Title: Folie 1
1(No Transcript)
2- Dr. Erich Hille
- Projektleitung
- Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz
- Kapitalbilanz wie ist zu melden und
- ein kurzer Erfahrungsbericht
3- Worüber Informiert die Zahlungsbilanz?
- Was musste gemeldet werden?
- Was muss heute gemeldet werden?
- Kapitalverkehr
- Wie kann gemeldet werden?
4- Worüber Informiert die Zahlungsbilanz?
- Was musste gemeldet werden?
- Was muss heute gemeldet werden?
- Kapitalverkehr
- Wie kann gemeldet werden?
5Worüber informiert die Zahlungsbilanz?
- Realwirtschaft
- ? Leistungsbilanz
- Waren
- Dienstleistungen
- Einkommen
- Transfers
- Vermögenstransfers
- Finanzwirtschaft
- ? Kapitalbilanz
- Direktinvestitionen
- Portfolioinvestitionen
- Sonstige Investitionen
- Derivate
- Währungsreserven
6- Worüber Informiert die Zahlungsbilanz?
- Was musste gemeldet werden?
- Was muss heute gemeldet werden?
- Kapitalverkehr
- Wie kann gemeldet werden?
7Was musste gemeldet werden?
- Bisher
- Angaben bei Auslandszahlungen über 12 500
Überweisungsbetrag - Ab jetzt
- Keine statistischen Angaben bei
Auslandsüberweisungen - Keine Erhebung bei Zahlungseingängen aus dem
Ausland
- Anstelle der Erfassung über Banken tritt die
direkte Meldung durch Unternehmen - Unternehmen haben aber auch schon bisher direkt
gemeldet - Auslandskontenmeldung, Verrechnungsmeldung,
Transitmeldung - Befragung Direktinvestitionen
- Befragung Handelkredite
- Wertpapierstandmeldung
8- Worüber Informiert die Zahlungsbilanz?
- Was musste gemeldet werden?
- Was muss heute gemeldet werden?
- Kapitalverkehr
- Wie kann gemeldet werden?
9Was muss gemeldet werden?
- Realwirtschaft
- ? Leistungsbilanz
- Waren Außenhandelsstatistik
- Dienstleistungen Dienstleistungserhebung
- Einkommen Kapitalertragsmeldung
- Transfers Meldung zusammen mit Dienstleistungen
- Vermögenstransfers Liegenschaften/Vermögensübertra
gungen - Finanzwirtschaft
- ? Kapitalbilanz
- Direktinvestitionen Transaktionsmeldung und
Jahresbefragung - Portfolioinvestitionen Wertpapierstandmeldung
- Sonstige Investitionen Meldung über Sonstige
Investitionen - Derivate Derivatmeldung
- Währungsreserven OeNB - Bilanz
10OeNB-Leitlinie
11Was muss gemeldet werden?
- Kapitalverkehr und Vermögensübertragungen
- I. Direktinvestitionen
- II. Portfolioinvestitionen
- III. Finanzderivate
- IV. Sonstige Investitionen
- V. Liegenschaften und Vermögensübertragungen
12I. Direktinvestitionen
- Meldung von Umsätzen im Anlassfall
- Kauf/Verkauf von Unternehmensanteilen
- Gewinnausschüttungen
- Meldegrenze 100.000 EUR pro Geschäftsfall
- Erfahrungen
- Wenige Transaktionen im Jahr
- Häufig Sonderfälle
- Automation nur bei wenigen Unternehmen sinnvoll
- Organisatorische Maßnahmen Ziel führend
13I. Direktinvestitionen
- Jahresbefragung
- Informationen über Ihr Unternehmen in Österreich
- Informationen zu Ihren ausländischen Eigentümern
- Informationen zu Ihren Beteiligungen im Ausland
- Zusendung eines Fragebogens durch OeNB
- Einige Vereinfachungen im Vergleich zu bisher
- Erfahrungen
- Wunsch nach Verbesserung der derzeitigen WEB
Formulare - Wird umgesetzt!
- Melden so einfach wie möglich!
- Vorausfüllen von Fragebögen
14II. Portfolioinvestitionen
- Besonderheiten
- Banken melden weiterhin Depotbestände ihrer
Kunden - Gliederung nach Kundengruppen
- Direkt erhoben wird nur, was nicht über Banken
erfasst werden kann - Meldung mit ISIN Code (wie bisher)
- Identifizierung von Einzelwertpapieren
- Umfangreiche Berechnungen durch OeNB
- Erträge cash und accrual
- Bewertungseffekte Wechselkurse, Wertpapierkurse
- Klassifizierungen
15II. Portfolioinvestitionen
- Meldung von Beständen und Umsätzen
- für Wertpapiere in Auslandsdepots und in
Eigenverwahrung - für Pensions- und Wertpapierleihegeschäften mit
ausländischen Geschäftspartnern - Meldegrenzen (Bestand zu Jahresende)
- Quartalsmeldung wenn Bestand größer als 30 Mio.
EURO - Jahresmeldung wenn Bestand größer 5 Mio. EUR
- Erfahrungen
- Wo notwendig, maßgeschneiderte Lösungen
- Melden so einfach wie möglich!
