Title: Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus der BK Bundeskommission und der RK Regionalkommission
1Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus der
BK Bundeskommissionund derRK Regionalkommission
2Zukünftiges ArbeitsrechtBundeskommission
28 DG und 28 DN durch einen
Beschluss ¾ Mehrheit in die künftige AVR
Beschlusskommission Grundstruktur, Mantel
(Allg. Teil und Anlage 1), Mittelwert-Tabelle,
Eingruppierung, Altersversorgung,sowie Vorgaben
für Bandbreiten Verhandlungskommission
6 DN und 6 DGSie erarbeiten und
beschließen die Beschlussvorlagen für die
Beschlusskommission
3- Bundeskommission Beschluss Juni 2008
- Die zweijährigen Lebensaltersstufen werden zu
- Regelvergütungsstufen
- - Kinderortszuschlag bleibt, (für neue
Mitarbeiter 90 Euro)? - - Verheiratetenortszuschlag (Besitzstand Stichtag
30.06.08)? - - Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bleibt
unverändert - - AZV Tag bleibt unverändert
- - Tabellenwert wird um 50 Euro Sockelbetrag
erhöht - und ab 01.01.08 plus 1,6
- und ab 01.01.09 um weitere 4,3 erhöht
- - Einmalzahlung 225 Euro im Januar 2009
- - 70 Euro mtl. mehr für Azubis und Schüler
- - 39 Stunden-Woche ab 01.09.09
4Zulässige Bandbreiten zur Abweichung in der
Regionalkommission in der Vergütung 7 für
2008 in der Arbeitszeit 6 für 2008 in der
Vergütung 10 für 2009 in der Arbeitszeit 6
für 2009
5Zukünftiges ArbeitsrechtRegionalkommission
Regionalkommission Entgelthöhe,
wöchentliche Arbeitszeit und Urlaubsanspruch,
sowie Abweichungen zur Beschäftigungssicherung,i
nnerhalb der durch die Bundeskommission
vorgegebenen Bandbreiten Augsburg alle
7 bayerischen Bistümer Bamberg sind mit
je 2 Vertretern Eichstätt als RK
zusammengefasst München Freising Passau Reg
ensburg Würzburg
Bayern 14 DG und 14 DN durch einen
Beschluss ¾ Mehrheit in die künftige
AVR
6Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der
Regionalkommission
- Grundlage ist die Zusammenführung von
Grundvergütung, allgemeiner Zulage und
Ortszuschlag der Stufe 1 - Diese werden zur Regelvergütung keine
finanziellen Verluste für die am 30.06.08 bereits
beschäftigten Mitarbeiter.
7Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der
Regionalkommission
- Diese neuen Tabellenwerte werden ab 01.07.08 um
den Sockelbetrag von 50 Euro und danach um 1,6
erhöht. - Dies gilt für die VG 1-9 und Kr 14-3
- Ohne Sockelbetrag aber auch 1,6 mehr für die VG
10-12 und Kr 1 und Kr 2 Sonderregelung für
diese unteren Vergütungsgruppen.
8Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der
Regionalkommission
- Ab 01.07.08 gibt es eine Zulage in gleicher Höhe
(Das ist die Differenz zwischen Juni- und
Juli-Gehaltals monatliche Nachzahlung für das
erste Halbjahr) damit gibt es auch ein höheres
Weihnachtsgeld für 2008 - Die Erhöhung und die Zulagen gibt es auch für
Mitarbeiter - die in Altersteilzeit (Ansparphase/Ruhephase)
sind - die in der zweiten Jahreshälfte eingestellt
werden - mit befristeten Verträgen
- im Mutterschutz/ Elternzeit/ Arbeitsunfähigkeit/
Langzeitkranke - Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulagen
anteilig! - Keine Nachzahlung gibt es für Mitarbeiter die
bereits vor dem 01.07.08 ausgeschieden sind.
9Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der
Regionalkommission
- Eine weitere Erhöhung der Tabellenwerte um 4,3
ab 01.01.09 - Eine Einmalzahlung von 225 Euro im Januar
2009Bitte beachten die Einmalzahlung von 450
im Dez. 2008erfolgt zusätzlich und ist nicht
Teil dieses Beschlusses ! - 70 Euro mtl. mehr für Azubis und Schüler
- rückwirkend ab dem 01.01.08
10Regelvergütungstabelle ab 01.07.08
11Verg.- Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe Regelvergütungssätze in Stufe
Gr. 1 2 3 4 4 5 6 7 8 9
Kr 14 3.854,42 3.968,82 4.083,22 4.172,20 4.261,18 4.261,18 4.350,18 4.439,15 4.528,13 4.617,10
Kr 13 3.448,40 3.562,80 3.677,20 3.766,18 3.855,14 3.855,14 3.944,13 4.033,11 4.122,09 4.211,08
Kr 12 3.179,32 3.285,88 3.392,39 3.475,24 3.558,11 3.558,11 3.640,97 3.723,82 3.806,68 3.889,55
Kr 11 2.998,32 3.100,57 3.202,81 3.282,34 3.361,87 3.361,87 3.441,40 3.520,92 3.600,45 3.679,98
Kr 10 2.825,20 2.920,07 3.014,94 3.088,70 3.162,50 3.162,50 3.236,25 3.310,04 3.383,81 3.457,59
Kr 9 2.666,33 2.754,03 2.841,77 2.910,01 2.978,24 2.978,24 3.046,49 3.114,72 3.182,96 3.251,19
Kr 8 2.518,67 2.599,94 2.681,23 2.744,46 2.807,70 2.807,70 2.870,91 2.934,13 2.997,35 3.060,56
Kr 7 2.383,71 2.458,80 2.533,87 2.592,27 2.650,67 2.650,67 2.709,06 2.767,46 2.825,85 2.884,24
Kr 6 2.225,00 2.293,80 2.362,61 2.416,12 2.469,64 2.469,64 2.523,15 2.576,68 2.630,18 2.683,71
Kr 5a 2.150,33 2.214,67 2.278,99 2.329,03 2.379,05 2.379,05 2.429,09 2.479,13 2.529,16 2.579,18
Kr 5 2.099,08 2.159,94 2.220,81 2.268,14 2.315,48 2.315,48 2.362,82 2.410,13 2.457,48 2.504,84
Kr 4 2.006,42 2.060,52 2.114,61 2.156,69 2.198,76 2.198,76 2.240,84 2.282,92 2.325,00 2.367,07
Kr 3 1.920,47 1.966,44 2.012,41 2.048,17 2.083,92 2.083,92 2.119,68 2.155,42 2.191,19 2.226,93
Kr 2 1.772,37 1.812,66 1.852,96 1.884,30 1.915,62 1.915,62 1.946,97 1.978,29 2.009,65 2.040,98
Kr 1 1.698,52 1.734,38 1.770,24 1.798,12 1.826,02 1.826,02 1.853,91 1.881,78 1.909,65 1.937,55
12Vergütungsgruppenzulagen
- Anlage 2d die Anmerkungen A-F
- werden rückwirkend ab dem 01.01.08 dynamisiert in
Eurobeträgen festgelegt (bisher prozentuale
Berechnung auf Basis der Grundvergütung)? - 2008 2009
- A 84,63 88,27
- B 101,56 105,93
- C 112,17 116,99
- D 124,19 129,53
- E 103,49 107,94
- F 137,81 143,73
13Modellberechnung
- Beispiel VergGr 5b, Stufe 6, verheiratet, zwei
Kinder - Vergütung bis 31.12.2007 Vergütung ab
01.01.2008 - Grundvergütung 1937,96 Regelvergütung
2554,92 - Ortszuschlag Stufe 4 790,40 Zulage
verheiratet 108,61 - Allg. Zulage 114,60 Zulage
Kinder 184,04 - Schichtzulage 35,79
Schichtzulage 35,79 - Heimzulage 61,36 Heimzulage
61,36 - Vergütung 2940,11 Vergütung
2944,72 -
- Vergütung ab 01.07.2008 Vergütung ab
01.01.2009 - Regelvergütung 2646,60 Regelvergütung
2760,40 - Zulage verheiratet 108,61 Zulage
verheiratet 113,28 - Zulage Kinder 184,04 Zulage Kinder
191,96 - Schichtzulage 35,79
Schichtzulage 35,79 - Heimzulage 61,36 Heimzulage
61,36 - Vergütung 3036,40 Vergütung
3163,79 - Zulage Differenz 91,68
