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Folie 1

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Title: Folie 1 Author: Philosophisches Seminar Last modified by: Bartosz Przybylek Created Date: 9/30/2005 9:07:44 AM Document presentation format – PowerPoint PPT presentation

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Title: Folie 1


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(No Transcript)
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Übersicht
I. Philosophie als Versöhnung mit der
Wirklichkeit
II. Philosophie und Erziehung
III. Öffentliche und geschichtliche
Bedeutung philosophischer Bildung
Ringvorlesung Hegel
Prof. Dr. Ludwig Siep
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I. Philosophie als Versöhnung
1. Philosophielehren und -lernen muss verankert
werden in einem Verständnis von Erkennen und
Wirklichkeit 2. Sinn von Erkenntnis und
Wissenschaft Rationalität im Subjekt und im
Objekt finden, nicht nur in den Formen
(Kategorien), sondern in den Inhalten (Logik der
Sache, begriffliche Wirklichkeit) 3. Wirkung von
Philosophie Zuhause sein in Welt und Geschichte,
Einverständnis mit dem Schicksal (stoisch,
christlicher Vorsehungsglaube) Natur und
Geschichte sind Geistig (Bei sich selbst im
Anderen)
Ringvorlesung Hegel
Prof. Dr. Ludwig Siep
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I. Philosophie als Versöhnung (2)
  • 1) Historische Erfahrungen
  • a) Altes Reich Zusammenbruch einer
    Weltordnung,
  • die nicht mehr verstanden und gelebt wurde
  • b) Frankreich Verfassung und
    Gesellschaftsordnung aus der Vernunft gegründet
  • 2) Überwindung von Entzweiungen und Entfremdung
  • a) Institutionen um der Menschen willen
  • b) Soziale Wirklichkeit folgt Begriffen
    (Staat, Recht)
  • c) Verwirklichung von Jenseitsvorstellungen
    im
  • Diesseits der bürgerlichen Gesellschaft, des
    Staates, der religiösen Gemeinde (Reich des
    Geistes)
  • d) Grundtendenzen der Geschichte begreifbar

Ringvorlesung Hegel
Prof. Dr. Ludwig Siep
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I. Philosophie als Versöhnung (3)
  • 3) Idee der Philosophie
  • a) System aus einem selbständigen
    (absoluten) Prinzip
  • des Seins und Erkennens (Spinoza)
  • b) Entwicklungsprinzip ist die Subjektivität
    (Kant, Fichte)
  • c) Natur und Geschichte als
    Selbstorganisation, die sich im menschlichen
    Wissen reflektiert (Geist)
  • Resultat
  • Die Philosophie zeigt, dass es in Natur und
    Geschichte um den Menschen geht, der nicht
    fremden Wirklichkeiten gegenübersteht, sondern
    seiner eigenen (auch kollektiven) Vernunft, die
    sich historisch entfaltet und verwirklicht.
  • Statt Unverständnis und permanenter
    Forderung Begreifen und Versöhnung (Theorie
    und vernünftiges Handeln)

Ringvorlesung Hegel
Prof. Dr. Ludwig Siep
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II. Philosophie und Erziehung
  1. Um den Menschen zum Begreifen der Wirklichkeit zu
    befreien ist Philosophie nötig.
  2. Grundsätzliche historische Aufgabe der Erziehung
    an Schule und Universität Versöhnung von
    Aufklärung und Metaphysik (religiöse und
    philosophische Lehren des Absoluten).
  3. Dazu notwendig Neues Kategoriensystem, formale
    und inhaltliche (gebiets- und sachbezogene)
    Logik.
  4. Im Gymnasium von vertrauten Inhalten über
    abstrakte Begriffe zu systematischer Erkenntnis
    führen (Hören und Sehen vergehen, Bestimmungen
    unterscheiden, Entgegengesetztes in seiner
    Einheit)

