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Title: PowerPoint-Pr sentation Author: vjansen Last modified by: Dr. R. Lange Created Date: 11/29/2002 5:11:49 AM Document presentation format: Bildschirmpr sentation – PowerPoint PPT presentation

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Title: PowerPoint-Pr


1
Praktische Anmerkungen zu Fragen der
Transfusionsmedizin und Mutterschaftsvorsorge
2
Offizielle Regelwerke für dieTransfusionsmedizin
  • Richtlinien zur Gewinnung von Blut und
    Blutbestandteilen und zur Anwendung von
    Blutprodukten (Hämotherapie)
  • Aufgestellt vom Wissenschaftlichen Beirat der
    Bundesärztekammer und vom Paul-Ehrlich-Institut
    in der neu bearbeiteten Fassung 2000
  • (Blutgruppen-Richtlinien)
  • Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und
    Plasmaderivaten
  • Zweite überarbeitete Auflage, 2001
  • Herausgegeben vom Vorstand und
    Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer
  • Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens
    (Transfusionsgesetz)
  • Vom 1. Juli 1998, Bundesministerium für
    Gesundheit

3
Verbindlichkeit der Regelwerke
  • Das Transfusionsgesetz ist Gesetz.
  • Abweichendes Vorgehen oder Verhalten ist
    gesetzeswidrig und kann gerichtlich verfolgt und
    geahndet werden.
  • Die Blutgruppen-Richtlinien und die Leitlinien
    zur Therapie mit Blutkomponenten und
    Plasmaderivaten haben den Charakter eines
    präformierten Gutachtens.
  • Abweichendes Vorgehen oder Verhalten ist aus
    haftungsrechtlichen Gründen nicht empfehlenswert.
  • Bei Lebensgefahr und in Notfällen kann von den
    Blutgruppen-Richtlinien abgewichen werden.
  • Dabei ist besonders auf die Gefahr von
    Verwechslungen und Fehlbestimmungen zu achten.
  • Notfälle und die Abweichung von den Richtlinien
    sind schriftlich zu dokumentieren.

4
Keine Blutgruppen-Schnelltestsam Unfallort oder
im Notarztwagen
  • Von einer Notfalltransfusion auf der Basis einer
    AB0-Blutgruppen-Bestimmung, die mit einem
    Blutgruppen-Schnelltest, z. B. noch am Unfallort
    oder im Notarztwagen, vorgenommen wurde, raten
    Transfusionsmediziner nachdrücklich ab.
  • Fehlbestimmungen kommen vor.
  • Wenn bei vitaler Indikation unmittelbar
    transfundiert werden muß, werden Blutkonserven
    der Blutgruppe 0 verabreicht.

5
Blutgruppenserologische Bestimmungennicht
nachfordern
  • Für blutgruppenserologische Untersuchungen ist
    eine nur für diesen Zweck bestimmte und geeignete
    Blutprobe erforderlich.
  • Jedes Probengefäß ist vor Entnahme eindeutig zu
    kennzeichnen (Name, Vorname, Geburtsdatum bzw.
    Barcode). Der Untersuchungs-auftrag muß
    vollständig einschließlich Entnahmedatum
    ausgefüllt und von der abnehmenden Person
    unterschrieben sein. Der Einsender muß auf dem
    Untersuchungsauftrag eindeutig ausgewiesen sein.
    Der anfor-dernde Arzt ist für die Identität der
    Blutprobe verantwortlich. Erwecken Kennzeichnung
    des Probengefäßes oder der Inhalt der
    Begleitpapiere Zweifel, so ist dies zu überprüfen
    und das Ergebnis zu protokollieren. Verbleiben
    Zweifel, ist eine neue Blutprobe anzufordern.
  • Diese grundsätzlichen präanalytischen Bedingungen
    sind in die-ser Form bei Probennahmen für
    klinisch-chemische o. a. Unter-suchungen zumeist
    nicht gegeben, so daß blutgruppensero-logische
    Untersuchungen nicht nachgefordert werden dürfen.

6
Patienten- und produktbezogene Chargendokumentatio
n von verabreichten Blutprodukten und
Plasmaderivaten
  • Alpha-1-Proteinase-Inhibitor (Alpha-1-Antitrypsin)
  • Antithrombin III
  • Blutgerinnungsfaktoren VII, VIII, IX, XIII
  • C1-Inaktivator
  • Fibrinogen
  • Gewebekleber (Fibrin)
  • Gefrorenes Frischplasma (auch virusinaktiviert)
  • Gentechnisch hergestellte Plasmaproteine
  • Humanalbumin
  • Immunglobuline
  • Interferone
  • Plasmaprotein-Lösung
  • Plasminogen
  • Protein C
  • Prothrombin-Komplex-Präparate
  • Serum-Cholinesterase
  • Transfer-Faktor
  • Zellhaltige Blut- und Blutbestandteilkonserven

7
Transfusionsindikationen für EKs
  • Akuter Blutverlust
  • Absolute Indikation
  • Hb 5.0 bis 4.5 g/dl (3.1 bis 2.8 mmol/l) oder
    Abfall des Hk auf 0.15 l/l
  • Relative Indikation
  • Hb 7.0 bis 6.0 g/dl (4.3 bis 3.7 mmol/l) oder
    Abfall des Hk auf 0.20 l/l
  • Intraoperativer Blutverlust
  • Ein akuter Blutverlust von 30 des Blutvolumens
    läßt sich in aller Regel durch alleinige
    Volumengabe voll kompensieren.
  • Auch bei größeren Blutverlusten mit einem
    Absinken des Hk unter 0.30 l/l restriktive
    Indikationsstellung!
  • Chronische Anämien
  • Bei Herz-Kreislauf-Gesunden auch bei niedrigen
    Hb-Werten bis zu
  • 8.0 bis 7.0 g/dl (5.0 bis 4.3 mmol/l) keine
    Transfusion, solange keine
  • Anämie-typischen Symptome und kein weiterer
    Hb-Abfall zu erwarten.
  • Keine absoluten und allgemeingültigen kritischen
    Grenzwerte!
  • Laborwerte, Dauer, Schwere und Ursache der
    Anämie, Vorgeschichte, Patientenalter und
    klinischen Zustand berücksichtigen!

