Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus der BK Bundeskommission und der RK Regionalkommission - PowerPoint PPT Presentation

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Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus der BK Bundeskommission und der RK Regionalkommission

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Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus der BK Bundeskommission und der RK Regionalkommission Wie funktioniert die Umsetzung Die Beschl sse sind am 19. – PowerPoint PPT presentation

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Title: Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus der BK Bundeskommission und der RK Regionalkommission


1
Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus der
BK Bundeskommissionund derRK Regionalkommission

2
Zukünftiges ArbeitsrechtBundeskommission
28 DG und 28 DN durch einen
Beschluss ¾ Mehrheit in die künftige AVR
Beschlusskommission Grundstruktur, Mantel
(Allg. Teil und Anlage 1), Mittelwert-Tabelle,
Eingruppierung, Altersversorgung,sowie Vorgaben
für Bandbreiten Verhandlungskommission
6 DN und 6 DGSie erarbeiten und
beschließen die Beschlussvorlagen für die
Beschlusskommission
3
  • Bundeskommission Beschluss Juni 2008
  • Die zweijährigen Lebensaltersstufen werden zu
  • Regelvergütungsstufen
  • - Kinderortszuschlag bleibt, (für neue
    Mitarbeiter 90 Euro)?
  • - Verheiratetenortszuschlag (Besitzstand Stichtag
    30.06.08)?
  • - Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bleibt
    unverändert
  • - AZV Tag bleibt unverändert
  • - Tabellenwert wird um 50 Euro Sockelbetrag
    erhöht
  • und ab 01.01.08 plus 1,6
  • und ab 01.01.09 um weitere 4,3 erhöht
  • - Einmalzahlung 225 Euro im Januar 2009
  • - 70 Euro mtl. mehr für Azubis und Schüler
  • - 39 Stunden-Woche ab 01.09.09

4
Zulässige Bandbreiten zur Abweichung in der
Regionalkommission in der Vergütung 7 für
2008 in der Arbeitszeit 6 für 2008 in der
Vergütung 10 für 2009 in der Arbeitszeit 6
für 2009
5
Zukünftiges ArbeitsrechtRegionalkommission
Regionalkommission Entgelthöhe,
wöchentliche Arbeitszeit und Urlaubsanspruch,
sowie Abweichungen zur Beschäftigungssicherung,i
nnerhalb der durch die Bundeskommission
vorgegebenen Bandbreiten Augsburg alle
7 bayerischen Bistümer Bamberg sind mit
je 2 Vertretern Eichstätt als RK
zusammengefasst München Freising Passau Reg
ensburg Würzburg
Bayern 14 DG und 14 DN durch einen
Beschluss ¾ Mehrheit in die künftige
AVR
6
Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der
Regionalkommission
  • Grundlage ist die Zusammenführung von
    Grundvergütung, allgemeiner Zulage und
    Ortszuschlag der Stufe 1
  • Diese werden zur Regelvergütung keine
    finanziellen Verluste für die am 30.06.08 bereits
    beschäftigten Mitarbeiter.

7
Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der
Regionalkommission
  • Diese neuen Tabellenwerte werden ab 01.07.08 um
    den Sockelbetrag von 50 Euro und danach um 1,6
    erhöht.
  • Dies gilt für die VG 1-9 und Kr 14-3
  • Ohne Sockelbetrag aber auch 1,6 mehr für die VG
    10-12 und Kr 1 und Kr 2 Sonderregelung für
    diese unteren Vergütungsgruppen.

8
Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der
Regionalkommission
  • Ab 01.07.08 gibt es eine Zulage in gleicher Höhe
    (Das ist die Differenz zwischen Juni- und
    Juli-Gehaltals monatliche Nachzahlung für das
    erste Halbjahr) damit gibt es auch ein höheres
    Weihnachtsgeld für 2008
  • Die Erhöhung und die Zulagen gibt es auch für
    Mitarbeiter
  • die in Altersteilzeit (Ansparphase/Ruhephase)
    sind
  • die in der zweiten Jahreshälfte eingestellt
    werden
  • mit befristeten Verträgen
  • im Mutterschutz/ Elternzeit/ Arbeitsunfähigkeit/
    Langzeitkranke
  • Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulagen
    anteilig!
  • Keine Nachzahlung gibt es für Mitarbeiter die
    bereits vor dem 01.07.08 ausgeschieden sind.