- Auszahlungsbetrag 3128,08
14Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der
Regionalkommission
- Weihnachtsgeld (Berechnung Septembergehalt/1993)
80,84 für 2008 und 77,51 für 2009 - Urlaubsgeld bleibt unverändert (255,65 /332,34
)? - AZV Tag bleibt unverändert
- 38,5 Std. Woche bis 30.06.09
- 39 Std. Woche ab 01.07.09(als Kompensation für
das erhöhte Weihnachtsgeld in2008)?
15Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der
Regionalkommission
- Besitzstandsregelung
- Gelten für alle Mitarbeiter die am 30.06.08
bereits beschäftigt waren und deren AVR
Dienstverhältnis nach dem 01.07.08 fortbesteht. - Alle Bestimmungen der AVR und die Erhöhung
der Bezüge haben Geltung auch beim Ausscheiden
im zweiten Halbjahr, keine Nachzahlung beim
Ausscheiden im ersten Halbjahr!
16Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der
Regionalkommission
- Besitzstandsregelung
- Ortszuschlag der Stufe 2 für Mitarbeiter die
bereits am 30.06.08 verheiratet waren. Für neue
Mitarbeiter, oder bei Heirat nach dem 01.07.08
entfällt der Ehegattenbezogene Ortszuschlag - Besitzstandsmitarbeiter erhalten diesen
Ehegattenbezogene OZ dynamisiert und rückwirkend
ab 01.01.08 108,61 für 2008 und 113,28 für
2009
17Beschlussergebnisse vom 09.07.08aus der
Regionalkommission
- Besitzstandsregelung
- Ortszuschlag (Kinder) der Stufe 3-8 für
Mitarbeiter die bereits am 30.06.08 beschäftigt
waren.Neue Mitarbeiter die ab dem 01.07.08
eingestellt sind bekommen eine Kinderbezogene
Zulage von 90 mtl. (Die Konkurrenzregelung
hierzu entfällt!)? - Besitzstandsmitarbeiter erhalten diese
Kinderzulage dynamisiert und ab 01.01.08 92,02
für 2008 und 95,98 für 2009 - Auch für die künftigen Kinder die nach dem
Stichtag zur Welt kommen - (Die Konkurrenzregelung bleibt hier weiterhin
bestehen!)?
18Anerkennung von Vordienstzeiten
- Die Umwandlung der Lebensaltersstufen in
Berufserfahrungsstufen (Regelvergütungssätze
in Stufen) führen u. U. zu Nachteilen - für
neue Mitarbeiter, (wenn die Person deutlich älter
als 30 Jahre ist)- für Mitarbeiter die von einem
anderen Träger in den AVR Bereich wechseln - Ein Arbeitgeberwechsel innerhalb des kirchlichen
Bereiches (AVR/ ev. Kirche/ Diakonie) ist bei
der Einstufung zu den Berufserfahrungsstufen
unschädlich, wenn das neue Dienstverhältnis nicht
durch einen Werktag unterbrochen ist. - Sonderregelung Der neue Arbeitgeber kann
Vordienstzeiten anrechnen, wenn die
Unterbrechung nicht länger als ein Jahr
beträgt.(Anlge 1 Abschnitt Ia Absatz g)
19Anerkennung von Vordienstzeiten
- Die Überleitungsregelungen gelten zwingend für
ununterbrochene Arbeitsverhältnisse.Ein
Dienstverhältnis besteht auch ununterbrochen
fort - bei der Verlängerung von befristeten
Verträgen - sowie bei einem Arbeitgeberwechsel
innerhalb der AVR.In beiden Fällen sind
Unterbrechungen bis zu einem Monat unschädlich. - Pflichtanrechnung von Zeiten bei anderen
Arbeitgebern, wenn die Berufsausbildung oder die
Berufstätigkeit die Vorraussetzung für die
Einstellung ist.