8
Transfusionsindikationen für EKs II
  • Aplastische Anämie
  • Bei komplettem Ausfall der Erythrozytopoese wird
    ca. 1 EK (200 bis 250 ml) pro Woche
    transfundiert, um eine konstante Hb-Konzentration
    bei 10 g/dl (6.2 mmol/l) zu gewährleisten.
  • Anämie infolge primärer oder sekundärer
    Knochenmarkinsuffizienz
  • Grundsätzlich so wenig wie möglich
    transfundieren, falls eine spätere
    Knochenmark-Transplantation nicht sicher
    ausgeschlossen werden kann.
  • Autoimmunhämolytische Anämie (AIHA) durch
    wärmewirksame Autoantikörper
  • Erythrozyten-Konzentrate nur zur Überbrückung
    einer lebensbedrohlichen Komplikation, sonst
    zurückhaltend sein.
  • Die Überlebenszeit der Konserven-Erythrozyten
    ist deutlich verkürzt, der Transfusionseffekt
    zweifelhaft.
  • Auch die EKs sollten das Antigen nicht besitzen,
    gegen welches die Autoantikörper gerichtet sind.
  • Das ist oft schwierig
  • Bei Vorliegen eines Auto-Anti-e müßte das
    e-Antigen gemieden werden, welches bei 98 aller
    Blutspender vorkommt.
  • Oder Auto-AK mit breiter Spezifität.

9
Anstiege von Hämoglobin und Hämatokrit
  • Zu erwartender Hb-Anstieg nach Gabe von 1 EK
  • 1.0 bis 1.5 g/dl (0.6 bis 0.9 mmol/l)
  • Zu erwartender Hk-Anstieg nach Gabe von 1 EK
  • 0.3 bis 0.4 l/l

10
Keine Anforderung und Transfusioneiner einzelnen
Konserve
  • Bei Erwachsenen ist die Übertragung eines
    einzelnen Erythrozyten-Konzentrates grundsätzlich
    nicht gerechtfertigt!

11
Indikationen für Thrombozyten-Transfusion
  • Manifeste Blutungen im Bereich des ZNS, der
    Augen, der Gelenke
  • und der inneren Organe bei Thrombozyten-Zahlen
    unter 50 Gpt/l.
  • Prophylaktische Indikationen (häufiger)
  • Bei Thrombozytopenie (hauptsächlich) durch
    beeinträchtigte Thrombozytopoese, wie...
  • Bei hämatolog. Patienten ohne zusätzliche
    Risikofaktoren (Fieber, Blutun-gen, besonders
    schneller Thrombozyten-Abfall) in ansonsten
    stabilen klinischer Situation, kann der
    Grenzwert, unterhalb dem prophylaktisch
    transfundiert werden sollte, bei 10 Gpt/l
    angesetzt werden, ohne daß sich das Risiko für
    Blutungen signifikant erhöht.
  • Bei Patienten mit den genannten zusätzlichen
    Risiken sollte bereits ab
  • 15 bis 20 Gpt/l transfundiert werden.
  • Bei Neugeborenen mit einer Thrombozytopenie
    Thrombozyten-Zahlen unter
  • 20 Gpt/l unbedingt vermeiden (höheres Risikos
    einer zerebralen Blutung).
  • Vor chirurgischen Eingriffen mit großen
    Wundflächen und mit einer vom Eingriff
    ausgehenden größeren Blutungsneigung
    Thrombozyten-Zahlen über 50 Gpt/l anstreben,
  • vor neurochirurgischen und ophthalmologischen
    Operationen über 80 Gpt/l,
  • nach Massivtransfusionen ebenfalls über 80
    Gpt/l.
  • Schwere Thrombozyten-Funktionsstörungen
  • (z. B. Thrombasthenia Glanzmann).
  • Andere Funktionsstörungen, wenn OPs oder
    invasive diagnostische Eingriffe mit
    Blutungsrisiko geplant sind.