9
Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der
Regionalkommission
  • Eine weitere Erhöhung der Tabellenwerte um 4,3
    ab 01.01.09
  • Eine Einmalzahlung von 225 Euro im Januar
    2009Bitte beachten die Einmalzahlung von 450
    im Dez. 2008erfolgt zusätzlich und ist nicht
    Teil dieses Beschlusses !
  • 70 Euro mtl. mehr für Azubis und Schüler
  • rückwirkend ab dem 01.01.08

10
Regelvergütungstabelle ab 01.07.08
11
Verg.- Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe
Gr. 1 2 3 4 4 5 6 7 8 9
                     
Kr 14 3.854,42 3.968,82 4.083,22 4.172,20 4.261,18 4.261,18 4.350,18 4.439,15 4.528,13 4.617,10
Kr 13 3.448,40 3.562,80 3.677,20 3.766,18 3.855,14 3.855,14 3.944,13 4.033,11 4.122,09 4.211,08
Kr 12 3.179,32 3.285,88 3.392,39 3.475,24 3.558,11 3.558,11 3.640,97 3.723,82 3.806,68 3.889,55
Kr 11 2.998,32 3.100,57 3.202,81 3.282,34 3.361,87 3.361,87 3.441,40 3.520,92 3.600,45 3.679,98
Kr 10 2.825,20 2.920,07 3.014,94 3.088,70 3.162,50 3.162,50 3.236,25 3.310,04 3.383,81 3.457,59
Kr 9 2.666,33 2.754,03 2.841,77 2.910,01 2.978,24 2.978,24 3.046,49 3.114,72 3.182,96 3.251,19
Kr 8 2.518,67 2.599,94 2.681,23 2.744,46 2.807,70 2.807,70 2.870,91 2.934,13 2.997,35 3.060,56
Kr 7 2.383,71 2.458,80 2.533,87 2.592,27 2.650,67 2.650,67 2.709,06 2.767,46 2.825,85 2.884,24
Kr 6 2.225,00 2.293,80 2.362,61 2.416,12 2.469,64 2.469,64 2.523,15 2.576,68 2.630,18 2.683,71
Kr 5a 2.150,33 2.214,67 2.278,99 2.329,03 2.379,05 2.379,05 2.429,09 2.479,13 2.529,16 2.579,18
Kr 5 2.099,08 2.159,94 2.220,81 2.268,14 2.315,48 2.315,48 2.362,82 2.410,13 2.457,48 2.504,84
Kr 4 2.006,42 2.060,52 2.114,61 2.156,69 2.198,76 2.198,76 2.240,84 2.282,92 2.325,00 2.367,07
Kr 3 1.920,47 1.966,44 2.012,41 2.048,17 2.083,92 2.083,92 2.119,68 2.155,42 2.191,19 2.226,93
Kr 2 1.772,37 1.812,66 1.852,96 1.884,30 1.915,62 1.915,62 1.946,97 1.978,29 2.009,65 2.040,98
Kr 1 1.698,52 1.734,38 1.770,24 1.798,12 1.826,02 1.826,02 1.853,91 1.881,78 1.909,65 1.937,55
12
Vergütungsgruppenzulagen
  • Anlage 2d die Anmerkungen A-F
  • werden rückwirkend ab dem 01.01.08 dynamisiert in
    Eurobeträgen festgelegt (bisher prozentuale
    Berechnung auf Basis der Grundvergütung)?
  • 2008 2009
  • A 84,63 88,27
  • B 101,56 105,93
  • C 112,17 116,99
  • D 124,19 129,53
  • E 103,49 107,94
  • F 137,81 143,73