20Einrichtungsspezifische Regelungen
- Einrichtungs-Anträge nach 11 der neuen
AK-Ordnung - zur Genehmigung von befristeten Abweichungen
- Über einen solchen Antrag muss innerhalb vondrei
Monaten mit einer ¾ Mehrheit in der
Regionalkommission entschieden werden. - Bei Nichtentscheidung oder nicht erreichter
Mehrheit kann ein Vermittlungsverfahren in Gang
gesetzt werden.
21Einrichtungsspezifische Regelungen
- Wird ein Antrag (11) durch gemeinsame
Aufforderung von Dienstgeber und (G)MAV
eingebracht, (ist das Quorum verändert!) dann
entscheidet die Kommission mit der absoluten
Mehrheit (501) - Antragsvoraussetzungen für 11 Anträge- der
Antrag muss begründet sein- aussagekräftige
Unterlagen müssen vorliegen- er muss innerhalb
der zulässigen Beschlussfassung liegen (nur für
befristete Regelungen zu Vergütungsbestandteilen
Urlaubsanspruch und der regelmäßigen
Arbeitszeit)
22Einrichtungsspezifische Regelungen
- Für die Beratung und Beschlussfassung von 11
Anträgen werden unterschiedliche Gebühren
erhoben. - Gebühren richten sich nach der Anzahl der
Mitarbeiter - Beratungsgebühr (100 900 Euro)
entsteht mit Einreichung des Antrages an die RK
- Beschlussgebühr (300 5.000 Euro) für
ganz oder teilweise beschlossene Anträge - Für zurückgenommene Anträge vor der Beratung
halbiert sich die Gebühr.
23Betriebsebene
- Dienstvereinbarungen (DV)können abgeschlossen
werden - aber nur wenn ausdrücklicheine Öffnung hierzu
erfolgt ist !Rechtsgrundlage nach AVR ! (sonst
keine Rechtssicherheit im Konfliktfall) - Beispiel die Einmalzahlung für 2008 (450
)Diese Dienstvereinbarung kann abgeschlossen
werdennur mit Unterschrift vom DG und der MAV
kann die der Höhe der Auszahlung undder
Auszahlungszeitpunkt verändert werden.
24Wie funktioniert die Umsetzung
- Die Beschlüsse sind am 19. Juni 2008 von der BK
und am 09.Juli von der RK gefasst worden - Diese Texte wurden über den Diözesancaritasverband
veröffentlicht und an die Einrichtungen
weitergeleitet - Der Bischof von Würzburg muss diese Beschlüsse
zur In-Kraft-Setzung im Amtsblatt
veröffentlichen - Die individuellen Gehaltsberechnungen sind den
Rechenzentren angezeigt und werden nun
entsprechend eingepflegt
25Wann kommt die Erhöhung bei uns an
- Da diese Vorarbeiten einen enormen Aufwand für
die Rechenzentren darstellen, können die neuen
Bezüge im September nicht mehr zur Auszahlung
kommen - Es kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen
werden, dass die Auszahlung im Oktober erfolgt!
26Terminplanung zur Beschlussfassung der AK
- Regionalkommissionnächste Sitzung 15.16.10.08
- 25.26.11.08
- Bundeskommissionnächste Sitzung 22.23.10.08