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Arten%20und%20Aufgaben%20der%20Feuerwehren

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Arten und Aufgaben der Feuerwehren Andreas Thurnhuber FF-Reichertshausen Arten der Feuerwehren Rechtsgrundlage: Art.4 BayFwG Freiwillige Feuerwehren ... – PowerPoint PPT presentation

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Title: Arten%20und%20Aufgaben%20der%20Feuerwehren


1
Arten und Aufgaben der Feuerwehren
  • Andreas Thurnhuber
  • FF-Reichertshausen

2
Arten der Feuerwehren
  • Rechtsgrundlage Art.4 BayFwG
  • Freiwillige Feuerwehren
  • Pflichtfeuerwehren
  • Berufsfeuerwehren
  • Werksfeuerwehren (Art.15)

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Aufgaben der Feuerwehren
  • Abwehrender Brandschutz
  • Technischer Hilfsdienst
  • Sicherheitswachen
  • Andere Aufgaben

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Freiwillige Feuerwehr
  • Rechtsgrundlage im BayFwG

Art. 5 Freiwillige Feuerwehr (1) Die
Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden
in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt.
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Freiwillige Feuerwehr
  • Gemeinde stellt
  • Feuerwehrhaus
  • Feuerwehrautos
  • Schutzkleidung
  • Feuerwehrtech-nische Beladung

Verein stellt Musikanlage Fernsehgerät Kicker
Mitglieder als Personal der aktiven Wehr
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Freiwillige Feuerwehr
  • Kommandant
  • Gruppenführer
  • Jugendwart
  • Atemschutz-Beauftragter
  • Gerätewart

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Pflichtfeuerwehr
  • Art. 13 BayFwG Heranziehung zum Feuerwehrdienst
    Plichtfeuerwehr
  • (1) Die Gemeinden können Gemeindeeinwohner, die
    ihre Hauptwohnung im Gemeindegebiet haben, vom
    vollendeten 18. bis zum vollendeten 60.
    Lebensjahr zum Feuerwehrdienst heranziehen, wenn
    eine Freiwillige Feuerwehr nicht die
    erforderliche Mindeststärke erreicht und deswegen
    die Aufgaben gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 in der
    Gemeinde nicht erfüllt werden können.

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Mindeststärke der Feuerwehr
  • Bei 2 Gruppen
  • 1 Zugführer / Brandmeister
  • 1 stv. Zugführer / Hauptlöschmeister
  • 2 Gruppenführer / Oberlöschmeister
  • 4 stv. Gruppenführer / Löschmeister
  • 6 Maschinisten
  • 42 FM, OFM, HFM (Mannschaft)
  • 56 Gesamtstärke

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Ständige Wachen
  • Art. 12 Hauptberuliche Kräfte Freiwilliger
    Feuerwehren - Ständige Wachen
  • (1) Die Gemeinden können hauptberufliche Kräfte
    für die Freiwillige Feuerwehr einstellen.
  • (2) Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr haben bei
    Bedarf eine Ständige Wache der Freiwilligen
    Feuerwehr mit hauptberuflichen Kräften
    einzurichten. Sie muss mindestens in Stärke
    einer Staffel ständig einsatzbereit sein.

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Berufsfeuerwehr
  • Art. 14 BayFwG Berufsfeuerwehr
  • (1) Reicht eine Freiwillige Feuerwehr oder
    Plichtfeuerwehr zur Erfüllung der Aufgaben nach
    Art. 4 Abs. 1 und 2 nicht aus, hat die Gemeinde
    eine Berufs- feuerwehr aufzustellen.

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  • Art. 16
  • Zusammenarbeit mehrerer Feuerwehren einer
    Gemeinde
  • (1) Mehrere Feuerwehren einer Gemeinde haben bei
    der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuwirken.

12
  • Art. 17
  • Überörtliche Hilfe der gemeindlichen Feuerwehren
  • (1) Die gemeindlichen Feuerwehren haben bei
    Bedarf auch außerhalb des Gemeindegebiets Hilfe
    zu leisten, soweit der abwehrende Brandschutz und
    der technische Hilfsdienst in der eigenen
    Gemeinde dadurch nicht wesentlich gefährdet
    werden.

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Aufgaben der Gemeinden
  • 1.1 Hilfsfrist VollzBekFwG
  • Um ihre Aufgaben im abwehrenden Brandschutz
    erfüllen zu können, müssen die Gemeinden ihre
    Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten, daß
    diese möglichst schnell Menschen retten sowie
    Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen
    können. Hierfür ist es notwendig, daß
    grundsätzlich jede an einer Straße gelegene
    Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr
    in höchstens zehn Minuten nach Eingang der
    Brandmeldung bei der alarmauslösenden Stelle
    (Hilfsfrist) erreicht werden kann.

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Aufgaben der Landkreise
  • Fahrzeuge
  • Rüstwagen, Gerätewagen, Schlauchwagen,
    Einsatzleitwagen, Atemschutz-
  • und Strahlenschutzfahrzeuge, mobile
    Flutlichtanlagen, Ölschaden- und
  • Chemieschutzfahrzeuge, überörtlich notwendige
    größere Lösch- und Sonderfahrzeuge,
  • Wasserrettungsfahrzeuge und Löschboote

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Aufgaben der Landkreise
  • Geräte
  • Zusatzausstattung zur Ölschadenbekämpfung (u. a.
    Ölsperren), Ausrüstung
  • für Einsätze bei Unfällen mit gefährlichen
    Stoffen (u. a. Vollschutzanzüge, sonstige
  • chemikalienbeständige Ausrüstung, Meßgeräte),
    Strahlenschutzsonderausrüstung

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Aufgaben der Landkreise
  • Einrichtungen
  • Feuerwehr-Einsatzzentralen, Alarmierungseinrichtun
    gen für die Feuerwehren,
  • Relaisfunkstellen, Atemschutz-Übungsanlagen,
    Atemschutz-Werkstätten, zentrale
  • Vorratslager für Sonderlöschmittel und Ölbinder,
    zentrale Schlauchpflege-
  • Werkstätten.

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Die Berufsfeuerwehren
  • Es gibt in Bayern 7 Berufsfeuerwehren
  • In Städten über 100.000 Einwohner
  • Würzburg, Fürth, Nürnberg, Ingolstadt,
    Regensburg, Augsburg und München

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Herzlichen Dank
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