12
Im allgemeinen keine Indikation
fürprophylaktische Thrombozyten-Transfusion
  • Autoimmunthrombozytopenie
  • Posttransfusionelle Purpura
  • Medikamenten-induzierte Immunthrombozytopenie
  • Thrombotisch-thrombozytopenische Purpura (TTP)
  • Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
  • Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ II (HIT
    II)
  • Ausnahmen
  • Bedrohliche Blutung
  • Neonatale Alloimmunthrombozytopenie durch
    mütterliche Alloantikörper

13
EDTA-induzierte Pseudo-Thrombozytopenie
  • Es handelt sich um einen reinen In-vitro-Effekt,
    der allerdings durch bestimmte Krankheitsbilder
    (z. B. Autoimmunkrankheiten) begünstigt werden
    kann.
  • Durch das Antikoagulanz Kalium-EDTA
    (Komplexbildner) im Blutbild-Röhrchen kommt es
    bei einigen Patientenproben zu einer Ausbildung
    von Thrombozyten-Aggregaten im Röhrchen.
  • Bei der apparativen Thrombozyten-Zählung mittels
    Durchflußzytometrie werden die Aggregate wie
    einzelne Thrombozyten gezählt.
  • Die Zahl fällt falsch niedriger oder falsch
    erniedrigt aus.
  • Hinweise auf dieses Artefakt ergeben sich im
    Rahmen der technischen Validation des Blutbildes.
  • Bei mikroskopischer Betrachtung des peripheren
    Blutausstriches werden die Thrombozyten-Aggregate
    sichtbar.
  • Es empfiehlt sich eine Thrombozyten-Zählung im
    Citratblut.
  • Die Thrombozyten-Zahl liegt dann in aller Regel
    deutlich höher, da Aggregate nicht mehr
    auftreten.
  • Auch im weiteren Verlauf sollten dann bevorzugt
    Citratblut-Proben für die Thrombozyten-Zählung
    verwendet werden.
  • Vor einer Thrombozyten-Transfusion sollte eine
    EDTA-induzierte Pseudo-Thrombozytopenie unbedingt
    ausgeschlossen sein!

14
Gültigkeit der Verträglichkeitsprobe
  • Um transfusionsrelevante Antikörper durch
    Booster-Effekte nach Transfusionen und
    Schwangerschaften innerhalb der letzten sechs
    Monate (auch bei einer fraglichen Transfusions-
    und Schwanger-schaftsanamnese) zu erfassen, ist
    die serologische Verträglichkeits-untersuchung
    für weitere Transfusionen nach spätestens drei
    Tagen mit einer frisch entnommenen Empfängerprobe
    erneut durchzu-führen. Dies gilt auch für vorher
    bereits verträglich befundete Erythro-zyten-Konzen
    trate.
  • Die Kreuzprobe hat also ab dem Entnahmezeitpunkt
    nur für 72 Stunden Gültigkeit.

15
Eine bereits angestochene Konserveniemals
später transfundieren
  • Eine Konserve, die bereits für die Transfusion
    vorbereitet und mit einem Transfusionsbesteck
    versehen wurde, muß unverzüglich transfundiert
    werden.
  • Sie darf nicht für eine Transfusion zu einem
    späteren Zeitpunkt zurück-gelegt werden (auch
    nicht, wenn sie sachgerecht gekühlt wird).
  • Eine angestochene, jedoch nicht transfundierte
    Konserve muß sach-gerecht entsorgt werden.
  • Der verantwortliche behandelnde Arzt dokumentiert
    die Nummer der nicht transfundierten Konserve und
    deren Verbleib.
  • Grundsätzlich sollte der Transfusionsbedarf vor
    der Konserven-anforderung kritisch abgeschätzt
    werden.

16
Indikationen fürCMV-Antikörper-negative
Blutpräparate
  • CMV-negative schwangere Frauen
  • Frühgeborene
  • Feten (intrauterine Transfusion)
  • Empfänger von Organ-Transplantaten
  • Empfänger eines hämatologischen
    Stammzell-Transplantates
  • CMV-negative, HIV-infizierte Patienten
  • Patienten mit Immundefekt

17
Indikationen fürgewaschene Erythrozyten-Konzentra
te
  • Strenge Indikationsstellung!
  • Unverzüglich zu transfundieren!
  • Freie Restproteine und Leukozyten werden durch
    Waschen aus Buffy-Coat-freien und
    Leukozyten-depletierten Erythrozyten-Konzentraten
    entfernt.
  • Krankheiten, bei denen trotz Gabe von
    Leukozyten-depletierten EKs in additiver Lösung
    Unverträglichkeitserscheinungen auftreten.
  • Nachgewiesene klinisch relevante Antikörper gegen
    IgA.
  • Nachgewiesene Antikörper gegen andere
    Plasmaproteine.

18
Indikationen fürbestrahlte Erythrozyten-Konzentra
te
  • Intrauterine Transfusion
  • Transfusion bei Frühgeborenen (weniger als 37
    SSW)
  • Transfusion bei Neugeborenen bei Verdacht auf
    Immundefizienz
  • Austauschtransfusion
  • Bei allen gerichteten Blutspenden von
    Blutsverwandten
  • Transfusion bei Stammzell- bzw.
    Knochenmark-Transplantation
  • Transfusion vor autologer Blutstammzell-Entnahme
  • Transfusion bei schwerem Immundefekt-Syndrom
  • Transfusion bei Hochdosis-Chemotherapie mit oder
    ohne Ganzkörper-bestrahlung bei Leukämien,
    malignen Lymphomen und soliden Tumoren
  • Transfusion bei Morbus Hodgkin
  • Nicht gesicherte Indikationen.

19
TransfusionswahrscheinlichkeitAufklärungspflicht
und Eigenblutspende
  • Ab einer Transfusionswahrscheinlichkeit von 5 bis
    10 besteht Aufklärungspflicht.
  • Der Patient ist über den Umstand des möglichen
    Blutbedarfes aufzuklären.
  • Bei einer Transfusionswahrscheinlichkeit von
    mindestens 10 ist der Patient vom behandelnden
    Arzt rechtzeitig vor planbaren Eingriffen über
    die Möglichkeit der Eigenblutspende aufzuklären.
  • Nicht benötigte Eigenblutprodukte dürfen aus
    Sicherheitsgründen keinen anderen Empfängern als
    dem Eigenblutspender transfundiert werden.
  • Sie dürfen auch nicht als Ausgangsmaterial für
    andere Blutprodukte verwendet werden.
  • Nicht verwendete infektiöse Eigenblutprodukte
    sind speziell zu entsorgen.
  • Der Verbleib aller Eigenblutprodukte ist zu
    dokumentieren.

