Title: PowerPoint-Pr
1Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Föderalismusreform- Zusammenspiel von Tarif- und
Beamtenpolitik
Katrin Löber GEW-Hauptvorstand,Arbeitsbereich
Angestellten- und Beamtenpolitik Bezirksdelegiert
enkonferenz, Buchholz 06. März 2008
2Föderalismusreform 1 was ist das ?
- August 2006
- Verschiebung der Gesetzgebungskompetenzen
- Wechsel von Rahmengesetzgebung zu
konkurrierender Gesetzgebung, d.h. - Bund nur noch zuständig für Regelung
der Statusrechte - Statusrechte Individuelle und
kollektive Rechte von Beamtinnen und Beamten
3Föderalismus 1
- Länder müssen dagegen
- Besoldung ( s.u. ),
- Versorgung
- Absenkung Mindestversorgung
- Erhöhung der Pensionsgrenze
- 67 - das letzte Wort?
- Laufbahnen (s.u.)
- selber gesetzlich regeln.
4Was wird wo geregelt?
- Statusgesetz gilt für Landes- und
Kommunalbeamte - befindet sich noch im parlamentarischen
Verfahren - im Innenausschuss des Bundestages am
12.12.2007 beschlossen - Lesungen im Plenum sind für Anfang 2008 geplant
- soll zum 1. August 2008 Inkrafttreten
- Länderregelungen müssen bis 1.1.2009
verabschiedet sein
5Was wird wo geregelt? (Teil 2)
- Dienstrechtsneuordnungsgesetz Gilt für
alle Bundesbeamten - Kabinett hat am 17.10.07 Entwurf verabschiedet
- Als eilbedürftig dem Bundesrat zugeleitet
wegen Tarifrunde 2008! - Bundesrat hat am 30.11. zugestimmt und
betont, dass Föderalismus der richtige Weg ist - Bundestag hat in 1. Lesung am 15.11.
beraten, Anhörung Innenausschuss am 7.4.2008
geplant
6Änderungen des DNeuG
- Keine Absenkung der Eingangsbesoldung
nur noch 8 statt angedachter 9
Stufen, Gesamtlaufzeit 23 Jahre - Erhalt der Wertebenen Eingangsbesoldung
und Endbesoldung entsprechen der alten
Besoldungstabelle - Aber auch hier zwingende Zuordnung zu Stufe
1 bei Neueinstellungen, d.h. keine Anerkennung
von Vorbildung und Vorbereitungsdienst - vier Laufbahnen
- Förderung Leistungsprinzip
- ATZ nur noch eingeschränkt vorhanden
7Aktuelle Realität
- Bruttoeinkommen von Angestellten und
Beamten werden zu Ungunsten der Angestellten
voneinander abweichen - Bisher immer höhere Einkommen der Angestellten
wegen Sozialabgaben - Europäischer Grundsatz equal pay verletzt ?
- Vergleich
- A 13 3171 E 13 2835
- A 12 2697 E 11 2440
8Beispiel
9Aber was ist gleicher Lohn?
- Gleiche (Brutto)bezahlung für gleiche Tätigkeit
unabhängig von Status, Alter, (öffentlichem)
Arbeitgeber, Ort, Dauer, Geschlecht, Rasse,
Religion, sexueller Orientierung...
10Unterschiede schon vor Föderalismusreform
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Freigabe für Landesgesetzgebung im Jahr 2003
- Jährliche Sonderzahlungen von 0 bis gut 60
Prozent eines Monatsgehalts, z. T. auf Monate
umgelegt - Arbeitszeit
- Freigabe für Landesgesetzgebung im Jahr 2003
- aktuell
- 3 Länder 42 Std.
- 3 Länder Bund 41 Std.
- 10 Länder 40 Std.
11Besoldung in den Ländern seit 2006
- Bayern, Niedersachsen 3
- NRW, Saarland u.a. 2,9
- Baden Württemberg 2 x 1,5
- Hessen 2,4
- Hamburg 1,9
- Brandenburg 1,5
- Rheinland-Pfalz 0,5
- Berlin keine
- Zeitpunkt 07/07, 10/07, 01/08, 04/08, 07/08
12 Gesetzesentwürfe Laufbahnen (Teil 1)
- Bayern
- Vertikal
- Reduzierung Anzahl der Laufbahnen
- Reform des Aufstiegsverfahren
- Horizontal
- Veränderung der Anzahl Fachlaufbahnen
- Veränderung bei Wechsel
13Gesetzesentwürfe Laufbahnen (Teil 2)
- Küstenländer (Nds, MV, HH, HB, S-H)
- Reduzierung auf zwei Laufbahnen Ohne und mit
Hochschulabschluss - 10 Fachrichtungen sollen bleiben
- Zugang erleichtern und flexibler gestaltet
- Wechsel innerhalb Laufbahn erleichtert
14Gesetzesentwürfe Laufbahnen (Teil 3)
- BadenWürttemberg
- Abschaffung des einfachen Dienstes
- Einstellung im Eingangsamt
- Förderung des Leistungsprinzips
- Erleichterungen beim horizontalen Wechsel
(Übertragung zur Erprobung auf 3 Jahre ) - Erschwerungen beim vertikalen Wechsel (Aufstieg)
15Gesetzesentwürfe Laufbahnen (Teil 4)
- Brandenburg
- Verkürzung auf drei Laufbahnen angestrebt
- Keine Beförderungen in der Probezeit
- Einstellungen nur bis 35
16Entwurf eines Landesbeamtengesetzes(Beispiel)
- Küstenländer
- Abstimmung mit anderen Küstenländern
- Ziel Stärkung und Erhaltung der
Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes - familienfreundliche Regelungen
- Koordinierung Versetzung/Abordnung zwischen den
Ländern -
17Beispielfür Beamtenbesoldungsgesetz
- Thüringen
- Entspricht in großen Teilen dem geltenden
Besoldungsgesetz des Bundes - Übernahme der Tabelle inklusive Ostangleichung
und Erhöhung um 2,9 - Aufstieg in den Stufen richtet sich nach
Erfahrungsstufen wie im DNeuG und nicht mehr nach
Dienstalter - Besoldungsansprüche verjähren nach 1 Jahr
18Weiteres im DNeuG
- Leistungsbezahlung
- Instrument soll in der Form bestehen bleiben wie
es seit den 90er Jahre eingeführt worden ist - Zumindest konnte der Ausbau dieses Instrumentes
verhindert werden - weitere Überlegungen zum Ausbau der
Leistungsbezahlung sollen erst in 2008 aufgrund
der Erfahrungen im Tarifbereich gemacht werden
19Weiteres im DNeuG
- Wechsel zwischen Wirtschaft und
- Verwaltung
- Abstimmung von Versetzung/Abordnung zwischen Bund
und Ländern - Wechsel soll erleichtert werden
- Problem bleibt die Mitnahme der Anwartschaften (
Eckpunktepapier Hessen ?)
20Aufgaben der GEW
- Koordination zwischen den Ländern und zwischen
Bund und Ländern aufbauen und verbessern - ... geht nur, wenn beide Ebenen, Bund und
Länder, nicht geschwächt werden - ... bedarf ausreichender personeller Ressourcen
auf Bundes- und auf Landesebene (Frage Ist das
Schwerpunkt gewerkschaftlicher Arbeit?) - Entwicklung von Leitlinien zu den wesentlichen
Punkten - Rückgängigmachung der Reform ????