- Drastische Erhöhung der Wertgrenzen
- Verwendung der ISIN
16III. Finanzderivate
- Meldung von Eigengeschäften mit ausländischen
Geschäftspartnern - Umsätze im Monat
- Meldegrenze 1 Mio. EUR saldierte Zahlungsein-
und Ausgänge im Monat - Bestände im Quartal (nur bei Rechnungslegung nach
IAS) - Meldegrenze Summe aus Forderungen oder
Verpflichtungen größer als 1 Mio -Gegenwert - Erfahrungen
- Datenbasis in Unternehmen vorhanden
- Melden so einfach wie möglich!
- Festlegung von Meldegrenzen folgt
Buchhaltungsvorschriften (IAS) und nicht
statistischen Kriterien
17IV. Sonstige Investitionen
- Meldung von
- Beständen und getrennt betrachtet,
Handelskrediten - gegenüber ausländischen Geschäftspartnern
- gegenüber verbundenen Unternehmen im Ausland
- Erträgen (Zinseinkünfte und Aufwendungen)
- Meldeperiode Monat
- Meldegrenze Wenn Forderungen oder
Verpflichtungen am Monatsultimo größer als 3 Mio.
EUR - Erfahrungen
- Wesentliche Entlastung durch Wegfall der
Auslandskontenmeldung - Wann endetet die Meldepflicht?
- Bei (dauerhaftem) Unterschreiten des
Schwellenwertes, letzte Nullmeldung erforderlich - Ist zu melden, wenn keine Veränderung
stattgefunden hat? - JA
18IV. Sonstige Investitionen
- Melden so einfach wie möglich! Vergleich
Österreich und Niederlande
Art der Forderung Land des ausländi-schen Schuldners Währung, auf die die Forderung lautet Forderungen Forderungen Forderungen Forderungen Forderungen Forderungen Forderungen
Art der Forderung Land des ausländi-schen Schuldners Währung, auf die die Forderung lautet Stand am Beginn der Periode Veränderungen während des Monats Veränderungen während des Monats Veränderungen während des Monats Veränderungen während des Monats Veränderungen während des Monats Stand am Ende der Periode
Art der Forderung Land des ausländi-schen Schuldners Währung, auf die die Forderung lautet Stand am Beginn der Periode Transaktionen Transaktionen Bewertungen Bewertungen sonstige Ände- rungen Stand am Ende der Periode
Art der Forderung Land des ausländi-schen Schuldners Währung, auf die die Forderung lautet Stand am Beginn der Periode Erhöhung der Forderun- gen Verminderung der Forderun- gen Wechsel- kurs Preis sonstige Ände- rungen Stand am Ende der Periode
Art der Forderung Land des ausländi-schen Schuldners Währung, auf die die Forderung lautet Erträge Erträge Erträge Erträge Erträge
Art der Forderung Land des ausländi-schen Schuldners Währung, auf die die Forderung lautet Stand am Beginn der Periode Veränderungen während des Monats Veränderungen während des Monats Veränderungen während des Monats Stand am Ende der Periode
Art der Forderung Land des ausländi-schen Schuldners Währung, auf die die Forderung lautet Stand am Beginn der Periode Transaktionen Transaktionen Bewertun- gen und andere Änderun- gen Stand am Ende der Periode
Art der Forderung Land des ausländi-schen Schuldners Währung, auf die die Forderung lautet Stand am Beginn der Periode In der Periode angefallen Erträge erhaltene Zahlungen Bewertun- gen und andere Änderun- gen Stand am Ende der Periode
Meldung in Österreich und Niederlande
Meldung in Österreich
Meldung in den Niederlanden
19IV. Sonstige Investitionen
- Melden so einfach wie möglich! Österreich
Forderungen Forderungen Forderungen Forderungen Forderungen
Land des Schuldners Währung, auf die die Forderung lautet Art der Forderung Forderung- verzichte, Abschreibungen Bestand am Ende der Meldeperiode
- Reduzierung der Erhebung auf das unbedingt
Notwendige - Durchführung von umfangreichen Berechnungen in
der OeNB - Berücksichtigung der Datenlage in den Unternehmen
- Meldung ín Österreich ist einfacher als in
anderen europäischen Ländern
Zinsertrag fällige Zinsen Zinsertrag fällige Zinsen Zinsertrag fällige Zinsen Zinsertrag fällige Zinsen
Land des Schuldners Währung auf die Forderung lautet Gegenüber ausländischen Banken Gegenüber ausländischen Nichtbanken
20V. Liegenschaften/Vermögensübertragungen
- Meldung im Anlassfall von
- Grenzüberschreitenden Käufen/Verkäufen von
Liegenschaften - Grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen
- Meldegrenze 100.000 EUR pro Geschäftsfall
21- Worüber Informiert die Zahlungsbilanz?
- Was musste gemeldet werden?
- Was muss heute gemeldet werden?
- Kapitalverkehr
- Wie kann gemeldet werden?
22Wie kann gemeldet werden?
- Meldewege
- Eigenes Online-Erfassungsprogramm
- Down- und Upload von elektronischen Formularen
- Datenübermittlung (XML-Files) via
- File Transfer (Connect Direct)
- Secure E-Mails
- CD-ROM/Datenträger
- Papier (Vordrucke für Meldungen)
- Melden so einfach wie möglich!
- Großes Angebot an technischen Schnittstellen
- Unterschiedliches Service
- Unterschiedliche Sicherheiten
23I. Direktinvestitionen
I. Direktinvestitionen
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28- Informationen
- Website www.zahlungsbilanz.oenb.at
- Telefon-Hotline OeNB 01 40420 4444
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