20
EigenblutspendeAbsolute Kontraindikationen
  • Frischer Herzinfarkt (innerhalb der letzten drei
    Monate)
  • Instabile Angina pectoris
  • Hauptstammstenose der Koronararterien (gt70 )
  • Ergometrische Belastbarkeit lt50 W
  • Linksventrikuläre Ejektionsfraktion lt40
  • Klinisch wirksame Aortenstenose (oder
    Druckgradient gt70 mm Hg)
  • Dekompensierte Herzinsuffizienz (NYHA III und IV)
  • Synkopen unklarer Genese und Schwindel
  • Höhergradige ventrikuläre Extrasystolen (ab Lown
    III)
  • Therapierefraktärer arterieller Hypertonus
  • Respiratorische Globalinsuffizienz
  • Operative Eingriffe ohne abgeschlossene
    Wundheilung (auch Zahnextraktion)
  • HIV-Infektion
  • HCV-Infektion (bis zur Klärung, ob durch
    Retransfusion eine Aktivierung der Erkrankung
    möglich ist)
  • Positive Infektionsserologie bzgl. Lues oder
    Hepatitis B
  • Erwachsene mit einem Gewicht unter 40 kg
  • Kinder mit einem Gewicht unter 10 kg

21
EigenblutspendeRelative Kontraindikationen
  • Anämie mit Hb lt11 g/dl (lt6.8 mmol/l)
  • Leukozytosen
  • Hypotonie (RR systolisch lt100 mm Hg)
  • Arterieller Hypertonus (RR diastolisch gt100 mm
    Hg)
  • Akute Infektionen mit der Möglichkeit der
    hämatogenen Streuung
  • V. a. infektiöse Magen-Darm-Erkrankungen
  • Akute Erkrankungen unklarer Genese
  • V. a. fokale Infektionen
  • Nadelphobie
  • Schlechter Venenstatus
  • Unmotivierter Patient
  • Kinder mit einem Gewicht zwischen 10 und 20 kg
    nur unter gleichzeitiger adäquater
    Volumensubstitution
  • Schwangere sorgfältigste Nutzen-Risiko-Abwägung!
  • Tumorpatienten sorgfältigste Nutzen-Risiko-Abwägu
    ng!

22
Gerichtete Spende
  • Gerichtete Spenden sind Fremdblutspenden eines
    nicht blutsver-wandten oder blutsverwandten
    Spenders, der gezielt für den Emp-fänger spendet.
  • Gerichtete Spenden sollten nur in begründeten
    Ausnahmefällen durchgeführt werden.
  • Bei einer gerichteten Spende eines
    Blutsverwandten spendet z. B. eine Person für den
    schwer tumor- oder leukämiekranken Bruder, weil
    ein geeignetes Blutprodukt nicht rechtzeitig zur
    Verfügung steht.
  • Bei Verwandtenblutspenden kommt es auffällig
    häufig zu gefährlichen Störungen des Immunsystems
    beim Empfänger (Graft-versus-host-Reaktion).
  • Ursache ist die HLA-Teilidentität.
  • Außerdem funktioniert das Prinzip des sog.
    Freiwilligen Selbst-ausschlusses bei gerichteten
    Spenden nicht.
  • Der Spender spendet wegen der Erwartungshaltung
    oder des sozialen (oder Gruppen-) Druckes für den
    Freund, Kollegen oder Verwandten, obwohl er weiß,
    daß er es eigentlich nicht sollte (dem Spender
    bekannte Kontraindikationen, Lebenswandel,
    sexuelle Kontakte u. a.).

23
Blutgruppen-Antikörper
  • Alle Blutgruppen-Antigene, die dem
    Empfängerorganismus fremd sind, können einen
    spezifischen Abwehrmechanismus in Gang setzen und
    die Bildung von Antikörpern auslösen.
  • Die Antigenstärke der verschiedenen
    Blutgruppen-Strukturen ist unterschied-lich. Ein
    besonders starkes Antigen mit großer immunogener
    Wirkung ist das Rhesus-Merkmal D
  • Bereits die parenterale Zufuhr von nur 0.1 ml
    D-positivem Blut reicht aus, um die
    Antikörperbildung anzustoßen. Es besteht eine
    Wahrscheinlichkeit von 80 , daß ein Anti-D
    gebildet wird.
  • Wahrscheinlich kommt die Anti-D-Bildung erst in
    Gang, wenn die übertragenen Erythrozyten am Ende
    ihrer Lebensspanne abgebaut werden und das
    D-Antigen aus der Erythrozyten-Membran
    herausgelöst wird.
  • Von der Übertragung D-positiver Erythrozyten bis
    zur Erstimmunisierung des D-negativen Empfängers
    durch die D-Substanz verstreichen also in der
    Regel bis zu 3 Monate.
  • Deshalb wird die erste D-positive Bluttransfusion
    von D-negativen Empfängern immer gut vertragen.
  • Bereits vorhandene Immun-Antikörper werden aber
    bei erneuter D-positiver Transfusion schon nach
    wenigen Tagen massiv geboostert und können zu
    tödlichen Transfusionszwischenfällen führen.
  • D-negative Menschen mit einem irregulären Anti-D
    dürfen deshalb niemals D-positive
    Bluttransfusionen erhalten. Dokumentation!

