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Folie 1

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Berufsbild und HFP Ausbildung in der Komplement rtherapie Erreichtes und Geplantes Referentin: Magdalena F h www.komplementaer.org * * * * * * Komplement rtherapie ... – PowerPoint PPT presentation

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Title: Folie 1


1

 
Berufsbild und HFP Ausbildung in der
Komplementärtherapie Erreichtes und
GeplantesReferentin Magdalena
Fäh www.komplementaer.org
2
Komplementärtherapie
  • Berufsbild
  • Funktionsbeschreibung
  • Kompetenzen
  • Modulare Ausbildung
  • Finale Prüfung
  • Erreichtes

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7 Kriterien der Komplementärtherapie
  • Die Komplementärtherapeutin / der
    Komplementärtherapeut
  • 1. stützt ihre / seine Arbeit auf eine oder
    mehrere anerkannte Methoden ab.
  • 2. hat die Methode(n) durch Eigenerfahrung in
    ihre/seine Persönlichkeit integriert.
  • 3. stützt die Arbeit auf fachspezifische
    Befunderhebung ab und leitet therapeutische oder
    agogische Behandlungsschritte ein.
  • 4. handelt prozessorientiert, methodengeleitet
    und unmittelbar integrierend.
  • 5. Hauptziele der therapeutischen Arbeit sind die
    Anregung der Selbstheilungskräfte, die
    Wiederherstellung der Fähigkeit zur
    Selbstregulation und die Förderung der
    Selbstwahrnehmung sowie der Selbstverantwortung
    durch ganzheitliche Bewusstseinsprozesse.
  • 6. Die komplementärtherapeutische Arbeit und die
    angestrebten Lern- und Veränderungsprozesse
    orientieren sich an den Ressourcen und
    integrieren körperliche, seelische, geistige und
    soziale Aspekte.
  • 7. Die Komplementärtherapeutin / der
    Komplementärtherapeut setzt keine invasiven
    Techniken ein.

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Komplementärtherapie
  • Berufsbild
  • Funktionsbeschreibung
  • Kompetenzen
  • Modulare Grundausbildung
  • Finale Prüfung
  • Erreichtes

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Funktionsbeschreibung
  • Sie erfasst und analysiert die Tätigkeiten,
    Funktionen und Aufgaben des Berufes
  • Setzt 4 Fokusse - Klienten und
    Klientinnen - Umgang mit sich
    selbst - Organisation - Berufsfeld
  • Benennt dazu 6 Funktionen
  • Beschreibt bei jeder Funktion die
    Kompetenzbezüglich - Information -
    Planung - Durchführung - Evaluation

6
Klienten und Klientinnen
  • BefunderhebungErarbeitet mit dem Klienten eine
    Behandlungsgrundlage, auf der Basis einer
    methodengestützten Situationseinschätzung.
    Bespricht Möglichkeiten und Grenzen einer
    Therapie und weist wo nötig auf Alternativen hin.

7
Therapeutische Arbeit
  • Interveniert und begleitet auf den Ebenen,
    welche für den therapeutischen/agogischen Prozess
    geeignet sind, und berücksichtigt dabei die
    Möglichkeiten der Methoden, der zu behandelnden
    und der eigenen Person. Beachtet die ausgelösten
    Prozesse im körperlichen, seelischen, geistigen
    und sozialen Bereich und integriert sie laufend
    in die Behandlung.

8
Evaluation
  • Erfasst, überprüft und reflektiert Wirkung und
    Behandlungsverläufe, schätzt Möglichkeiten und
    Risiken fachlich korrekt ein und überträgt
    gewonnene Erkenntnisse auf andere Situationen.

9
Umgang mit sich selbst
  • Selbstorganisation
  • Setzt sich mit den verschiedenen Aspekten des
    Lebens auseinander und entwickelt sein
    therapeutisches und persönliches
    Selbstverständnis. Hält die Eigenwahrnehmung und
    die Selbstorganisation während der Arbeit
    aufrecht.Beachtet die eigenen Kräfte,
    reflektiert die Prozesse und handelt
    verantwortlich und ausgleichend.

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Organisation
  • PraxisführungBeschafft sich die, für die
    Praxisführung relevanten Informationen.
    Informiert über die Methode(n) und die ethischen
    Prinzipien des Berufs, reflektiert sie und
    handelt kongruent. Führt die Therapien
    selbständig durch und arbeitet mit anderen
    Fachpersonen und Institutionen zusammen.Arbeitet
    gemäss den rechtlichen Bestimmungen und nach
    wirtschaftlichen Grundsätzen. Überprüft die
    Arbeit nach qualitätssichernden Kriterien.

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Berufsfeld
  • BerufsentwicklungInformiert sich über die
    aktuellen Entwicklungen im Fachgebiet und im
    Gesundheitswesen. Gewährleistet durch berufliche
    Weiterentwicklung die Arbeitsqualität und
    beteiligt sich an der Evaluation und Entwicklung
    des Berufs.