Ringvorlesung Hegel
Prof. Dr. Ludwig Siep
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II. Philosophie und Erziehung (2)
5. Reihenfolge der Inhalte im Gymnasium a)
Unterklasse Recht (Freiheit, Recht,
Eigentum), Moral, Religion. b)
Mittelklasse Spezielle Metaphysik
(Kosmologie, philos. Psychologie, natürliche
Theologie), ihre Kritik (Kant) und Neufassung
(Hegel). Psychologie Kants Kritik der
Unsterblichkeits- beweise und Hegels
Phänomenologie (Überwindung des
Subjekt-Objekt-Gegensatzes in allen
Konstellationen). Kosmologie und Theologie
Gottesbeweise, Kants Kritik und Hegels
logisch-semantische Aufhebung der kate- gorialen
Gegensätze (sinnlich-intelligibel,
endlich- unendlich etc.) Gott als Selbstreflexion
der logischen Wirklichkeit im Menschen.
Ringvorlesung Hegel
Prof. Dr. Ludwig Siep
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II. Philosophie und Erziehung (3)
5. Reihenfolge der Inhalte im Gymnasium
(Forts.) c) Oberklasse Philosophische
Enzyklopädie Logik, Natur, Geist. Logik als
systematische Entwicklung der Sachbegriffe. Na
turphilosophie als Stufung raum-zeitlicher
Selbst- verhältnisse. Subjektiver
Geist Selbstentfaltung der psychischen Vermögen
und Erkenntnislehre. objektiver Geist
praktische Philosophie als Verwirk- lichung der
Vernunft in Gesellschaft und Geschichte.
absoluter Geist Ästhetik, Religionsphilosophie,
Meta- philosophie als Selbsterkenntnis des
Geistes in seinen kulturellen Vergegenwärtigungen
(anschaulich, narrativ, begrifflich)
Ringvorlesung Hegel
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III. Öffentliche und geschichtliche Bedeutung
1. Bedeutung der philosophischen Erziehung für
Staat und Gesellschaft a) platonisch
Erziehung von Wissenschaftlern, die vor allem
als Staatsbeamte (allgemeiner Stand) in
Erziehung, Verwaltung und Regierung tätig sind
(bis zum Staatsrat als Fürstenberatung). Sie
müssen die vernünftigen Prinzipien der
Rechtsordnung und Verfassung verstehen und
anwenden. b) aristotelisch Der Mensch ist
politisches Lebewesen. Er muss Anteil nehmen an
Gemeinschaftsaufgaben und an den
Auseinandersetzungen um Recht und Unrecht.
Allerdings teilweise vermittelt über die adelige
Herrschaft bzw. die Korporationen.
Ringvorlesung Hegel
Prof. Dr. Ludwig Siep
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III. Öffentliche und geschichtliche Bedeutung (2)
1. Bedeutung der philosophischen Erziehung für
Staat und Gesellschaft (Forts.) c)
Aufklärung Der Staat muss den gebildeten
Menschen begreifbar sein. Staat und Kirche
müssen getrennt wer- den. Der Staat muss die
Grundrechte für alle Menschen (z.B. Juden)
gesetzlich konkretisieren. Freie Berufs- und
Gewerbewahl und Marktökonomie müssen gesichert
sein. Unverschuldetes Unglück muss sozial
kompensiert werden (Familie, Berufsgenossenschaft
, staatliche Maßnahmen). Philosophie
erzieht zum kulturellen und moralischen
Kosmopolitismus, aber nicht zum
völkerrechtlichen.
Ringvorlesung Hegel
Prof. Dr. Ludwig Siep
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III. Öffentliche und geschichtliche Bedeutung (4)
  • Philosophie als Versöhnung ist vor allem
    Begreifen der Geschichte
  • 2. Hegels Geschichtsphilosophie als
    Radikalisierung und Konkretisierung der
    Kantischen
  • Wir müssen nicht nur fragen, ob die Vernunft
    in der Geschichte fortschreitet wir können
    Geschichte gar nicht anders wissen-schaftlich
    betrachten.
  • Geschichtsphilosophie zeigt, dass Vernunft sich
    über die Erfahrungen und das Gedächtnis der
    Völker verwirklicht (Rechtliche Freiheit, einmal
    den Völkern bewußt, hat unbezwingliche Stärke,
    Enz. 1830, 482).
  • Wir können aber nur vergangene Geschichte
    begreifen, nicht prophezeien (Eule der Minerva,
    Rechtsphilosophie).

Ringvorlesung Hegel
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III. Öffentliche und geschichtliche Bedeutung (5)
3. Hegel verknüpft die Kantische
Vernunftgeschichte mit den Ideen Herders und der
historischen Schule Der Volksgeist
bestimmt die Kulturen und Geschichten der Völker
(bei Hegel größere kulturelle Einheiten wie
antike und germanisch-christliche Welt). Aber in
der Abfolge der Geschichte setzt sich eine
vernünftige Gesamtentwicklung durch
(Weltgeist), der zum modernen Verfassungsstaat
führt. 4. Völkerrechtlich bedeutet das
allerdings, dass die Einzel-staaten oberste
souveräne Einheiten bleiben und das Recht zum
Krieg behalten. Unausführbare Ideen wie Kants
Völkerbund als Weltstaat sind ohne rechtliche
Bedeutung. Moderne Kriege setzen den europäischen
Verfassungsstaat durch.
Ringvorlesung Hegel
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III. Öffentliche und geschichtliche Bedeutung (6)
5. Philosophie ist nicht nur Begreifen der
Rechts- und Verfassungsgeschichte, sondern auch
der Kunst-, Religions- und Philosophiegeschichte.
Als teleologische Entwicklung des
Begriffs/Wesens von Kunst, Religion etc. 6.
Aufhebung der Religion a) Die
Grundvorstellungen der christlichen Theologie
(als der vernünftigsten, letzten in der
Religionsgeschichte), Trinität,
Schöpfung/Menschwerdung/Erlösung müssen in
philosophische Begriffe übersetzt werden
(Allgemeinheit, Besonderheit, Einzelheit Sein,
Wesen, Begriff etc.)
Ringvorlesung Hegel
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III. Öffentliche und geschichtliche Bedeutung (7)
b) Die religiösen Jenseitsvorstellungen
realisieren sich (protestantisch) in der Welt.
Liebe
Familie u. soziale Einrichtungen
Gerechtigkeit Sozial- und Rechtsstaat,
Vereinigung mit dem Absoluten Staat, Kunst,
religiöse und philosophische Gemeinde. Noch nicht
vollendet. c) Die religiöse Gemeinde ist Reich
des Geistes (1) als wechselseitige
moralische Erziehung (Kant), vor allem
Integration des moralisch Abweichenden, Neuen
(2) als rationale Mystik Erfahrung der
Einheit mit dem Absoluten in Natur und Geschichte
durch philoso-phisches Verstehen und (vor allem
für die Nicht-intellektuellen) existentielle
Erfahrung (Andacht, Kult)
Ringvorlesung Hegel
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Einschlägige Texte Hegels
Verfassungsschrift Vorrede der Phänomenologie
des Geistes Nürnberger Schriften (Gutachten zu
Gymnasium und Universität) Grundlinien der
Philosophie des Rechts Enzyklopädie der
philosophischen Wissenschaften im Grundriss

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