24
Indirekter und Direkter Coombs-Test(ICT und DCT)
  • Der Indirekte Coombs-Test (ICT) heißt auch
    Indirekter Antihuman-Globulin-Test (IAT, Indir.
    AHG).
  • Der ICT ist der zentrale und Pflichtbestandteil
    des Antikörpersuch-testes.
  • Der ICT dient dem Nachweis zirkulierender
    irregulärer Blutgruppen-Antikörper im Serum oder
    Plasma des Patienten.
  • Der Direkte Coombs-Test (DCT) heißt auch Direkter
    Antihuman-Globulin-Test (DAT, Dir. AHG).
  • Der DCT dient dagegen dem Nachweis einer
    In-vivo-Beladung (Sensibilisierung) von
    Patienten- oder Neugeborenen-Erythrozyten mit
    irregulären Blutgruppen-Antikörpern oder
    Komplement.

25
Indirekter und Direkter Coombs-Test
Kriterium ICT DCT
Was wird nachgewiesen? Zirkulierende Blutgruppen-AK im Serum bzw. Plasma In-vivo-Beladung (Sensibili-sierung) von Patienten- oder Neugeborenen-Erys mit Blutgruppen-AK oder Komplement
V. a. AIHA Auto-AK? Eigenkontrolle im ICT positiv? Patienten-Erys mit Auto-AK sensibilisiert?
V. a. MHN Bei der Mutter Allo-AK gegen kindliches Blutgruppen-Merkmal? Beim Kind Neugeborenen-Erys mit mütterlichen Allo-AKs sensi-bilisiert?
V. a. hämolyt. Transfusions-reaktion Antikörper gegen ein Blutgruppen-Merkmal der Konserven-Erys? Konserven-Erys sensi-bilisiert?
Ansatz Test-Erys Pat.- oder mütterl. Serum Coombs-Serum Eigenkontrolle Pat.-Erys Pat.serum Coombs-Serum Gewaschene Pat.- bzw. Neugeborenen-Erys Coombs-Serum
26
Häufigkeit von irregulären IgG-Antikörpernbei
Transfusionsempfängern
Spezifität Häufigkeit unter den IgG-Antikörpern in Antigen-Frequenz in
Anti-D 33.0 85.0
Anti-K (Kell) 24.0 9.7
Anti-E 23.0 30.0
Anti-Fya (Duffy) 7.5 69.0
Anti-c (klein c) 4.4 80.0
Anti-Jka (Kidd) 4.0 75.0
Anti-C (groß C) 1.8 70.0
Anti-S (groß S) 1.8 52.0
Anti-e 0.5 98.0
27
Frequenz irregulärerBlutgruppen-Alloantikörper
  • Die Frequenz hängt ab von der Häufigkeit des
    korrespondierenden Antigens, gegen welches der
    Antikörper gerichtet ist.
  • Ein häufig nachweisbares Antigen hat auch häufig
    Gelegenheit, einen Trans-fusionsempfänger zu
    immunisieren.
  • Bsp.
  • Rhesus-Merkmal D mit einer Antigen-Häufigkeit
    von ca. 85 .
  • ...von der Häufigkeit des entsprechend
    komplementären Merkmals des potentiellen
    Antikörper-Bildners.
  • Mit der Zahl Antigen-negativer
    Transfusionsempfänger steigt die Zahl
    poten-tieller Antikörper-Bildner (wenn sie dem
    Antigen begegnen).
  • Bsp.
  • D-negative Transfusionsempfänger ca. 15 , also
    knapp jeder sechste Patient.
  • ...von der Antigenstärke bzw. Immunogenität des
    Antigens, gegen welches der Antikörper gerichtet
    ist.
  • Ein nicht ganz so häufiges Antigen kann dennoch
    zu einer hohen Frequenz entsprechender Antikörper
    führen, wenn es sehr immunogen ist.
  • Bsp.
  • Kell-Antigen mit einer Häufigkeit von nur 9.7
    .
  • Trotzdem ist das Anti-Kell mit einer Häufigkeit
    von 24 der zweithäufigste Coombs-wirksame
    IgG-Alloantikörper.

28
Kältewirksame Autoantikörperder Spezifität I
oder i und Bluttransfusion
  • Bei Vorliegen von Kälte-Auto-AK der Spezifität I
    oder i ist eine kom-patible Bluttransfusion nicht
    möglich, da alle Erythrozyten I- und i-positiv
    sind.
  • Akute hämolytische Transfusionsreaktionen durch
    Auto-Anti-I oder Auto-Anti-i gibt es nicht.
  • Aber die transfundierten Erythrozyten werden
    genauso schnell abge-baut wie die körpereigenen,
    weshalb nur ein vorübergehender
  • Hb-Anstieg erwartet werden kann.
  • Die Erythrozyten-Konzentrate sollten auf
    Körpertemperatur erwärmt werden.

