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Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zur Regelung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsverh ltnisse der unselbst ndigen Arbeitnehmer Quellen www.wikipedia.de www ... – PowerPoint PPT presentation

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Title: Folie 1


1
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zur
Regelung der Arbeitsbedingungen und der
Arbeitsverhältnisse der unselbständigen
Arbeitnehmer
2
Das Arbeitsrecht beinhaltet folgende Gesetze
und Verordnungen, die auf das Arbeitsleben
einwirken
ArbeitszeitgesetzArbeitsschutzgesetzArbeitsplatz
schutzgesetzArbeitsstättenverordnungBildschirmar
beitsverordnungBetriebsverfassungsgesetz
BundesurlaubsgesetzEntgeltfortzahlungsgesetzMutt
erschutzgesetzJugendarbeitsschutzgesetzKündigung
sschutzgesetz
3
Arbeitszeitgesetz
gibt einen Rahmen vor, dessen Inhalt von den
Tarifparteien individuell gestaltet werden kann.
(Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung)
  • regelt
  • die Arbeitszeit Sie beträgt werktäglich
    höchstens 8 Stunden.
  • die Ruhepausen
  • die verlängerte Arbeitszeit beträgt max. 10
    Stunden, wenn innerh. von 6 Kalendermonaten
    durchschnittlich 8 Stunden werktäglich nicht
    überschritten werden
  • Mehrarbeitsvergütung (Überstunden)
  • Sonn- und Feiertagsarbeit Grundsätzlich
    dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen
    nicht beschäftigt werden. Allerdings gibt es
    einen breiten Katalog von Ausnahmen.

4
Arbeitsschutzgesetz
ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung von
EU-Richtlinien.
  • regelt
  • den Gesundheitsschutz aller Beschäftigten
  • die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
    durch den Arbeitgeber
  • die Verpflichtung des AG übertragene Aufgaben an
    Untergebene zu kontrollieren
  • die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch
    die Mitarbeiter

5
Arbeitsplatzschutzgesetz
ist ein Gesetz zum Schutz des Arbeitsplatzes
bei Einberufung zum Wehrdienst / Zivildienst
  • regelt
  • den Kündigungsschutz des betroffenen
    Arbeitnehmers von der Zustellung des Bescheids
    bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes oder
    Zivildienstes.
  • Während der Dienstzeit darf der Arbeitnehmer
    nicht gekündigt werden.
  • Der Bescheid zur Einberufung muss dem
    Arbeitgeber unverzüglich vorgelegt werden.

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Arbeitsstättenverordnung
enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die
für Arbeitsstätten festgelegt sind.
  • regelt
  • die Mindestabmessungen für Arbeitsräume
  • die Lüftung und Temperierung
  • die Mindestbeleuchtung
  • die Anforderungen an innerbetriebliche
    Verkehrswege
  • seit 2003 den Nichtraucherschutz

Die Einhaltung der Verordnung obliegt den
Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Ämtern für
Arbeitsschutz.
7
Bildschirmarbeitsverordnung
ist eine Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit an
Bildschirmgeräten.
  • regelt die Mindestanforderungen an
  • das Bildschirmgerät selbst,
  • die Software,
  • den Arbeitsplatz,
  • die Arbeitsumgebung,
  • die Arbeitsorganisation.

Der Arbeitgeber hat die Sicherheits- und
Gesundheitsgefährdungen zu ermitteln.
Die Verordnung gilt nicht für
Datenverarbeitungsanlagen, die hauptsächlich zur
Benutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt sind,
Rechenmaschinen, Registrierkassen, sowie für
Schreibmaschinen klassischer Bauart mit einem
Display.
8
Betriebsverfassungsgesetz
die Betriebsverfassung ist die grundlegende
Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und
Arbeitnehmern. Ihre Grundlage ist in Deutschland
das Betriebsverfassungsgesetz.
  • regelt
  • die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in sozialen
    Angelegenheiten
  • das Recht auf Gründung eines Betriebsrates
  • insbesondere die Wahl, Zusammensetzung,
    Amtszeit, Organisation und Geschäftsführung des
    Betriebsrats
  • das Recht auf Gründung einer Jugend- und
    Auszubildendenvertretung
  • enthält
  • spezielle Regelungen über die Zusammenarbeit
    zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie über
    die Betriebsvereinbarung, durch die der
    Betriebsrat mit dem Arbeitgeber mit unmittelbarer
    und zwingender Wirkung für das Arbeitsverhältnis
    Regelungen treffen kann

9
Bundesurlaubsgesetz
ist das Mindesturlaubsgesetz für alle
Arbeitnehmer.
  • regelt
  • den Urlaubsanspruch jährlich min. 24 Werktage
  • die Wartezeit voller Urlaubsanspruch nach
    6-monatiger Betriebszugehörigkeit
  • den Ausschluss von Doppelansprüchen aus einem
    früheren Arbeitsverhältnis
  • die Berücksichtigung der Urlaubswünsche des AN
    (zusammenhängend im lauf. Kalenderjahr)
  • die Abgeltung des Urlaubsanspruchs bei
    Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • die Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
  • Erkrankung während des Urlaubs
  • Urlaubsentgelt

