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Folie 1

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Advance Ruling Verbindliche Auskunft AutorInnen: Prof. Dr. Christoph Ritz/ Dr. Birgitt U. Koran Advance Ruling I. Legistische Schwerpunkte: Zust ndigkeit ... – PowerPoint PPT presentation

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Title: Folie 1


1
Advance Ruling Verbindliche Auskunft
AutorInnen Prof. Dr. Christoph Ritz/ Dr. Birgitt
U. Koran
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Advance Ruling
  • I. Legistische Schwerpunkte
  • Zuständigkeit Finanzamt
  • Antrag schriftlich
  • Form Bescheid
  • Thema abgabenrechtliche Beurteilung von im
    Antragszeitpunkt noch nicht verwirklichten
    Sachverhalten
  • Voraussetzung besonderes Interesse

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Advance Ruling
  • II. Gegenstand der Auskunftsbescheide sind
    Rechtsfragen betreffend
  • Umgründungen
  • Unternehmensgruppen
  • Verrechnungspreise

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Advance Ruling - Antrag
  • III. 1. Befugnis
  • Abgabepflichtiger
  • Personengesellschaft
  • (für Feststellungen gem. 188 BAO)
  • Dritter (Person mit eigenem berechtigten
    Interesse) für noch nicht existente jurist.
    Personen/ PersGes

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Advance Ruling -Antrag
  • III. 2. Inhalt
  • umfassende Darstellung des noch nicht
    verwirklichten Sachverhalts
  • Darstellung des besonderen Interesses des
    Antragstellers
  • Darstellung des Rechtsproblems
  • Formulierung konkreter Rechtsfragen
  • Begründung des Rechtsstandpunkts des
    Antragstellers
  • Darlegung der für die Höhe des Verwaltungskostenbe
    itrags relevanten Angaben

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Advance Ruling
  • IV. Zuständigkeit
  • das Finanzamt, das für die Erhebung der
    betreffenden Abgabe oder für die Erlassung des
    betreffenden Feststellungsbescheids
  • ( 185 ff BAO) zuständig ist
  • in Ermangelung eines solchen das Finanzamt, das
    bei Sachverhaltsverwirklichung voraussichtlich
    zuständig wäre
  • bei Zuständigkeit mehrerer FÄ ? das FA, das
    zuerst Kenntnis vom Antrag erlangt

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Advance Ruling-Antragserledigung
  • V.1. Formalerledigungen des Antrags
  • Zurückweisungsbescheid
  • - SV im Antragszeitpunkt bereits verwirklicht
  • - Rechtsfragen, die nicht den Anwendungsbereich
    von Advance Ruling betreffen
  • Zurücknahmebescheid
  • - bei Nichtbefolgung des Auftrags zur
    Mängelbehebung
  • (Formgebrechen, inhaltliche Mängel)

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Advance Ruling-Antragserledigung
  • V.2. Inhalt des Auskunftsbescheides
  • a. Darstellung des zu Grunde gelegten
    Sachverhaltes
  • b. abgabenrechtliche Beurteilung
  • c. betroffene Abgaben/Feststellungen
  • d. Bezeichnung der Zeiträume, für die der
    Bescheid wirken soll
  • e. zu Grunde liegende Abgabenvorschriften

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Advance Ruling-Antragserledigung
  • f. Berichtspflicht
  • Bescheid hat dem Antragsteller Berichtspflichten
    aufzuerlegen,
  • - ob und wann der Sachverhalt verwirklicht
    wurde und
  • - allfällige Abweichungen des Sachverhalts

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Advance Ruling
  • VI. Bescheidwirkung
  • Rechtsanspruch des Antragstellers auf
    auskunftskonforme Besteuerung bei
    Sachverhaltsidentität
  • (wenn der verwirklichte Sachverhalt von dem dem
    Bescheid zu Grunde gelegten Sachverhalt nicht/
    nur unwesentlich abweicht)

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Advance Ruling
  • Rechtsanspruch gilt auch für
  • Gesamtrechtsnachfolger des Bescheidadressaten (zB
    gem. 19 Abs. 2 BAO)
  • Gesellschafter (Mitglieder) von
    Personenvereinigungen (Personengesellschaften)
    ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB OG, KG)
    bezügl. an diese Gebilde gerichtete
    Auskunftbescheide
  • jP/PersGes, wenn sie das binnen 1 Monat ab
    rechtlicher Existenz verlangt (bei an Dritten
    gerichtetem Bescheid, wenn Bescheid rechtlich
    noch nicht existente jP/PersGes betrifft)

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Advance Ruling
  • Keine Bindung zum Nachteil der Partei
    Bekämpfbarkeit der rechtl. Beurteilung der
    Abgaben/Feststellungsbescheide im betreffenden
    Berufungsverfahren
  • Bei Änderung oder Aufhebung der
    Abgabenvorschriften, die dem Bescheid zu Grunde
    liegen, erlischt dessen Verbindlichkeit
  • Änderung der Rsp/ Erlässe ? kein Wegfall der
    Bescheidwirkungen

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Advance Ruling
  • VII. Rechtsschutz
  • Der Auskunftsbescheid kann aufgehoben oder
    abgeändert werden, wenn sich der Spruch als nicht
    richtig erweist ?
  • rückwirkend aber nur, wenn
  • die Voraussetzungen für eine Berichtigung gemäß
    293 BAO vorliegen,
  • der Auskunftsbescheid offensichtlich unrichtig
    ist,
  • der Auskunftsbescheid durch eine strafbare
    Handlung herbeigeführt wurde.

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Advance Ruling - Kosten
  • VIII. Kostenersatz
  • Verwaltungskostenbeitrag für einen
    Auskunftsbescheid
  • (gestaffelt nach Umsatzerlösen des
    Antragstellers)

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Advance Ruling - Kosten
  • IX. Höhe des Verwaltungskostenbeitrags
  • 1.500 , aber wenn Umsatzerlöse
  • gt 400.000 ? dann 3.000
  • gt 700.000 ? dann 5.000
  • gt 9, 68 Mio. ? dann 10.000
  • gt 38, 5 Mio. ? dann 20.000
  • für Konzernmitglieder, wenn Verpflichtung zum
    Konzernabschluss gem. 244 iVm 246 UGB
    besteht ? 20.000

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Advance Ruling - Kosten
  • Umsatzerlöse gem. 232 Abs. 1 UGB sind
  • die für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit des
    Unternehmens typischen Erlöse
  • aus dem Verkauf und der Nutzungsüberlassung von
    Erzeugnissen und Waren sowie
  • aus Dienstleistungen
  • nach Abzug von Erlösschmälerungen und
  • nach Abzug der USt

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Advance Ruling - Kosten
  • Geringerer Verwaltungskostenbeitrag von 500
  • bei Zurückweisung des Antrags
  • bei Zurücknahmebescheid ( 85 Abs. 2 BAO)
  • bei Zurückziehung des Antrags vor inhaltl.
    Bearbeitung
  • zu beachten
  • Verwaltungskostenbeitrag ist Nebenanspruch
  • Abgabenschuldner ist der Antragsteller
  • Fälligkeit 1 Monat ab Zustellung des
    Kostenbescheides

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Advance Ruling
  • X. Inkrafttreten der Bestimmung
  • 1. Jänner 2011

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Advance Ruling
  • Danke für die Aufmerksamkeit!
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