29
Wärmewirksame Autoantikörperund Bluttransfusion
  • Erythrozyten-Konzentrate nur zur Überbrückung
    lebensbedrohlicher Komplikationen, sonst
    zurückhaltend sein.
  • Die Überlebenszeit der Konserven-Erythrozyten ist
    deutlich verkürzt, der Transfusionseffekt
    zweifelhaft.
  • Auch die Konserven-Erythrozyten sollten das
    Antigen nicht besitzen, gegen welches die
    Autoantikörper gerichtet sind.
  • Das ist oft schwierig
  • Bei Vorliegen eines Auto-Anti-e müßte das
    e-Antigen gemieden werden, welches jedoch bei 98
    aller Blutspender vorkommt.
  • Oder es liegen Autoantikörper mit breiter
    Spezifität vor.

30
Unerwünschte Transfusionsreaktionen
  • Akute und chronische unerwünschte Wirkungen
  • Hämolytische Sofortreaktionen
  • Verzögerte hämolytische Reaktionen (nach mehreren
    Tagen bis zu
  • 2 Wochen nach zunächst unauffälliger
    Erythrozyten-Transfusion)
  • Citrat-Intoxikation (Früh- und Neugeborene,
    Patienten mit ausgeprägter Hepatopathie,
  • bei Notfall- und Massivtransfusionen)
  • Transfusionsbedingte Hyperkaliämie (Frühgeborene,
    anurische Empfänger, nach Notfall- und
    Massivtransfusionen)
  • Transfusionsinduzierte Hypothermie
    (Massivtransfusion kalter Konserven)
  • Hypervolämie (Patienten mit Herzinsuffizienz)
  • Übertragung von Infektionserregern HBV, HCV,
    CMV, HIV, Malaria-Erreger,
  • Yersinia enterocolitica, Treponema pallidum,
    Staphylococcus epidermidis
  • Septischer Schock (auch mit Verzögerung möglich)
  • Endotoxin-Schock durch bakterielle Kontamination
    des Blutproduktes (akut oder bis zu einigen
    Stunden nach Abschluß der Transfusion)
  • Urtikarielle Hautreaktionen
  • Anaphylaktoide Frühreaktionen nach Gabe von
    Plasma oder Plasmaderivaten
  • Anaphylaktische Spätreaktionen (Empfänger mit
    angeborenem IgA-Mangel)
  • Posttransfusionelle Purpura
  • Transfusionsinduzierte akute Lungeninsuffizienz
    (TRALI-Syndrom)
  • Immunhämolyse durch passiv übertragene Antikörper
    gegen Erythrozyten

31
Symptomeunerwünschter Transfusionsreaktionen
  • Kreuz- und Lendenschmerzen, Bauchschmerzen
  • Engegefühl in der Brust und Atemnot,
    Bronchospasmus
  • Tachykardie und Blutdruckabfall
  • Schocksymptome, auch Endotoxin-Schock
    (lebensbedrohlich)
  • Schwindel
  • Unruhe
  • Hitzegefühl, Temperaturanstieg, Fieber
  • Frösteln, kalter Schweiß, Schüttelfrost
  • Blässe
  • Juckreiz, urtikarielle Exantheme
  • Übelkeit und Erbrechen, Diarrhoe
  • Oligurie, Nierenversagen
  • Blutungen
  • Während der Narkose fehlen die allgemeinen
    Symptome.
  • Exantheme und Schockzeichen können abgeschwächt
    sein.
  • Eine Blutungsneigung während oder nach der
    Operation kann das auffallendste Symptom bei
    hämolytischen Reaktionen sein.

32
Verhalten bei Auftreteneiner unerwünschten
Transfusionsreaktion
  • 1. Stoppen der Transfusion
  • 2. (Intensiv-)Therapie, Patientenversorgung
  • 3. Unverträgliches Blutpräparat asservieren
  • 4. Dokumentation der Unverträglichkeit
    (Konserven-, Chargennummer)
  • 5. Kontaktaufnahme mit Labor (Blutgruppen-Serologi
    e)
  • 6. Abklärung einer Transfusionsreaktion
    vorbereiten
  • Probennahme für immunhämatologische,
    klinisch-chemische und mikrobiologische
    Untersuchungen,
  • Standardformular ausfüllen (Abklärung einer
    Transfusionsreaktion),
  • Unverträgliches Blutpräparat, Proben und
    Formular ins Labor.

33
Morbus haemolyticus neonatorum(MHN, M. h. n.)
  • Synonyma
  • Morbus haemolyticus fetalis
  • Neugeborenen-Erythroblastose
  • Fetale Erythroblastose
  • Voraussetzungen
  • Blutgruppen- oder Rhesus-Unverträglichkeit
    (-Inkompatibilität) zwischen Mutter und Kind. Das
    Kind hat ein Merkmal vom Vater geerbt, welches
    die Mutter nicht besitzt.
  • Sensibilisierung der Mutter gegen dieses Antigen
    (Schwangerschaften, Transfusionen, Impfstoffe,
    Medikamente)
  • Diaplazentarer Übertritt von mütterlichen
    IgG-Alloantikörpern auf das Kind.
  • Reihenfolge der Häufigkeit MHN-verursachender
    Blutgruppen-Antikörper
  • Anti-D
  • Anti-K (Kell)
  • Andere Rhesus-Antikörper
  • Anti-A-Hämolysin (irreguläres Immun-Anti-A vom
    IgG-Typ)
  • Anti-B-Hämolysin (irregulärer Immun-Anti-B vom
    IgG-Typ)
  • Selten Anti-Duffy, Anti-Kidd und andere.

