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Wo der Kunde nicht K

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Title: PowerPoint-Pr sentation Author: Peter Bartelheimer Last modified by: Peter Bartelheimer Created Date: 10/3/2004 12:18:27 PM Document presentation format – PowerPoint PPT presentation

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Title: Wo der Kunde nicht K


1
Wo der Kunde nicht König ist Probleme der
Fallbearbeitung nach SGB II
  • Beitrag zur Fachtagung von Beschäftigungspolitik
    kommunal e.V.Erfahrungen aus der lokalen
    Umsetzung des SGB II Strukturen,
    Leistungsprozesse, Handlungsbedarfe Leipzig, 3.
    4. Mai 2006

2
Dienstleistungsqualität als Titelstory der
neuen Arbeitsmarktgesetze
  • Gesetze versprechen moderne Dienstleistungen am
    Arbeitsmarkt
  • BA will moderner, professioneller,
    kundenorientierter Dienstleister am Arbeitsmarkt
    werden
  • Dienstleistungsqualität als Argument für starke
    Stellung der Kommunen in der Beschäftigungspolitik
  • Aber Dienstleistungsqualität hat
    Voraussetzungen
  • existenzsichernde Einkommensleistungen
  • gesellschaftliches Interesse an guten, modernen
    Dienstleistungen für arbeitsuchende
    Grundsicherungsbezieher
  • Qualität entscheidet sich bei den Adressat/inn/en
  • Und Gute Dienstleistungen verbessern bestenfalls
    das Matching, schaffen keine Beschäftigung

3
Hintergrund der folgenden Überlegungen zu
Problemzonen der Fallbearbeitung
  • Begleitforschung zum NRW-Modellprojekt
    Sozialbüros
  • Sozialberatung für Menschen in prekären
    materiellen Lebenslagen(1998 - 2000)
  • Fallmanagement in der Sozialhilfe nach BSHG
  • Beobachtung der Fallbearbeitung in einem
    städtischen Sozialamt (2000 2001)
  • Vorstudie Neue soziale Dienstleistungen nach SGB
    II
  • Wirkungsforschung des IAB nach 55 SGB II,
    laufend
  • Monitor Arbeitsmarktpolitik
  • u.a. Auswertung der Wirkungsforschung im Auftrag
    von Hans-Böckler- und Otto-Brenner-Stiftung
  • Was folgt, sind Fragestellungen zu Problemzonen,
    keine definitiven Ergebnisse!

4
Leistungsprozesse nach SGB II ein neuer Typus
arbeitsmarktnaher sozialer Dienstleistungen
  • Neue Dienstleistungen sind Ergebnis sozialer
    Praxis, d.h.
  • nicht vollständig gesetzlich geregelt
  • folgen nicht automatisch aus Organisations- und
    Geschäftsmodell
  • kopieren nicht einfach Verfahren im
    Versicherungsbereich
  • Arbeitsmarktnahe Dienstleistungen umfassen
  • Anspruchsprüfung und Zahlbarmachung von
    Grundsicherung
  • Vermittlung und vermittlungsnahe Dienstleistungen
    (Aktivitäten, um Arbeitsuchende und Arbeitgeber
    zusammenzuführen)
  • Sozialintegrative Dienstleistungen (z.B.
    persönliche Hilfen, 16 Abs. 2 SGB II)
  • Zentrale Handlungsform
  • Informations-, Beratungs-, Vermittlungsgespräch

5
Zwischenergebnis der Wirkungsforschung zur
Neuausrichtung der Vermittlung im KuZ
  • Konflikt zwischen Einzelfallorientierung und
    standardisiertem Massengeschäft
  • Standortbestimmung
  • kein Tiefenprofiling, sondern Grobsortierung
  • Kundengruppen und Handlungsprogramme
  • zielen auf standardisierten Einsatz
    standardisierter Produkte
  • schließen Betreuungskunden (28 bis 49) von
    Leistungen aus
  • Eingliederungsvereinbarungen
  • weder flächendeckend noch systematisch, oft
    standardisiert
  • Verhältnis Arbeitgeber- und Bewerbergeschäft
    nicht geklärt
  • Organisationseffizienz steigert nicht notwendig
    Servicequalität
  • Dienstleistungsbeziehung bleibt black box für
    Wirkungsforschung
  • Keine Erkenntnisse zu Qualität (was ist gute
    Vermittlung)

6
Drei Begriffe, die Verständigung
über Leistungsprozesse eher erschweren
  • Fallmanagement ...
  • ist nur eine von mehreren Handlungsformen in der
    Fallbearbeitung
  • Bedingungen für Übertragung fachlicher Normen ins
    SGB II sind nicht geklärt
  • Kunden ...
  • zahlende Kunden sind Bund und Kommunen
    (Gesellschaft?)
  • Konflikte im Dreieck Fachkräfte, Adressat/inn/en,
    Kostenträger
  • Durch Kopplung von Dienstleistung und
    Geldleistung werden ausAdressat/inn/en
    Zwangskunden
  • Aktivierung ...
  • Arbeitsmarktnahe Dienstleistungen setzen
    eigenständig handelnde Adressaten voraus Sie
    müssen Ziele selbst erreichen

