Title: Folie 1
1Vorlesung in Buchführung I
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung
12. Bilanzierung von Schulden
212. Bilanzierung von Schulden
12.1 Ansatz Ausweis Bewertung von
Verbindlichkeiten
Ansatz 246 I HGB - Vollständigkeit
Der Jahresabschluss hat sämtliche Schulden
zu enthalten ()
Ausweis 266 III C - Verbindlichkeiten
1. Anleihen, davon konvertibel 2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme
gezogener Wechsel und der Ausstellung
eigener Wechsel 6. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 7. Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 8. sonstige
Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im
Rahmen der sozialen Sicherheit
Bewertung 252 I 1-6 - allgemeine
Bewertungsvorschriften 253 I Satz 2 -
Bewertung zu Rückzahlungsbetrag
Rentenverpflichtungen mit Barwert
312. Bilanzierung von Schulden
12.1 Ansatz Ausweis Bewertung von
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften
sowie kleine - Kapitalgesellschaften können Verbindlichkeiten
insgesamt in - einem Posten zusammenfassen
- Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
haben einen - Verbindlichkeitenspiegel mit Vermerkpflicht in
Bilanz oder - Anhang zu erstellen ( 285, 288 HGB)
412. Bilanzierung von Schulden
12.1 Ansatz Ausweis Bewertung von
Verbindlichkeiten
Neben den normalen Verbindlichkeiten sind weitere
finanzielle Verpflichtungen zu erfassen
512. Bilanzierung von Schulden
12.2 Rückstellungen
Begriff und Arten der Rückstellungen
- Verpflichtungen des Unternehmens
- Grund ungewiss
- Höhe ungewiss
- Ursache der Schuld oder Last im (in) abgelaufenen
Wirtschaftsjahren - Wirkung Imparitätsprinzip
Beispiel
- Unternehmer hat für im Jahr 01 verkaufte Maschine
im Jahr 03 Garantieleistungen in Höhe von
80.000.- zu erbringen. Das handelsrechtliche
Ergebnis vor Berücksichtigung des Sachverhalts
beträgt in den Jahren 01-03 jeweils 400.000.- . - Wie stellten sich die bilanziellen Auswirkungen
in den Jahren 01-03 dar?
612. Bilanzierung von Schulden
12.2 Rückstellungen
Außenverpflichtung (Verbindlichkeitenrückstellung
)
Innenverpflichtungen (Aufwandsrückstellung)
- rechtliche Verpflichtung
- - ungew. Verbindl.
- - Drohende Verluste
- wirtschaftliche Verpflichtung
- - Kulanzrückstellung
- unterlassene Instandhaltung
- Abraumbeseitigung
- genau umschriebene
- Aufwendungen
712. Bilanzierung von Schulden
12.2 Rückstellungen - Ansatz
Es besteht bei Rückstellungen
Passivierungspflicht
oder
Passivierungswahlrecht
- 249 I 1 HGB
- Ungewisse Verbindlichkeiten
- - zivilrechtliche Verpflichtung
- - öffentlich rechtl. Verpflichtung
- 249 I 1 HGB
- Rückstellung für drohende
- Verluste aus schwebenden
- Geschäften
- Verpflichtungsüberhang
- Beschaffung
- Absatz
- Dauerschuldverhältnisse
- 249 I 3 HGB
- Instandhaltung gt 3 Monate
- 249 II HGB
- genau umschriebene
- Aufwendungen
- nach ihrer Eigenart
- f. laufendes o. frühere
- Geschäftsjahre
- - am Abschlussstichtag
- wahrscheinlich o. sicher
- hinsichtlich der Höhe und
- des Zeitpunkts ungewiss
812. Bilanzierung von Schulden
12.2 Rückstellungen - Ansatz
Weitere Pflichtrückstellungen
- 249 I 2 Nr. 2 HGB
- Kulanzrückstellungen
- 249 I 2 Nr. 1 HGB
- Instandhaltung und Abraumbeseitigung
- - Instandhaltung innerhalb von drei
Monaten des folgenden Geschäftsjahres - - Im nächsten Geschäftsjahr nachgeholte
Aufwendungen für Abraumbeseitigung
912. Bilanzierung von Schulden
12.2 Rückstellungen - Ansatz
Steuerliche Sonderregelungen
- 5 III EStG R 31 c VII EStR
- Verletzung fremder Patent-, Urheber und
- ähnlicher Schutzrechte
- 5 IV EStG
- Rückstellungen für Dienstjubiläums-
- verpflichtungen
5 IVa EStG
- Drohverlustrückstellungen
1012. Bilanzierung von Schulden
12.2 Rückstellungen Ausweis und Bewertung
Ausweis 266 III B - Rückstellungen
- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen - Steuerrückstellungen
- 3. sonstige Rückstellungen
Bewertung - Berücksichtigung von Erfahrungen
in der Vergangenheit über die
Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme -
Bewertung mit Einzel- und angemessenen
Gemeinkosten - Wertmindernde Berücksichtigung
künftiger Vorteile - zeitanteilige Zuführung
1112. Bilanzierung von Schulden
12.2 Rückstellungen
Beispiel
- Eine AG hat langfristig Büroräume angemietet. Ab
April 02 will die AG ihr eigenes Bürogebäude
nutzen. Sie kündigt daher den Mietvertrag für das
derzeit angemietete Bürogebäude im November 01.
Die Mietzahlungen betragen 20.000.- netto. Eine
anderweitige Nutzung der Räume ist nicht möglich. - Was ist veranlaßt?
Aufgabe
- Finden Sie ein Beispiel für Aufwandsrückstellunge
n mit - genau umschriebenen Aufwendungen !
12Danke!
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