13
Modellberechnung
  • Beispiel VergGr 5b, Stufe 6, verheiratet, zwei
    Kinder
  • Vergütung bis 31.12.2007 Vergütung ab
    01.01.2008
  • Grundvergütung 1937,96 Regelvergütung
    2554,92
  • Ortszuschlag Stufe 4 790,40 Zulage
    verheiratet 108,61
  • Allg. Zulage 114,60 Zulage
    Kinder 184,04
  • Schichtzulage 35,79
    Schichtzulage 35,79
  • Heimzulage 61,36 Heimzulage
    61,36
  • Vergütung 2940,11 Vergütung
    2944,72
  • Vergütung ab 01.07.2008 Vergütung ab
    01.01.2009
  • Regelvergütung 2646,60 Regelvergütung
    2760,40
  • Zulage verheiratet 108,61 Zulage
    verheiratet 113,28
  • Zulage Kinder 184,04 Zulage Kinder
    191,96
  • Schichtzulage 35,79
    Schichtzulage 35,79
  • Heimzulage 61,36 Heimzulage
    61,36
  • Vergütung 3036,40 Vergütung
    3163,79
  • Zulage Differenz 91,68
  • Auszahlungsbetrag 3128,08

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Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der
Regionalkommission
  • Weihnachtsgeld (Berechnung Septembergehalt/1993)
    80,84 für 2008 und 77,51 für 2009
  • Urlaubsgeld bleibt unverändert (255,65 /332,34
    )?
  • AZV Tag bleibt unverändert
  • 38,5 Std. Woche bis 30.06.09
  • 39 Std. Woche ab 01.07.09(als Kompensation für
    das erhöhte Weihnachtsgeld in2008)?

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Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der
Regionalkommission
  • Besitzstandsregelung
  • Gelten für alle Mitarbeiter die am 30.06.08
    bereits beschäftigt waren und deren AVR
    Dienstverhältnis nach dem 01.07.08 fortbesteht.
  • Alle Bestimmungen der AVR und die Erhöhung
    der Bezüge haben Geltung auch beim Ausscheiden
    im zweiten Halbjahr, keine Nachzahlung beim
    Ausscheiden im ersten Halbjahr!

16
Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der
Regionalkommission
  • Besitzstandsregelung
  • Ortszuschlag der Stufe 2 für Mitarbeiter die
    bereits am 30.06.08 verheiratet waren. Für neue
    Mitarbeiter, oder bei Heirat nach dem 01.07.08
    entfällt der Ehegattenbezogene Ortszuschlag
  • Besitzstandsmitarbeiter erhalten diesen
    Ehegattenbezogene OZ dynamisiert und rückwirkend
    ab 01.01.08 108,61 für 2008 und 113,28 für
    2009

17
Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der
Regionalkommission
  • Besitzstandsregelung
  • Ortszuschlag (Kinder) der Stufe 3-8 für
    Mitarbeiter die bereits am 30.06.08 beschäftigt
    waren.Neue Mitarbeiter die ab dem 01.07.08
    eingestellt sind bekommen eine Kinderbezogene
    Zulage von 90 mtl. (Die Konkurrenzregelung
    hierzu entfällt!)?
  • Besitzstandsmitarbeiter erhalten diese
    Kinderzulage dynamisiert und ab 01.01.08 92,02
    für 2008 und 95,98 für 2009
  • Auch für die künftigen Kinder die nach dem
    Stichtag zur Welt kommen
  • (Die Konkurrenzregelung bleibt hier weiterhin
    bestehen!)?

18
Anerkennung von Vordienstzeiten
  • Die Umwandlung der Lebensaltersstufen in
    Berufserfahrungsstufen (Regelvergütungssätze
    in Stufen) führen u. U. zu Nachteilen - für
    neue Mitarbeiter, (wenn die Person deutlich älter
    als 30 Jahre ist)- für Mitarbeiter die von einem
    anderen Träger in den AVR Bereich wechseln
  • Ein Arbeitgeberwechsel innerhalb des kirchlichen
    Bereiches (AVR/ ev. Kirche/ Diakonie) ist bei
    der Einstufung zu den Berufserfahrungsstufen
    unschädlich, wenn das neue Dienstverhältnis nicht
    durch einen Werktag unterbrochen ist.
  • Sonderregelung Der neue Arbeitgeber kann
    Vordienstzeiten anrechnen, wenn die
    Unterbrechung nicht länger als ein Jahr
    beträgt.(Anlge 1 Abschnitt Ia Absatz g)