34
Mögliche Symptome bei MHN
  • Immunhämolytische Anämie
  • Anaemia gravis
  • Icterus gravis
  • Ein Ikterus am 1. Tag ist immer pathologisch!
  • Erythroblastose
  • Retikulozytose
  • Hepato-Splenomegalie
  • Postnatal Gefahr des Kernikterus mit
    Stammhirn-Schädigung durch zytotoxisches
    Bilirubin
  • Hydrops fetalis (universalis)

35
Therapieprinzipien bei MHN
  • Phototherapie in leichteren Fällen
  • Phenobarbital (regt die Bilirubin-Konjugation an)
  • Albumin (bindet Bilirubin)
  • Austauschtransfusion
  • CMV-Antikörper-negative, Leukozyten-depletierte,
  • nicht länger als 7 d gelagerte, bestrahlte EKs
    in additiver Lösung.
  • Das kritische Zielantigen darf auf den
    Konserven-Erythrozyten
  • nicht nachweisbar sein.
  • Die Konserven-Erythrozyten dürfen mit dem Serum
    der Mutter in der serologischen
    Verträglichkeitsprobe nicht reagieren.
  • Die EKs werden mit GFP der Blutgruppe des Kindes
    oder der Blutgruppe AB (Isoagglutinin-freies
    AB-Plasma) auf einen Hk von etwa 0.6 l/l
    eingestellt.
  • Bei AB0-Erythroblastose EKs der Blutgruppe 0
    und mit dem Rhesus-Faktor des Kindes mit
    Isoagglutinin-freiem AB-Plasma.
  • Sectio caesarea ab der 32., wenn möglich 34. SSW

36
Anti-D-ProphylaxeRhesus-Prophylaxe
  • Bei allen D-negativen Schwangeren, bei denen in
    der 24. 27. SSW kein irreguläres Anti-D
    nachgewiesen wird.
  • In der 28. 30. SSW eine Standarddosis von 300
    mg Anti-D-Immun-globulin i. m.
  • Datum der präpartalen Anti-D-Prophylaxe im
    Mutterpaß eintragen.
  • D-negative Frauen müssen nach jeder Geburt eines
    D-positiven Kindes, nach Früh- und Fehlgeburten,
    EU-Gravidität, Schwangerschaftsabbruch,
    Amniozentese, Nabelschnurpunktionen,
    Wendungsoperationen, Chorionzottenpunktion und
    anderen Eingriffen, die eine Einschwemmung von
    Erythrozyten des Feten in den Kreislauf der
    Mutter bewirken können, möglichst innerhalb von
    72 h eine Standarddosis Anti-D-Immunglobulin
    erhalten.
  • Selbst dann, wenn nach der Geburt schwach
    positives Anti-D bei der Mutter oder schwach
    positiver DCT beim Kind (mögliche Folgen der
    präpartalen Anti-D-Prophylaxe).
  • Auch nach Ablauf von 72 h auf Anti-D-Gabe nicht
    verzichten!
  • Bei fetomaternaler Makrotransfusion (mehr als 10
    ml) Standarddosis möglicherweise nicht
    ausreichend.

37
Wirkung der Anti-D-Prophylaxe
  • Das zugeführte Anti-D-Immunglobulin wirkt nur im
    Kreislauf der Mutter.
  • Es werden nur jene kindlichen Erythrozyten
    zerstört, die über die feto-maternale Transfusion
    (unter der Geburt, bei Fehlgeburt, im Rahmen
    einer Amniozentese usw.) in den mütterlichen
    Kreislauf eingeschwemmt wurden.
  • Dort neutralisiert es das Zielantigen, nämlich
    das Rhesus-Merkmal D, indem es die entsprechenden
    kindlichen Erythrozyten (wahrscheinlich rasch)
    zerstört.
  • Die kindlichen Erythrozyten mit dem
    Rhesus-Merkmal D werden im mütter-lichen
    Kreislauf gezielt lysiert.
  • So wird die mütterliche Sensibilisierung
    verhindert.
  • Injiziertes Anti-D-Immunglobulin ist nach etwa 2
    bis 3 Monaten abgebaut.
  • Dagegen kann endogen aufgrund einer
    Alloimmunisierung (Sensibilisierung) gebildetes
    Anti-D lebenslang bestehen bleiben und bei
    erneutem Antigen-Kontakt geboostert werden
    (Titeranstieg).
  • Thrombozyten besitzen keine Rhesus-Merkmale.
  • Jedoch enthalten Thrombozyten-Konzentrate
    erythrozytäre Verunreinigungen. Diese
    Rest-Erythrozyten können Rhesus positiv (D
    positiv) sein.
  • Durch Gabe von Anti-D-Immunglobulin (bei
    Thrombozytopenie besser
  • i. v. als i. m.) kann die Immunisierung eines
    D-negativen Empfängers ver-hindert werden.
  • Das Merkmal D wird durch die Anti-D-Gabe
    neutralisiert, wahrscheinlich durch rasche
    Zerstörung der Erythrozyten.

