Title: Folie 1
1Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zur
Regelung der Arbeitsbedingungen und der
Arbeitsverhältnisse der unselbständigen
Arbeitnehmer
2Das Arbeitsrecht beinhaltet folgende Gesetze
und Verordnungen, die auf das Arbeitsleben
einwirken
ArbeitszeitgesetzArbeitsschutzgesetzArbeitsplatz
schutzgesetzArbeitsstättenverordnungBildschirmar
beitsverordnungBetriebsverfassungsgesetz
BundesurlaubsgesetzEntgeltfortzahlungsgesetzMutt
erschutzgesetzJugendarbeitsschutzgesetzKündigung
sschutzgesetz
3Arbeitszeitgesetz
gibt einen Rahmen vor, dessen Inhalt von den
Tarifparteien individuell gestaltet werden kann.
(Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung)
- regelt
- die Arbeitszeit Sie beträgt werktäglich
höchstens 8 Stunden. - die Ruhepausen
- die verlängerte Arbeitszeit beträgt max. 10
Stunden, wenn innerh. von 6 Kalendermonaten
durchschnittlich 8 Stunden werktäglich nicht
überschritten werden - Mehrarbeitsvergütung (Überstunden)
- Sonn- und Feiertagsarbeit Grundsätzlich
dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen
nicht beschäftigt werden. Allerdings gibt es
einen breiten Katalog von Ausnahmen.
4Arbeitsschutzgesetz
ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung von
EU-Richtlinien.
- regelt
- den Gesundheitsschutz aller Beschäftigten
- die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
durch den Arbeitgeber - die Verpflichtung des AG übertragene Aufgaben an
Untergebene zu kontrollieren - die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch
die Mitarbeiter
5Arbeitsplatzschutzgesetz
ist ein Gesetz zum Schutz des Arbeitsplatzes
bei Einberufung zum Wehrdienst / Zivildienst
- regelt
- den Kündigungsschutz des betroffenen
Arbeitnehmers von der Zustellung des Bescheids
bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes oder
Zivildienstes. - Während der Dienstzeit darf der Arbeitnehmer
nicht gekündigt werden. - Der Bescheid zur Einberufung muss dem
Arbeitgeber unverzüglich vorgelegt werden.
6Arbeitsstättenverordnung
enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die
für Arbeitsstätten festgelegt sind.
- regelt
- die Mindestabmessungen für Arbeitsräume
- die Lüftung und Temperierung
- die Mindestbeleuchtung
- die Anforderungen an innerbetriebliche
Verkehrswege - seit 2003 den Nichtraucherschutz
Die Einhaltung der Verordnung obliegt den
Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Ämtern für
Arbeitsschutz.
7Bildschirmarbeitsverordnung
ist eine Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit an
Bildschirmgeräten.
- regelt die Mindestanforderungen an
- das Bildschirmgerät selbst,
- die Software,
- den Arbeitsplatz,
- die Arbeitsumgebung,
- die Arbeitsorganisation.
Der Arbeitgeber hat die Sicherheits- und
Gesundheitsgefährdungen zu ermitteln.
Die Verordnung gilt nicht für
Datenverarbeitungsanlagen, die hauptsächlich zur
Benutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt sind,
Rechenmaschinen, Registrierkassen, sowie für
Schreibmaschinen klassischer Bauart mit einem
Display.
8Betriebsverfassungsgesetz
die Betriebsverfassung ist die grundlegende
Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und
Arbeitnehmern. Ihre Grundlage ist in Deutschland
das Betriebsverfassungsgesetz.
- regelt
- die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in sozialen
Angelegenheiten - das Recht auf Gründung eines Betriebsrates
- insbesondere die Wahl, Zusammensetzung,
Amtszeit, Organisation und Geschäftsführung des
Betriebsrats - das Recht auf Gründung einer Jugend- und
Auszubildendenvertretung - enthält
- spezielle Regelungen über die Zusammenarbeit
zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie über
die Betriebsvereinbarung, durch die der
Betriebsrat mit dem Arbeitgeber mit unmittelbarer
und zwingender Wirkung für das Arbeitsverhältnis
Regelungen treffen kann
9Bundesurlaubsgesetz
ist das Mindesturlaubsgesetz für alle
Arbeitnehmer.
- regelt
- den Urlaubsanspruch jährlich min. 24 Werktage
- die Wartezeit voller Urlaubsanspruch nach
6-monatiger Betriebszugehörigkeit - den Ausschluss von Doppelansprüchen aus einem
früheren Arbeitsverhältnis - die Berücksichtigung der Urlaubswünsche des AN
(zusammenhängend im lauf. Kalenderjahr) - die Abgeltung des Urlaubsanspruchs bei
Beendigung des Arbeitsverhältnisses - die Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
- Erkrankung während des Urlaubs
- Urlaubsentgelt
10Entgeltfortzahlungsgesetz
ist das Gesetz über die Zahlung des
Arbeitsentgelts an Feiertagen und im
Krankheitsfall.