19
Anerkennung von Vordienstzeiten
  • Die Überleitungsregelungen gelten zwingend für
    ununterbrochene Arbeitsverhältnisse.Ein
    Dienstverhältnis besteht auch ununterbrochen
    fort - bei der Verlängerung von befristeten
    Verträgen - sowie bei einem Arbeitgeberwechsel
    innerhalb der AVR.In beiden Fällen sind
    Unterbrechungen bis zu einem Monat unschädlich.
  • Pflichtanrechnung von Zeiten bei anderen
    Arbeitgebern, wenn die Berufsausbildung oder die
    Berufstätigkeit die Vorraussetzung für die
    Einstellung ist.

20
Einrichtungsspezifische Regelungen
  • Einrichtungs-Anträge nach 11 der neuen
    AK-Ordnung
  • zur Genehmigung von befristeten Abweichungen
  • Über einen solchen Antrag muss innerhalb vondrei
    Monaten mit einer ¾ Mehrheit in der
    Regionalkommission entschieden werden.
  • Bei Nichtentscheidung oder nicht erreichter
    Mehrheit kann ein Vermittlungsverfahren in Gang
    gesetzt werden.

21
Einrichtungsspezifische Regelungen
  • Wird ein Antrag (11) durch gemeinsame
    Aufforderung von Dienstgeber und (G)MAV
    eingebracht, (ist das Quorum verändert!) dann
    entscheidet die Kommission mit der absoluten
    Mehrheit (501)
  • Antragsvoraussetzungen für 11 Anträge- der
    Antrag muss begründet sein- aussagekräftige
    Unterlagen müssen vorliegen- er muss innerhalb
    der zulässigen Beschlussfassung liegen (nur für
    befristete Regelungen zu Vergütungsbestandteilen
    Urlaubsanspruch und der regelmäßigen
    Arbeitszeit)

22
Einrichtungsspezifische Regelungen
  • Für die Beratung und Beschlussfassung von 11
    Anträgen werden unterschiedliche Gebühren
    erhoben.
  • Gebühren richten sich nach der Anzahl der
    Mitarbeiter - Beratungsgebühr (100 900 Euro)
    entsteht mit Einreichung des Antrages an die RK
    - Beschlussgebühr (300 5.000 Euro) für
    ganz oder teilweise beschlossene Anträge
  • Für zurückgenommene Anträge vor der Beratung
    halbiert sich die Gebühr.

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Betriebsebene
  • Dienstvereinbarungen (DV)können abgeschlossen
    werden
  • aber nur wenn ausdrücklicheine Öffnung hierzu
    erfolgt ist !Rechtsgrundlage nach AVR ! (sonst
    keine Rechtssicherheit im Konfliktfall)
  • Beispiel die Einmalzahlung für 2008 (450
    )Diese Dienstvereinbarung kann abgeschlossen
    werdennur mit Unterschrift vom DG und der MAV
    kann die der Höhe der Auszahlung undder
    Auszahlungszeitpunkt verändert werden.

24
Wie funktioniert die Umsetzung
  • Die Beschlüsse sind am 19. Juni 2008 von der BK
    und am 09.Juli von der RK gefasst worden
  • Diese Texte wurden über den Diözesancaritasverband
    veröffentlicht und an die Einrichtungen
    weitergeleitet
  • Der Bischof von Würzburg muss diese Beschlüsse
    zur In-Kraft-Setzung im Amtsblatt
    veröffentlichen
  • Die individuellen Gehaltsberechnungen sind den
    Rechenzentren angezeigt und werden nun
    entsprechend eingepflegt

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Wann kommt die Erhöhung bei uns an
  • Da diese Vorarbeiten einen enormen Aufwand für
    die Rechenzentren darstellen, können die neuen
    Bezüge im September nicht mehr zur Auszahlung
    kommen
  • Es kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen
    werden, dass die Auszahlung im Oktober erfolgt!

26
Terminplanung zur Beschlussfassung der AK
  • Regionalkommissionnächste Sitzung 15.16.10.08
  • 25.26.11.08
  • Bundeskommissionnächste Sitzung 22.23.10.08
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