38
Ursachen der relativ hohen Quotean Versagern
beipostpartaler Anti-D-Prophylaxe
  • Durch die Einführung der Anti-D-Prophylaxe
    wurden die schwangerschafts-induzierten
    Anti-D-Immunisierungen um 90 reduziert.
  • Warum kommt es trotzdem noch zu
    schwangerschaftsinduzierten Anti-D-Immunisierungen
    ?
  • Unterlassung der Prophylaxe bei Hausgeburten
  • Unterlassung der Prophylaxe bei Abort,
    Interruptio
  • Unterlassung der Prophylaxe bei Amniozentese
  • Fehlbestimmung des Rhesus-Faktors bei Mutter
    und/oder Kind
  • Prophylaxe wird zu spät eingeleitet.
  • Unterdosierung bei Z. n. Bauchtrauma während der
    Gravidität
  • Unterdosierung bei Massiveinschwemmung kindlichen
    Blutes (manuelle oder instrumentelle ärztliche
    Eingriffe)
  • Zu niedriger Anti-D-Immunglobulin-Gehalt im
    Anti-D-IgG-Präparat (Chargen-Rückruf von
    Partobulin)
  • Beginn der Antikörper-Bildung während neuerlicher
    Schwangerschaft

39
Antikörpersuchtest (AKS)in der
Mutterschaftsvorsorge
  • AKS zu Beginn jeder Schwangerschaft obligat.
  • AKS in der 24. SSW obligat.
  • Bei positivem AKS Verlaufskontrollen alle 3 bis 4
    Wochen, um einen Titeranstieg zu erfassen.
  • Bleibt der Anti-D-Titer unter 116, kann die
    spontane Geburt abgewartet werden.
  • Liegt er dagegen höher, ist ein schwerer MHN
    möglich.
  • Ein pränataler Antikörper-Anstieg um mehr als 2
    Titerstufen innerhalb von 3 Wochen ist Hinweis
    für einen MHN des Feten.

40
Blutgruppenserologische Untersuchungenbeim
Neugeborenen
  • Bei jedem Neugeborenen DCT aus dem
    Nabelschnurblut.
  • Die Ursachen eines positiven DCT abklären.
  • Bei jedem Neugeborenen einer D-negativen Mutter
    zusätzlich das Rhesus-Merkmal D bestimmen.
  • Ein positiver DCT mit Erythrozyten des Kindes
    spricht für einen MHN und erfordert umgehend
    weitere Untersuchungen auch aus dem Blut der
    Mutter.
  • Auf die Möglichkeit eines schwach positiven DCT
    durch präpartale Anti-D-Gabe an eine D-negative
    Mutter oder bei 0A- (bzw. 0B-) Konstellation von
    Mutter und Kind vor allem bei Verwendung
    sensitiver Tests wird hingewiesen.

41
Alte und neue Nomenklaturim Zusammenhang mit dem
Rhesus-Merkmal D
  • Neuerung seit den Blutgruppen-Richtlinien 1996
  • Die bisher gängige Bezeichnung Du wird
    gestrichen.
  • Für Du galt bis dahin
  • Als Empfänger Rhesus negativ (D negativ),
  • als Spender Rhesus positiv (D positiv).
  • Bei dem Rhesus-Merkmal Du handelte es sich nicht
    um eine einheitliche Entität.
  • Du war vielmehr ein Sammeltopf verschiedener
    D-Ausprägungen.
  • Mit den Fortschritten in der Blutgruppen-Serologie
    ließen sich diese verschiedenen Ausprägungen
    immer besser differenzieren und typisieren.
    Hierzu trugen auch ganz wesentlich
    molekularbiologische Methoden bei.
  • Der SammeltopfDu löst sich mit den heutigen
    Methoden wie folgt auf
  • Ein sehr kleiner Teil erweist sich heute als
    Rhesus positiv (D positiv).
  • Der überwiegende Teil ist ein quantitativ
    abgeschwächtes Rhesus-Merkmal D,
  • das sog. Dweak mit geringerer D-Antigen-Dichte
    auf der Erythrozyten-Oberfläche.
  • Ein kleinerer Teil ist ein qualitativ
    verändertes, unvollständiges Rhesus-
  • Merkmal D, das sog. Dvariant oder Dpartial mit
    partieller Ausgestaltung des
  • D-Antigens.
  • Von zahlreichen D-Varianten unterscheidet man
    als die wichtigsten die Varianten I bis VI.

42
Die häufigste D-Variante,die Variante VI, in der
Empfängerserologie
  • Mit monoklonalen Anti-D-Seren sollte die Variante
    VI
  • (möglichst) nicht erfaßt werden.
  • Dies bedeutet in der Empfängerserologie
  • Die häufigste D-Variante, die Variante VI,
    imponiert bei der
  • Rhesus-Faktor-Bestimmung mit monoklonalen
    Antiseren als
  • Rhesus negativ (D negativ).
  • In der Spenderserologie dagegen ist ein Erkennen
    der D-Varianten bedeutsam, da das Spenderblut wie
    Rhesus positives Blut zu verwenden ist.

43
Dweak und Dvariant (Dpartial)Transfusionsmedizin
und Mutterschaftsvorsorge
  • Dweak-Individuen sind Rhesus positiv.
  • Sie gelten als Spender wie auch als Empfänger
    als Rhesus positiv.
  • Dweak-Schwangere und Dweak-Mütter benötigen
  • keine Anti-D-Prophylaxe, da sie kein irreguläres
    Anti-D bilden.
  • Für Dvariant- bzw. Dpartial-Individuen gilt
  • Wenn sie als Spender auftreten, gelten sie als
    Rhesus positiv,
  • wenn sie Transfusionsempfänger sind, gelten sie
    als Rhesus negativ.
  • Ihr partielles D-Antigen kann D-negative
    Transfusionsempfänger immunisieren.
  • Dvariant- bzw. Dpartial-Individuen können ein
    irreguläres Anti-D bilden.
  • Dvariant- bzw. Dpartial-Schwangere und Mütter
    benötigen
  • eine Anti-D-Prophylaxe.
  • Sie können ein irreguläres Anti-D gegen
    kindliches D-Antigen bilden.
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