10
Entgeltfortzahlungsgesetz
ist das Gesetz über die Zahlung des
Arbeitsentgelts an Feiertagen und im
Krankheitsfall.
  • regelt
  • die Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung -
    min. 4 Wochen bestehendes Arbeitsverhältnis -
    unverschuldete Arbeitsunfähigkeit des
    Arbeitnehmers
  • die Dauer der Entgeltfortzahlung (bis zu 6
    Wochen)
  • die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes
    (regelm. Arbeitszeit)
  • die Anzeige- und Nachweispflichten (Meldung und
    Dauer der Arbeitsunfähigkeit)
  • das Leistungsverweigerungsrecht des
    Arbeitgebers

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Mutterschutzgesetz
Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter
soll werdende Mütter vor ungesunder
Beschäftigung schützen.
  • regelt
  • den Kündigungsschutz während und nach der
    Schwangerschaft - während absoluter
    Kündigungsschutz - nach 4 Monate
    absoluter Kündigungsschutz ab Geburt
  • das Arbeitsentgelt während und nach der
    Schwangerschaft 6 Wochen vor Entbindung und 8
    12 Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld
    von der Krankenkasse
  • Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs
    Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt
    werden, es sei denn, dass sie sich zur
    Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären die
    Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
  • Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei
    Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von
    zwölf Wochen nach der Entbindung nicht
    beschäftigt werden

12
Jugendarbeitsschutzgesetz
ist ein Gesetz zum Schutz von arbeitenden
Kindern und Jugendlichen.
  • regelt
  • die Abgrenzung zwischen Kindern, Jugendlichen
    und Erwachsenen - Kinder unter 13 Jahren
    Beschäftigungsverbot - Kinder 13 - 15 Jahren
    leichte und für Kinder geeignete Arbeiten
    2 Stunden täglich, 10 Stunden
    wöchentlich - Jugendliche 16 18 Jahren
  • die max. wöchentl. Arbeitszeit der
    Jugendlichen - 8 Stunden täglich / 40 Stunden
    wöchentlich Jede Überschreitung ist verboten.
  • die Ruhepausen - 4,5 6 Stunden Arbeitszeit
    30 Minuten Pause - über 6 Stunden Arbeitszeit
    60 Minuten Pause
  • die gesundheitliche Betreuung - vor Aufnahme
    der Beschäftigung und - nach einjähriger
    Beschäftigung sind ärztliche Untersuchungen
    vorgeschrieben.

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Jugendarbeitsschutzgesetz
  • regelt
  • die Freizeit - Zwischen den Arbeitstagen ist
    eine ununterbrochene Freizeit von min. 12
    Stunden zu gewähren. - Zwischen 20 und 6 Uhr,
    an Samstagen und Sonn- und Feiertagen dürfen
    Jugendliche nicht beschäftigt werden. Allerdings
    gibt es einen breiten Katalog von Ausnahmen.
  • die Berufschulzeit - Bei einer Schulzeit von
    mehr als 5 Unterrichtsstunden ist einmal in
    der Woche der restl. Tag arbeitsfrei. - Beginnt
    der Unterricht vor 9 Uhr, so darf der Jugendliche
    vorher nicht beschäftigt werden.
  • den Urlaubsanspruch
  • die Beschäftigungsbeschränkungen - Die Arbeit
    darf die körperlichen Kräfte nicht übersteigen
    und keine sittlichen Gefahren beinhalten -
    Verbot von Akkord- und Fließbandarbeit

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Kündigungsschutzgesetz
ist ein Gesetz, das die Kündigungsfreiheit von
Verträgen zugunsten des Arbeitnehmers einschränkt
und auf sozial gerechtfertigte Kündigungen
beschränkt.
  • regelt
  • die Gründe der Kündigung - personbedingt
    (langanhalt. Krankheit, die zur Arbeitsunfähig.
    führt) - verhaltensbedingt (Diebstahl, häufiges
    Verspäten, Blaumachen) - betriebsbedingt
    (Wegfall von Aufträgen, Umsatzeinbußen, )
  • die Voraussetzungen für die Anwendung - i. d.
    R. mehr als 10 Arbeitnehmer - min. 6 Monate
    bestehendes Arbeitsverhältnis
  • die Kündigungsarten - ordentliche Kündigung
    Einhaltung der Kündigungsfrist (4 Wochen zum
    15. oder zum Ende eines Monats) -
    außerordentliche Kündigung Vorzeitige Beendigung
    des Arbeitsverhältnisses (fristlos)
    Vorauss. Wichtiger Grund, Fortsetzung des
    Arbeitsverh. unzumutbar

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Quellen
  • www.wikipedia.de
  • www.wissen.de
  • www.google.de
  • Encarta Enzyklopädie
  • Berufsschulunterlagen
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