich
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung -GmbH hat eine eigene Rechts-persönlichkeit -Durch Eintragung ins Handels- register -Mindestens eine Person erforderlich -Einlage muss mind. 50.000 betragen -Haftung ist nur auf Gesellschafter- einlage beschränkt -Gewinn- verteilung nach Anteil der Geschäfts-einlage -Geschäfts-führer können Gesellschafter oder andere Personen sein -Vertretung durch Geschäfts-führer
88- Bemerkung der Medienentwickler
- Dieses Programm ist so konzipiert, dass nach
einer - dreimaligen Falscheingabe eine Musterlösung
erscheint. - Zusätzlich wird ein Verweis zu der
entsprechenden Folie des - Lernprogramms angezeigt.
- Die Musterlösung ist der nächsten beiden Folien
zu - entnehmen.
89Unternehmensformen
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
Einzel-unternehmung -Inhaber als natürliche Person ist rechtsfähig -Für Einzel-unternehmung gibt es kein gesetzlich vor-geschriebenes Mindestkapital -Mit Privat- und Geschäftsver- mögen -Inhaber trägt Gewinne und Verluste alleine -Inhaber ist alleiniger Geschäfts- führer und kann alle Ent- scheidungen im Innenverhältnis selbst treffen -Vertretung obliegt alleine Geschäfts-führer d.h. das Tätigwerden im Außen-verhältnis
GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts -keine eigene Rechtsfähigkeit -Gesellschafter sind Träger von Rechten und Pflichten -mindestens 2 Personen sind zur Gründung notwendig -kein gesetzlich vor-geschriebenesMindestkapital -Gesellschafter haften mit Privat- und Geschäfts-vermögen -Gesellschafter sind im gleichen Maße an Gewinn und Verlust beteiligt wenn, nichts anderes im Gesellschafter-vertrag vereinbart ist -Geschäfts- führung richtet sich nach Vereinbarung -bei fehlender Vereinbarung besteht Gesamt- geschäfts-befugnis -Vertretung richtet sich nach den Regelungen Geschäfts- führungs-befugnis
OHG Offene Handels-gesellschaft -Gesellschafter als natürliche Personen sind rechtsfähig -OHG besitzt Teil-rechtsfähigkeit -mindestens 2 Personen -Gesellschafts- vertrag -kein vor-geschriebenes Mindestkapital -Gesellschafter haften mit Privat- und Geschäfts- vermögen -unmittelbar. unbeschränkt, solidarisch -Gewinn und Verlust wird nach Gesellschafter- vertrag verteilt -Ohne Bestimmungen nach 121 HGB -richtet sich nach Gesellschafter- vertrag -ohne Vertrag nach Regelungen des 114-116 HGB -Jeder Gesellschafter ist nach außen alleine ermächtigt
90Unternehmensformen
Rechts-fähigkeit Gründung Haftung Ergebnis-verteilung Geschäfts-führung Vertretung
KG Kommandit-gesellschaft -Gesellschafter als natürliche Personen rechtsfähig -KG besitzt Teilrechts-fähigkeit -KG besteht aus einem Komman- ditisten und einem Komplementär (natürlich oder juristische Person) -Komplementär haftet mit Privat- und Geschäfts-vermögen -Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage -4 von der Kapitalanteil und Rest im angemessenen Verhältnis -Geschäfts -führung liegt alleine beim Vollhafter also Komplementär -Vertretung liegt ebenfalls alleine beim Komplementär
AG Aktien-gesellschaft -Durch Eintragung ins Handels- register wird AG zur juristischen Person -Keine eigene Rechts-persönlichkeit -Mindestens eine Person erforderlich -Grundkapital 50.00 -Haftung über Gesellschafts- vermögen -Aktionäre tragen 100 des Verlust- risikos -Haupt-versammlung beschließt Verwendung des Gewinns -Aktionäre haben Anspruch auf Dividende -Geschäfts- führung obliegt Vorstand -Vorstand vertritt AG gerichtlich und außer- gerichtlich
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung -GmbH hat eine eigene Rechts-persönlichkeit -Durch Eintragung ins Handels- register -Mindestens eine Person erforderlich -Einlage muss mind. 25.000 betragen -Haftung ist nur auf Gesellschafter- einlage beschränkt -Gewinn- verteilung nach Anteil der Geschäfts-einlage -Geschäfts-führer können Gesellschafter oder andere Personen sein -Vertretung durch Geschäfts-führer