7
Grundproblem von Vermittlung /
Fallmanagement Was gehört zum Auftrag?
  • Zuweisung umfassende Zuständigkeit ohne
    geklärten Auftrag der Adressat/inn/en
  • Dienstleister und Adressat/inn/en müssen
    zusammenwirken
  • Aushandlung von Gegenstand, Ziel, Grenzen der
    Leistung
  • Dienstleistungsbeziehung (Arbeitsbündnis,
    Koproduktion)
  • Voraussetzungen bei den Adressat/inn/en
  • Erwartungen an Kompetenz oder Ressourcen der
    Fachkraft
  • Handlungsspielraum bei der Zielerreichung
  • Voraussetzungen bei den Fachkräften
  • Kompetenzen, Ressourcen müssen passen
  • Probleme der Adressat/inn/en müssen als Bedarfe
    anerkannt sein
  • Handlungsspielraum der Adressat/inn/en als
    Erfolgskriterium
  • Üblicher Weg zum Beratungsauftrag durch
    Beratungspflicht verstellt
  • Dienstleistungsbeziehung entsteht nur als
    Umgehungslösung

8
Problemzone 1 Kooperation unter Bedingungen
der Ungleichheit
  • In jeder Dienstleistung sind Kompetenzen ungleich
    verteilt
  • Aber (materielle) Abhängigkeit stört
    Kommunikation
  • Vorsicht auf beiden Seiten führt zu
    unvollständiger und einseitiger Datensammlung
  • Problemsicht des Trägers steuert die
    Fallbearbeitung
  • Eingliederungsvereinbarung unterstreicht
    Ungleichheit (Rechtsfolgenbelehrung)
  • Fachkräfte können schwer anwaltlich für
    Adressat/inn/en handeln
  • Sanktionsgewalt geht zu Lasten von
    Verbindlichkeit
  • Sanktionen verstärken Kommunikationsstörungen
  • Strategien der Adressat/inn/en als Ressource
    ungenutzt Spielraum für Eigenaktivität wird
    begrenzt geringere innere Einschaltung

9
Problemzone 2 Standardisierung
versus Individualisierung
  • Fachkräfte und Adressat/inn/en wie viel
    Spielraum im Einzelfall?
  • Hohe Fallzahlen und Steuerungsinteresse der
    Träger schaffen Standardisierungsdruck
  • derzeitige Verfahren wirken standardisierend
    statt individualisierend
  • Datensammlung (Profiling, Assessment,
    Kundendifferenzierung) eher zur Grobsortierung
  • Geschäftsbereiche sind wenig trennscharf, wenig
    durchlässig
  • Problemanmeldungen müssen zum Repertoire (16
    SGB II) passen
  • Eingliederungsvereinbarung als individualisierte
    Rechtsbelehrung je früher, desto schematischer
  • derzeitige Ressourcen wirken standardisierend
  • Im Wesentlichen Standardprodukte (Maßnahmen)
  • Bedarfsinformationen aus Fallbearbeitung
    steuern selten Angebot

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Problemzone 3 Einheit des Leistungsprozesses
  • Keine einheitliche Anlaufstelle, keine
    Leistung aus einer Hand
  • Kooperationsprobleme zwischen Regelkreisen SGB
    III und SGB II
  • Schnittstellenprobleme (z.B. 67 SGB XII,
    Jugendhilfe)
  • Integrationsprobleme in der Grundsicherung
  • Leistungssachbearbeitung (passive Leister),
    Existenzsicherung kommt beim persönlichem
    Ansprechpartner nur negativ vor als
    Sanktionsinstrument
  • Verschiedene Geschäftsbereiche Vermittler /
    Fallmanager, unter 25, über 50
  • Beauftragte Dritte Kontrakt statt Kontakt?
  • Arbeitnehmerorientierte und arbeitgeberorientierte
    Vermittlung
  • Fallarbeit mit Einzelnen, nicht mit
    Bedarfsgemeinschaft
  • Vor allem Adressat/inn/en bearbeiten das
    Integrationsproblem

11
Methodische Konsequenzen für Wirkungsforschung
und Controlling
  • Bisher Erhebungsinstrumente umkreisen die
    Dienstleistung
  • Prozessanalyse der Organisationseffizienz misst
    Inputs, nicht Dienstleistungsqualität
  • Selbstauskünfte der Führungs- und Fachkräfte
    geben nur eine Sichtweise wieder (Problem der
    Selbstbewertung)
  • Eingliederung als Wirkungsindikator schwer
    zuzurechnen
  • Zufriedenheit als Wirkungsindikator ebenfalls
    schwer zuzurechnen
  • Für Qualitätsfragen unverzichtbar
  • Vergleichende Untersuchung verschiedener
    Dienstleistungsprozesse (z.B. SGB III, SGB II)
  • Beobachtung und Dokumentation von
    Leistungsprozessen
  • Fallsicht von Fachkräften und Adressat/inn/en
    ermitteln und berücksichtigen
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