- regelt
- die Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung -
min. 4 Wochen bestehendes Arbeitsverhältnis -
unverschuldete Arbeitsunfähigkeit des
Arbeitnehmers - die Dauer der Entgeltfortzahlung (bis zu 6
Wochen) - die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes
(regelm. Arbeitszeit) - die Anzeige- und Nachweispflichten (Meldung und
Dauer der Arbeitsunfähigkeit) - das Leistungsverweigerungsrecht des
Arbeitgebers
11Mutterschutzgesetz
Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter
soll werdende Mütter vor ungesunder
Beschäftigung schützen.
- regelt
- den Kündigungsschutz während und nach der
Schwangerschaft - während absoluter
Kündigungsschutz - nach 4 Monate
absoluter Kündigungsschutz ab Geburt - das Arbeitsentgelt während und nach der
Schwangerschaft 6 Wochen vor Entbindung und 8
12 Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld
von der Krankenkasse - Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs
Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt
werden, es sei denn, dass sie sich zur
Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären die
Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. - Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei
Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von
zwölf Wochen nach der Entbindung nicht
beschäftigt werden
12Jugendarbeitsschutzgesetz
ist ein Gesetz zum Schutz von arbeitenden
Kindern und Jugendlichen.
- regelt
- die Abgrenzung zwischen Kindern, Jugendlichen
und Erwachsenen - Kinder unter 13 Jahren
Beschäftigungsverbot - Kinder 13 - 15 Jahren
leichte und für Kinder geeignete Arbeiten
2 Stunden täglich, 10 Stunden
wöchentlich - Jugendliche 16 18 Jahren - die max. wöchentl. Arbeitszeit der
Jugendlichen - 8 Stunden täglich / 40 Stunden
wöchentlich Jede Überschreitung ist verboten. - die Ruhepausen - 4,5 6 Stunden Arbeitszeit
30 Minuten Pause - über 6 Stunden Arbeitszeit
60 Minuten Pause - die gesundheitliche Betreuung - vor Aufnahme
der Beschäftigung und - nach einjähriger
Beschäftigung sind ärztliche Untersuchungen
vorgeschrieben.
13Jugendarbeitsschutzgesetz
- regelt
- die Freizeit - Zwischen den Arbeitstagen ist
eine ununterbrochene Freizeit von min. 12
Stunden zu gewähren. - Zwischen 20 und 6 Uhr,
an Samstagen und Sonn- und Feiertagen dürfen
Jugendliche nicht beschäftigt werden. Allerdings
gibt es einen breiten Katalog von Ausnahmen. - die Berufschulzeit - Bei einer Schulzeit von
mehr als 5 Unterrichtsstunden ist einmal in
der Woche der restl. Tag arbeitsfrei. - Beginnt
der Unterricht vor 9 Uhr, so darf der Jugendliche
vorher nicht beschäftigt werden. - den Urlaubsanspruch
- die Beschäftigungsbeschränkungen - Die Arbeit
darf die körperlichen Kräfte nicht übersteigen
und keine sittlichen Gefahren beinhalten -
Verbot von Akkord- und Fließbandarbeit
14Kündigungsschutzgesetz
ist ein Gesetz, das die Kündigungsfreiheit von
Verträgen zugunsten des Arbeitnehmers einschränkt
und auf sozial gerechtfertigte Kündigungen
beschränkt.
- regelt
- die Gründe der Kündigung - personbedingt
(langanhalt. Krankheit, die zur Arbeitsunfähig.
führt) - verhaltensbedingt (Diebstahl, häufiges
Verspäten, Blaumachen) - betriebsbedingt
(Wegfall von Aufträgen, Umsatzeinbußen, ) - die Voraussetzungen für die Anwendung - i. d.
R. mehr als 10 Arbeitnehmer - min. 6 Monate
bestehendes Arbeitsverhältnis - die Kündigungsarten - ordentliche Kündigung
Einhaltung der Kündigungsfrist (4 Wochen zum
15. oder zum Ende eines Monats) -
außerordentliche Kündigung Vorzeitige Beendigung
des Arbeitsverhältnisses (fristlos)
Vorauss. Wichtiger Grund, Fortsetzung des
Arbeitsverh. unzumutbar
15Quellen
- www.wikipedia.de
- www.wissen.de
- www.google.de
- Encarta Enzyklopädie
- Berufsschulunterlagen