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Technischer Pr fdienst Rechtsgrundlagen Pr fumfang Ziel der berpr fung Vorschriften Hinweise Vorbereitung ... – PowerPoint PPT presentation

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Title: PowerPoint-Pr


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Technischer Prüfdienst
  • Rechtsgrundlagen
  • Prüfumfang
  • Ziel der Überprüfung
  • Vorschriften Hinweise

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Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage für den Technischen
Prüfdienst findet sich im Artikel 3 des Bay.FwG
Art. 3 Bay.FwG (Aufgaben des Staates) Der Staat
fördert den Brandschutz und den Technischen
Hilfsdienst. Insbesondere gewährt er den
Gemeinden und Landkreisen für den Abwehrenden
Brandschutz und den technischen Hilfsdienst
Zu-wendungen und unterhält Feuerwehrschulen
3
In der Vollzugsbekanntmachung des Bay.FwG ist zu
Art. 3 ausgeführt
Nr. 3.1 VollzBekBayFwG Technischer
Prüfdienst Zur Unterstützung der Gemeinden ohne
Berufsfeuerwehr ist bei den Landesfeuerwehrschulen
ein Technischer Prüfdienst eingerichtet. Der
Technische Prüfdienst überprüft in regelmäßigen
Abständen die Feuerwehrfahrzeuge und geräte der
Freiwilligen und der Pflicht-feuerwehren sowie
deren Unterbringung, Wartung und Pflege. Die
Überprüfung ist für die Gemeinden bis auf
weiteres kostenlos. Die Gemeinden sorgen dafür,
dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt
werden.
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Prüfumfang
Der Prüfumfang wurde vom Innenministerium wie
folgt festgelegt
  • Sichtprüfung des Gerätehauses
  • 2. Sichtprüfung und Aufnahme der technischen
    Daten aller vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge
  • 3. Sichtprüfung und Aufnahme der technischen
    Daten der vorhandenen Geräte und Prüfung aller
    Feuerwehrpumpen

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  • Funktionsprüfung der Feuerlösch-Kreiselpumpen
    Tragkraftspritzen, tragbaren Umfüllpumpen,
    Gefahrgutpumpen, Schlauchpumpen usw.
  • Überprüfung der leitfähigen Schläuche und
    Faltbehälter der Mineralöl- und
    Gefahrgutaus-stattung, ggf. durch Vorlage von
    Prüfnachweisen
  • Kontrolle der staatseigenen Ölwehrausrüstung

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Hinweise zum Prüfumfang
  1. Sichtprüfung des Gerätehauses
  • Anzahl und Größe der Fahrzeugstellplätze
  • Abmessungen der Tore
  • bestehende Unfallgefahren
  • Prüfnachweise für geltende Unfallverhütungsvorschr
    iften
  • Ölabscheider
  • Abgasabsaugung
  • elektrische Betriebsmittel
  • - elektrisch betätigte Tore
  • - Fernseher, Videorekorder, Kaffeemaschine
  • - Hochdruckreiniger, Dampfstrahler usw.

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(No Transcript)
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2. Sichtprüfung und Aufnahme der technischen
Daten aller vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge und
Anhänger
  • Feststellung des Reifenalters für Fahrzeuge und
    Anhänger
  • Kontrolle, ob die vorgeschriebenen Überprüfungen
    durchgeführt werden
  • TÜV
  • BSU usw.
  • Probefahrten Kilometerleistung laut
    Fahrtennachweisheft
    ( 30 km alle 14 Tage )
  • Vollständigkeit der Beladung
  • Prüfnachweise für geltende Unfallverhütungsvorschr
    iften (Geräteprüfkartei)
  • Kontrolle der Gerätehalterungen
  • Kontrolle ob Wärmetauscher der Standheizung
    (nur bei Warmluftheizgeräten) nach 10 Jahre
    gewechselt wurde
  • Kontrolle der Prüfnachweise für Winden, Hub
    und Zuggeräte usw.

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3. Sichtprüfung und Aufnahme der technischen
Daten der vorhandenen Geräte und Prüfung aller
Feuerwehrpumpen
  • Aufnahme aller technischen Daten bzw. Überprüfung
    der vorhanden Daten
  • Kontrolle des Maschinistenheftes
  • Tragkraftspritze, Stromerzeuger usw.
  • Kontrolle, ob Wartungs-/Kundendienste regelmäßig
    durchgeführt wurden
  • Kontrolle der Prüfnachweise für geltende
    Unfallverhütungsvorschriften
  • Kontrolle der Geräteprüfkartei

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4. Funktionsprüfung der Feuerlösch-Kreiselpumpen T
ragkraftspritzen, tragbare Umfüllpumpen,
Gefahrgutpumpen, Schlauchpumpen usw.
  • Funktionsprüfung (am Gewässer)
  • Dichtheit
  • Förderleistung
  • Ansaugverhalten
  • Kontrolle des Maschinistenheftes
  • Ölwechsel/Kundendienst
  • regelmäßige Probeläufe

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5. Überprüfung der Leitfähigkeit der
Mineralölschläuche
  • Funktionsprüfung
  • Die Überprüfung der Umfüllpumpen und der
  • Ölwehrpumpen wird mit den entsprechenden
  • Stromerzeugern durchgeführt
  • Kontrolle der Prüfnachweise über die Dichtheit
    der vorhandenen
  • Faltbehälter

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5. Kontrolle der staatseigenen Ölwehrausrüstung
  • Funktionsprüfung
  • Vollzähligkeitsüberprüfung

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Bewertung Gerätehaus
Im Gesamtergebnis gibt es 3 Bewertungsstufen
Keine Mängel keine wesentlichen Mängel
Besichtigung durch den Fachberater der
Regierung notwendig
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Einzeln werden bewertet
Bei Pumpen wird zusätzlich die Entlüftungseinricht
ung bewertet.
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Hinweise zum Prüfprotokoll
  1. Die Beurteilung der Pflege ist jetzt unabhängig
    von der Kilometerleistung der Fahrzeuge
  2. Fehlende Kilometerleistung wird im Protokoll als
    Mangel aufgeführt
  3. Das Protokoll wird dem Verantwortlichen der
    Feuerwehr direkt ausgehändigt
  4. Die Gemeinde erhält das Protokoll über die
    Staatliche Feuerwehrschule
  5. Die Prüfergebnisse können von den autorisierten
    Personen (z. B. KBR) über das Internet eingesehen
    werden

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Allgemeine Hinweise
  • Die Einladung zum Technischen Prüfdienst
    erfolgt mindestens 3 Wochen vor der Durchführung
    des TPD
  • von der Staatlichen Feuerwehrschule über die
    Gemeinde an die Feuerwehr
  • Von der Feuerwehr sollten mindestens anwesend
    sein
  • gt Kommandant, stellv. Kommandant
  • gt 1. Maschinist
  • gt Gerätewart
  • gt zusätzlich mind. 2 Feuerwehrdienstleistende

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Ziel der Überprüfung
Ziel der turnusmäßigen Überprüfung (künftig ca.
alle 5 Jahre) ist gt Kontrolle der
feuerwehrtechnischen Funktion gt Kontrolle über
die Durchführung der regelmäßigen
Prüfungen gem. UVV gt Verbesserung der
Einsatzbereitschaft und Pflege der
Geräte Während der Überprüfung werden die
Maschinisten insbesondere in der Bedienung,
Wartung und Pflege der Geräte sowie in der
Behebung kleiner Mängel unterwiesen.
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Ordner Geräteprüfung Kreisfeuerwehrverband
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