12
Komplementärtherapie
  • Berufsbild
  • Funktionsbeschreibung
  • Kompetenzen
  • Modulare Ausbildung
  • Finale Prüfung
  • Erreichtes

13
tronc commun der Gesundheitsberufe gibt
Kompetenzen und Kenntnisse vor
  • Kenntnisse
  • Naturwissenschaftliche Grundlagen
  • Berufsspezifische Grundlagen
  • Sozialwissenschaftliche Grundlagen
  • Erste Hilfe
  • Kompetenzen
  • Fachliche Ressourcen
  • Methodische Ressourcen
  • Soziale und kommunikative Ressourcen
  • Personale Ressourcen

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Die Mitgliederverbände der OdA KT TC
identifizieren die komplementärtherapeutischen
Methoden
  • Feldenkrais
  • Heileurythmie
  • Kinesiologie 
  • Polarity   
  • Rebalancing
  • Rolfing
  • Shiatsu 
  • Yoga   
  • Alexander-Technik F.M.   
  • Aquatische Körperarbeit 
  • Atemtherapie 
  • Ayurveda Therapie
  • Bewegungs- und Tanztherapie    
  • Biodynamik    
  • Craniosacral Therapie   
  • Eutonie Gerda Alexander

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Komplementärtherapie
  • Berufsbild
  • Funktionsbeschreibung
  • Kompetenzen
  • Modulare Ausbildung
  • Finale Prüfung
  • Erreichtes

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Das System
Qualitätssicherungskommission entscheidet über
die Zulassung der Methoden
Modulraster
Modulidentifikation
Methodenidentifikation
Methodenidentifikation
Methodenidentifikation
Methodenidentifikation
Anbieteridentifikation
Anbieteridentifikation
Anbieteridentifikation
Anbieteridentifikation
Ein Beruf Komplementärtherapeutin /
Komplementärtherapeut
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(No Transcript)
18
Das Methodenmodul
  • Im Modulraster ist ein Modul formuliert
  • Das heisst
  • Alle Methoden fordern die gleiche Kompetenz
  • Geforderte Lernzeit 500 Kontaktstunden 300h
    Selbststudium
  • Die Methoden brauchen zur Erreichung der
    Kompetenz unterschiedliche Lernzeiten.

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Das Methodenmodul
  • Die Ausbildung in einer oder mehreren
    komplementärtherapeutischen Methoden umfasst
    mindestens 500 Kontaktstunden.
  • Das Methodenmodul kann vom Anbieter in Teilmodule
    unterteilt werden.
  • Die Teilkompetenzen ersetzen den abschliessenden
    Kompetenznachweis nicht.
  • Wer lehrt prüft.

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Kompetenz
  • Die/der Komplementärtherapeut/in
  • setzt die gelernte Methode professionell und
    therapeutisch ein in einfachen und komplexen
    Anwendungssituationen

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Kompetenznachweis
  • Wird ausgestellt aufgrund
  • Einer erfolgreichen schriftlichen und/oder
    mündlichen Demonstration der geforderten
    Kompetenz
  • Einer praktischen Arbeit
  • Einer vertieften Fallstudie

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Komplementärtherapie
  • Berufsbild
  • Funktionsbeschreibung
  • Kompetenzen
  • Modulare Ausbildung
  • Finale Prüfung
  • Erreichtes

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Geplante finale Prüfung HFP2 Tage mit 5
Prüfungsteilen
  • Teil 1
  • Präsentation der eingereichten Fallstudien
  • je 10 Minuten Referat mit folgender
    Aufgabenstellung
  • Vorstellung der Fallstudie mit Bezugnahme zum
    Essay
  • Fragen und Rückmeldungen (keine Prüfungsfragen)

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Geplante finale Prüfung HFP
  • Teil 2
  • Behandlung einer anderen Person mit der erlernten
    Methode
  • Selbstgesteuertes Arbeiten mit Information,
    Planung, Behandlung und Auswertung
  • Der Wechsel beim Behandeln erfolgt nicht in der
    gleichen Diade.

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Geplante finale Prüfung HFP
  • Teil 3 und 4a
  • Einzelgespräch mit 2 ExpertInnen
  • Prüfungsgespräch zum Essay
  • 15 Min. je TN
  • Bearbeitung eines fremden Falles
  • Jede TN bearbeitet einen Fall aus den im ersten
    Prüfungsteil vorgestellten Fällen und vergleicht
    diese Arbeit mit den Möglichkeiten der erlernten
    Methode.

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Geplante finale Prüfung HFP
  • Teil 4b
  • Vorstellung des bearbeiteten fremden Falles
  • Kurze Replik auf die erste Falldarstellung
  • Darstellung der Möglichkeiten und Unterschiede
    der selbst erlernten Methode

27
Geplante finale Prüfung HFP
  • Teil 5
  • Berufliches Selbstverständnis
  • Schriftliche Bearbeitung von Themen aus dem
    beruflichen Selbstverständnis

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Komplementärtherapie
  • Berufsbild
  • Funktionsbeschreibung
  • Kompetenzen
  • Modulare Ausbildung
  • Finale Prüfung
  • Erreichtes

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Das System
Modulraster
Qualitätssicherungskommission regelt die
Validierung von Bildungsleistungen
Qualitätssicherungskommission genehmigt die
Methoden
Modulidentifikationen
Methodenidentifikation
Methodenidentifikation
Methodenidentifikation
Methodenidentifikation
Anbieteridentifikation
Anbieteridentifikation
Anbieteridentifikation
Qualitätssicherungskommission reglementiert und
genehmigt die Anbieter
Anbieteridentifikation
Prüfungsanlass
Aufsicht BBT
Expertengremium
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zurzeit
  • Arbeiten Vorstand und QSK der OdA KTTC
  • Werden Bildungsleistungen validiert
  • Ist die Erteilung des Branchendiploms beschlossen
  • Wird die Zulassung von Schulen in einem
    Pilotprojekt durchgeführt
  • Werden weitere Methodenidentifikationen überprüft
  • wird in einem Pilotprojekt die Praxisausbildung
    strukturiert und Praxisausbilderinnen geschult
  • Wird die Expertenschulung mit der FH für
    Berufspädagogik vorbereitet

31
(No Transcript)
32
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